Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2013 - V R 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22084
BFH, 25.04.2013 - V R 29/11 (https://dejure.org/2013,22084)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2013 - V R 29/11 (https://dejure.org/2013,22084)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2013 - V R 29/11 (https://dejure.org/2013,22084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freigabe einer Sicherheit zur Tilgung der Steuerschuld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zinsen
    Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
    Zweck der Verzinsung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 298
  • NVwZ-RR 2013, 979
  • BB 2013, 2725
  • DB 2013, 2190
  • BStBl II 2013, 767
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.07.2006 - V B 113/05

    Zweiter Rechtsgang

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (BFH-Beschluss vom 7. Juli 2006 V B 113/05, BFH/NV 2006, 2103).

    Nach Zustellung des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2006, 2103 stellte das FA die bis dahin in der Vollziehung ausgesetzte Umsatzsteuer durch Bescheid vom 17. Oktober 2006 fällig.

  • BFH, 27.11.1991 - X R 103/89

    Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    b) Es liegt auch keine aufgedrängte oder aufgezwungene Vollziehungsaussetzung oder ein "Zahlungsverbot" vor, da es der Klägerin und P freistand, die Vollziehungsaussetzung z.B. durch Zahlung zu beenden, wodurch die Verzinsungspflicht nach § 237 AO geendet hätte (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 1991 X R 103/89, BFHE 166, 311, BStBl II 1992, 319, unter 3.b).
  • BFH, 06.11.2002 - V R 57/01

    "unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der P gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme.
  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Auf die Revision des FA entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 6. November 2002 V R 57/01 (BFH/NV 2003, 857), dass die Klage der P gegen die Steueranmeldung der Klägerin zwar zulässig sei, entgegen dem Urteil des FG aber für die Leistungen ein inländischer Leistungsort und damit eine inländische Steuerpflicht in Betracht komme.
  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Daher ist es für den Regelfall angemessen, die Entscheidung über die Festsetzung von Aussetzungszinsen als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abzuweichen ist (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2010 II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602).
  • BFH, 19.05.2011 - X B 184/10

    Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen nicht im

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    d) Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) die von der Klägerin erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2011 X B 184/10, BFH/NV 2011, 1659).
  • BFH, 12.10.2012 - IX B 61/12

    Terminverlegung

    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist die Verhinderung des Prozessvertreters kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn der Termin durch ein anderes Mitglied der mit der Prozessführung beauftragten Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2012 IX B 61/12, BFH/NV 2013, 80, m.w.N.).
  • FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98
    Auszug aus BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
    Im Hinblick auf die aufgrund der Voranmeldungen für die Klägerin bestehenden Zahlungsverpflichtungen setzte das FG auf Antrag der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juli 1999 7 B 7355/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1104) die Vollziehung der im Abzugsverfahren angemeldeten Umsatzsteuer gegen Sicherheitsleistung aus.
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Dies gilt auch in dem Fall, in dem Steuerpflichtigen eine Aussetzung der Vollziehung oder eine Stundung von Amts wegen "aufgedrängt" wird, da sie sich hiervon jederzeit durch Zahlung des ausgesetzten oder gestundeten Betrages befreien und dadurch zumindest im Ergebnis die Verzinsungspflicht beenden können (vgl. zur Aussetzung der Vollziehung BFHE 166, 311 ; 241, 298 ; zur Stundung Schindler, in: Gosch, AO/FGO, § 222 AO Rn. 54 m.w.N.; ausführlich Oosterkamp, in: Pfirrmann/Rosenke/Wagner, BeckOK AO, § 234 Rn. 7 ).
  • FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von

    Hiermit hätten sie jedenfalls den Zinslauf bezogen auf die Einkommensteuer (und ggf. die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag) nach § 237 AO stoppen können (vgl. zur Möglichkeit der Tilgung der Steuerschuld trotz AdV etwa BFH-Urteil vom 25. April 2013, V R 29/11, BStBl II 2013, 767).
  • FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18

    Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?

    Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung jederzeit durch Tilgung der Steuerschuld beenden, wodurch ab dem Zahlungszeitpunkt auch die Verzinsungspflicht nach § 237 AO entfällt (BFH-Urteil vom 25.04.2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 1653).
  • FG München, 30.06.2016 - 11 K 406/15

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach langjähriger Betriebsprüfung bei

    Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) möglicherweise die von den Klägern erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 767).
  • FG Nürnberg, 15.01.2014 - 5 K 1582/12

    Festsetzung von Aussetzungszinsen unabhängig von der Verfahrensdauer

    Daher ist es für den Regelfall angemessen, die Entscheidung über die Festsetzung und Erhebung von Aussetzungszinsen als automatische Folge des Verfahrensausgangs über die Steuerfestsetzung anzusehen, so dass hiervon nur in besonders begründeten Einzelfällen abzuweichen ist (vgl. BFH, Urteile vom 25.04.2013, V R 29/11, BFH/NV 2013, 1653; vom 31.3.2010, II R 2/09, BFH/NV 2010, 1602).

    Maßgeblich für die Fortdauer der Verzinsung war somit nicht die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1992 aufgrund der fortdauernden Aussetzung des Grundlagenbescheids in Bezug auf die B oHG, sondern entscheidend war die Nichttilgung der Steuerschuld in Bezug auf die persönliche Einkommensteuer der Kläger (vgl. dazu BFH, Urteil vom 25.04.2013, V R 29/11, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hält die Rechtsprechung die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft regelmäßig für zumutbar (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 -, juris Rn. 4; BFH, Beschl. v. 25. April 2013 - V R 29/11 -, juris Rn. 30; SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2015 - 1 A 406/14 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 8. November 2019 - 5 ZB/19.33789 -, juris Rn. 11 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 17. Juni 2016 - 13 A 1896/14.A -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 30. Januar - A 12 S 157/98 -, juris Rn. 3).
  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 53/18

    Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO - Keine unzulässige teleologische

    Während die Verzinsung nach § 237 AO bezweckt, einen Ausgleich zwischen den Zinsvorteilen des Steuerpflichtigen und dem Zinsverlust des Steuergläubigers zu erzielen (vgl. BFH, Urteil vom 25.04.2013, V R 29/11, BFHE 241, 298), ist die Zinsvorschrift des § 236 AO auf einen Ausgleich zwischen den Zinsvorteilen des Steuergläubigers und dem Zinsverlust des Steuerpflichtigen ausgerichtet.
  • FG München, 21.02.2018 - 4 K 1477/17

    Aussetzung der Vollziehung, Pflichtteilsanspruch, Vorläufiger Rechtsschutz,

    Zum einen hätte die Klägerin jederzeit die ihr überhöht erscheinende Rechtsschutzgewährung durch Anfechtung des Bescheides vom 25. April 2013 über die Aussetzung der Vollziehung beseitigen und damit Einfluss auf die Höhe der Zinsfestsetzung nehmen können (vgl. BFH Urteil vom 9. Mai 2012 I R 91/10, BFH/NV 2012, 2004); zum anderen hätte die Klägerin den vorläufig gewährten und ihr gegebenenfalls überhöht erscheinenden Rechtsschutz durch Tilgung der Steuerschuld jederzeit beenden können (vgl. BFH Urteil vom 25. April 2013 V R 29/11, BFHE 241, 298, BStBl II 2013, 767).
  • OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 A 387/18

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, hält die Rechtsprechung die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft regelmäßig für zumutbar (BVerwG, Beschl. v. 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 -, juris Rn. 4; BFH, Beschl. v. 25. April 2013 - V R 29/11 -, juris Rn. 30; SächsOVG, Beschl. v. 14. April 2015 - 1 A 406/14 -, juris Rn. 13; BayVGH, Beschl. v. 8. November 2019 - 5 ZB/19.33789 -, juris Rn. 11 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 17. Juni 2016 - 13 A 1896/14.A -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 30. Januar 1998 - A 12 S 157/98 -, juris Rn. 3; kritisch: Funke-Kaiser, in.
  • FG München, 30.06.2016 - 11 K 2636/13

    Aussetzungszinsen wegen Aussetzung der Einkommensteuer

    Dass die Zinspflicht der Höhe nach (§ 238 AO) möglicherweise die von den Klägern erzielten Zinsen übersteigt, begründet schließlich auch keinen Anspruch auf Billigkeitserlass (BFH-Urteil vom 25. April 2013 V R 29/11, BStBl II 2013, 767).
  • FG München, 01.07.2014 - 2 K 2535/13

    Aussetzungszinsen nach Rücknahme des Einspruchs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht