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   BFH, 20.12.1984 - V R 25/76   

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https://dejure.org/1984,127
BFH, 20.12.1984 - V R 25/76 (https://dejure.org/1984,127)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1984 - V R 25/76 (https://dejure.org/1984,127)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1984 - V R 25/76 (https://dejure.org/1984,127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Nichtunternehmerischer Bereich - Private Existenz - Privatsphäre - Zuordnung zum nichtunternehmerischen Bereich - Vorsteuerabzug - Hilfsgeschäfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und Organisationsform möglich; kein Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen für den nichtunternehmerischen Bereich; Hilfsgeschäfte im nichtunternehmerischen Bereich nicht steuerbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 524
  • BB 1985, 447
  • BStBl II 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Die Wahrnehmung dieser gesetzlich zugewiesenen Aufgabe ist keine steuerbare Leistung an die Kommanditgesellschaft, sondern nichtsteuerbare Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622).

    Der erkennende Senat hat in Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 zu Personenzusammenschlüssen aller Art stets die Auffassung vertreten, daß zwischen den auf dem Gemeinschaftsverhältnis beruhenden und den durch ein Austauschverhältnis ausgelösten Leistungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern unterschieden werden müsse (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 für den Verein, und Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 für die Personengesellschaft).

    Beim sog. Idealverein (§ 21 BGB), um den allein es hier geht, handelt es sich im Umfang der durch Beiträge finanzierten Verwirklichung des Satzungszwecks nicht um einen auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetrieb als einer wesentlichen Voraussetzung für die Annahme der Unternehmereigenschaft (vgl. Abschnitt 2 der Entscheidungsgründe des o. a. Urteils in BFHE 131, 114).

  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Der Kläger unterliegt als eingetragener Verein mit seiner in Erfüllung des Satzungszwecks betriebenen Vereinstätigkeit, die mit den kraft Satzung erhobenen Mitgliedsbeiträgen finanziert wird, nicht der Umsatzsteuer; die Verwirklichung des Satzungszwecks, die satzungsgemäß den Mitgliedern zugute kommt, konkretisiert sich nicht in entgeltlichen Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 (so bereits zum UStG 1951 ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530).

    c) Die Tätigkeit von (rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen) Vereinen sowie anderen körperlich verfaßten Personenvereinigungen, mit der in Erfüllung des Gemeinschaftszwecks die allgemeinen Belange der Mitglieder wahrgenommen werden, wurde bis zum Systemwechsel einhellig als das Eigenleben der Personenvereinigung beurteilt, welches neben dem umsatzsteuerrechtlich relevanten Geschäftsbetrieb (Leistungen an Mitglieder zum sog. Sonderentgelt und Leistungen gegen Entgelt an Nichtmitglieder) steht (vgl. Popitz, UStG 1926 a. a. O., S. 361 ff. m. Nachw. der frühen RFH-Rspr.; Hübschmann/Grabower/Beck/v. Wallis, a. a. O., § 1 Ziff. 1 Rdnr. 11 m. Nachw. zur weiteren BFH-Rspr.; zuletzt Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 - Beitragszahlungen an Lohnsteuerhilfevereine).

    Der erkennende Senat hat in Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 zu Personenzusammenschlüssen aller Art stets die Auffassung vertreten, daß zwischen den auf dem Gemeinschaftsverhältnis beruhenden und den durch ein Austauschverhältnis ausgelösten Leistungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern unterschieden werden müsse (vgl. zuletzt Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530 für den Verein, und Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 für die Personengesellschaft).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Vereinsleistungen sind nur dann gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 steuerbar, wenn ein Leistungsaustauschverhältnis im Sinne des Urteils vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) gegeben ist, der Verein mithin eine den Sonderbelangen des Mitglieds dienende Leistung erbringe und deswegen eine Gegenleistung aufgewendet wird.

    Ein Austauschverhältnis im Sinne der im Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) niedergelegten Grundsätze ist demzufolge nicht gegeben, soweit der Verein in Verwirklichung des Satzungszwecks unter Einsatz des Beitragsaufkommens tätig wird.

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Diese Beurteilung ist anhand des Innenverhältnisses zu treffen (vgl. Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530), d. h., bezüglich der bezogenen Leistung muß eine Verwendung in der jeweiligen Sphäre objektiv möglich und auch durchgeführt sein.

    Die Vorsteuerbeträge können nur dann (ganz oder teilweise) dem unternehmerischen Bereich zugewiesen werden, wenn die Verwendung des Leistungsbezugs in diesem Bereich zur Überzeugung des Gerichts feststeht (zur Darlegungslast des Unternehmers vgl. Urteile vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, und vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Die Vorsteuerbeträge können nur dann (ganz oder teilweise) dem unternehmerischen Bereich zugewiesen werden, wenn die Verwendung des Leistungsbezugs in diesem Bereich zur Überzeugung des Gerichts feststeht (zur Darlegungslast des Unternehmers vgl. Urteile vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, und vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 19.04.1979 - V R 11/72

    Zur Frage der Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Unternehmen eines

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Können bezogene Leistungen ihrer Art nach in beiden Sphären verwendet werden und ist dies nach den betrieblichen Gegebenheiten ernsthaft ins Auge gefaßt, hat der Unternehmer nach den insoweit allgemeingültigen Grundsätzen des Urteils vom 19. April 1979 V R 11/72 (BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420) eine Zuordnungsentscheidung zu treffen.
  • BFH, 05.11.1982 - VI R 227/78

    Geschäftsführer - GmbH - Beschäftigung in Berlin - Arbeitslohn - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Dies ist - wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 125) ausgesprochen hat - der Fall, wenn ein praktizierender Kassenarzt in den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung berufen wird.
  • BFH, 04.11.1982 - V R 4/77

    Tätigkeit eines Kassenarztes als Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Dies ist - wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 4. November 1982 V R 4/77 (BFHE 137, 197, BStBl II 1983, 125) ausgesprochen hat - der Fall, wenn ein praktizierender Kassenarzt in den Vorstand einer Kassenärztlichen Vereinigung berufen wird.
  • BFH, 01.02.1973 - V R 2/70

    Unterhaltung von Giro-, Bauspar- und Sparkonten begründet keine

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Danach wurde zwischen der geschäftlichen (d. h. unternehmerischen) Tätigkeit des Unternehmers und seiner Privatsphäre (welche als Eigenleben bezeichnet wurde) unterschieden (für das UStG 1951 vgl. zuletzt Urteil vom 1. Februar 1973 V R 2/70, BFHE 107/494, BStBl II 1973, 172 - Sparkontoinhaber als Unternehmer).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 231/80

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Erhöhung einer als Gegenleistung für

    Auszug aus BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
    Mit dem Urteil des erkennenden Senats zum Eigenverbrauch bei Personengesellschaften vom 3. November 1983 V R 4/73 (BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 109) wurde diese vom Bundesfinanzhof zunächst für den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1951 fortgeführte Rechtsprechung hinfällig.
  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

  • RFH, 24.04.1931 - V A 410/31
  • RFH, 28.10.1929 - V A 706/29
  • RFH, 17.12.1920 - II D 9/20
  • RFH, 26.09.1927 - V A 418/27
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Vermeidung der Umsatzsteuer bei Verkauf eines vorsteuerbefreiten Pkw

    Eine Verwendung des bezogenen Gegenstandes in der jeweiligen Sphäre muss objektiv möglich und auch durchführbar sein (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, und vom 27. Oktober 1993 XI R 86/90, BFHE 172, 549, BStBl II 1994, 274, m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2007 - V R 27/04

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines Luftsportvereins

    Soweit die bisherige Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176) davon abweicht, hält der Senat daran nicht fest.
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Der V. Senat hat in diesem Urteil in typisierender Weise entschieden, daß die häufigen An- und Verkäufe von Kraftfahrzeugen durch einen Amateurrennfahrer nur dann als unternehmerische Betätigung zu beurteilen sind, wenn sie sich von den umsatzsteuerrechtlich unbeachtlichen An- und Verkäufen durch Privatpersonen abheben; diese Voraussetzung ist nach dem Urteil erfüllt, wenn sich der Veräußernde "regelmäßig und planmäßig (d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligt" (siehe ferner BFH-Urteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, 283, BStBl II 1986, 874; vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512).

    Der V. Senat hat in Fortführung dieser Betrachtungsweise ausgeführt, für den nichtunternehmerischen Bereich könne sowohl erworben als auch veräußert werden; ein Privatmann wende sich nicht wie ein Händler an den Markt, wenn er - sei es auch wiederholt - privat gebrauchte Kraftfahrzeuge oder Einrichtungsgegenstände oder im Privatbereich angefallene Altmaterialien veräußere (BFHE 142, 524, 532, BStBl II 1985, 176).

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