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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2017 - V R 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50369
BFH, 31.05.2017 - V R 8/16 (https://dejure.org/2017,50369)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2017 - V R 8/16 (https://dejure.org/2017,50369)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - V R 8/16 (https://dejure.org/2017,50369)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 3 Abs 1, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4, EGRL 67/97 Art ... 8, PostG § 11 Abs 1, PostG § 11 Abs 2, PostG § 33, PostG § 34, PUDLV § 1 Abs 1, PUDLV § 1 Abs 2, UStG VZ 2010, EGRL 67/97 Art 2 Nr 13, UStG § 4 Nr 11b
    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    § 4 Nr 11b UStG 2005 vom 08.04.2010, Art 132 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 3 Abs 1 EGRL 67/97, Art 3 Abs 4 EGRL 67/97, Art 8 EGRL 67/97
    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte eines Postdienstleisters für die förmliche Zustellung von Schriftstücken

  • rewis.io

    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte eines Postdienstleisters für die förmliche Zustellung von Schriftstücken

  • datenbank.nwb.de

    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Förmliche Zustellungen von Postsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Förmlichen Zustellungen von Postsendungen - und die Frage ihrer Umsatzsteuerpflicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlagen: Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Förmliche Zustellungen von Post-sendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen (EuGH-Vorlage)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 11b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4
    Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung, Vertrag

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 21
  • DB 2018, 168
  • DB 2018, 22
  • BStBl II 2018, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - V R 8/16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst diese Steuerbefreiung Dienstleistungen, welche die Posteinrichtungen als solche ausführen, nämlich in ihrer Eigenschaft als Betreiber, der sich verpflichtet, in einem Mitgliedstaat den gesamten Universalpostdienst oder einen Teil davon zu gewährleisten; nicht davon berührt sind Dienstleistungen und die dazugehörenden Lieferungen von Gegenständen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt wurden (EuGH-Urteil TNT Post UK vom 23. April 2009 C-357/07, EU:C:2009:248, Randziffern 44 bis 49, Leitsatz 2).

    Öffentliche Posteinrichtungen in diesem Sinne sind öffentliche oder private Betreiber, die sich verpflichten, postalische Dienstleistungen zu erbringen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und damit in der Praxis den gesamten Universalpostdienst in einem Mitgliedstaat, wie er in Artikel 3 der Post-Richtlinie beschrieben ist, oder einen Teil davon zu gewährleisten (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffer 36).

    Ein Ausschluss der förmlichen Zustellung von Briefsendungen vom Anwendungsbereich der Steuerbefreiung könnte vor diesem Hintergrund und dem gesetzlich geregelten Erfordernis eines "einheitlichen Leistungsangebots" der Unternehmer dem Neutralitätsprinzip im Sinne der gebotenen Belastungsgleichheit zuwider laufen (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffer 45).

    Bei der förmlichen Zustellung von Briefsendungen handelt es sich auch nicht um Dienstleistungen, deren Bedingungen "individuell ausgehandelt" würden, so dass der vom EuGH in seiner Rechtsprechung ausdrücklich genannte Ausschlussgrund nicht eingreift (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffern 44 bis 49, Leitsatz 2).

  • BFH, 06.02.2020 - V R 37/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.02.2020 V R 36/19 (V R 30/15) - Zum

    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 31.05.2017 - V R 8/16 (BFHE 259, 464, BStBl II 2018, 245) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) ersucht:.
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Denn die maßgeblichen Entscheidungen des BFH über die EuGH-Vorlagen zu der Frage der Steuerfreiheit von PZA-Leistungen (BFH, EuGH-Vorlagen vom 31.05.2017 - V R 30/15 und V R 8/16, juris) datieren erst vom 31.05.2017 und waren damit noch nicht geeignet, die Gutgläubigkeit der Klägerin in die Bindungswirkung der zu ihren Lasten rechtswidrigen verbindlichen Auskunft im Streitjahr zu zerstören, zumal die vorangegangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen (vgl. FG Köln, Urteil vom 11.03.2015 - 2 K 1707/11, juris; FG Köln, Urteil vom 09.12.2015 - 2 K 1715/11, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2015 - 9 K 403/12, juris) den Inhalt der verbindlichen Auskunft gerade bestätigt und die Klägerin neben den von ihr vorgetragenen Gründen dazu veranlasst hatten, die PZA-Leistungen ab September 2016 nunmehr steuerpflichtig abzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 24.07.2018 - 18 W 84/18

    Keine Ausweispflicht des Gerichtsvollziehers für die auf Fremdleistungen

    Denn ein Gerichtsvollzieher, der gemäß § 9 GvKostG in Verbindung mir Nr. 701 KVGv Entgelte für Zustellungen mit Zustellungsurkunde als Auslagen in Rechnung stellt, muss den Betrag der Umsatzsteuer, die die Deutsche Post AG seit dem 1. September 2016 auf Postzustellungsaufträge erhebt (siehe: www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/information_zur_umsatzsteuer.html und Vorlagebeschluss des BFH vom 20.05.2016, - V R 8/16 -, juris), in seiner Kostenrechnung nicht gesondert ausweisen.
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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2017 - V R 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50372
BFH, 31.05.2017 - V R 30/15 (https://dejure.org/2017,50372)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2017 - V R 30/15 (https://dejure.org/2017,50372)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - V R 30/15 (https://dejure.org/2017,50372)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 2 Nr 13, EGRL 67/97 Art 3 Abs 1, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4, EGRL 67/97 Art ... 8, PostG § 11, PostG § 33, PostG § 34, PUDLV § 1 Abs 1, PUDLV § 1 Abs 2, UStG § 4 Nr 11b, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009, UStG § 4 Nr 11b
    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11b UStG 2005 vom 19.12.2008, Art 132 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 2 Nr 13 EGRL 67/97, Art 3 Abs 1 EGRL 67/97, Art 3 Abs 4 EGRL 67/97
    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines Postdienstleisters aus der förmlichen Zustellung von Schriftstücken

  • rewis.io

    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse eines Postdienstleisters aus der förmlichen Zustellung von Schriftstücken

  • datenbank.nwb.de

    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Förmliche Zustellung von Briefsendungen als Teilbereich der Post-Universaldienstleistungen (EuGH-Vorlage)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 11b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4
    Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung, Vertrag

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 453
  • BB 2018, 21
  • BB 2018, 483
  • DB 2018, 22
  • BStBl II 2018, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.04.2009 - C-357/07

    DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - V R 30/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind "öffentliche Posteinrichtungen" in diesem Sinne öffentliche oder private Betreiber, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten --dem Allgemeinwohl zugutekommenden-- Universalpostdienst, wie er in Artikel 3 der Post-Richtlinie geregelt ist, oder einen Teil desselben zu gewährleisten (EuGH-Urteil TNT Post UK vom 23. April 2009 C-357/07, EU:C:2009:248, Leitsatz 1, Randziffern 36, 40, und Kommission/ Schweden vom 21. April 2015 C-114/14, EU:C:2015:249, Randziffer 28).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst diese Steuerbefreiung Dienstleistungen, welche die Posteinrichtungen als solche ausführen, nämlich in ihrer Eigenschaft als Betreiber, der sich verpflichtet, in einem Mitgliedstaat den gesamten Universalpostdienst oder einen Teil davon zu gewährleisten; nicht davon berührt sind Dienstleistungen und die dazugehörenden Lieferungen von Gegenständen, deren Bedingungen individuell ausgehandelt wurden (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Rz 44 bis 49, Leitsatz 2).

    Öffentliche Posteinrichtungen in diesem Sinne sind öffentliche oder private Betreiber, die sich verpflichten, postalische Dienstleistungen zu erbringen, die den grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen und damit in der Praxis den gesamten Universalpostdienst in einem Mitgliedstaat, wie er in Artikel 3 der Post-Richtlinie beschrieben ist, oder einen Teil davon zu gewährleisten (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffer 36).

    Ein Ausschluss der förmlichen Zustellung von Briefsendungen vom Anwendungsbereich der Steuerbefreiung könnte vor diesem Hintergrund und dem gesetzlich geregelten Erfordernis eines "einheitlichen Leistungsangebots" der Unternehmer dem Neutralitätsprinzip im Sinne der gebotenen Belastungsgleichheit zuwider laufen (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffer 45).

    Bei der förmlichen Zustellung von Briefsendungen handelt es sich auch nicht um Dienstleistungen, deren Bedingungen "individuell ausgehandelt" würden, so dass der vom EuGH in seiner Rechtsprechung ausdrücklich genannte Ausschlussgrund nicht eingreift (EuGH-Urteil TNT Post UK, EU:C:2009:248, Randziffer 44 bis 49, Leitsatz 2).

  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - V R 30/15
    B kann sich als privater Betreiber insoweit aber ggf. unmittelbar auf die Steuerbefreiung in Artikel 132 Absatz 1 Buchstabe a MwStSystRL berufen (vgl. zu den allgemeinen Voraussetzungen der Berufbarkeit zuletzt EuGH-Urteil British Film Institute vom 15. Februar 2017 C-592/15, EU:C:2017:117, Randziffer 13, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 21.04.2015 - C-114/14

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer

    Auszug aus BFH, 31.05.2017 - V R 30/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind "öffentliche Posteinrichtungen" in diesem Sinne öffentliche oder private Betreiber, die sich verpflichten, in einem Mitgliedstaat den gesamten --dem Allgemeinwohl zugutekommenden-- Universalpostdienst, wie er in Artikel 3 der Post-Richtlinie geregelt ist, oder einen Teil desselben zu gewährleisten (EuGH-Urteil TNT Post UK vom 23. April 2009 C-357/07, EU:C:2009:248, Leitsatz 1, Randziffern 36, 40, und Kommission/ Schweden vom 21. April 2015 C-114/14, EU:C:2015:249, Randziffer 28).
  • BFH, 06.02.2020 - V R 36/19

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 31.05.2017 - V R 30/15 (BFHE 259, 453, BStBl II 2018, 240) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der MwStSystRL ersucht:.
  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Denn die maßgeblichen Entscheidungen des BFH über die EuGH-Vorlagen zu der Frage der Steuerfreiheit von PZA-Leistungen (BFH, EuGH-Vorlagen vom 31.05.2017 - V R 30/15 und V R 8/16, juris) datieren erst vom 31.05.2017 und waren damit noch nicht geeignet, die Gutgläubigkeit der Klägerin in die Bindungswirkung der zu ihren Lasten rechtswidrigen verbindlichen Auskunft im Streitjahr zu zerstören, zumal die vorangegangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen (vgl. FG Köln, Urteil vom 11.03.2015 - 2 K 1707/11, juris; FG Köln, Urteil vom 09.12.2015 - 2 K 1715/11, juris; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2015 - 9 K 403/12, juris) den Inhalt der verbindlichen Auskunft gerade bestätigt und die Klägerin neben den von ihr vorgetragenen Gründen dazu veranlasst hatten, die PZA-Leistungen ab September 2016 nunmehr steuerpflichtig abzurechnen.
  • FG Köln, 09.12.2015 - 2 K 1715/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerfreiheit

    Des Weiteren regt der Kläger an, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH in dem von der Muttergesellschaft der Insolvenzschuldnerin geführten Revisionsverfahren V R 30/15 ruhen zu lassen.
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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.2020 - V R 36/19 (V R 30/15), V R 36/19, V R 30/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12517
BFH, 06.02.2020 - V R 36/19 (V R 30/15), V R 36/19, V R 30/15 (https://dejure.org/2020,12517)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2020 - V R 36/19 (V R 30/15), V R 36/19, V R 30/15 (https://dejure.org/2020,12517)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - V R 36/19 (V R 30/15), V R 36/19, V R 30/15 (https://dejure.org/2020,12517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,12517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 11b, PostG § 33 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 2 Nr 13, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4, UStG § 4 Nr 11b, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009
    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 11b UStG 2005 vom 19.12.2008, § 33 Abs 1 PostG, Art 132 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 2 Nr 13 EGRL 67/97, Art 3 Abs 4 EGRL 67/97
    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • IWW

    Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 2 Nr. 13 der Richtlinie 97/67/EG, Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG, Richtlinie 2008/6/EG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Fin... anzgerichtsordnung, Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL, § 4 Nr. 11b UStG, Art. 2 Nr. 13, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften

  • rewis.io

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • Der Betrieb

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Umsatzsteuer für förmliche Zustellungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zur Umsatzsteuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung, Vertrag

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 11b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4
    Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung, Vertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2020, 1272
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 403/12

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für förmliche Zustellung

    Auszug aus BFH, 06.02.2020 - V R 36/19
    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17.08.2015 - 9 K 403/12 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 16.11.2010 sowie die Umsatzsteuerbescheide 2008 vom 04.02.2011 und 2009 vom 25.03.2011 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 330 veröffentlichten Urteil ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17.08.2015 - 9 K 403/12 und die Einspruchsentscheidung des FA vom 16.11.2010 aufzuheben und unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheides 2008 vom 04.02.2011 die Umsatzsteuer auf ./. 80.765,62 EUR und unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheides 2009 vom 25.03.2011 die Umsatzsteuer auf ./. 609.643,53 EUR festzusetzen.

  • EuGH, 16.10.2019 - C-4/18

    Winterhoff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

    Auszug aus BFH, 06.02.2020 - V R 36/19
    Hierauf hat der EuGH mit Urteil Winterhoff u.a. vom 16.10.2019 - C-4/18 und C-5/18 (EU:C:2019:860) wie folgt geantwortet:.

    Nach dem Urteil des EuGH Winterhoff u.a. (EU:C:2019:860) ist B "Universaldiensteanbieter" i.S. der Art. 2 Nr. 13 und Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.02.2008 geänderten Fassung mit der Folge, dass die von B ausgeführten förmlichen Zustellungen als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

  • BFH, 31.05.2017 - V R 30/15

    Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der förmlichen Zustellungen von Postsendungen

    Auszug aus BFH, 06.02.2020 - V R 36/19
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 31.05.2017 - V R 30/15 (BFHE 259, 453, BStBl II 2018, 240) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der MwStSystRL ersucht:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung

    Die Befreiung der Portokosten der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm sowie von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm von der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (vgl. auch Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15 - juris RdNr. 14).

    Die Befreiung der Portokosten der sonstigen Postdienstleistungsunternehmen von der Umsatzsteuer folgt aus Art. 132 Abs. 1 a) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15 - juris RdNr. 15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2021 - L 7 KO 3/20

    Richterliche Festsetzung der Vergütung für ein Sachverständigengutachten; Für die

    Die Befreiung der Portokosten der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm sowie von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm von der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (vgl. auch Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15 - juris RdNr. 14).

    Die Befreiung der Portokosten der sonstigen Postdienstleistungsunternehmen von der Umsatzsteuer folgt aus Art. 132 Abs. 1 a) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15 - juris RdNr. 15).

  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 2452/21

    Ist das Produkt "förmliche Zustellung" umsatzsteuerbefreit?

    Dem BMF-Schreiben vom 28.09.2021 waren das EuGH-Urteil vom 16.10.2019 - C-4/18 und C-5/18, Winterhoff u.a. sowie die BFH-Urteile vom 06.02.2020 - V R 36/19 und V R 37/19, juris, vorausgegangen.

    Zwar habe der EuGH in seinem Urteil vom 16.10.2019 - C-4/18 und C-5/18 und dem folgend der BFH in seinen Urteilen vom 06.02.2020 - V R 36/19 und V R 37/19 entschieden, dass die Ausführung von PZAs eine steuerfreie Post-Universaldienstleistung darstellt.

  • BFH, 06.02.2020 - V R 37/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.02.2020 V R 36/19 (V R 30/15) - Zum

    Nach dem EuGH-Urteil Winterhoff u.a. (EU:C:2019:860), dem sich der erkennende Senat anschließt (s. das BFH-Urteil vom 06.02.2020 in der Sache V R 36/19), hat sich A verpflichtet, mit der Ausführung von Postzustellungen derartige Universaldienstleistungen zu erbringen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2022 - L 7 KO 4/21

    Honorarbemessung, Recherchetätigkeit; medizinisches Sachverständigengutachen

    Die Befreiung der Portokosten der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm sowie von adressierten Paketen bis 20 Kilogramm von der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) iVm § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Post-Universaldienstleistungsverordnung (vgl. auch Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15).

    Die Befreiung der Portokosten der sonstigen Postdienstleistungsunternehmen von der Umsatzsteuer folgt aus Art. 132 Abs. 1 a) der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Bundesfinanzhof , Urteil vom 6. Februar 2020 - V R 36/19, V R 30/15).

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