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   BFH, 23.07.2009 - V R 27/07   

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https://dejure.org/2009,407
BFH, 23.07.2009 - V R 27/07 (https://dejure.org/2009,407)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2009 - V R 27/07 (https://dejure.org/2009,407)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - V R 27/07 (https://dejure.org/2009,407)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 3 Abs. 1 und Abs. 3

  • openjur.de

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • Betriebs-Berater

    Dreifachbesteuerung der Sicherheitenverwertung

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 3 Abs. 1; ; UStG § 3 Abs. 3

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausführung einer Lieferung durch den Sicherungsgeber mit Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses; Vorliegen eines Dreifachumsatzes bei Veräußerung eines Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an ...

  • datenbank.nwb.de

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherungsübereignung eines Warenlagers ? Doppel- oder Dreifachumsatz bei Verwertung des Sicherungsguts ? Verwertungsreife

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausführung einer Lieferung durch den Sicherungsgeber mit Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses; Vorliegen eines Dreifachumsatzes bei Veräußerung eines Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    UStG § 3 Abs. 1 und 3
    Dreifachumsatz bei Veräußerung des Sicherungsguts durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers erst mit Verwertungsreife

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Sicherungseigentum

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verwertung eines Sicherungsgut durch den SG für Rechnung des SN

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Dreifach"-Besteuerung der Sicherheitenverwertung erst nach Erreichen der Verwertungsreife

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Lieferung sicherungsübereigneter Waren erst nach Eintritt der Verwertungsreife

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    USt bei Verwertung von Sicherungseigentum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum - Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hinsichtlich Dreifach- und Doppelumsätzen vereinfacht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 3 Abs 1, UStG 1999 § 3 Abs 3, BGB § 1228 Abs 2 S 1
    Doppelumsatz; Sicherungsgeber; Sicherungsgut; Sicherungsnehmer; Verwertung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 421
  • ZIP 2009, 2285
  • WM 2009, 2268
  • BB 2009, 2339
  • BB 2009, 2745
  • DB 2009, 2358
  • BStBl II 2010, 859
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.10.2005 - V R 20/04

    Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl II 2006, 931) führt der Sicherungsgeber mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus.

    Es liegt ein Dreifachumsatz vor (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 9/03, BFHE 213, 144, BStBl II 2006, 933).

    Soweit die bisherige Rechtsprechung des Senats dahingehend zu verstehen sein sollte, dass ein Dreifachumsatz auch bei einer Veräußerung im Interesse des Sicherungsnehmers vorliegen kann und es auf den Eintritt der Verwertungsreife nicht ankommt (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931, und BFH-Beschluss vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60), hält der Senat hieran nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).

  • BFH, 21.07.1994 - V R 114/91

    Eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber unter Verzicht auf sein

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Dies führt bei Lieferung des Sicherungsgutes an einen Dritten durch den Sicherungsnehmer zu zwei, bei Lieferung an den Dritten durch den Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu drei Umsätzen (vgl. zum Doppelumsatz BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, unter II.1.; vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, unter II.1.a, und vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, Leitsatz 3).

    Aus demselben Grund stellt auch eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut zur Verwertung freigibt und auf sein Auslöserecht verzichtet, noch keine Lieferung des Sicherungsgutes an den Sicherungsnehmer dar, solange der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut noch nicht für seine Rechnung verwertet (BFH-Urteil in BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878).

  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Dies führt bei Lieferung des Sicherungsgutes an einen Dritten durch den Sicherungsnehmer zu zwei, bei Lieferung an den Dritten durch den Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu drei Umsätzen (vgl. zum Doppelumsatz BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, unter II.1.; vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, unter II.1.a, und vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, Leitsatz 3).

    Dies gilt nicht nur für den Fall der Auswechslung des Sicherungsnehmers unter Fortführung des Sicherungseigentums durch den Erwerber (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, Leitsatz 1), sondern allgemein für Lieferungen des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber vor Eintritt der Verwertungsreife.

  • BFH, 11.08.2006 - V B 23/04

    Voraussetzungen für die Annahme von Divergenz und Willkür

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Soweit die bisherige Rechtsprechung des Senats dahingehend zu verstehen sein sollte, dass ein Dreifachumsatz auch bei einer Veräußerung im Interesse des Sicherungsnehmers vorliegen kann und es auf den Eintritt der Verwertungsreife nicht ankommt (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931, und BFH-Beschluss vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60), hält der Senat hieran nicht fest (Änderung der Rechtsprechung).
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Verwertet der Sicherungsnehmer --oder für dessen Rechnung der Sicherungsgeber-- schließlich in Ausübung seines Veräußerungsrechts das Sicherungsgut, vollendet sich der mit der Sicherungsübereignung eingeleitete Liefervorgang (Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Es entsteht mit dem Eintritt der Verwertungsreife (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78, Wertpapier-Mitteilungen 1979, 1326).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Es liegt ein Dreifachumsatz vor (BFH-Urteil in BStBl II 2006, 931; vgl. auch BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 9/03, BFHE 213, 144, BStBl II 2006, 933).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Denn erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Sicherungsgeber das Sicherungsgut nach dem Sicherungsvertrag nicht mehr auslösen kann, ist der Sicherungsnehmer wirtschaftlich in der Lage, die dem übertragenen Eigentum innewohnende Verfügungsmacht in auch umsatzsteuerrechtlich relevanter Weise auszuüben (bereits BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    Auszug aus BFH, 23.07.2009 - V R 27/07
    Dies führt bei Lieferung des Sicherungsgutes an einen Dritten durch den Sicherungsnehmer zu zwei, bei Lieferung an den Dritten durch den Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers zu drei Umsätzen (vgl. zum Doppelumsatz BFH-Urteile vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BFHE 175, 164, BStBl II 1994, 878, unter II.1.; vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564, unter II.1.a, und vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, Leitsatz 3).
  • BFH, 28.07.2011 - V R 28/09

    Sog. "kalte Zwangsvollstreckung" und "kalte Zwangsverwaltung" durch

    Handelt hiernach der Insolvenzverwalter nicht für Rechnung des Grundpfandgläubigers, liegen die Voraussetzungen eines Kommissionsgeschäftes (§ 3 Abs. 3 UStG) nicht vor und führt daher die freihändige Veräußerung im Namen des Grundstückseigentümers auch nicht nach den Regeln über Kommissionsgeschäfte zu einem sog. Dreifachumsatz (vgl. zum Begriff bei Verwertung von Sicherungsübereignung an beweglichen Gegenständen BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931, unter II.2., und vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859, unter II.1.a).
  • FG Hessen, 14.04.2010 - 6 K 1494/07

    Kein sog. Dreifachumsatz bei Veräußerung von Sicherungsgut vor Verwertungsreife

    Die Rechtsauffassung des Beklagten sei ferner durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.07.2009 (V R 27/07, DStR 2009, 2193) überholt.

    27 Eine "Verwertung" des Sicherungsgutes in diesem Sinne setzt jedoch nach der neueren Rechtsprechung des BFH stets voraus, dass die Verwertungsreife eingetreten ist (BFH vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFH/NV 2009, 2070).

    Erst wenn der Sicherungsgeber das Sicherungsgut nach dem Sicherungsvertrag nicht mehr auslösen kann, ist der Sicherungsnehmer wirtschaftlich in der Lage, die dem übertragenen Eigentum innewohnende Verfügungsmacht in auch umsatzsteuerrechtlich relevanter Weise auszuüben (BFH vom 20.07.1978 - V R 2/75, BStBl. II 1978, 684; BFH vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFH/NV 2009, 2070).

    Dies gilt allgemein für Lieferungen des Sicherungsgutes durch den Sicherungsgeber vor Eintritt der Verwertungsreife und ist aus Gründen der Rechtssicherheit geboten, da der Sicherungsnehmer in der Lage sein muss, anhand eindeutiger Kriterien festzustellen, ob er aus einer Verwertung des Sicherungsgutes Umsatzsteuer schuldet oder nicht (BFH vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFH/NV 2009, 2070 unter II. 1. c.).

    Nicht ausreichend ist eine Veräußerung, die der Sicherungsgeber im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit vornimmt, bei der der Sicherungsgeber berechtigt ist, den Verwertungserlös anstelle zur Rückführung des Kredits auch anderweitig (z.B. für den Erwerb neuer Waren) zu verwenden (BFH vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFH/NV 2009, 2070 unter II. 1. d.).

  • BFH, 29.11.2022 - XI R 18/21

    Keine Lieferung von dezentral verbrauchtem Strom

    Dementsprechend ist auch die Rechtsprechung zum Dreifachumsatz (BFH-Urteile vom 06.10.2005 - V R 20/04, BFHE 212, 146, BStBl II 2006, 931; vom 30.03.2006 - V R 9/03, BFHE 213, 144, BStBl II 2006, 933; vom 23.07.2009 - V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859) für den Streitfall ohne Bedeutung.
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 5 K 3748/09

    Verkauf von Eigentumswohnungen aus der Gesamthand einer Personengesellschaft

    Trotz der Übertragung dieses Vollrechts im Außenverhältnis besteht aber regelmäßig im Innenverhältnis schuldrechtlich zwischen Sicherungsgeber und -nehmer darüber Einigkeit, dass letzterer von der dem Eigentum innewohnenden Verfügungsmacht bis zum Eintritt des Sicherungsfalles keinen Gebrauch machen darf (vgl. BFH mit Urteil vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BStBl II 2010, 859).

    Falls keine zusätzlichen Abreden, z.B. über eine Nutzungsbefugnis des Sicherungsnehmers, getroffen worden sind, ist Inhalt der Verwertungsbefugnis unter Berücksichtigung des Wesens der Sicherungsübereignung weiterhin allein das Veräußerungsrecht (vgl. BFH mit Urteil vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BStBl II 2010, 859).

    In diese Auffassung des Senats fügt sich auch die umsatzsteuerrechtliche BFH-Rechtsprechung ein, wonach eine Vereinbarung, nach der der Sicherungsgeber dem Sicherungsnehmer das Sicherungsgut zur Verwertung freigibt und auf sein Auslöserecht verzichtet, noch keine Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht) i.S. des § 3 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz -UStG- darstellt, sondern diese erst mit der Verwertung des Sicherungsgutes verwirklicht wird, da sie die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag voraussetzt (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BStBl II 2010, 859; vom 21. Juli 1994 V R 114/91, BStBl II 1994, 878).

  • FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14

    Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut dadurch verwertet, dass er es selbst veräußert, oder dadurch, dass der Sicherungsgeber es im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsnehmers veräußert (BFH, Urteil vom 23. Juli 2009 - V R 27/07 -, BFHE 226, 421, BStBl II 2010, 859).
  • FG München, 08.06.2012 - 14 V 1319/12

    Umsatzsteuer bei Sicherungsübereignung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) führt der Sicherungsgeber mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 2005 V R 20/04, BStBl II 2006, 931 und vom 23. Juli 2009 V R 27/07, BStBl II 2010, 859).

    21 Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung liegt eine zu einem Dreifachumsatz führende Lieferung durch den Sicherungsgeber an Dritte aufgrund Verwertungsreife jedoch erst vor, wenn es sich -nach den zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer bestehenden Vereinbarungen- um ein Verwertungsgeschäft und damit um eine Lieferung zur Rückführung des vom Sicherungsnehmer an den Sicherungsgeber gewährten Darlehens handelt (BFH-Urteil vom 23. Juli 2009 V R 27/07, m.w.N.).

  • OLG Celle, 27.04.2011 - 3 U 196/10

    Bürgschaftsvertrag: Pflichten einer Bank gegenüber dem zum Vorsteuerabzug

    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang vielmehr erst, wenn der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert, wodurch ein sogenannter Doppelumsatz entsteht (vgl. BFH, Urteil vom 23. Juli 2007 - V R 27/07, juris Rn. 31).
  • FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18

    Umsatzsteuer: Recht auf Vorsteuerabzug

    Eine Beschränkung der mit dem zivilrechtlichen Eigentum verbundenen Verfügungsmacht kann sich auch aus schuldrechtlichen Vereinbarungen ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 23.07.2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl. II 2010, 859, unter II.1.c.).
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