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   BFH, 26.09.2019 - V R 16/18   

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https://dejure.org/2019,40646
BFH, 26.09.2019 - V R 16/18 (https://dejure.org/2019,40646)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V R 16/18 (https://dejure.org/2019,40646)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V R 16/18 (https://dejure.org/2019,40646)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, AO § 68 Nr 9, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Anh H Nr 14, UStG § 2 Abs 3 S 1
    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • Bundesfinanzhof

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a UStG 1999, § 68 Nr 9 AO, Art 12 Abs 3 Buchst a EWGRL 388/77, Anh H Nr 14 EWGRL 388/77, § 2 Abs 3 S 1 UStG 2005
    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Höhe des Umsatzsteuersatzes für die Erlöse aus der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie durch eine Hochschule

  • Betriebs-Berater

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • rewis.io

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Steuersätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • rechtsportal.de

    Höhe des Umsatzsteuersatzes für die Erlöse aus der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie durch eine Hochschule

  • datenbank.nwb.de

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe - und der ermäßigte Umsatzsteuersatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermäßigter Steuersatz für Wissenschafts- und Forschungszweckbetriebe

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, UStG 2005 § ... 12 Abs 2 Nr 8 Buchst a, UStG 1999 § 12 Abs 1, UStG 2005 § 12 Abs 1, UStG 1999 § 2 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 98, AO § 68
    Ermäßigter Steuersatz, Betrieb gewerblicher Art, Forschung, Finanzierung, Zuwendung, Unternehmerische Nutzung, Wirtschaftliche Tätigkeit, Europarecht

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 13.03.2018 - 5 K 3156/16

    Umsatzsteuer/Gemeinnützigkeitsrecht - Auftragsforschung, ermäßigter USt-Satz

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.03.2018 - 5 K 3156/16 U aufgehoben.

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1315 veröffentlichten Urteil erbrachte die Klägerin mit der Erstellung der Studie im Rahmen eines BgA als Unternehmer steuerpflichtige Leistungen.

  • BFH, 04.04.2007 - I R 76/05

    Steuerbefreiung von Forschungseinrichtungen - Vertragsauslegung durch das FG

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH gehört zu den "Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der Vermögensverwaltung" der "Mitteltransfer, der der Körperschaft ohne eigene Gegenleistung zufließt" (BFH-Urteil vom 04.04.2007 - I R 76/05, BFHE 217, 1, BStBl II 2007, 631, unter II.3.a aa).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    e) Für Auftragsforschung liegt schließlich auch nicht die Zweckbetriebsvoraussetzung des § 65 AO vor (BFH-Urteil vom 30.11.1995 - V R 29/91, BFHE 179, 447, BStBl II 1997, 189, unter II.2.c).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-492/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Auf dieser Grundlage durften die Mitgliedstaaten allerdings "nicht auf alle gemeinnützigen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwenden ..., sondern nur auf diejenigen, die von Einrichtungen erbracht werden, die sowohl gemeinnützig als auch für wohltätige Zwecke und im Bereich der sozialen Sicherheit tätig sind" (EuGH-Urteil Kommission/Frankreich vom 17.06.2010 - C-492/08, EU:C:2010:348, Rz 43).
  • BFH, 10.11.2011 - V R 41/10

    Unternehmerische Tätigkeit einer Gemeinde beim Betrieb einer Sporthalle und

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Gestattet z.B. eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder --im Wettbewerb zu Privaten-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt (vgl. z.B. zuletzt Senatsurteile vom 10.11.2011 - V R 41/10, BFHE 235, 554, BStBl II 2017, 869, und vom 01.12.2011 - V R 1/11, BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834).
  • BFH, 10.08.2016 - V R 11/15

    Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Jugendherbergen - Frist für die Einlegung der

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Wie der erkennende Senat hierzu bereits ausdrücklich entschieden hat (BFH-Urteil vom 10.08.2016 - V R 11/15, BFHE 255, 293, BStBl II 2018, 113, unter III.2.c), führt dies zu einer einschränkenden Auslegung der Begriffe, die eine Steuersatzermäßigung über den unionsrechtlich zulässigen Rahmen hinaus ermöglichen.
  • BFH, 01.12.2011 - V R 1/11

    Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Gestattet z.B. eine Gemeinde gegen Entgelt die Nutzung einer Sporthalle und Freizeithalle, ist sie gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i.V.m. § 4 KStG als Unternehmer tätig, wenn sie ihre Leistung entweder auf zivilrechtlicher Grundlage oder --im Wettbewerb zu Privaten-- auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erbringt (vgl. z.B. zuletzt Senatsurteile vom 10.11.2011 - V R 41/10, BFHE 235, 554, BStBl II 2017, 869, und vom 01.12.2011 - V R 1/11, BFHE 236, 235, BStBl II 2017, 834).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-287/00

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 26.09.2019 - V R 16/18
    Daher hat der erkennende Senat nicht zu entscheiden, ob diese Vorschrift eine Steuerfreiheit von Anzahlungen in den Streitjahren 2003 und 2004 auf eine erst mit dem Abschluss der Studie nach dem 01.01.2005 --als Umsatz-- erbrachte Leistung ermöglicht und ob es dem erkennenden Senat überhaupt möglich ist, diese Vorschrift im Hinblick auf die vom EuGH (Urteil Kommission/ Deutschland vom 20.06.2002 - C-287/00, EU:C:2002:388) bereits zuvor festgestellte Richtlinienwidrigkeit von § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG anzuwenden.
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