Rechtsprechung
   BFH, 19.02.1976 - V R 23/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,432
BFH, 19.02.1976 - V R 23/73 (https://dejure.org/1976,432)
BFH, Entscheidung vom 19.02.1976 - V R 23/73 (https://dejure.org/1976,432)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 1976 - V R 23/73 (https://dejure.org/1976,432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beginn einer selbständigen Tätigkeit - Voraussichtlicher Gesamtumsatz - Unternehmerische Betätigung - Umrechnung in Jahresgesamtumsatz - Ermittlung der 60000-DM-Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Maßgeblicher Gesamtumsatz für die Ermittlung der 60 000-DM-Grenze des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Istversteuerung
    Die Gesamtumsatzhöchstgrenze
    Neugründungsfälle

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 483
  • NJW 1976, 1712
  • DB 1976, 1268
  • BStBl II 1976, 400
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.01.1973 - V R 3/72

    Regelbesteuerung - Inhalt einer Option - Wirkung einer Option

    Auszug aus BFH, 19.02.1976 - V R 23/73
    Denn eine Wahl der Besteuerungsform kann nach dieser Vorschrift nur derjenige Unternehmer treffen, der unter Anwendung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG 1967 als sogenannter Kleinunternehmer i. S. dieser Bestimmung anzusehen ist (vgl. Urteil des BFH vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574).

    Es kann in diesem Zusammenhang auch dahinstehen, ob jeder Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft im Rahmen einer von ihm allein unterzeichneten Steuererklärung eine solche Optionserklärung wegen der ihr zukommenden Bedeutung (vgl. BFH-Urteil V R 3/72) wirksam abgeben kann.

  • BFH, 16.07.1987 - X R 48/82

    Münzsammler in der Regel kein Unternehmer

    Das FA macht mit seiner Revision die Verletzung des § 19 UStG geltend; die Kleinunternehmerbesteuerung greife nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 19. Februar 1976 V R 23/73 (BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400) nicht ein.

    Nach dem Urteil in BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400, ist bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit für die Ermittlung der Kleinunternehmergrenze von 60.000 DM (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG) im ersten Jahr auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz dieses Jahres abzustellen.

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft

    Im Urteil vom 19. Februar 1976 V R 23/73 (BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400) hat der Senat die Frage noch unbeantwortet gelassen, ob die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck als Abgabe einer Optionserklärung angesehen werden kann.
  • BFH, 27.06.2006 - V B 143/05

    Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

    Das vom FG zur Stützung seiner Rechtsauffassung herangezogene Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Februar 1976 V R 23/73 (BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400) sei zu § 19 UStG ergangen und angesichts des unterschiedlichen Wortlauts der Vorschriften nicht auf § 23a UStG anwendbar.

    Dies hat der BFH bereits für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG im Fall des Beginns einer selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit entschieden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400) und gilt auch für § 23a UStG, wie auch in der Literatur einhellig vertreten wird (vgl. Stadie in Rau/ Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 23a Rz. 9; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 229 Rz. 37; Radeisen in Vogel/Schwarz, UStG, § 23a Rz. 8; Püschner in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 23a Rz. 21 i.V.m. § 23 Rz. 36; Waza in Offerhaus/Söhn/Lange, Umsatzsteuer, § 23a Rz. 18; Lippross, Umsatzsteuer, 21. Aufl. 2005, S. 814; wohl auch Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 23a Rz. 4).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 54/06

    Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen eines Pflegedienstes: Einhalten der 40 %-Grenze

    bb) Dieses Abstellen auf die Verhältnisse des Vorjahres hat der Senat bereits für die ähnliche Regelung in § 19 Abs. 1 UStG als sachgerecht anerkannt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1976 V R 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 2007 V B 164/06, BFH/NV 2008, 325).
  • FG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 K 270/03

    Anwendbarkeit des § 23a Abs. 1 UStG in Neugründungsfällen

    Die in der Literatur vertretene Ansicht, dass die Grundsätze der zu § 19 UStG ergangenen BFH-Entscheidung vom 19. Februar 1976 V R 23/73 auf die Regelung des § 23 a UStG übertragbar seien, verkenne nicht nur die strukturellen Unterschiede in den Formulierungen der beiden Vorschriften.

    Sie kann sich für ihre Ansicht auf das zur Besteuerung der Kleinunternehmer nach § 19 UStG ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 1976 V R 23/73 (BStBl II 1976, 400 ), berufen.

  • FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10

    Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung

    Im Urteil vom 19.02.1976 (V R 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400) hatte der Bundesfinanzhof - BFH - die Frage noch unbeantwortet gelassen, ob die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung vorgesehenen Vordruck als Abgabe einer Optionserklärung angesehen werden kann.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1948/04

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes

    Der BFH hat in einer in Hinblick auf die Regelung in Abschn. 99a Abs. 7 UStR vergleichbaren Fallkonstellation hinsichtlich der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG eine Schätzung für die Zukunft bei neu eröffneten Unternehmen im Unterschied zu einer Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse der Vergangenheit bei bestehenden Unternehmen aber auch nicht beanstandet (BFH-Urteil vom 19. Februar 1976 - V R 23/73, BStBl. II 1976, 400).
  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung

    Die Optionserklärung nach § 9 UStG 1967 ist ebenso wie diejenige im Sinne des § 19 Abs. 4 UStG 1967 eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die rechtsgestaltend auf das bestehende Umsatzsteuerrechtsverhältnis einwirkt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574, und vom 19. Februar 1976 V R 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400, UStR 1976, 143).
  • FG München, 09.07.2003 - 3 K 4787/01

    Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung des § 19 Abs. 1 UStG bei Neugründungen;

    a) Maßgeblich hierfür ist in erster Linie die Überlegung, daß die herrschende Auslegung des § 19 UStG im Kern auf Rechtsprechung zum Umsatzsteuergesetz 1967 beruht (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1976 V R 23/73, BFHE 118, 483 , BStBl II 1976, 400 ).
  • BFH, 16.05.1984 - V R 10/77

    Befugnis zur Vornahme erforderlicher Handlungen - Neu errichtetes Wohnhaus -

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats werden die im Umsatzsteuergesetz vorgesehenen Optionsrechte des Unternehmers durch einseitige rechtsgestaltende Erklärungen ausgeübt (Urteile vom 11. Januar 1973 V R 3/72, BFHE 109, 287, BStBl II 1973, 574; vom 19. Februar 1976 V 23/73, BFHE 118, 483, BStBl II 1976, 400, und vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394).
  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2011 - 14 K 4140/10

    Kann sich ein Notar auf § 23 Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 69 UStDV berufen, der vor

  • BFH, 16.07.1987 - X B 1/82

    Beachtlichkeit der vom Finanzgericht ausgesprochenen Beschränkung der Zulassung

  • FG Brandenburg, 26.02.1997 - 1 K 1293/94

    Folgen des Fehlens eines vorangegangenen Wirtschaftsjahres bei der Prüfung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht