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   BFH, 07.11.1985 - V R 3/83   

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https://dejure.org/1985,2881
BFH, 07.11.1985 - V R 3/83 (https://dejure.org/1985,2881)
BFH, Entscheidung vom 07.11.1985 - V R 3/83 (https://dejure.org/1985,2881)
BFH, Entscheidung vom 07. November 1985 - V R 3/83 (https://dejure.org/1985,2881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachweispflicht der Behörde für den Zeitpunkt des Zugangs eines Verwaltungsakts - Zugang eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 08.12.1976 - I R 240/74

    Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 07.11.1985 - V R 3/83
    Zur Begründung eines "Zweifels" im Sinne dieser Vorschrift genügt es, wenn der Kläger den Zugang "substantiiert" bestreitet (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321), d. h. Tatsachen vorträgt, welche die Behauptung einer gegenüber dem gesetzlich vermuteten Zugang verspäteten Zustellung als schlüssig erscheinen lassen.
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Dem Begriff des Zweifels entspricht es, dass auch unbewiesene Tatsachen dieser Art die Nachweispflicht der Behörde auslösen (BFH-Urteil vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274).
  • BFH, 17.09.2002 - IX R 68/98

    Bekanntgabefiktion: Verlängerung des Dreitageszeitraumes

    Der durch schlüssige Darlegung begründete und nicht widerlegte Zweifel am Zugang zu dem gesetzlich vermuteten Zeitpunkt genügt für den Übergang der vollen Beweislast auf die zustellende Behörde (BFH-Urteil vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274).
  • BFH, 20.10.2011 - V B 17/11

    Bekanntgabe von Steuerbescheiden

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 7. November 1985 V R 3/83 (BFH/NV 1987, 274) entschieden, dass Steuerbescheide, die an den Steuerpflichtigen unter der Anschrift einer Justizvollzugsanstalt mit einfachem Brief zur Post gegeben werden, gemäß § 122 Abs. 2 AO mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gelten, außer wenn sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen sind.
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/94

    Anforderungen an eine Besetzungsrüge i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO bei

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den vergleichbar gelagerten Fällen, in denen der Adressat eines mit einfachem Brief versandten Verwaltungsakts zwar nicht den Zugang als solchen, wohl aber den fristgerechten Zugang (Zugang innerhalb der Dreitagesfrist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977) bestreitet, verlangt, daß der Empfänger den verspäteten Zugang durch substantiierte Erklärungen darlegt (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 1962 II 137/60 U, BFHE 75, 628, BStBl III 1962, 496; vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286; vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274; vgl. auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 122 AO 1977 Rdnr. 23).
  • BFH, 30.06.2000 - VI B 39/00

    Bekanntgabe von VA

    Zur Begründung eines solchen Zweifels genügt es, wenn der Adressat den Zugang "substantiiert bestreitet", d.h. Tatsachen vorträgt, welche die Behauptung eines gegenüber dem gesetzlich vermuteten Zeitpunktes verspäteten Zugangs als schlüssig erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. November 1985 V R 3/83, BFH/NV 1987, 274).
  • BFH, 02.07.2008 - II B 21/08

    Unterschiede zwischen der Verkehrswertermittlung im Rahmen der

    Zu diesen Fragen verweist der Kläger ergänzend auf das zu § 122 Abs. 2 AO ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. November 1985 V R 3/83 (BFH/NV 1987, 274), wonach die Beseitigung von Zweifeln Sache der Behörde sei.
  • FG Bremen, 03.09.2003 - 4 K 220/03

    Widerlegung der Drei-Tage-Zugangsfiktion eines per einfachen Brief versandten

    Bestreite allerdings der Adressat nicht den Zugang als solchen, sondern nur den fristgerechten Zugang (den Zugang innerhalb der Dreitagefrist), so müsse er - um Zweifel hervorzurufen - substantiiert darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz der Schriftstücke gelangt sei; aus seinem schlüssigen Vorbringen oder den Umständen des Falles müssten sich Zweifel ergeben (BFH, BStBl 1962, 496; 1975, 286; BFH/NV 1987, 274; 1992, 578; 1993, 75).
  • FG Bremen, 18.08.2005 - 4 K 220/03
    Bestreite allerdings der Adressat nicht den Zugang als solchen, sondern nur den fristgerechten Zugang (den Zugang innerhalb der Dreitagefrist), so müsse er - um Zweifel hervorzurufen - substantiiert darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz der Schriftstücke gelangt sei; aus seinem schlüssigen Vorbringen oder den Umständen des Falles müssten sich Zweifel ergeben (BFH, BStBl 1962, 496; 1975, 286; BFH/NV 1987, 274; 1992, 578; 1993, 75).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2000 - 1 K 344/98

    Nachweispflicht des FA bei Zweifel am Zugangszeitpunkt einer

    Der durch schlüssige Darlegung begründete und nicht widerlegte Zweifel am Zugang zu dem gesetzlich vermuteten Zeitpunkt genügt für den Übergang der vollen Beweislast auf die zustellende Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 1985 - V R 3/83, BFH/NV 1987, 274).
  • FG Hamburg, 25.01.2001 - II 33/00

    Voraussetzungen der Widerlegbarkeit der Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1

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  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 404/98

    Kraftfahrzeugsteuer bei Abwandlung eines als Pkw konzipierten Fahrzeugs

  • BFH, 21.01.1992 - VII B 234/91

    Beschwerde gegen Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Hamburg, 18.01.2006 - VI 90/05

    Postaufgabevermutung im Rahmen des § 122 Abs. 2 AO

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