Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.07.2010

Rechtsprechung
   BFH, 22.08.2013 - V R 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35340
BFH, 22.08.2013 - V R 19/09 (https://dejure.org/2013,35340)
BFH, Entscheidung vom 22.08.2013 - V R 19/09 (https://dejure.org/2013,35340)
BFH, Entscheidung vom 22. August 2013 - V R 19/09 (https://dejure.org/2013,35340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • openjur.de

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 4, UStG § 15a, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 3 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 1
    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Bundesfinanzhof

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 4 UStG 1999 vom 15.12.2003, § 15a UStG 1999 vom 12.03.2001, Art 17 Abs 5 UAbs 3 Buchst c EWGRL 388/77, Art 19 Abs 1 EWGRL 388/77
    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    UStG 1999 i.d. F. des StÄndG 2003 § 15 Abs. 4, § 15a; RL 77/388/EWG Art. 17 Art. 19 Abs. 1
    Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutztem Gebäude nach Flächenschlüssel als zulässige Ausnahme von EU-rechtlich angeordnetem Gesamtumsatzschlüssel

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • rewis.io

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Umsatzsteuer: Aufteilungsmassstab bei gemischter Immobiliennutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unionsrechtskonformität der Aufteilung der Vorsteuerbeträge eines gemischt-genutzten Gebäudes nach einem Flächenschlüssel

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unionsrechtskonformität der Aufteilung der Vorsteuerbeträge eines gemischt-genutzten Gebäudes nach einem Flächenschlüssel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Ausschluss des objektbezogenen Umsatzschlüssels ist richtlinienkonform

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuer: Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Flächenschlüssel bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel bei Vorsteueraufteilung bezüglich eines gemischt genutzten Gebäude

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Flächenschlüssel statt Umsatzschlüssel bei der Vorsteueraufteilung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 8
  • BB 2013, 3094
  • BB 2014, 1249
  • DB 2013, 2838
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-511/10

    BLC Baumarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 -

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Hierauf hat der EuGH (Erste Kammer) mit Urteil vom 8. November 2012 C-511/10, BLC Baumarkt (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2012, 968) für Recht erkannt, Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG sei dahin auszulegen, "dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes".

    b) Nach dem EuGH-Urteil BLC Baumarkt in UR 2012, 968 Rdnr. 17 verstieße es jedoch gegen die Richtlinie 77/388/EWG, wenn ein Mitgliedstaat die Möglichkeit hätte, Rechtsvorschriften zu erlassen, die allgemein von Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 sowie Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG abweichen, da derartige Rechtsvorschriften das im zwölften Erwägungsgrund genannte Ziel der Richtlinie in Frage stellen würden, wonach die Pro-rata-Sätze des Steuerabzugs in allen Mitgliedstaaten auf gleiche Weise berechnet werden müssen.

    Dementsprechend lässt Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG Sonderregelungen nur "für ganz bestimmte Fälle" zu, um "bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs zu präziseren Ergebnissen zu gelangen" (EuGH-Urteil BLC Baumarkt in UR 2012, 968 Rdnr. 18).

    Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG dient ebenso wie Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG dem Ziel, "zu präziseren Ergebnissen zu gelangen" (EuGH-Urteil BLC Baumarkt in UR 2012, 968 Rdnr. 18).

    Zudem hat der EuGH in seinem Urteil BLC Baumarkt in UR 2012, 968 den möglichen Anwendungsbereich einer auf Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG beruhenden Sonderregelung nicht unter den Vorbehalt eines Regel-Ausnahmeverhältnisses gestellt.

    Denn diese Bestimmung erlaubt es nach dem EuGH-Urteil BLC Baumarkt in UR 2012, 968, Leitsatz "zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes".

  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    aa) Zu der von § 15a Abs. 1 UStG vorausgesetzten Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse gehören auch Rechtsänderungen, wie der Senat für den Fall der gesetzlichen Schaffung einer Steuerfreiheit für die Verwendungsumsätze während des Berichtigungszeitraums bereits ausdrücklich entschieden hat (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, Leitsatz).

    Darin liegt kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (BFH-Urteil in BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983, unter II.1.b und c).

  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Wenn die gesamten Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellung eines solchen Gebäudes nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen seien (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), verbleibe kein Raum mehr für eine Direktzuordnung, die nach dem Verständnis des FG durch Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ermöglicht werde.

    Bei einer Gebäudeerrichtung sind jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Urteile in BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, Leitsatz 3, und in BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), alle Vorsteuerbeträge in die Vorsteueraufteilung einzubeziehen, wobei es für die Erfassung von Vorsteuerbeträgen als Gegenstand der Vorsteueraufteilung i.S. von § 15 Abs. 4 UStG auf die Berichtigungsobjekte nach § 15a UStG ankommt.

  • BFH, 22.07.2010 - V R 19/09

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Mit Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) hatte der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Dies ist zu bejahen, da die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens nur pauschalen Charakter hat und außer Betracht lässt, für welchen Bereich des Unternehmens die jeweilige Eingangsleistung bezogen wurde (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, Rz 19; Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 15 Rz 1321 sowie Rz 1323).

  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Wenn die gesamten Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellung eines solchen Gebäudes nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen seien (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), verbleibe kein Raum mehr für eine Direktzuordnung, die nach dem Verständnis des FG durch Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ermöglicht werde.

    Bei einer Gebäudeerrichtung sind jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Urteile in BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417, Leitsatz 3, und in BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), alle Vorsteuerbeträge in die Vorsteueraufteilung einzubeziehen, wobei es für die Erfassung von Vorsteuerbeträgen als Gegenstand der Vorsteueraufteilung i.S. von § 15 Abs. 4 UStG auf die Berichtigungsobjekte nach § 15a UStG ankommt.

  • EuGH, 18.10.2012 - C-234/11

    TETS Haskovo - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Recht auf Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Denn die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG dient auf der Grundlage von Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, "die Genauigkeit der Vorsteuerabzüge in der Weise erhöhen, das ... die auf einer früheren Stufe bewirkten Umsätze weiterhin nur insoweit zum Abzug berechtigen, als sie der Erbringung von Leistungen dienen, die dieser Steuer unterliegen", so dass die Richtlinie mit der Vorsteuerberichtigung das Ziel verfolgt, "einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Umsätze herzustellen" (vgl. zur Richtlinie EuGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087 Rdnr. 57; vom 4. Oktober 2012 C-550/11, PIGI, UR 2012, 924 Rdnr. 25, und vom 18. Oktober 2012 C-234/11, TETS, UR 2012, 921 Rdnr. 31).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-550/11

    PIGI - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Denn die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG dient auf der Grundlage von Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, "die Genauigkeit der Vorsteuerabzüge in der Weise erhöhen, das ... die auf einer früheren Stufe bewirkten Umsätze weiterhin nur insoweit zum Abzug berechtigen, als sie der Erbringung von Leistungen dienen, die dieser Steuer unterliegen", so dass die Richtlinie mit der Vorsteuerberichtigung das Ziel verfolgt, "einen engen und unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Vorsteuerabzugsrecht und der Nutzung der betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen für besteuerte Umsätze herzustellen" (vgl. zur Richtlinie EuGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087 Rdnr. 57; vom 4. Oktober 2012 C-550/11, PIGI, UR 2012, 924 Rdnr. 25, und vom 18. Oktober 2012 C-234/11, TETS, UR 2012, 921 Rdnr. 31).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Hat daher ein Unternehmer noch vor Inkrafttreten von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in 2003 ein steuerfrei und steuerpflichtig zu vermietendes Gebäude errichtet und dabei den Vorsteuerabzug aus einem hierfür angefallenen Vorsteuerbetrag von 1 Mio. EUR auf der Grundlage einer umsatzbezogenen Vorsteueraufteilung zu 70 % nach der damaligen Rechtslage zu Recht in Anspruch genommen (BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, Leitsatz), während sich bei einer flächenbezogenen Aufteilung nur ein Vorsteuerabzug von 50 % ergibt, ist ab dem Inkrafttreten von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in 2004 ein Vorsteuerabzug in Höhe von 200.000 EUR, verteilt auf den Berichtigungszeitraum, zu berichtigen.
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    cc) Gegen die Berichtigungspflicht spricht nicht, dass ein sachgerechtes Aufteilungsverfahren i.S. von § 15 Abs. 4 UStG, das der Unternehmer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gegenstandes formell bestandskräftig angewandt hat, für die nachfolgenden Kalenderjahre des Berichtigungszeitraumes bindend ist (BFH-Urteil vom 2. März 2006 V R 49/05, BFHE 213, 249, BStBl II 2006, 729, Leitsatz).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Auszug aus BFH, 22.08.2013 - V R 19/09
    Dies gilt nicht nur für die "Herstellungskosten eines Schuppens" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Leitsatz 1) und die "Herstellungskosten des Carports" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Leitsatz 1), bei denen es sich um Berichtigungsobjekte i.S. von § 15a Abs. 1 UStG handelt, sondern auch für die "Neueindeckung des Daches einer Scheune" (BFH-Urteil vom 19. Juli 2011 XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Leitsatz 1) und die "Neueindeckung des Daches eines Wohnhauses" (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Leitsatz 1), die in den vom XI. Senat zu beurteilenden Streitjahren 2006 und 2007 trotz ihres ertragsteuerrechtlichen Charakters als Erhaltungsaufwand bereits der Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG in der Fassung des EURLUmsG unterlagen (vgl. hierzu z.B. jetzt Abschn. 15a.1. Abs. 2 Nr. 6 und Abschn. 15a.6. Abs. 1 des Umsatzsteueranwendungserlasses).
  • FG Düsseldorf, 11.09.2009 - 1 K 996/07

    Rechtmäßigkeit einer nach § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) durchzuführenden

  • BFH, 08.03.2012 - V R 24/11

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von

  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

  • BFH, 06.12.2012 - V ER-S 2/12

    Vorsteuerabzug des Gesellschafters

  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

  • BFH, 12.03.1998 - V R 50/97

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

  • BFH, 11.10.2012 - V R 9/10

    Steuerfreiheit und Steuerbarkeit der Vermögensverwaltung mit Wertpapieren

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Das Revisionsverfahren ruhte im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) bis zum Ergehen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) BLC Baumarkt vom 8. November 2012 C-511/10 (EU:C:2012:689, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2012, 968, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 79) und der Nachfolgeentscheidungen dazu (BFH-Urteile vom 22. August 2013 V R 19/09, BFHE 243, 8, UR 2014, 68, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2014, 65, und vom 7. Mai 2014 V R 1/10, BFHE 245, 416, UR 2014, 531, MwStR 2014, 444).

    Denn die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens hat nur pauschalen Charakter und lässt außer Betracht, für welchen Bereich des Unternehmens die jeweilige Eingangsleistung bezogen wurde (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, Rz 19; BFH-Urteil in BFHE 243, 8, UR 2014, 68, MwStR 2014, 65, Rz 41).

  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Nach den Ausführungen des Senats im Vorlagebeschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BFH/NV 2010, 2367, unter IV.2.b) ist die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmers in einer Fallkonstellation wie der des Streitfalls indes unpräzise, da sie außer Betracht lässt, für welchen Bereich des Unternehmens die Eingangsleistungen bezogen wurden.

    Der Senat hat daher in seinem Urteil vom 22. August 2013 V R 19/09 (BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278, unter II.2.) entschieden, dass § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG insoweit nicht den Erfordernissen des Unionsrechts entspricht.

    Soweit der Senat mit Urteil in BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278 (Leitsatz 1) die Vorschriften des § 15 Abs. 4 UStG weitergehend teleologisch reduziert hat, indem sie nur Vorsteuerbeträge erfassen, die zugleich nach § 15a UStG berichtigungspflichtig sind, hält er daran nicht fest.

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen im Urteil in BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278 (Rz 41).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    Der Senat hat das Revisionsverfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) mit Zustimmung der Beteiligten bis zum Ergehen des EuGH-Urteils --BLC Baumarkt-- (UR 2012, 968, HFR 2013, 79) zum Ruhen gebracht und nach Ergehen der Nachfolgeentscheidung (BFH-Urteil vom 22. August 2013 V R 19/09, BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278) fortgesetzt.

    a) Nach dem Urteil des V. Senats des BFH in BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278 stellt die Neuregelung der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG eine zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a Abs. 1 UStG führende Änderung der rechtlichen Verhältnisse dar, weil sie sich auf den Umfang des Vorsteuerabzugs auswirke (Leitsatz 3 und Rz 49).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 277/12

    Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein bezahltes aber nicht geliefertes

    Dem hat sich der BFH für den Fall der teleologischen Reduktion angeschlossen (vgl. Urteil vom 22. August 2013 V R 19/09, BFH/NV 2014, 278).
  • FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17

    Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes

    Auch eine direkte Zuordnung der Herstellungskosten zu einzelnen Gebäudeteilen sei nicht zulässig (BFH-Urteile vom 22.08.2013 V R 19/09; vom 10.8.2016 XI R 31/09).

    Der Ausschluss des Umsatzschlüssels durch den Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG verstößt nicht gegen Unionsrecht, da ein objektbezogener Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG eine präzisere Bestimmung des Pro-rata-Satzes ermöglicht, als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Umsatzschlüssel nach Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG (BFH-Urteil vom 22.08.2013 V R 19/09, BFH/NV 2014, 278).

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht

    Die Verpflichtung zur unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts ist dem System des AEU-Vertrags immanent, da es den nationalen Gerichten dadurch ermöglicht wird, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn sie über die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten entscheiden (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - C-306/12 -, NJW 2014, 44, Rdnr. 29, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 -, NJW 2004, 3547, Rdnr. 114; BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05 -, BGHZ 179, 27, Rdnr. 19 - 21; vgl. zur Zulässigkeit einer teleologischen Reduktion auch BFH, Urteil vom 22. August 2013 - V R 19/09 -, BFHE 243, 8, Rdnr. 22 ff.).
  • FG Köln, 05.07.2022 - 8 K 2074/20

    Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Unionsrechtlich beruht dies auf Art. 173 Abs. 1 MwStSystRL, der von § 15 Abs. 4 UStG richtlinienkonform umgesetzt ist (vergl. BFH-Urteil vom 22.08.2013, V R 19/09, BFH/NV 2014, 278; BFH-Urteil vom 07.05.2014, V R 1/10, BFH/NV 2014, 1177).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 22.07.2010 - V R 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,537
BFH, 22.07.2010 - V R 19/09 (https://dejure.org/2010,537)
BFH, Entscheidung vom 22.07.2010 - V R 19/09 (https://dejure.org/2010,537)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - V R 19/09 (https://dejure.org/2010,537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003; Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes; Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § ... 4 Nr 12 Buchst a, UStG § 9 Abs 1, UStG § 15 Abs 1, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5, EWGRL 388/77 Art 19 Abs 1, UStG § 15 Abs 4 S 3, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 3 Buchst c
    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 4 Nr 12 Buchst a UStG 1999, § 9 Abs 1 UStG 1999, § 15 Abs 1 UStG 1999, § 15 Abs 4 UStG 1999 vom 15.12.2003
    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; UStG 1999 i. d. F. d. StÄndG 2003 § 15
    Vorlage an den EuGH: Berechnung des Vorsteuerabzugs bei Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 - Aufteilung der Vorsteuern aus der Errichtung eines gemischtgenutzten Gebäudes - Einheitliche Auslegung der Unionsrichtlinien unter ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • rechtsportal.de

    RL 77/388/EG Art. 17 Abs. 5
    Auslegung des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (RL 77/388/EG) als Ermächtigung der Mitgliedsstaaten zur Vorschrift eines anderen Aufteilungsmaßstabs als den Umsatzschlüssel für die ...

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003

  • ibr-online

    EuGH-Vorlage: Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels

  • Der Betrieb

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG 1999 i. d. F. des StÄndG 2003

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage: Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (RL 77/388/EG) als Ermächtigung der Mitgliedsstaaten zur Vorschrift eines anderen Aufteilungsmaßstabs als den Umsatzschlüssel für die ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsteueraufteilung: Gelingt dem Umsatzschlüssel der Durchbruch?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteueraufteilung nach Umsatzschlüssel - EuGH-Vorlage

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage: Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden?

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Umsatzschlüssel - Keine Wahl für Ärzte

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vorlage: Darf die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden?

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Ist die Einschränkung des Umsatzschlüssels zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Einschränkung des Umsatzschlüssels mit Europarecht vereinbar?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 280
  • BB 2010, 2789
  • BB 2011, 26
  • BB 2011, 39
  • DB 2010, 2429
  • BStBl II 2010, 1090
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.04.1998 - V B 129/97

    Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Grundstück

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Aus den vorgenannten Bestimmungen hat der vorlegende Senat geschlossen, dass das Unionsrecht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorgibt (BFH-Urteile vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a; vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 20. April 1998 V B 129/97, BFH/NV 1999, 79).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Wenn die gesamten Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellung eines solchen Gebäudes nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen seien (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), verbleibe kein Raum mehr für eine Direktzuordnung, die nach dem Verständnis des FG durch Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ermöglicht werde.
  • BFH, 06.05.2010 - V R 29/09

    Sphärentheorie": Vorsteuerabzug eines Unternehmers aus der Begebung von

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Der Senat legt diese Bestimmungen unionsrechtlich dahingehend aus, dass ein Vorsteuerabzug nur besteht, wenn der Unternehmer Leistungen bezieht, die er für Zwecke eigener steuerpflichtiger Umsätze zu verwenden beabsichtigt (z.B. BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 V R 29/09, BFH/NV 2010, 1952).
  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (sog. Umsatzschlüssel), ist nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG, mit dem der Gesetzgeber auf die Anerkennung des Umsatzschlüssels als sachgerechten Aufteilungsmaßstab durch die Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833) reagierte, seit dem 1. Januar 2004 nur noch dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.
  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Einer Aufteilung nach dem von der Klägerin begehrten Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen (Umsatzschlüssel) steht § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG entgegen, da mit der Aufteilung nach dem vom BFH als wirtschaftlich vertretbaren Aufteilungsmaßstab anerkannten Flächenschlüssel (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1992 V R 70/87, BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755, unter 2.b aa; BFH-Beschluss vom 21. Mai 1987 V S 11/85, BFH/NV 1987, 536) eine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.
  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Einer Aufteilung nach dem von der Klägerin begehrten Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen (Umsatzschlüssel) steht § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG entgegen, da mit der Aufteilung nach dem vom BFH als wirtschaftlich vertretbaren Aufteilungsmaßstab anerkannten Flächenschlüssel (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1992 V R 70/87, BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755, unter 2.b aa; BFH-Beschluss vom 21. Mai 1987 V S 11/85, BFH/NV 1987, 536) eine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Wenn die gesamten Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung oder Herstellung eines solchen Gebäudes nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen seien (BFH-Urteile vom 28. September 2006 V R 43/03, BFHE 215, 335, BStBl II 2007, 417; vom 22. November 2007 V R 43/06, BFHE 219, 450, BStBl II 2008, 770), verbleibe kein Raum mehr für eine Direktzuordnung, die nach dem Verständnis des FG durch Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG ermöglicht werde.
  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Aus den vorgenannten Bestimmungen hat der vorlegende Senat geschlossen, dass das Unionsrecht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorgibt (BFH-Urteile vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a; vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 20. April 1998 V B 129/97, BFH/NV 1999, 79).
  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Aus den vorgenannten Bestimmungen hat der vorlegende Senat geschlossen, dass das Unionsrecht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vorgibt (BFH-Urteile vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a; vom 1. Juli 2004 V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II.3.a; BFH-Beschluss vom 20. April 1998 V B 129/97, BFH/NV 1999, 79).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus BFH, 22.07.2010 - V R 19/09
    Dabei ist grundsätzlich allen Sprachfassungen der gleiche Wert beizumessen (EuGH-Urteile vom 2. April 1998 C-296/95, Commissioners of Customs and Excise, Slg. 1998, I-1605 Rz 5; vom 26. Mai 2005 C-498/03, Kingscrest, Slg. 2005, I-4427 Rz 26; vom 12. November 1998 C-149/97, Institute of The Motor Industry, Slg. 1998, I-7053 Rz 16).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-149/97

    Institute of the Motor Industry

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Das Revisionsverfahren ruhte im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) bis zum Ergehen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) BLC Baumarkt vom 8. November 2012 C-511/10 (EU:C:2012:689, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2012, 968, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 79) und der Nachfolgeentscheidungen dazu (BFH-Urteile vom 22. August 2013 V R 19/09, BFHE 243, 8, UR 2014, 68, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2014, 65, und vom 7. Mai 2014 V R 1/10, BFHE 245, 416, UR 2014, 531, MwStR 2014, 444).

    Denn die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens hat nur pauschalen Charakter und lässt außer Betracht, für welchen Bereich des Unternehmens die jeweilige Eingangsleistung bezogen wurde (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, Rz 19; BFH-Urteil in BFHE 243, 8, UR 2014, 68, MwStR 2014, 65, Rz 41).

  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Von einem Berufungsrecht bereits im Festsetzungsverfahren geht der BFH aus, soweit es um andere Voraussetzungen des Art. 168 MwStSystRL geht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, Rz 33; vom 16. Juni 2015 XI R 15/13, BFHE 250, 276, BStBl II 2015, 865, Rz 49).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    Mit Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) hatte der Senat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Dies ist zu bejahen, da die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmens nur pauschalen Charakter hat und außer Betracht lässt, für welchen Bereich des Unternehmens die jeweilige Eingangsleistung bezogen wurde (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, Rz 19; Stadie in Rau/Dürrwächter, Kommentar zum UStG, § 15 Rz 1321 sowie Rz 1323).

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    Der Senat hat das Revisionsverfahren im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des V. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090) mit Zustimmung der Beteiligten bis zum Ergehen des EuGH-Urteils --BLC Baumarkt-- (UR 2012, 968, HFR 2013, 79) zum Ruhen gebracht und nach Ergehen der Nachfolgeentscheidung (BFH-Urteil vom 22. August 2013 V R 19/09, BFHE 243, 8, BFH/NV 2014, 278) fortgesetzt.

    Auch in dem EuGH-Verfahren --BLC Baumarkt-- stimmten alle Verfahrensbeteiligten in der Beurteilung überein, dass die auf das Flächenkriterium gestützte Methode der Zuordnung in Fällen wie dem des Ausgangsverfahrens V R 19/09, d.h. in Fällen, in denen es um die Errichtung gemischt genutzter Gebäude geht, ein genaueres Ergebnis hinsichtlich des abziehbaren Teils sicherstellt (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón vom 26. April 2012 --BLC Baumarkt--, juris, Rz 19, 48; s. dazu auch Marchal/Salder, UR 2012, 968, 972).

  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Nach den Ausführungen des Senats im Vorlagebeschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09 (BFHE 231, 280, BFH/NV 2010, 2367, unter IV.2.b) ist die Bestimmung des Pro-rata-Satzes nach dem Gesamtumsatz des Unternehmers in einer Fallkonstellation wie der des Streitfalls indes unpräzise, da sie außer Betracht lässt, für welchen Bereich des Unternehmens die Eingangsleistungen bezogen wurden.
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Dabei kann offen bleiben, ob § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG möglicherweise unionsrechtswidrig ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 29/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage:

    Dabei kann offen bleiben, ob § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG möglicherweise unionsrechtswidrig ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090).
  • BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf

    Dabei kann offen bleiben, ob § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG möglicherweise unionsrechtswidrig ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 26/11

    Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage;

    Dabei kann offenbleiben, ob § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG möglicherweise unionsrechtswidrig ist (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BFH vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090).
  • FG Köln, 17.05.2017 - 9 K 3140/14

    Umsatzsteuer: Verfahrensbeistand erbringt keine steuerfreie Leistung

    Dabei ist grundsätzlich allen Sprachfassungen der gleiche Wert beizumessen (vgl. bspw. BFH-Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BStBl II 2010, 1090 m.w.N.).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

  • BFH, 21.09.2016 - V R 43/15

    Zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 28 UStG

  • FG Nürnberg, 31.07.2012 - 2 K 539/09

    Kürzung der Vorsteuer aus einem Generalmietvertrag wegen einer nicht zum

  • FG Hamburg, 24.09.2013 - 1 K 194/11

    Vorsteuerabzug aus Mietaufwendungen des gewerblichen Zwischenmieters eines

  • FG München, 02.03.2011 - 3 K 2880/08

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - Berechnung

  • FG München, 06.09.2011 - 14 V 2031/11

    AdV-Verfahren: Vorsteueraufteilung, Organschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht