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   BFH, 27.07.1972 - V R 33/72   

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https://dejure.org/1972,485
BFH, 27.07.1972 - V R 33/72 (https://dejure.org/1972,485)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1972 - V R 33/72 (https://dejure.org/1972,485)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - V R 33/72 (https://dejure.org/1972,485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Genossenschaft - Mitglied des Aufsichtsrats - Ehrenamtliche Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufsichtsratstätigkeit bei Genossenschaften als ehrenamtliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 479
  • DB 1972, 1999
  • BStBl II 1972, 844
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BFH, 27.07.1972 - V R 33/72
    Für die einschränkende Auslegung des FA ergeben sich weder aus dem Sinnzusammenhang noch aus dem Zweck noch aus der Entstehungsgeschichte (vgl. Beschluß des BVerfG 2 BvL 11/59, 11/60 vom 17. Mai 1960, BVerfGE 11, 126 [130]) von § 4 Nr. 26 UStG 1967 hinreichende Anhaltspunkte.
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 146/56
    Auszug aus BFH, 27.07.1972 - V R 33/72
    Schließlich bezeichnet auch das Bundessozialgericht (BSG) den unentgeltlich tätigen Vorsitzenden des Vorstandes einer Raiffeisenkasse als ehrenamtlich (BSG-Urteil 2 RU 146/56 vom 20. Dezember 1961, Entscheidungen des Bundessozialgerichts Bd. 16 S. 73 -- BSGE 16, 73 --).
  • BFH, 20.08.2009 - V R 32/08

    Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit

    Das ergebe sich auch aus den beiden Urteilen des BFH vom 27. Juli 1972 V R 33/72 (BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) und vom 4. Mai 1994 XI R 86/92 (BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773).

    Das ergebe sich auch aus dem Urteil des BFH in BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773, das auf die Entscheidungsgründe des Urteils in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 zurückgreife, ohne auf etwaige Veränderungen im Erscheinungsbild von Genossenschaftsbanken abzustellen.

    die man im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet (BFH-Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) oder.

    Es ist auch nicht erkennbar, dass diese Tätigkeit im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet wird (Änderung der Rechtsprechung; anders noch BFH-Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844).

    Die Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG), die der Senat in seinem Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 noch nicht berücksichtigen konnte, sieht keine Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten vor.

  • BFH, 17.12.2015 - V R 45/14

    Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 27. Juli 1972 V R 33/72 (BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern von Genossenschaftsbanken als nach § 4 Nr. 26 UStG steuerfrei behandelt.

    Die Verwaltung hat im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 21. Mai 1975 (BStBl I 1975, 684) die Wirkungen des BFH-Urteils in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 auf Verwaltungsratsmitglieder von Sparkassen ausgedehnt.

    Daher ist davon auszugehen, dass das BFH-Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 in der bisherigen Steuerfestsetzung in Gestalt der als Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 AO) geltenden Steuererklärung vom 2. Januar 2008 angewandt worden ist.

    Ohne die Rechtsprechungsänderung hätte die Verwaltung weiterhin das BFH-Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 auf die Tätigkeit des Klägers angewandt und diese steuerfrei belassen.

  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 1205/14

    Qualifizierung von Entschädigungen aus ehrenamtlicher Richtertätigkeit als

    Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören alle diejenigen Tätigkeiten, die in einem (anderen) Gesetz ausdrücklich oder im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als solche bezeichnet werden (BFH vom 27. Juli 1972 V R 33/72, BStBl. II 1972, 844).

    Dies trifft auf unentgeltliche oder nur gegen Ersatz der Aufwendungen ausgeübte Tätigkeiten zu (BFH vom 27. Juli 1972 V R 33/72, BStBl. II 1972, 844).

  • FG Niedersachsen, 04.09.2008 - 5 K 15/04

    Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Vergütungen

    So habe der BFH in einem Urteil vom 27.07.1992 (V R 33/72, BStBl II 1972, 844) entschieden, dass die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitgliedes einer Genossenschaft als ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden könne.

    3 Danach kann auch die Tätigkeit eines Mitgliedes im Aufsichtsrat einer Genossenschaft (BFH-Urteil vom 27.7. 1972, V R 33/72, BStBl II S. 844) oder die Tätigkeit eines Ratsmitgliedes im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft (BFH-Urteil vom 4.5. 1994, XI R 86/92, BStBl II S. 773) eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der Befreiungsvorschrift sein.

    Danach kann also im Grundsatz auch die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat oder im Vorstand einer Genossenschaft den Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit ausfüllen (BFH-Urteil vom 27.07.1972, V R 33/72, BStBl II 1972, 844).

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 86/92

    Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft durch ein

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juli 1972 V R 33/72 (BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) gehören zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten zunächst alle die Tätigkeiten, die in einem anderen Gesetz ausdrücklich als solche genannt werden.

    So hat der BFH in dem Urteil in BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844 die Tätigkeit von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaft als ehrenamtlich beurteilt, ohne daß sich die Genossenschaft in ihrer Satzung als gemeinnützig bezeichnet hätte.

  • BFH, 16.12.1987 - X R 7/82

    1. Ehrenamtliche Tätigkeit der Schätzer der Oldenburgischen Landesbrandkasse. 2.

    a) Mit Urteil vom 27. Juli 1972 V R 33/72 (BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) hat der V. Senat des BFH entschieden, daß zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten i. S. des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG 1967 alle diejenigen Tätigkeiten gehören, die in einem (anderen) Gesetz ausdrücklich oder im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als solche bezeichnet werden.

    b) Der Senat stimmt diesem rechtlichen Ausgangspunkt unter Berücksichtigung dessen zu, daß das Urteil in BFHE 106, 497, BStBl II 1972, 844 keine abschließende Definition des Begriffs "ehrenamtliche Tätigkeit" gibt (vgl. Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1972, 657).

  • FG Hamburg, 25.07.2006 - 3 K 66/06

    Aufsichtsratstätigkeit als sonstige unternehmerische Leistung

    Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten gehören nach der Rechtsprechung des BFH zunächst alle Tätigkeiten, die in einem Gesetz ausdrücklich als solche bezeichnet werden, und ferner die Tätigkeiten, die der allgemeine Sprachgebrauch als ehrenamtlich versteht (BFH vom 4. Mai 1994, XI R 86/92, BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773; vom 27. Juli 1972, V R 33/72, BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844).

    Danach kann auch die Tätigkeit eines Mitglieds im Aufsichtsrat oder im Vorstand einer Genossenschaft (BFH vom 27. Juli 1972, V R 33/72, BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) oder die Tätigkeit eines Ratsmitglieds im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft eine ehrenamtliche Tätigkeit sein (BFH vom 4. Mai 1994, XI R 86/92, BFHE 174, 573, BStBl II 1994, 773).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2010 - 16 K 29/10

    Umsatzsteuerbarkeit der Aufsichtsratsvergütungen für ein Aufsichtsratsmitglied

    - die man im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet (BFH Urteil vom 27. Juli 1972 V R 33/72, BStBl II 1972, 844) oder.

    Die Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG), die der BFH vom 27. Juli 1972, BStBl II 1972, 844 noch nicht berücksichtigen konnte, sieht keine Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten vor.

  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 274/04

    Umsatzsteuergesetz: Tätigkeit des Präsidenten des Vorstandes eines Vereins

    Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten i.S. des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG 1967 gehören alle diejenigen Tätigkeiten, die in einem (anderen) Gesetz ausdrücklich oder im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als solche bezeichnet werden (BFH vom 27.07.1972, V R 33/72, BFHE 106, 479 , BStBl II 1972, 844 ).
  • BFH, 21.04.2005 - V B 198/04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Zulassung der Revision zur

    Nach dem Urteil des BFH vom 27. Juli 1972 V R 33/72 (BFHE 106, 479, BStBl II 1972, 844) kann ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Genossenschaft eine ehrenamtliche Tätigkeit i.S. von § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG 1967 ausüben.
  • BFH, 21.04.2005 - V S 1/05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung der Revision zur

  • FG Bremen, 06.06.2007 - 2 K 147/06

    Besteuerung des gezahlten Entgelts für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als

  • BFH, 04.04.1974 - V R 70/73

    Ehrenamtliche Tätigkeit für den unternehmerischen Bereich juristischer Personen

  • FG Berlin, 19.01.1999 - VII 486/95
  • BFH, 01.03.1990 - V B 141/89
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