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   BFH, 06.09.2007 - V R 16/06   

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https://dejure.org/2007,6743
BFH, 06.09.2007 - V R 16/06 (https://dejure.org/2007,6743)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2007 - V R 16/06 (https://dejure.org/2007,6743)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2007 - V R 16/06 (https://dejure.org/2007,6743)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 2; ; UStG § 15 Abs. 1; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug für Miteigentümergemeinschaften

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug aus Errichtungskosten eines Gebäudes für eine Bruchteilsgemeinschaft/Bauherrengemeinschaft; zur unternehmerischen Tätigkeit eines Mitglieds einer Bruchteilsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 15 Abs 1 Nr 1, BGB § 133
    Absicht; Unternehmen; unternehmerische Tätigkeit; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-137/02

    Faxworld

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) auch eine Vorgründungsgesellschaft, deren alleiniger Zweck darin besteht, die spätere unternehmerische Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft vorzubereiten, ohne eigene Umsatztätigkeiten auszuüben, zum Vorsteuerabzug berechtigt (EuGH-Urteil vom 29. April 2004 C-137/02, Faxworld, Slg. 2004, I-5547, BFH/NV Beilage 2004, 225).

    Sie beruht darauf, dass die Vorgründungsgesellschaft ihr Vermögen auf die spätere GmbH überträgt, so dass die GmbH nach Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) als Rechtsnachfolger der Vorgründungsgesellschaft anzusehen ist (EuGH-Urteil Faxworld in Slg. 2004, I-5547, BFH/NV Beilage 2004, 225 Rdnr. 42).

  • BFH, 28.11.2002 - V R 18/01

    Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Dem Leistungsempfänger steht bereits bei Leistungsbezug das Recht auf Vorsteuerabzug als Unternehmer zu, wenn er die ernsthafte und durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die bezogenen Leistungen für entgeltliche Umsatztätigkeiten zu verwenden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2002 V R 18/01, BFHE 200, 440, BStBl II 2003, 443).

    Eine i.S. von § 2 UStG unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit der Gesellschaft liegt nur vor, wenn die Nutzungsüberlassung selbst gegen Entgelt erfolgt (BFH in BFHE 200, 440, BStBl II 2003, 443).

  • BFH, 03.11.2005 - V R 53/03

    USt; Beteiligung von Landwirten an GbR

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Dies setzt aber voraus, dass das jeweilige Mitglied der Personenmehrheit aufgrund der von ihm persönlich ausgeübten Tätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03, HE, Slg. 2005, I-3123, BFH/NV Beilage 2005, 196 Rdnr. 57 zur Miteigentümergemeinschaft, und BFH-Urteil vom 3. November 2005 V R 53/03, BFH/NV 2006, 841 zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Dies setzt aber voraus, dass das jeweilige Mitglied der Personenmehrheit aufgrund der von ihm persönlich ausgeübten Tätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (EuGH-Urteil vom 21. April 2005 C-25/03, HE, Slg. 2005, I-3123, BFH/NV Beilage 2005, 196 Rdnr. 57 zur Miteigentümergemeinschaft, und BFH-Urteil vom 3. November 2005 V R 53/03, BFH/NV 2006, 841 zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
  • BFH, 09.03.1989 - V B 48/88

    Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Gegenstandes, den ein Gesellschafter der

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Im Gegensatz zum Einkommensteuergesetz (EStG), das nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG die Gesellschafter einer OHG als Mitunternehmer ansieht, müssen Gesellschaft und Gesellschafter umsatzsteuerrechtlich ihre Unternehmerstellung jeweils eigenständig begründen (BFH-Beschluss vom 9. März 1989 V B 48/88, BFHE 156, 535, BStBl II 1989, 580).
  • BFH, 24.08.2006 - V B 167/04

    NZB: USt, Einbringungsvorgänge

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Auf diese sind die Grundsätze für den Vorsteuerabzug von Vorgründungsgesellschaften im Hinblick auf die späteren Umsätze der aus ihr hervorgehenden juristischen Person nicht übertragbar (BFH-Beschluss vom 24. August 2006 V B 167/04, BFH/NV 2007, 280).
  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - V R 16/06
    Eine unternehmerische Tätigkeit des Mitglieds einer Miteigentümergemeinschaft kann sich z.B. daraus ergeben, dass der Miteigentümer seinen Miteigentumsanteil der Gemeinschaft entgeltlich zur Nutzung überlässt (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347).
  • BFH, 26.01.2012 - V R 18/08

    Umsatzsteuer beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, der bereits in der Vergangenheit für den Vorsteuerabzug auf die Absicht abgestellt hat, die bezogene Leistung für eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit für gegen Entgelt erbrachte Leistungen zu verwenden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. November 2002 V R 18/01, BFHE 200, 440, BStBl II 2003, 443, unter II.1., und vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, unter II.1.) und der EuGH-Rechtsprechung, nach der wirtschaftliche Tätigkeiten i.S. von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige (Unternehmer) Leistungen erbringt, die nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Mehrwertsteuer unterliegen (EuGH-Urteil MKG in Slg. 2003, I-6729, BStBl II 2004, 688 Rdnrn. 41 und 46 f.).
  • BFH, 13.11.2019 - V R 30/18

    Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung im Umsatzsteuerrecht

    Im Hinblick auf die Rechtsformneutralität der Umsatzsteuer (BFH-Urteil vom 02.12.2015 - V R 25/13, BFHE 251, 534, BStBl II 2017, 547, und BFH-Urteil vom 06.09.2007 - V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, unter II.3.), nach der auch juristische Personen nur unter den Bedingungen des § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer sind, gilt dies nicht nur für die Darlehensgewährung durch Letztverbraucher, die verzinsliche Bankkonten unterhalten, sondern auch für die Kapitalgesellschaften, die wie im Streitfall Darlehen an Tochtergesellschaften vergeben.
  • BFH, 20.02.2013 - XI R 26/10

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug des Gründungsgesellschafters einer GbR

    aa) Der V. Senat des BFH hat auf eine vorsorglich gestellte Anfrage des Senats (Beschluss vom 14. November 2012 XI R 26/10, BFH/NV 2013, 417) mitgeteilt, dass er an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält, wonach ein Gesellschafter, der ein Wirtschaftsgut außerhalb einer eigenen wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit nach § 2 UStG erwirbt und dieses seiner Gesellschaft unentgeltlich zur Nutzung überlässt, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. BFH-Urteile vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512; in BFHE 153, 166, BStBl II 1988, 646; vom 16. Mai 2002 V R 4/01, BFH/NV 2002, 1347, und vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710, HFR 2008, 840).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07

    Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine

    Die Aufgabe der Organwalter-Rechtsprechung ist über die in dem BFH-Urteil in BFHE 199, 49, BStBl II 2003, 36 bereits entschiedene Fallgestaltung bei Personengesellschaften hinaus im Hinblick auf die Rechtsformneutralität der Umsatzsteuer (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06, nicht veröffentlicht) allgemein zu beachten.
  • BFH, 06.12.2012 - V ER-S 2/12

    Vorsteuerabzug des Gesellschafters

    1. Mit Beschluss vom 14. November 2012 XI R 26/10 hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) beim V. Senat angefragt, ob er einer "Abweichung von seiner Rechtsprechung in dem Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06 (BFH/NV 2008, 1710, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 840) zustimmt" und zur Begründung auf seinen Gerichtsbescheid vom ... 2012 XI R 26/10, gegen den mündliche Verhandlung beantragt wurde, verwiesen.

    Schließlich ist der Senat in seinem in der Anfrage des XI. Senats des BFH genannten Urteil in BFH/NV 2008, 1710, HFR 2008, 840 davon ausgegangen, dass Gesellschafter nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wenn diese als Miteigentümer ein Gebäude errichten, das sie einer personenidentischen OHG unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ohne das Gebäude in das Gesamthandvermögen der OHG zu übertragen.

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 26/10

    Divergenz Anfrage zum Vorsteuerabzug eines Gesellschafters

    NV: Es wird beim V. Senat des Bundesfinanzhofs angefragt, ob er einer Abweichung von seiner Rechtsprechung in dem Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06 (BFH/NV 2008, 170, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2008, 840) zustimmt.

    Der Senat geht davon aus, dass die Rechtsauffassung des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06 (BFH/NV 2008, 1710, HFR 2008, 840) nach der bezeichneten EuGH-Entscheidung nicht mehr aufrechterhalten werden kann und insoweit überholt ist.

    Er fragt deshalb zur Klarstellung vorsorglich an, ob der V. Senat einer Abweichung von dieser Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 1710, HFR 2008, 840) zustimmt.

  • BFH, 18.12.2008 - V R 73/07

    Differenzbesteuerung - Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft -

    Es kommt daher für die Beurteilung im Streitfall darauf an, ob die Verschaffung der Verfügungsmacht durch die Gesellschafter auf die Klägerin, eine umsatzsteuerrechtlich gegenüber den Gesellschaftern eigenständige GbR, entgeltlich erfolgte, nicht aber auf die vom FG erörterte Frage, ob § 25a UStG entgegen Abschn. 276a Abs. 4 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) auf die Einlage aus dem Privatvermögen des Wiederverkäufers in sein Unternehmen anzuwenden ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2007 V R 16/06, BFH/NV 2008, 1710).
  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

  • BFH, 01.09.2010 - XI S 6/10

    Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft - Keine Mitunternehmerschaft

  • BFH, 01.09.2010 - V R 6/10

    Umsatzsteuer: Pkw-Nutzung durch Mitglieder einer Sozietät für Fahrten zwischen

  • BFH, 08.09.2022 - V R 26/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen

  • BFH, 08.09.2022 - V R 27/21

    Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Luxusfahrzeugs

  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

  • FG Baden-Württemberg, 09.07.2008 - 12 K 73/99

    Vorsteuerabzug aus Bauleistungen: Nachweis der Absicht einer

  • KG, 07.03.2022 - 19 W 18/22

    Kostenfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren:

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2009 - 6 K 2641/06

    Flächenermittlung eines teilweise zu unternehmerischen Zwecken genutzten Gebäudes

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