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   BFH, 14.09.1978 - V R 35/72   

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https://dejure.org/1978,448
BFH, 14.09.1978 - V R 35/72 (https://dejure.org/1978,448)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1978 - V R 35/72 (https://dejure.org/1978,448)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1978 - V R 35/72 (https://dejure.org/1978,448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Aufhebung der Vollziehung - Aussetzungsbeschluß - Säumniszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 9
  • NJW 1979, 832 (Ls.)
  • DB 1979, 144
  • BStBl II 1979, 5
  • BStBl II 1979, 58
  • BStBl II 1979, 59
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.1975 - VI B 72/74

    Beschwerde - Aufhebung eines Beschlusses - Vollziehung einer Steuerschuld -

    Auszug aus BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
    Denn das FG hat durch die von ihm angeordnete Aussetzung der Vollziehung schon deshalb nicht auf den Zeitpunkt der Fälligkeit eingewirkt, weil der BFH auf die Beschwerde des FA hin diese der materiellen Rechtslage widersprechende Finanzgerichtsentscheidung mit Wirkung ex tunc aufgehoben hat (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., FGO § 69 Anm. 5).

    abgestellt, daß nach den Wertungen des Gesetzes die vor Ergehen des Aussetzungsbeschlusses entstandenen Säumniszuschläge ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden der Klägerin vom FA erhoben werden können (vgl. auch BFH-Beschluß VI B 72/74).

  • BFH, 23.06.1977 - V B 41/73

    Verwirkung von Säumniszuschlägen - Aufhebung der Vollziehung angefochtener

    Auszug aus BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
    Da der Aussetzungsbeschluß nach seinem Tenor Rechtswirkungen nur für die Zukunft entfaltete (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Juni 1977 V B 41/73, BFHE 122, 258, BStBl II 1977, 645), konnten von ihm vom Tage der Fälligkeit der Vorauszahlungsbeträge bis zu seinem Ergehen keine Tatbestandswirkungen der oben geschilderten Art ausgehen.
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
    Dies ist jedenfalls als Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers zu beurteilen; es veranlaßt einen Erlaß der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen (vgl. auch BFH-Entscheidung vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727).
  • BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75

    Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der

    Auszug aus BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sollen allerdings die Säumniszuschläge den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten; sie sind ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Steuern (z. B. Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75, BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 20.04.1971 - VII B 114/70

    Aussetzung der Vollziehung - Aufhebung der Vollziehung - Rechtsgestaltender

    Auszug aus BFH, 14.09.1978 - V R 35/72
    Der Aussetzungsbeschluß des FG habe nur Wirkung für die Zukunft entfaltet (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 20. April 1971 VII B 114/70, BFHE 101, 494, BStBl II 1971, 402).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Zudem habe das FA zu Unrecht Säumniszuschläge auch für den Zeitraum berechnet, in dem das FG die Vollziehung der Jahresbescheide ausgesetzt hatte (BFH-Beschluss vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Zu einer Säumnis konnte es nur deshalb kommen, weil dieser Beschluss des FG durch den Beschluss des BFH in BFH/NV 2002, 519 mit Wirkung ex tunc aufgehoben worden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; BFH-Beschluss vom 14. Februar 1975 VI B 72/74, BFHE 115, 95, BStBl II 1975, 452).

    Daraus ergibt sich, dass auch im Falle eines gesetzlichen Ausschlusses der AdV durch § 361 Abs. 2 Satz 4 AO, der aber zu einem mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift nicht vereinbaren Gesetzesüberhang führt, der Steuerpflichtige so gestellt werden muss, als hätte er eine AdV nicht nur der Vorauszahlungen, sondern auch der Jahressteuerschuld in derselben Höhe erlangt (im Ergebnis so auch BFH-Urteil in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).

    Bei der Höhe des gebotenen Erlasses ist zu berücksichtigen, dass Säumniszuschläge zwar zum einen Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern sind und zum anderen Entgelt für eine verspätet gezahlte Steuer, denn der säumige Steuerpflichtige soll nicht besser gestellt werden, als hätte er Stundungs- oder Aussetzungszinsen (§ 238 AO) zu zahlen (BFH-Urteile in BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BFHE 143, 512, BStBl II 1985, 489).

  • BFH, 08.03.1984 - I R 44/80

    Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit bei Überschuldung und

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727; vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • FG Hamburg, 04.08.2021 - 4 K 11/20

    Abgabenordnung: Erlass von Säumniszuschlägen

    Ein Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO ist geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Gesetzesüberhang, vgl. etwa BFH, Urteil vom 14.9.1978, V R 35/72, juris).
  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines

    Auch die Festsetzung von Säumniszuschlägen ist nicht zu befürchten, da die Tatbestandswirkung der später ersetzten Aussetzungsverfügung vom 24. Oktober 2005 dazu führt, dass Säumniszuschläge - soweit man überhaupt von einer Entstehung ausgeht - jedenfalls nicht erhoben werden dürfen (vgl. zur Tatbestandswirkung von später aufgehobenen Aussetzungsbeschlüssen BFH-Urteil vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; BFH-Beschluss vom 23. November 1994 V B 166/93, BFH/NV 1995, 662).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 31.96

    Gewerbesteuern; Vorauszahlung; Fälligkeit; Säumniszuschläge; Erlaß

    Dies kann einen Erlaß der Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen veranlassen (vgl. BFH, Urteil vom 14. September 1978, V R 35/72, BStBl 1979, Teil II, S. 58 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 A 57/88
    § 240 AO setzt Säumnis voraus, diese wiederum Fälligkeit, das heißt die Verpflichtung des Schuldners, die Abgabe entrichten zu müssen (Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung, 14. Aufl. 1983, § 240 Anm. 2; vgl. zum Steuersäumnisgesetz BFH, Urt. v. 14.9.1978 - V R 35/72 - BStBl II 1979 S. 58).

    Vom Sinn und Zweck des § 240 AO besteht in einem solchen Fall kein Anlaß für die Erhebung von Säumniszuschlägen (BFH, Beschl. v. 10.12.1986 aaO; BFH, Urt. v. 14.9.1978 aaO; Wüterich in NVwZ 1987 S. 959).

  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

    Ein Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen setzt voraus, daß ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht mehr zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1975 VII R 54/72, BFHE 116, 87, BStBl II 1975, 727, und vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58).
  • BFH, 23.11.1994 - V B 166/93

    Anmeldung von Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen über die Herstellung von Wohnungen

    Die Tatbestandswirkung, die ein aufgehobener Aussetzungsbeschluß des FG bis zu seiner Aufhebung hat, führt dazu, daß die Steuer vom FA bis dahin nicht verlangt werden konnte und Säumniszuschläge nicht erhoben werden durften (BFH-Urteil vom 14. September 1978 V R 35/72, BFHE 126, 9, BStBl II 1979, 58; vgl. dazu Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung -- Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 69 FGO Anm. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 9 S 66.13

    Änderungsantrag; Anschlussbeitrag; veränderte oder im ursprünglichen Verfahren

  • BFH, 31.07.1991 - I R 143/90

    Verpflichtung des Finanzamtes zum Erlass von Vollstreckungskosten nach § 227 Abs.

  • BFH, 02.07.1986 - I R 5/83

    Ermessensfehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Erlassantrages - Verhinderung der

  • BFH, 14.05.1987 - X R 26/81

    Anforderungen an den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis -

  • BFH, 29.06.1987 - X R 22/81

    Anforderungen an die Entscheidung über ein Erlassbegehren - Überschreitung der

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - 1 K 237/12

    Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei beidseitiger Pflichtverletzung -

  • FG Hamburg, 04.06.2020 - 4 K 136/17

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG München, 15.12.2003 - 1 K 2187/03

    Skiausrüstung eines Sportlehrers; Einkommensteuer 2000 und 2001

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2022 - 5 K 5146/21

    Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme im Rahmen des Erlasses von

  • FG Rheinland-Pfalz, 06.03.1998 - 3 K 2183/96

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Aufhebund der Aussetzung der Vollziehung;

  • BFH, 26.11.1986 - VIII B 87/86

    Antrag auf Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses eines Finanzgerichts und

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 3 K 459/08

    Erschließungsbeiträge

  • FG Niedersachsen, 22.08.1996 - IX 375/93

    Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen zur

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 89/79
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