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   BFH, 19.04.2007 - V R 31/05   

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https://dejure.org/2007,11049
BFH, 19.04.2007 - V R 31/05 (https://dejure.org/2007,11049)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2007 - V R 31/05 (https://dejure.org/2007,11049)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2007 - V R 31/05 (https://dejure.org/2007,11049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    UStG 1999 § 3a Abs. 3; ; UStG 1999 § ... 3a Abs. 4 Nr. 6 Buchst. a; ; UStG 1999 § 4 Nr. 8 Buchst. e; ; UStG 1999 § 17; ; AO 1977 § 162 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; HGB § 89b; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: Kontinuitätsprovision als Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen

  • datenbank.nwb.de

    Kontinuitätsprovision als Entgelt einer steuerfreien Vermittlungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Finanzvertrieb - Bestandsprovision eines Vermittlers von Investmentfonds ist umsatzsteuerfrei

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Sind Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen für Finanzdienstleister umsatzsteuerfrei?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Kontinuitätsprovision im Fondsgeschäft, Entgelt für Vermittlungsleistung, Abgrenzung Vermittlungsleistung / sonstige Leistung, Bestandspflege

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Finanzvertrieb - Bestandsprovision eines Vermittlers von Investmentfonds ist umsatzsteuerfrei

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Agenturgeschäfte
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen
    Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UStG
    Wertpapierumsätze

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 8 Buchst e J: 1999, UStG § 10 Abs 1 J: 1999
    Entgelt; Provision; Steuerfreiheit; Vermittlungsleistung; Vermittlungsprovision

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V R 31/05
    Unter "Vermittlung" im Sinne der Vorschrift ist (richtlinienkonform) eine Tätigkeit zu verstehen, deren Zweck es ist, alles Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, ohne dass der Vermittler ein Eigeninteresse am Inhalt des Vertrages hat (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 13. Dezember 2001 C-235/00, CSC Financial Services Ltd., Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35 Rz 39).

    Dies war bei der Vermittlung des Verkaufs von Fondsanteilen der Fall; denn Anteile an Investmentfonds sind Wertpapiere i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG 1999 (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35 Rz 22).

  • BFH, 18.07.2002 - V R 44/01

    Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V R 31/05
    Hierunter sind Umsätze zu verstehen, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 93, BStBl II 2003, 730).
  • BFH, 25.06.1998 - V R 57/97

    Umsatzsteuer bei Ausgleichszahlung nach § 89 b HGB

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V R 31/05
    Diese Ausgleichszahlungen seien Teil der Gegenleistung für die erbrachten Vermittlungsleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1998 V R 57/97, BFHE 186, 451, BStBl II 1999, 102).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-172/96

    First National Bank of Chicago

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V R 31/05
    Der Würdigung steht --entgegen der Auffassung des FA-- nicht entgegen, dass die (endgültige) Höhe des Entgelts bei Erbringung der Vermittlungsleistung noch nicht feststeht, weil sie von in der Zukunft liegenden Faktoren, dem stichtagsbezogenen ermittelten Bestand, abhängt (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juli 1998 Rs. C-172/96, First National Bank of Chicago, Slg. 1998, I-4387, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 863, Umsatzsteuer-Rundschau 1998, 456 Rz 49).
  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

    Auszug aus BFH, 19.04.2007 - V R 31/05
    Zur Bestimmung des Gegenstands von Leistungsbeziehungen ist grundsätzlich --wie im vorliegenden Fall-- umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen (z.B. BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II.1.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 6 K 2456/09

    Umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit bei mehrstufigem Vertriebssystem - hier:

    Der BFH habe mit Urteil vom 19.4.2007 - V R 31/05, UR 2007, S. 646 ff. entschieden, dass die neben der Absatzprovision gezahlte, bestandsabhängige Bestandspflegeprovision auch Bestandteil des Entgelts für die gem. § 4 Nr. 8 Buchst, e UStG steuerfreie Vermittlung von Fondsanteilen sein könne.

    Anteile an Investmentfonds sind Wertpapiere i.S. des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG 1999 (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35 Rz 22; so auch BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2021 - 11 K 190/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung eines Büro- und Organisations-Bonus bzw. einer

    Ausgangspunkt der Ermittlung des Leistungsinhalts müsse das vertraglich vereinbarte sein (so auch BFH-Urteil vom 19.04.2007, V R 31/05, UR 2007, 646, Rn. 25 ff.).
  • FG Düsseldorf, 21.09.2010 - 6 K 2079/08

    Nachträgliche Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen; Rückstellung wegen

    Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19.04.2007 (V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546) entschieden hatte, dass die streitigen Kontinuitätsprovisionen umsatzsteuerfrei sind, änderte der Beklagte im Rahmen des gegen die Umsatzsteueränderungsbescheide laufenden Einspruchsverfahrens die Umsatzsteuerfestsetzungen für 1999 bis 2003 erneut und setzte entsprechende Erstattungen fest.

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechungsgrundsätze hat die Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für 1999 bis 2003 im Anschluss an das BFH-Urteil vom 19.04.2007 (V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546) keine Auswirkung auf die Gewinnermittlung der Jahre 1999 bis 2003.

  • FG Hessen, 22.03.2010 - 6 K 1930/09

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer bankmäßigen Vermögensverwaltung

    Sie kann unter anderem darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Vertragsschluss nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder im Namen und für Rechnung des Kunden über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (EuGH vom 13.12.2001 - C-235/00 "CSC Financial Services", Slg. 2001, I-10237, Rn. 39 Satz 3; EuGH vom 21.06.2007 - C-453/05 "Ludwig", Slg. 2007, I-5083 Rn. 28; BFH vom 19.04.2007 - V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546).
  • FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 409/10
    Nachdem der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19. April 2007 V R 31/05 entschieden hatte, dass Kontinuitätsprovisionen grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind, half der Beklagte den Umsatzsteuereinsprüchen ab, indem er in erneuten Umsatzsteueränderungsbescheiden die Kontinuitätsprovisionen als steuerfrei behandelte.

    Der jeweilige Jahresabschluss war objektiv richtig, da sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19. April 2007 V R 31/05 ergibt, dass die Kontinuitätsprovisionen nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

  • FG Nürnberg, 03.08.2010 - 2 K 472/09

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Keine Umsatzsteuerfreiheit von für die

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 19.04.2007 (V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546) entschieden, dass es sich bei Kontinuitätsprovisionen um Entgelte für steuerfreie Vermittlungsleistungen handle.
  • FG Hessen, 24.04.2013 - 4 K 693/10

    Aktivierung von vom Bestand vermittelter Kreditverträge abhängiger

    Davon ausgehend kann der Verweis des Beklagten auf das BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 31/05, BFH/NV 2007, 1546 keine Aktivierung der Bestandsprovisionen begründen.
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