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   BFH, 16.04.1975 - V R 2/71   

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https://dejure.org/1975,3155
BFH, 16.04.1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
BFH, Entscheidung vom 16.04.1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
BFH, Entscheidung vom 16. April 1975 - V R 2/71 (https://dejure.org/1975,3155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung eines Grundstücks - Sicherungsübereignung - Lieferung des Sicherungsgebers - Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 535
  • DB 1975, 1587
  • BStBl II 1975, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.06.1967 - V 208/64

    Einordnung einer Sicherungsübereignung als Lieferung

    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    In einem solchen Fall werde nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Juni 1967 V 208/64, BFHE 90, 247, BStBl II 1968, 68) die Sicherungsübereignung zur Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer.

    Bei der rechtlichen Beurteilung ist die Vorinstanz in zutreffender Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils V 208/64 davon ausgegangen, daß dem Sicherungsnehmer (hier der Bank) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers das Recht zu dessen Verwertung eingeräumt worden ist und daß mit dieser Verwertung gleichzeitig (uno actu) z w e i Lieferungen angefallen sind; nämlich die Lieferung der Bank an den Erwerber und die Lieferung des Klägers an die Bank (vgl. auch das zu § 116 AO ergangene Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).

    Die Auffassung des Klägers, daß im Streitfall eine vom BFH-Urteil V 208/64 abweichende Beurteilung geboten sei, weil die Veräußerung des Warenlagers durch die Bank gegen seinen Willen vorgenommen und deshalb die Verfügungsmacht dem Erwerber nicht auf Grund einer "freiwilligen" Willensentschließung (des Sicherungsgebers) verschafft worden sei, ist nicht zutreffend.

  • RFH, 26.05.1939 - V 129/38
    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    Denn mit der Verwertung des Sicherungsgutes hat die Bank dem Erwerber die Verfügungsmacht an dem Sicherungsgut verschafft, wozu sie nur in der Lage war, weil sie selbst die Verfügungsmacht in demselben Zeitpunkt erlangt hatte (vgl. auch Urteil des RFH vom 26. Mai 1939 V 129/38, RStBl 1939, 885).
  • BFH, 20.07.1967 - V 240/64

    Ausschluss einer Übereignung durch Übernahme von Einrichtungsgegenständen und

    Auszug aus BFH, 16.04.1975 - V R 2/71
    Bei der rechtlichen Beurteilung ist die Vorinstanz in zutreffender Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils V 208/64 davon ausgegangen, daß dem Sicherungsnehmer (hier der Bank) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers das Recht zu dessen Verwertung eingeräumt worden ist und daß mit dieser Verwertung gleichzeitig (uno actu) z w e i Lieferungen angefallen sind; nämlich die Lieferung der Bank an den Erwerber und die Lieferung des Klägers an die Bank (vgl. auch das zu § 116 AO ergangene Urteil des BFH vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18

    Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum

    Allerdings kann nur derjenige einem anderen Verfügungsmacht verschaffen, der selbst tatsächlich die Verfügungsmacht innehat (BFH-Urteil vom 16.04.1975 - V R 2/71, BFHE 115, 535, BStBl II 1975, 622, Rz 8; Neubert in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 102; Nieskens in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 3 Rz 663; Slapio in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 3 Rz 181).
  • FG Hamburg, 30.11.1995 - VI 50/92

    Bewirken von Lieferungen durch Pfandleiherin; Einstufung der durch Versteigerung

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