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   BFH, 28.07.1994 - V R 19/92   

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https://dejure.org/1994,491
BFH, 28.07.1994 - V R 19/92 (https://dejure.org/1994,491)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1994 - V R 19/92 (https://dejure.org/1994,491)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - V R 19/92 (https://dejure.org/1994,491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 66
  • BB 1995, 138
  • DB 1995, 192
  • BStBl II 1995, 86
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.02.1989 - V R 141/84

    Zum Leistungsaustausch bei Durchführung von Forschungsvorhaben, zu der die

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 19/92
    Das FG ging mit dem zurückverweisenden Urteil in BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471 und dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1989 V R 141/84 (BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638) zutreffend von dem Grundsatz aus, daß auch sog. "echte".

    Das FG hat in diesem Zusammenhang ferner zu Recht darauf abgestellt, daß die Forschungsergebnisse dem Kläger zur Verwertung (gegenüber der Allgemeinheit) zustehen, daß also - anders als im Fall des Senatsurteils in BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638 - Verwertungsrechte nicht den Zahlenden übertragen wurden.

    Soweit das FG noch zusätzlichen Prüfungskriterien des zurückverweisenden Urteils nachging, denen der Senat bereits im Urteil in BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638 entgegentrat, ergeben sich für die Entscheidung keine Auswirkungen.

  • BFH, 09.12.1987 - X R 39/81

    Umsatzsteuer - Leistungsaustausch - Forschungsvorhaben - Zuschuß - Anspruch

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 19/92
    Auf die Revision des Klägers hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 9. Dezember 1987 X R 39/81 (BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471) die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Das FG ging mit dem zurückverweisenden Urteil in BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471 und dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Februar 1989 V R 141/84 (BFHE 156, 530, BStBl II 1989, 638) zutreffend von dem Grundsatz aus, daß auch sog. "echte".

  • BFH, 05.06.1986 - V R 114/76

    Begründetheit einer Revision wegen nicht Prüfung einer vorgreiflichen Frage durch

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 19/92
    So ist im Urteil vom 5. Juni 1986 V R 114/76 (BFH/NV 1987, 199) ausgeführt, daß der Zahlende die Ausgestaltung einer Zahlung nach seinem Belieben vornehmen kann, sie also auch mit bestimmten Tätigkeiten verbinden und mit Erfolgskontrollen oder Auflagen versehen kann, was unter Umständen aus Gründen öffentlich-rechtlicher Haushaltsführung geboten sein kann.

    Beide Arten einer Rückzahlungsklausel gehören zur Ausgestaltung der Zahlung, die im Belieben des Zuschußgebers steht (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1987, 199).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 19/92
    Ein danach vorausgesetzter Leistungsaustausch liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß sich die Leistung auf die Erlangung einer Gegenleistung richtet (vgl. BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • Drs-Bund, 23.03.1988 - BT-Drs 11/2049
    Auszug aus BFH, 28.07.1994 - V R 19/92
    Das FG konnte seine Auffassung, der Kläger habe keine Forschungstätigkeit für die A ausgeführt, weil er von dieser dafür keinen Auftrag erhalten habe, auf die von ihm herangezogenen Bewilligungsbedingungen des BMWi in der Verordnung vom Januar 1970 stützen, ebenso auf die Feststellung, daß der Schwerpunkt der Projektträgertätigkeit der A im Rahmen der direkten und indirekt-spezifischen Projektförderung bei der fachlichen und administrativen Beratung des Antragstellers, der Vorbereitung von Förderungsentscheidungen sowie der Projektbegleitung und der Erfolgskontrolle lag (Hinweis auf den Bundesbericht Forschung 1988, BTDrucks 11/2049, S. 339), und auf die weitere Feststellung, daß nach Ziff. 7.1 der Bewirtschaftungsgrundsätze des BMWi für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung an Mitglieder der A vom März 1975 u. a. dem namentlich genannten Kläger "die Zuwendung grundsätzlich zur Selbstverwaltung zu übertragen" war.
  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

    Auch der Umstand, dass die Zuschüsse aus haushaltsrechtlichen Gründen an die Erfüllung der Auflage einer zweckentsprechenden Verwendung oder einer Erfolgskontrolle geknüpft werden (Zweckbestimmung), führt allein nicht zu einem Leistungsaustausch (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Der Leistende muß seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muß auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495; vom 26. Juni 1986 V R 93/77, BFHE 147, 79, BStBl II 1986, 723, und vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).

    Danach ist zu beurteilen, ob die Zahlungen im Rahmen eines Leistungsaustauschs oder außerhalb eines Leistungsaustauschs erfolgen (vgl. BFH in BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).

  • BFH, 27.11.2008 - V R 8/07

    Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines

    Auch der Umstand, dass die Zahlungen aus haushaltsrechtlichen Gründen an die Erfüllung der Auflage einer zweckentsprechenden Verwendung oder einer Erfolgskontrolle geknüpft werden (Zweckbestimmung), führt allein nicht zu einem Leistungsaustausch (BFH-Urteil vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86).
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