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   BFH, 22.06.2016 - V R 32/15   

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https://dejure.org/2016,28221
BFH, 22.06.2016 - V R 32/15 (https://dejure.org/2016,28221)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2016 - V R 32/15 (https://dejure.org/2016,28221)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - V R 32/15 (https://dejure.org/2016,28221)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1, FGO § 118 Abs 2, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014
    Zum Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses

  • Bundesfinanzhof

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 EStG 2009, § 62 Abs 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 EStG 2009, § 118 Abs 2 FGO, EStG VZ 2012
    Zum Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses

  • IWW

    § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergese... tzes (EStG), § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG, §§ 8, 8a des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch, § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung des Kindergeldes für die weitere Ausbildung eines Kindes bei der Bundeswehr mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zum Verbrauch der Erstausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und zum Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung des Kindergeldes für die weitere Ausbildung eines Kindes bei der Bundeswehr mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; EStG § 72 Abs. 4
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bewilligung des Kindergeldes für die weitere Ausbildung eines Kindes bei der Bundeswehr mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Berufsqualifizierender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang als Verbrauch der Erstausbildung; Begriff des Ausbildungsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausbildungsdienstverhältnis bei der Bundeswehr - und der Verbrauch der Erstausbildung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4
    Kindergeld, Ausbildung, Soldat

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25 ff.).

    Dies folgt u.a. aus einer gegenüber § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG (Kind, das "für einen Beruf ausgebildet wird") engeren Auslegung des Berufsausbildungsbegriffs (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22).

    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung aus den im BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff. genannten Gründen bereits angeschlossen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 19).

    bb) Ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss Teil der Erstausbildung sein kann, richtet sich danach, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 25).

    Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das --von den Eltern und dem Kind-- bestimmte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27 und 30).

    cc) Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30 a.E.; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378).

  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Zudem habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 16. September 2015 III R 6/15 (BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281) die Ausbildung zum Materialdispositionsunteroffizier als taugliches Ausbildungsziel beurteilt.

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (BFH-Urteile vom 23. Juni 2015 III R 37/14, BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55, Rz 16 ff.; in BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281, Rz 22, 23).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung aus den im BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff. genannten Gründen bereits angeschlossen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 19).

    dd) Diese Prüfung obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile in BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 21; vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 9).

  • FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 78/14

    Berücksichtigung von Verwendungslehrgängen beim Anspruch auf Kindergeld für einen

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. September 2015 14 K 78/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2181 veröffentlichten Urteils führte das Finanzgericht (FG) aus, zwar habe es sich bei den von C absolvierten Verwendungslehrgängen "Grundlagenmodul Materialbewirtschaftung", "Aufbaumodul Materialbewirtschaftung" und "Fachmodul Nachschubunteroffizier der Streitkräfte" dem Grunde nach um Ausbildungsmaßnahmen i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gehandelt, so dass insoweit grundsätzlich der Kindergeldanspruch bestehe.

  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Liegt ein solcher Verstoß --wie hier-- nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend, wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder gar nahe liegend ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 15; vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, Rz 47; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, Rz 47; vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, Rz 11).
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30 a.E.; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Liegt ein solcher Verstoß --wie hier-- nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend, wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder gar nahe liegend ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 15; vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, Rz 47; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, Rz 47; vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, Rz 11).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 111/03

    Steuerfreie Zuschläge für Gesellschafter-Geschäftsführer?

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Liegt ein solcher Verstoß --wie hier-- nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend, wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder gar nahe liegend ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 15; vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, Rz 47; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, Rz 47; vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, Rz 11).
  • BFH, 17.11.2011 - IV R 2/09

    Zufluss der Gegenleistung in Form eines Grundstücks bei

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    Liegt ein solcher Verstoß --wie hier-- nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann revisionsrechtlich bindend, wenn ein abweichendes Verständnis gleichermaßen möglich oder gar nahe liegend ist (vgl. BFH-Urteile vom 28. Mai 2013 XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 15; vom 17. November 2011 IV R 2/09, BFH/NV 2012, 1309, Rz 47; vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842, Rz 47; vom 14. Juli 2004 I R 111/03, BFHE 206, 437, BStBl II 2005, 307, Rz 11).
  • BFH, 08.05.2014 - III R 41/13

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 32/15
    dd) Diese Prüfung obliegt grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteile in BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 21; vom 8. Mai 2014 III R 41/13, BFHE 245, 237, BStBl II 2014, 717, Rz 9).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 37/14

    Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines

  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen

    Eine weitergehende Prüfung der Tatsachenfeststellungen ist revisionsrechtlich nicht zulässig (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, Rz 23, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2017 - 1 K 115/17

    Kindergeld ab Juli 2015 für T

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, m. w., N.; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinander stehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152; vom 15. April 2015 V R 27/14, BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163; vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378; vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 9 K 9251/13

    Familienleistungsausgleich Januar 2012 bis Juli 2013 für das Kind ...

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554 m w. N.; im Ergebnis ebenso FG Münster, Urteil vom 24. Juli 2015 4 K 3069/14 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 1722, Revision eingelegt, Az. des BFH: III R 20/15 betr. Fortbildung bei der Bundeswehr zur Nachschubunteroffizierin nach ZAW zur Bürokauffrau).

    Der spätere Besuch der sog. "Verwendungslehrgänge" ist nicht mehr Teil der mit Eintritt in die Bundeswehr begonnenen Ausbildung einer Soldatin auf Zeit zur Unteroffizierin gewesen (Niedersächs. FG, rkr. Urteil vom 10. September 2015 14 K 78/14, EFG 2015, 2181 m. Anm. Berghoff [vom BFH im anschließenden Revisionsverfahren vollinhaltlich bestätigt, vgl. BFH/NV 2016, 1554]).

    Zu b.) Schließlich hat B... in jenem Zeitraum außerdem nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung (= Ausbildung zur Bürokauffrau) eine kindergeldschädliche Erwerbstätigkeit i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ausgeübt (vgl. allgemein dazu: BFH-Urteile in BStBl II 2016, 281 sowie in BFH/NV 2016, 1554; FG Münster, a.a.O., jeweils m. w. N.).

  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Nach Auffassung des Senats kann eine solche betriebsbezogene Fortbildung, die nicht unmittelbar öffentlich-rechtlich geordnet ist, nicht unter den Begriff der Berufsausbildung gefasst werden (in diesem Sinne wohl auch: BFH-Urteil vom 22.06.2016 - V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, Gliederungspunkt II. 1. a) bb), da hier ein öffentlich-rechtlich geordneter Ausbildungsgang vorausgesetzt wird; a.A. Niedersächsiches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, Juris).
  • BFH, 29.08.2017 - XI B 57/17

    Fortbildung zur "Führungskraft Handel" nicht mehr Teil der Erstausbildung

    f) Ebenso geklärt ist, dass die Prüfung, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt, grundsätzlich dem FG als Tatsacheninstanz obliegt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166, Rz 17) und der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden ist, es sei denn, dass in Bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 249, 500, BStBl II 2016, 163, Rz 15; vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, Rz 22 f.).
  • BFH, 07.07.2021 - III R 24/19

    Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrades als Ausbildung

    Die Grundausbildung komme als Erstausbildung nicht in Betracht, dies widerspräche auch den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.04.2002 - VIII R 58/01 (BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523), vom 15.07.2003 - VIII R 19/02 (BFHE 203, 417, BStBl II 2007, 247), vom 23.06.2015 - III R 37/14 (BFHE 250, 377, BStBl II 2016, 55) und vom 22.06.2016 - V R 32/15 (BFH/NV 2016, 1554).
  • FG München, 12.12.2017 - 12 K 1694/17

    Arbeitsvertrag, Studiengang, Bescheid, Kindergeld, Bewerber, Arbeitsleistung,

    Selbst wenn das Dienstverhältnis neben der Arbeitsleistung auch berufliche Fortbildungen und Qualifizierungen des Arbeitnehmers zum Gegenstand hat, diese aber nicht das Ziel und den wesentlichen Inhalt des Vertrags ausmachen, wird das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554).
  • FG Niedersachsen, 22.09.2017 - 12 K 61/17

    Kein Kindergeldanspruch mangels einheitlicher Erstausbildung nach

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juni 2016 (V R 32/15) führte die Klägerin weiter aus, dass sich die Ausbildung als vorgeschriebene Praxisphase in den Ausbildungsverlauf von der Ausbildung zum Landwirt über die einjährige bis zur zweijährigen Fachschule für Agrarwirtschaft in den Bildungsweg zur angestrebten Abschlussprüfung eingliedere und notwendige praktische Fähigkeiten und Erfahrungen zur theoretischen, schulischen Ausbildung, die für das bestimmte Berufsziel unerlässlich sind, vermittele.
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