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   BFH, 03.03.1988 - V R 183/83   

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BFH, 03.03.1988 - V R 183/83 (https://dejure.org/1988,669)
BFH, Entscheidung vom 03.03.1988 - V R 183/83 (https://dejure.org/1988,669)
BFH, Entscheidung vom 03. März 1988 - V R 183/83 (https://dejure.org/1988,669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 §§ 10, 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c; AO 1977 § 42

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der Leistung - Porno - Pornofilmvorführung - Schallplattenlieferung - Koppelung - Hauptleistung - Nebenleistung - Wertorientierung - Unangemessene Gestaltung - Vermeidung von Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Bei Koppelung von Pornofilmvorführung mit Schallplattenlieferung keine einheitliche verbundene Leistung, sondern zwei gesondert zu beurteilende Leistungen 2. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1973 (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980) nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 90
  • DB 1988, 1682
  • BStBl II 1989, 205
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Die Platten sind nicht ihren Titeln nach auf den Inhalt der Filme (s. unten 2.) oder in anderer Weise so aufeinander abgestimmt (wie z.B. eine Lieferung und die Bearbeitung des Liefergegenstands durch den Lieferer), daß sie als einzelne Faktoren hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, mit Nachweisen), also etwas selbständiges "Drittes" bilden.

    Ob dieser Umstand dann die Annahme einer einheitlichen Leistung begründen könnte, wenn die für die Ausführung der Gesamtleistung vorgreifliche Leistung ihrem wirtschaftlichen Inhalt nach unselbständig und die Gesamtleistung der Art nach fördernd und deshalb ein einheitliches, nicht aufgeschlüsseltes Gesamtentgelt vereinbart worden wäre (vgl. die Rechtsprechung zum Kreditkauf, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, mit Nachweisen), kann hier offenbleiben.

    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung setzt voraus, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197, unter 4.).

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 1975 V R 138/73 (BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307) stehe seiner Auffassung nicht entgegen.

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307, mit Nachweisen, ausgeführt hat, können zusammengehörende Vorgänge nicht deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen.

  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Es fehlt jedenfalls daran, daß der Verkauf der Schallplatte (deren Inhalt mit dem Gegenstand der vorgeführten Filme nach den Feststellungen des FG nichts zu tun hat) die Filmvorführung inhaltlich oder wirtschaftlich abrundet oder ergänzt (vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499, und vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231); ebenso ist nicht festgestellt und auch vom Kläger nicht behauptet, daß der Schallplattenverkauf üblicherweise im Gefolge von Filmvorführungen vorkommt.
  • BFH, 25.03.1954 - V 241/53 U

    Vorliegen eines Leistungsaustausches zwischen einer Arbeitgemeinschaft und einem

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Die Frage nach der Angemessenheit der erbrachten Gegenleistung stellt sich im Umsatzsteuerrecht (vor dem UStG 1980) grundsätzlich nicht (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. März 1954 V 241/53 U, BFHE 58, 658, BStBl III 1954, 162, jeweils zur Angemessenheit eines "Sonderentgelts" für Leistungen der Gesellschafter, das nicht Gewinnbeteiligung ist; ferner Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 83, 88).
  • BFH, 04.12.1980 - V R 60/79

    Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Es fehlt jedenfalls daran, daß der Verkauf der Schallplatte (deren Inhalt mit dem Gegenstand der vorgeführten Filme nach den Feststellungen des FG nichts zu tun hat) die Filmvorführung inhaltlich oder wirtschaftlich abrundet oder ergänzt (vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 15/80, BFHE 146, 181, BStBl II 1986, 499, und vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231); ebenso ist nicht festgestellt und auch vom Kläger nicht behauptet, daß der Schallplattenverkauf üblicherweise im Gefolge von Filmvorführungen vorkommt.
  • BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79

    Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Daß sich der Kläger mit diesem Begehren zu seiner Gestaltung, die im Hinblick auf § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB erfolgte, in Widerspruch setzt - die auf das "angemessene und übliche Entgelt" abstellt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1979 g. B. u.a. 2 StR 114/79, BGHSt 29, 68) -, ist für die vorliegende Entscheidung unerheblich.
  • BFH, 26.02.1976 - V R 167/70

    Kapitalgesellschaft - Lieferung eines Gegenstandes unter Selbstkostenpreis -

    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Die Frage nach der Angemessenheit der erbrachten Gegenleistung stellt sich im Umsatzsteuerrecht (vor dem UStG 1980) grundsätzlich nicht (vgl. BFH-Urteile vom 26. Februar 1976 V R 167/70, BFHE 118, 261, BStBl II 1976, 443, und vom 25. März 1954 V 241/53 U, BFHE 58, 658, BStBl III 1954, 162, jeweils zur Angemessenheit eines "Sonderentgelts" für Leistungen der Gesellschafter, das nicht Gewinnbeteiligung ist; ferner Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 83, 88).
  • FG Köln, 06.08.1981 - IX (VI) 300/78
    Auszug aus BFH, 03.03.1988 - V R 183/83
    Nach Bekanntwerden des Urteils des FG Köln vom 6. August 1981 - IX (VI) 300/78 U (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 326) legte er gegen den noch nicht bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheid 1978 Einspruch ein; ferner beantragte er die Änderung der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Umsatzsteuerfestsetzung für 1979, jeweils dahingehend, daß die Verkäufe der Schallplatten mit dem ermäßigten Steuersatz zu erfassen seien.
  • BFH, 14.02.2019 - V R 22/17

    Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn unter Verwendung von Pflanzen auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges "Drittes" i.S. einer gärtnerischen Anlage geschaffen wird (BFH-Urteil in BFHE 226, 407, BStBl II 2010, 239, unter Rz 23; zum Kriterium des selbständigen Dritten, vgl. BFH-Urteil vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205, unter II.1.).
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Dies begründet, selbst wenn die Koppelung dem Leistungsempfänger aufgedrängt wird, umsatzsteuerrechtlich keine Einheitlichkeit einer Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205, unter II. 1., m. w. N.).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer zivilrechtlichen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754; vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, und vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 87/86

    Gegenstand der Besteuerung eines Grundstücksumsatzes

    Im übrigen wird der Grundsatz der selbständigen Beurteilung jedes Umsatzes, d. h. der einzelnen Leistung, im Umsatzsteuerrecht nicht mehr durchbrochen (vgl. auch BFH-Urteil vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205, unter II. 1., 2.).

    Die Beurteilung, ob eine einheitliche Leistung oder eine Nebenleistung vorliegt, ist nach umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. dazu z. B. BFH in BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205, unter II. 1. und 2., jeweils m. w. N.) durchzuführen.

    Umsatzsteuerrechtlich reicht unter diesen Umständen zur Annahme einer einheitlichen Leistung nicht aus, daß mehrere Leistungen einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck dienen oder daß sie nur rechtsgeschäftlich verbunden worden sind (vgl. BFH in BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).

  • BFH, 18.10.2023 - XI B 41/23

    Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Falle des

    b) In Bezug auf die nach § 4 Nr. 20 UStG steuerfreien Umsätze ist zusätzlich zu beachten, dass der BFH in ständiger Rechtsprechung den Kreis der steuerfreien Nebenleistungen eng fasst (vgl. bereits BFH-Urteile vom 03.03.1988 - V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 07.03.1995 - XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429; vom 01.06.1995 - V R 90/93, BFHE 178, 248, BStBl II 1995, 914).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 66/05

    Umsatzsteuerfreiheit von Marketingleistungen und Werbeleistungen im Zusammenhang

    Deshalb rechtfertigt allein der Umstand, dass Leistungen aufgrund einer einzigen Vertragsgrundlage erbracht werden, nicht die Annahme einer einheitlichen Leistung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, und vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).
  • BFH, 23.07.2019 - XI B 29/19

    Überhöhtes Entgelt als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage; kein

    dd) Weiterhin ist bereits geklärt, dass § 42 AO in Fällen des überhöhten Entgelts grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt; denn die Vorschrift dient nicht der Korrektur von Gestaltungen, die zu einer höheren Steuer führen, als sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung angefallen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 03.03.1988 - V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205, unter II.2., Rz 14).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Eine das umsatzsteuerrechtliche Schicksal der Hauptleistung teilende unselbständige Nebenleistung ist gegeben, wenn die Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit dieser in engem Zusammenhang steht, indem sie diese ermöglicht, abrundet, ergänzt oder verbessert und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231; vom 3. März 1988 V R 183/83, BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205; vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BFHE 167, 200, BStBl II 1992, 368, und vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316).

    Die beiden Leistungen sind auch der Sache nach nicht dergestalt miteinander verbunden, daß die Getränkelieferung die Filmvorführung als solche inhaltlich oder wirtschaftlich ergänzt (vgl. Urteil in BFHE 153, 90, BStBl II 1989, 205).

  • FG Münster, 18.09.2003 - 5 K 5865/01

    Aufteilung des Entgelts beim Verkauf eines beplanten Grundstücks

    Das folgt aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach die vereinbarungsgemäße Festlegung des Entgelts für beide Leistungen (Lieferung und sonstige Leistung) grundsätzlich ohne Rücksicht auf eine objektive Angemessenheit oder Äquivalenz bindend ist, vgl. BFH vom 25.11.1987 in BStBl II 1988, 210; Wagner in Sölch/Ringleb/List, UStG, § 10 Rdnr 58 m. w. N. Entsprechend hat der BFH in BStBl II 1989, 205 den überhöhten Ansatz eines Entgelts - im Verhältnis zu dessen Wert - als bindend angesehen.

    Damit löst selbst eine fehlende Ausgewogenheit wegen dieses subjektiven Bewertungsprinzips grundsätzlich keinen Korrekturmechanismus aus, vgl. Weiß, Die Bemessung der Umsatzsteuer, UR 1984, 83, 88 Nr. 2 e. Die Frage nach der Angemessenheit der erbrachten Gegenleistung im Umsatzsteuerrecht stellt sich nicht, vgl. BFH in BStBl II 1989, 205 Nr. 11 2 der E-Gründe.

    Eine Erhöhung des Entgeltsanteils für die unter die Steuerbefreiung fallende Lieferung des Grundstücks scheidet entsprechend BFH in BStBl II 1989, 205 aus.

  • BFH, 01.06.1995 - V R 90/93

    Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung

  • BFH, 04.07.2002 - V R 41/01

    Abgrenzung Lieferung - sonstige Leistung; Angeln gegen Entgelt

  • BFH, 06.09.2007 - V R 14/06

    Umsatzsteuer - Kreditvermittlungsgebühr bei Kombi-Rente steuerfrei

  • FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 5 K 1327/99

    Wohlfahrtspflege-Ortsverband; Blutspendendienst; Umsatzsteuerpflicht;

  • BFH, 28.09.1990 - V B 57/90

    Voraussetzungen für die Annahme einer Nebenleistung einer Bausparkasse

  • BFH, 12.07.1989 - I R 46/85

    1. § 42 AO dient nicht der Korrektur von Gestaltungen, die zu einer höheren

  • BFH, 25.03.2004 - III B 1/03

    Rechtsmissbrauch bei Basis-Gesellschaft/Briefkastenfirma

  • BFH, 15.10.1992 - V R 17/89

    Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator

  • FG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 10 K 355/09

    Keine einheitliche Leistung von steuerlichen Beratungsverträgen im Zusammenhang

  • FG Köln, 05.02.1998 - 2 K 7300/96

    Klage einer niederländischen Leasing-Gesellschaft auf Durchführung der Vergütung

  • BFH, 08.12.1994 - V R 132/93

    Keine unbeschränkte Steuerpflicht von Kindern, die im Ausland wohnen

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 06.10.1988 - V R 124/83

    Berechtigung (eines Berliner Unternehmens) zur Kürzung der Umsatzsteuer gem. dem

  • FG Münster, 15.03.2001 - 5 K 845/99

    Regelsteuersatz beim Einräumen der Berechtigung zum Angeln von zuvor im Teich

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.1998 - 1 K 1613/98

    Vorsteuerabzug durch eine Weinkellerei im Rahmen sog. Verbundverträge mit

  • FG Düsseldorf, 07.11.2003 - 1 K 4169/00

    Vermietung; Bankgebäude; Kreditinstitut; Vorschaltgesellschaft;

  • FG München, 31.07.1997 - 14 K 3540/94

    Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Nutzungsüberlassung eines

  • BFH, 16.11.1993 - V B 78/93

    Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • BFH, 28.11.1990 - II R 90/88

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Getränkesteuer, wenn eine Bühnenvorführungen bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 137/99

    Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück;

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 6081/94

    Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

  • FG Münster, 13.03.1997 - 5 K 1915/95
  • FG Hamburg, 10.03.1999 - II 340/97

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

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