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   BFH, 18.08.2015 - V R 2/15   

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https://dejure.org/2015,27925
BFH, 18.08.2015 - V R 2/15 (https://dejure.org/2015,27925)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2015 - V R 2/15 (https://dejure.org/2015,27925)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2015 - V R 2/15 (https://dejure.org/2015,27925)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesfinanzhof

    Verspätungszuschlag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 152 AO, § 367 Abs 2 AO
    Verspätungszuschlag

  • IWW

    § 367 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO, § 152 AO, § 367 Abs. 2 AO, § 102 Satz 2 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Höhe des Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • Betriebs-Berater

    Verspätungszuschlag

  • rewis.io

    Verspätungszuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 152
    Kriterien für die Höhe des Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung

  • datenbank.nwb.de

    Überprüfung des Verwaltungsakts in vollem Umfang; Verspätungszuschlag nur bei besonderer Schwere (hier: Jahressteuerschuld durch Voranmeldung bereits getilgt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätungszuschlag bei Steuererstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermessensentscheidungen - und die Verböserung im Einspruchsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Verspätungszuschlages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verspätungszuschlag bei Steuererstattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2664
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05

    Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Bei der Gewichtung dieser Kriterien handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des FA, die gemäß § 102 FGO gerichtlich lediglich auf Ermessensfehler zu überprüfen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. März 2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617).

    Eine mehrfache Verspätung in den Vorjahren kann auch dann zu Lasten des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, wenn in den Vorjahren noch kein Verspätungszuschlag festgesetzt worden sein sollte (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1617).

  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07

    Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Für Einspruchsentscheidungen hinsichtlich einer Ermessensentscheidung gilt nichts anderes: Die Rechtsbehelfsstelle hat eine eigenständige Ermessensentscheidung nach der sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bestehenden Sach- und Rechtslage zu treffen (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 365 AO Rz 114; a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 1998  3 K 2262/96, juris).

    b) Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf den BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 335, der im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde zur Ablehnung einer Divergenz zu den Rechtsausführungen der Vorinstanz ausgeführt hat, dass im dortigen Streitfall nach der erstmaligen Festsetzung des Verspätungszuschlages in der weiterhin nicht erfolgten Abgabe der Steuererklärung eine Intensivierung des Verspätungszeitraums gelegen habe, die auch nach den Maßstäben der Vorinstanz zu einer Änderung der Sachlage führen würde.

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1998 - 3 K 2262/96

    Streit über die Höhe eines Verspätungszuschlags; Vorliegen einer verschuldeten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Das FG folge nicht der Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 20. März 1998  3 K 2262/96 (juris), wonach eine Verböserung im Einspruchsverfahren nur bei Änderung der Ermessenskriterien zulässig sei.

    Für Einspruchsentscheidungen hinsichtlich einer Ermessensentscheidung gilt nichts anderes: Die Rechtsbehelfsstelle hat eine eigenständige Ermessensentscheidung nach der sich im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bestehenden Sach- und Rechtslage zu treffen (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 365 AO Rz 114; a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 1998  3 K 2262/96, juris).

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05

    Verspätungszuschlag; Ermessen

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Nach den BFH-Urteilen vom 15. März 2007 VI R 29/05 (BFH/NV 2007, 1076) und vom 8. Dezember 1988 V R 169/83 (BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231) stellt die Höhe der Abschlusszahlung die Richtschnur für die Bemessung der Höhe des Zuschlages dar.
  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 183/84

    Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Der Sinn und Zweck des Verspätungszuschlages besteht als Druckmittel eigener Art in einem zugleich repressiven und präventiven (erzieherischen) Charakter (BFH-Urteil vom 18. November 1986 VIII R 183/84, BFH/NV 1987, 416, Rz 16).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - 8 K 8083/12

    Deutliche Erhöhung des Verspätungszuschlags im Rahmen der Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Dezember 2014  8 K 8083/12 aufgehoben.
  • BFH, 14.04.2011 - V B 100/10

    Bemessung des Verspätungszuschlags

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Demgemäß kann nach der Rechtsprechung des Senats ein die Abschlusszahlung übersteigender Verspätungszuschlag nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden (BFH-Beschluss vom 14. April 2011 V B 100/10, BFH/NV 2011, 1288).
  • EuGH, 09.07.2015 - C-183/14

    Salomie und Oltean - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, dürfen nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Salomie und Oltean vom 9. Juli 2015 C-183/14, EU:C:2015:454, Rz 51).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - V R 2/15
    Nach den BFH-Urteilen vom 15. März 2007 VI R 29/05 (BFH/NV 2007, 1076) und vom 8. Dezember 1988 V R 169/83 (BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231) stellt die Höhe der Abschlusszahlung die Richtschnur für die Bemessung der Höhe des Zuschlages dar.
  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

    Dies gilt auch für die nach § 227 AO zu treffende Ermessensentscheidung, die ebenfalls vom Anwendungsbereich des § 367 Abs. 2 AO erfasst wird (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 2/15, Deutsches Steuerrecht 2015, 2382, Rz 15; BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.04.2023 - 4 K 394/21

    Aufhebung eines Verspätungszuschlags zur Umsatzsteuer nach § 152 Abs. 1 AO n.F.

    Soweit nach der Rechtsprechung des BFH bei Nachzahlungsfällen ein die Abschlusszahlung übersteigender Verspätungszuschlag nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden kann (BFH-Urteil vom 18.8.2015 V R 2/15, n. v., BFH/NV 2015, 1665-1667; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 V B 100/10, n. v., BFH/NV 2011, 1288), gilt dies - erst Recht - bei einem Erstattungsfall.

    In solchen Fällen hat die Finanzbehörde unter den Gesichtspunkten der Vorteilsziehung und des Verschuldens nachvollziehbar abzuwägen, welches Gewicht der verspäteten Abgabe der Steuererklärung noch zukommt (BFH-Urteil vom 18.8.2015 V R 2/15, n. v., BFH/NV 2015, 1665-1667; BFH-Beschluss vom 14.4.2011 V B 100/10, n. v., BFH/NV 2011, 1288).

  • BFH, 02.11.2016 - VIII B 17/16

    Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung

    Die Höhe der Abschlusszahlung stellt in der Regel die Richtschnur für die Bemessung der Höhe des Zuschlags dar (BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 2/15, BFH/NV 2015, 1665, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 682/23

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe einer

    Hierzu werde auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 2/15 und das dort zitierte BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 29/05 und die sich daraus ergebenden Begründungserfordernisse hingewiesen.

    Das heißt, sie hat im Falle eines behördlichen Ermessens eine eigenständige Ermessensentscheidung zu treffen und diese, soweit sie von der Ausgangsentscheidung abweicht, an deren Stelle zu setzen (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 2/15 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 13.11.2018 - 17 K 1035/18

    Festsetzung der Kammerbeiträge durch die Ärztekammer für das Jahr 2017

    Es soll die Störung der Veranlagungsarbeit durch die verzögerte Selbstveranlagung sanktioniert und das Kammermitglied für die Zukunft zur pünktlichen Selbstveranlagung angehalten werden (vgl. zum Verspätungszuschlag nach § 152 AO BFH, Urt. v. 18. August 2015, V R 2/15, juris, Rn. 12).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 605/20

    Rücknahme von Verspätungszuschlägen

    Dieser Umstand kann sich insofern auf die Bemessung der Verspätungszuschläge auswirken als die Klägerin aus der verspäteten Abgabe der Voranmeldungen tatsächlich keine Vorteile, sondern vielmehr Nachteile gezogen hat und ihr Verschulden geringeres Gewicht haben kann, wenn tatsächlich keine bzw. erheblich geringere Vorauszahlungen geschuldet waren (BFH-Urteil vom 18. August 2015 V R 2/15, Rn. 18, BFH/NV 2015, 1665).
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