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   BFH, 20.12.2012 - V R 23/11   

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https://dejure.org/2012,45393
BFH, 20.12.2012 - V R 23/11 (https://dejure.org/2012,45393)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2012 - V R 23/11 (https://dejure.org/2012,45393)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - V R 23/11 (https://dejure.org/2012,45393)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • openjur.de

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 19 Abs 2, InsO § 80, UStG VZ 2006
    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Bundesfinanzhof

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 2 UStG 2005, § 80 InsO, UStG VZ 2006
    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • IWW
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • cpm-steuerberater.de

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Betriebs-Berater

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • rewis.io

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 80; UStG 2005 § 19 Abs. 2
    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 377
  • ZIP 2013, 469
  • BB 2013, 469
  • DB 2013, 384
  • BStBl II 2013, 334
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2000 - V R 87/99

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
    Zu unterscheiden sind der vorinsolvenzrechtliche Unternehmensteil, gegen den Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden sind (§§ 174 ff. InsO), der die Insolvenzmasse betreffende Unternehmensteil, gegen den Masseverbindlichkeiten geltend zu machen sind, sowie ggf. das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen, bei dem Steueransprüche gegen den Insolvenzschuldner persönlich ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen geltend gemacht werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, und vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).

    Daher muss die Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergeben (BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639).

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
    Im Streitfall hat der Insolvenzverwalter danach entsprechend der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420) durch die Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.
  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
    Ein danach durch den Insolvenzverwalter erklärter Verzicht erstreckt sich trotz der Beschränkung auf den Umfang der Verwaltungsbefugnis nach § 34 Abs. 3 der Abgabenordnung auf das gesamte Unternehmen und damit auch auf den Unternehmensteil, dessen Umsätze der Insolvenzschuldner nach Insolvenzeröffnung selbst zu versteuern hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, und vom 17. März 2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128), da sich sonst aus der Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer nicht die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergäbe.
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
    Ein danach durch den Insolvenzverwalter erklärter Verzicht erstreckt sich trotz der Beschränkung auf den Umfang der Verwaltungsbefugnis nach § 34 Abs. 3 der Abgabenordnung auf das gesamte Unternehmen und damit auch auf den Unternehmensteil, dessen Umsätze der Insolvenzschuldner nach Insolvenzeröffnung selbst zu versteuern hat (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, und vom 17. März 2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128), da sich sonst aus der Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer nicht die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergäbe.
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 20.12.2012 - V R 23/11
    Zu unterscheiden sind der vorinsolvenzrechtliche Unternehmensteil, gegen den Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden sind (§§ 174 ff. InsO), der die Insolvenzmasse betreffende Unternehmensteil, gegen den Masseverbindlichkeiten geltend zu machen sind, sowie ggf. das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen, bei dem Steueransprüche gegen den Insolvenzschuldner persönlich ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen geltend gemacht werden können (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, und vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).
  • BFH, 01.03.2016 - XI R 21/14

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen nach Verfahrenseröffnung jedoch aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 28 f.; in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11; vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 9; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    b) Mit der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, in der der Steuerpflichtige die Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen berechnet, verzichtet er konkludent auf die Nichterhebung der Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG (vgl. BFH-Urteile in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 09.07.2003 - V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904, unter II.2.b, Rz 18; vom 20.12.2012 - V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 11; vom 24.07.2013 - XI R 31/12, BFHE 242, 429, BStBl II 2014, 214, Rz 17; vom 22.06.2016 - V R 46/15, BFHE 254, 272, Rz 53).
  • BFH, 24.07.2013 - XI R 31/12

    Unwirksame Optionserklärung des Kleinunternehmers bei Beschränkung auf einen

    d) Da der § 19 UStG unterfallende Kleinunternehmer ein einheitliches Unternehmen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) betreibt, muss der Verzicht nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG für alle Umsätze i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG des Unternehmers, d.h. für das gesamte Unternehmen, erklärt werden (vgl. Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 19 Rz 125; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 19 Rz 35; Mößlang in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 19 Rz 4, 29; Meurer, Neue Wirtschafts-Briefe 2013, 2016, 2019; s. für einen von einem Insolvenzverwalter erklärten Verzicht BFH-Urteil vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 9 ff.).
  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 166/19

    Festsetzung eines Vorsteuerüberhangs zugunsten des Unternehmensteils

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht das Unternehmen - bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts - nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 09. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl. II 2011, 996, Rn. 28; vom 24. November 2011, V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl. II 2012, 298, Rn. 11; vom 20. Dezember 2012, V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl. II 2013, 334, Rn. 9; vom 1. März 2016, XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl. II 2016, 756, Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es ausreichend, wenn die Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergeben (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 - V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl. II 2000, 639, Rdn. 17; vom 20. Dezember 2012 - V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl. II 2013, 334, Rdn. 10).

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 9/15

    Zur (zweifachen) Berichtigung der Umsatzsteuer bei und nach der Bestellung eines

    Bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts besteht das Unternehmen nach Verfahrenseröffnung jedoch aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rz 28 f.; in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 11; vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rz 9; jeweils m.w.N.).
  • FG Münster, 26.01.2017 - 5 K 3730/14

    Minderung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstandenen

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht das Unternehmen - bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts - nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen), zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 09. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rn. 28; vom 24. November 2011, V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rn. 11; vom 20. Dezember 2012, V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rn. 9; vom 1. März 2016, XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rn. 32 jeweils m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es ausreichend, wenn die Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergeben (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000, V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639, Rn. 17; vom 20. Dezember 2012, V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rn. 10).

  • FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10305/15

    Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu

    Die Argumentation des Klägers, wonach eine Qualifikation des Vorsteuererstattungsanspruchs als Masseverbindlichkeit daraus abzuleiten sei, dass mit der Insolvenzeröffnung eine durchgängige Umstellung von der Soll- auf die Ist-Versteuerung mit der Folge einer Konnexität zwischen Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzugsberechtigung stattfinde, verkennt, dass nach ständiger zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung das Unternehmen - bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts - nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen) besteht, zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 09. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rn. 28; vom 24. November 2011, V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rn. 11; vom 20. Dezember 2012, V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rn. 9; vom 1. März 2016, XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rn. 32 jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2021 - 6 K 2185/20

    Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit

    Es ist ausreichend, wenn die Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergeben (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132, BStBl. II 2000, 639 und vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl. II 2013, 334).
  • FG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 K 10306/15

    Abgrenzung der Verbindlichkeiten von Forderungen bei der Zuweisung zu

    Die Argumentation des Klägers, wonach eine Qualifikation des Vorsteuererstattungsanspruchs als Masseverbindlichkeit daraus abzuleiten sei, dass mit der Insolvenzeröffnung eine durchgängige Umstellung von der Soll- auf die Ist-Versteuerung mit der Folge einer Konnexität zwischen Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzugsberechtigung stattfinde, verkennt, dass nach ständiger zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung das Unternehmen - bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts - nach Verfahrenseröffnung aus mehreren Unternehmensteilen (vorinsolvenzrechtlicher Unternehmensteil, Insolvenzmasse und insolvenzfreies Vermögen) besteht, zwischen denen einzelne umsatzsteuerrechtliche Berechtigungen und Verpflichtungen nicht miteinander verrechnet werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 09. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996, Rn. 28; vom 24. November 2011, V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rn. 11; vom 20. Dezember 2012, V R 23/11, BFHE 240, 377, BStBl II 2013, 334, Rn. 9; vom 1. März 2016, XI R 21/14, BFHE 253, 445, BStBl II 2016, 756, Rn. 32 jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 6 K 2185/20

    Bewertung eines im vorläufigen Insolvenzverfahren entstandenen

    Es ist ausreichend, wenn die Summe der gegenüber dem Insolvenzverwalter und der gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzten Umsatzsteuer die nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes entstandene Jahresumsatzsteuer für das gesamte Unternehmen ergeben (BFH-Urteile vom 28. Juni 2000 V R 87/99, BFHE 192, 132 , BStBl. II 2000, 639 und vom 20. Dezember 2012 V R 23/11, BFHE 240, 377 , BStBl. II 2013, 334).
  • FG Bremen, 26.11.2020 - 2 K 28/20

    Verzicht auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung mit der Umsatzsteuererklärung

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