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   BFH, 18.03.2004 - V R 19/03   

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https://dejure.org/2004,11432
BFH, 18.03.2004 - V R 19/03 (https://dejure.org/2004,11432)
BFH, Entscheidung vom 18.03.2004 - V R 19/03 (https://dejure.org/2004,11432)
BFH, Entscheidung vom 18. März 2004 - V R 19/03 (https://dejure.org/2004,11432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KStG § 47 Abs. 1; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; UStG § 14; ; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen von Entscheidungsgründen; objektive Klagehäufung

  • datenbank.nwb.de

    Fehlen von Urteilsgründen bei objektiver Klagehäufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 119 Nr 6, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 14, AO § 160
    Begründung; Leistung; Rechnung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.03.2002 - V R 33/01

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Daraus folgt aber nicht, dass B die der Klägerin in Rechnung gestellten Beratungsleistungen tatsächlich erbracht hat, dass die Zahlungen der Klägerin an B das Entgelt für diese Beratungsleistungen waren und dass die Rechnungen den Anforderungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG entsprechen (vgl. dazu auch das Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 21. März 2002 V R 33/01, BFHE 198, 226; Az. des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften C-152/02).
  • BFH, 17.10.1990 - I R 118/88

    - Für Bestimmung des Klageantrages die Bezeichnung der anderweitig anzusetzenden

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Da der BFH als Revisionsgericht auf die Prüfung des Verfahrensfehlers beschränkt ist, wenn ein solcher geltend gemacht wird und durchgreift, muss die Vorentscheidung aufgehoben und ohne Entscheidung in der Sache an das FG zurückverwiesen werden (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, und vom 11. Dezember 1992 VI R 162/88, BFHE 169, 507, BStBl II 1993, 306, jeweils am Ende).
  • BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97

    Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Es reicht nicht aus, dass die Begründung für die Zulassung der Revision nur einzelne Streitgegenstände betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28).
  • BFH, 11.12.1992 - VI R 162/88

    Ordnungsgemäße Klageschrift auch bei leichter Bestimmbarkeit des Beklagten

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Da der BFH als Revisionsgericht auf die Prüfung des Verfahrensfehlers beschränkt ist, wenn ein solcher geltend gemacht wird und durchgreift, muss die Vorentscheidung aufgehoben und ohne Entscheidung in der Sache an das FG zurückverwiesen werden (BFH-Urteile vom 17. Oktober 1990 I R 118/88, BFHE 162, 534, BStBl II 1991, 242, und vom 11. Dezember 1992 VI R 162/88, BFHE 169, 507, BStBl II 1993, 306, jeweils am Ende).
  • BFH, 06.10.1993 - VIII B 122/92

    Anerkennung von in Rechnungen eines Subunternehmers einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Fehlen aber Merkmale, wie Angemessenheit und Üblichkeit, sind Rückschlüsse auf die betriebliche Veranlassung zulässig, wenn die Möglichkeit einer privaten Mitveranlassung nach Art der Aufwendungen nicht auszuschließen ist (BFH, Beschluss vom 06.10.1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; Urteil vom 04.03.1986 VIII R 188/84, BStBl II 1986, 373).".
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Fehlen aber Merkmale, wie Angemessenheit und Üblichkeit, sind Rückschlüsse auf die betriebliche Veranlassung zulässig, wenn die Möglichkeit einer privaten Mitveranlassung nach Art der Aufwendungen nicht auszuschließen ist (BFH, Beschluss vom 06.10.1993 VIII B 122/92, BFH/NV 1994, 173; Urteil vom 04.03.1986 VIII R 188/84, BStBl II 1986, 373).".
  • FG Düsseldorf, 10.12.2002 - 6 K 3593/99

    Kapitalgesellschaft; außerbetriebliche Sphäre; Betriebliche Veranlassung;

    Auszug aus BFH, 18.03.2004 - V R 19/03
    Das FG, dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1040 veröffentlicht ist, war der Auffassung, das FA habe zu Unrecht die seitens der Klägerin an B gezahlten und als Betriebsausgaben behandelten Honorare dem Einkommen der Klägerin außerhalb der Bilanz wieder als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet.
  • BFH, 23.01.2019 - XI R 15/16

    Steuerfreiheit von Leistungen einer Privatklinik mit Belegärzten

    b) Eine Beschränkung der Revisionszulassung ist nach der Rechtsprechung des BFH aber nur wirksam, wenn sie im Urteil ausdrücklich und eindeutig ausgesprochen wird (BFH-Urteile vom 2. Juli 1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299, BStBl II 1999, 28, unter 1., Rz 16, m.w.N.; vom 18. Juli 2000 VII R 32, 33/99, BFHE 192, 405, BStBl II 2001, 133, unter 2.a, Rz 32; vom 18. März 2004 V R 19/03, BFH/NV 2004, 1281, unter II.1., Rz 18; vom 5. Oktober 2004 VIII R 9/03, BFH/NV 2005, 526, unter II.1., Rz 20; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 292) und damit dem Postulat der Rechtsmittelklarheit entspricht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2009  1 BvR 2298/09, BVerfGK 16, 362, Rz 16 ff., m.w.N.).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Denn der BFH ist als Revisionsgericht auf die Prüfung des Verfahrensfehlers beschränkt, wenn ein solcher geltend gemacht wird und durchgreift (BFH-Urteil vom 18. März 2004 V R 19/03, BFH/NV 2004, 1281, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 360/08

    Berücksichtigung nicht abzugsfähiger Vorsteuern als Betriebsausgaben;

    Auf die Revision des Beklagten hin wurde das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hinsichtlich der Umsatzsteuer durch Gerichtsbescheid vom 18.03.2004 (V R 19/03) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BFH, 29.07.2009 - VIII B 72/08

    Verjährungshemmende Wirkung eines Auskunftsersuchens der Steuerfahndung -

    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem BFH-Urteil vom 18. März 2004 V R 19/03 (BFH/NV 2004, 1281), nach dem eine sich --anders als hier-- aufdrängende, aber fehlende Subsumtion unter anspruchsmindernde Vorschriften zur Annahme eines Verstoßes gegen § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO führen kann.
  • BFH, 01.09.2005 - IX B 152/04

    NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Dies kann auch der Fall sein, wenn die Vorentscheidung die für den Streitfall maßgebende Vorschrift nicht erwähnt und demgemäß auch den festgestellten Sachverhalt nicht darunter subsumiert (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2004 V R 19/03, BFH/NV 2004, 1281).
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