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   BFH, 21.06.2017 - V R 29/16   

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https://dejure.org/2017,35073
BFH, 21.06.2017 - V R 29/16 (https://dejure.org/2017,35073)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2017 - V R 29/16 (https://dejure.org/2017,35073)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - V R 29/16 (https://dejure.org/2017,35073)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 2 Abs 1, UStG § 2 Abs 2 Nr 1, UStG § 4 Nr 16 Buchst h, EGRL 112/2006 Art 9, EGRL 112/2006 Art 10, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g, UStG VZ 2011, SGB 12 § 75
    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 4 Nr 16 Buchst h UStG 2005, Art 9 EGRL 112/2006, Art 10 EGRL 112/2006
    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • IWW

    §§ 53, ... 54 Abs. 1, 92 Abs. 2 Nr. 1 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch, §§ 55 Abs. 2 Nr. 2, 56 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes, § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 75 SGB XII, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Eingliederungsleistungen

  • rewis.io

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Eingliederungsleistungen

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 16 Buchst. h
    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Eingliederungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Heilpädagogin - als freie Mitarbeiterin

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 14 Buchst a, UStG § 4 Nr 16, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g
    Steuerfreiheit, Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 10.12.2015 - 16 K 253/15

    Befreiung heilpädagogischer Leistungen eines Subunternehmers von der Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - V R 29/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Dezember 2015 16 K 253/15 aufgehoben.

    Es führte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1471 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen aus, die Leistungen der Klägerin seien zwar weder nach § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes i.d.F. des Streitjahres (UStG) noch gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG steuerfrei.

  • BFH, 09.03.2017 - V R 39/16

    Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - V R 29/16
    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf sein Grundsatzurteil vom 9. März 2017 V R 39/16 (BFHE 257, 456, BFH/NV 2017, 1141).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 46/15

    Steuerfreie Leistungen eines Erziehungsbeistands

    Auszug aus BFH, 21.06.2017 - V R 29/16
    Hierbei wird es die Maßstäbe zu berücksichtigen haben, die der Bundesfinanzhof insbesondere in seinem Urteil vom 22. Juni 2016 V R 46/15 (BFHE 254, 272, Rz 18 ff., m.w.N.) dargelegt hat.
  • BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17

    Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes

    Sieht das Gesetz jedoch zahlreiche Bedingungen für einen Vertragsschluss vor, soll allein die abstrakte Kostenübernahmefähigkeit nicht ausreichen (BFH-Urteile in BFHE 257, 456, Rz 20 f.; vom 21. Juni 2017 - V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465, Rz 12), da der nationale Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der unternehmerbezogenen Anerkennung befugt sei, z.B. die Leistungsqualität zu berücksichtigen, wie sie sich etwa aus einer Prüfung vor Vertragsschluss durch den Sozialhilfeträger ergebe (BFH-Urteil in BFHE 257, 456, Rz 18).
  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Der V. Senat des BFH hat in seinen Urteilen vom 9. März 2017 V R 39/16 (BFHE 257, 456, BFH/NV 2017, 1141, Rz 11 ff.) und vom 21. Juni 2017 V R 29/16 (BFH/NV 2017, 1465, Rz 12) zur Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen entschieden, dass die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. h UStG 2009 unionsrechtskonform auf die Leistungen von Unternehmern beschränkt ist, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, und eine über den Anwendungsbereich dieser Vorschrift hinausgehende Steuerfreiheit unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL unionsrechtlich nicht geboten ist.
  • BFH, 27.09.2018 - V R 9/17

    Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber Dritten im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (z.B. BFH-Urteile vom 5. April 2001 V R 5/00, BFH/NV 2001, 1307, Rz 15; vom 28. Juni 2000 V R 70/99, BFH/NV 2001, 210; BFH-Beschluss vom 17. Mai 2017 V R 42/16, BFH/NV 2017, 1465).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.01.2019 - 4 V 135/17

    Aussetzung der Vollziehung: Zur Frage der (partiellen) Umsatzsteuerfreiheit bei

    Abgesehen davon habe der BFH jedoch die Berufung auf die Richtlinie abgelehnt (BFH-Urteil vom 13. Juni 2018, XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217; für den Streitzeitraum ab 2009 s.a.: BFH-Urteil vom 9. März 2017, V R 39/16, BFHE 247, 456; für das Streitjahr 2011: BFH-Urteil vom 21. Juni 2017, V R 29/16, BFH/NV 1465).
  • FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12

    Steuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten

    Zu früheren Fassungen der Vorschrift sind bereits Revisionsverfahren anhängig (vgl. BFH XI R 5/15 zu den Kalenderjahren 2002 bis 2006), der BFH hat jüngst zudem in Fällen der Subunternehmerschaft wiederholt die Revision zugelassen (vgl. BFH V R 10/16 und V R 29/16).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13

    Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen

    Im Urteil vom 9. März 2017 (V R 39/16, BFHE 257, 456 - Fall einer Erzieherin, die als Subunternehmerin für eine Einrichtung, welche einen Vertrag nach § 75 SGB XII abgeschlossen hatte, Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe erbrachte) und vom 21. Juni 2017 (V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 - Fall einer Heilpädagogin, die Leistungen in Gestalt heilpädagogischer Förderungsmaßnahmen als Subunternehmerin an eine gemeinnützige Einrichtung erbrachte) legte der BFH dar, dass eine Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g) MwStSystRL nicht in Betracht kommt.
  • FG Niedersachsen, 25.03.2021 - 11 K 252/20

    Steuerbefreiung von sonstigen Leistungen eines Steuerpflichtigen als

    Eine über den Anwendungsbereich der nationalen Vorschrift hinausgehende Steuerfreiheit unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, nicht geboten (BFH, Urteile vom 9. März 2017 V R 39/16, BFH/NV 2017, 1141 = Juris Rdnr. 11 ff.; vom 21. Juli 2017 V R 29/16, BFH/NV 2017, 1465 = Juris Rdnr. 12; vom 13. Juni 2018 XI R 20/16, BFH/NV 2018, 1217 = Juris Rdnr. 42).
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