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   BFH, 16.01.2003 - V R 36/01   

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https://dejure.org/2003,3826
BFH, 16.01.2003 - V R 36/01 (https://dejure.org/2003,3826)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2003 - V R 36/01 (https://dejure.org/2003,3826)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - V R 36/01 (https://dejure.org/2003,3826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Bemessungsgrundlage für steuerpflichtigen Umsatz i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags durch Unternehmer - Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts i.S.d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG - Nachträgliche ...

  • Judicialis

    FGO § 44; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; AO 1977 § 233a; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; UStG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; UStG § 17; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 10 Abs. 1
    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 S 3 J: 1993
    Entgelt; Schadenersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BFH/NV 2002, 21, m.w.N.).

    Zu Recht gehen die Beteiligten davon aus, dass mit Konkurseintritt das Entgelt unbeschadet einer möglichen Konkursquote i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG in voller Höhe uneinbringlich geworden war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 376, BFH/NV 2002, 21; vom 28. Juni 2000 V R 45/99, BFHE 192, 129, BStBl II 2000, 704).

  • BFH, 03.08.2001 - IX B 32/01

    Beschwerde - Rechtsmittelbegründung - Darlehn - Werbungskosten - Einnahmen aus

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 V R 48/00, BFHE 196, 376, BFH/NV 2002, 21, m.w.N.).

    Zu Recht gehen die Beteiligten davon aus, dass mit Konkurseintritt das Entgelt unbeschadet einer möglichen Konkursquote i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG in voller Höhe uneinbringlich geworden war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 376, BFH/NV 2002, 21; vom 28. Juni 2000 V R 45/99, BFHE 192, 129, BStBl II 2000, 704).

  • BGH, 08.01.1998 - IX ZR 131/97

    Veräußerung von Vorbehaltsware durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Insoweit ist --vorbehaltlich der Rückabwicklung des Umsatzes-- umsatzsteuerrechtlich ohne Bedeutung, ob der Vorbehaltskäufer (hier V) die vom Vorbehaltsverkäufer (hier die Klägerin) an ihn (V) gelieferten Tapeten in Kenntnis des Letzterwerbers (hier R) nicht im ordentlichen Geschäftsverkehr veräußert hatte und deswegen zivilrechtlich dem Letzterwerber (hier R) kein zivilrechtliches Eigentum verschaffen konnte (vgl. hierzu z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1998 IX ZR 131/97, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 992).
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 --Tolsma--, Slg. 1994, 743, 753; vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 --Primback Ltd.--, Slg. 2001, 3833, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1998 - V R 58/97

    Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung -

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen sind danach kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht "für eine Lieferung oder sonstige Leistung" an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (z.B. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 987, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2000 - V R 45/99

    Umsatzsteuer im Konkurs

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Zu Recht gehen die Beteiligten davon aus, dass mit Konkurseintritt das Entgelt unbeschadet einer möglichen Konkursquote i.S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG in voller Höhe uneinbringlich geworden war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 376, BFH/NV 2002, 21; vom 28. Juni 2000 V R 45/99, BFHE 192, 129, BStBl II 2000, 704).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 --Tolsma--, Slg. 1994, 743, 753; vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 --Primback Ltd.--, Slg. 2001, 3833, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 308, m.w.N.).
  • FG Münster, 07.03.2001 - 15 K 2968/97

    Steuerpflichtiges Entgelt bei Zahlungen an den Vorbehaltsverkäufer durch einen

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 36/01
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1075 veröffentlicht ist, führte zur Begründung im Wesentlichen aus: Zu Recht habe das FA die der Klägerin im Streitjahr von R gezahlte Vergleichssumme als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt behandelt.
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Dem haben sich der Bundesfinanzhof (BFHE 182, 413, 415; 184, 137, 139; UR 2002, 217, 218, m.w.N.; BFH DStRE 2003, 681, 682, m.w.N.) und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. November 2005 - IX ZR 140/04, WM 2005, 2399 = NJW-RR 2006, 189, unter II 1 b) angeschlossen.

    Danach sind sogenannte Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (BFH/NV 1999, 987, 989; BFH DStRE 2003, 681, 682).

  • KG, 23.05.2013 - 8 U 58/12

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Berechnung des Nutzungsersatzes bei

    Der Leistungsaustausch setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenwert voraus (vgl. BFH/NV 2003, 667, 668).
  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Zahlungen sind nur dann als Schadensersatz für die Höhe des Entgelts einer erbrachten Leistung ohne Bedeutung, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. März 2007 VIII ZR 68/06, BFH/NV Beilage 2007, 316, unter II.1.).
  • BFH, 17.12.2009 - V R 1/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer

    Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach dem zwischen Leistendem und Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis, aus dem sich der für die Steuerbarkeit der Leistung maßgebliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a).

    Zahlungen des Leistenden sind nur dann als Schadensersatz für die Höhe des Entgelts ohne Bedeutung, wenn zwischen der Zahlung des leistenden Unternehmers und seiner Leistung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a und b; BGH-Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 3, 316, unter II.1.), der nach den Feststellungen des FG im Streitfall aber zu bejahen ist.

  • BFH, 06.05.2010 - V R 15/09

    Keine Änderung des Entgelts aufgrund Abtretung

    Dementsprechend richtet sich die Höhe des Entgelts nach dem zwischen Leistendem und Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis, aus dem sich der für die Steuerbarkeit der Leistung maßgebliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ergibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 376, BStBl II 2003, 210, unter II.3.c, und vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a; vgl. auch EuGH-Urteil Primback in Slg. 2001, I-3833, BFH/NV Beilage 2001, 173 Rdnr. 25).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

    c) Schadensersatzzahlungen sind danach kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht "für eine Lieferung oder sonstige Leistung" an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (BFH/NV 1999, 987, 989; BFH DStRE 2003, 681, 682).

    c) Keines der vom Berufungsgericht angeführten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH UR 2002, 217, 218 f; NJW 2003, 2190, 2191; DStRE 2003, 681, 682) trägt die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Rechtsauffassung.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1

    Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung liegt vor, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein "Rechtsverhältnis" besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Leistung darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. EuGH Urteil "Kennemer Golf & Country Club, C- 174/00, Urteil vom 21. März 2002, Slg. 2002 I - 3293; BFH Urteil vom 16. Januar 2003, V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).

    Nach der Rechtsprechung des BFH gelten diese Grundsätze sinngemäß für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlungen eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt werden bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH Urteil vom 16. Januar 2003, V R 36/01, BFN/NV 2003, 681).

  • OLG Stuttgart, 05.10.2010 - 6 U 115/10

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht des Minderwertausgleichs nach

    Dem haben sich der Bundesfinanzhof (BFHE 182, 413, 415; 184, 137, 139; UR 2002, 217, 218 m.w.N.; BFHE DStRE 2003, 681, 682 m.w.N.) und der Bundesgerichtshof (Urt. vom 03.03.2005 - IX ZR 140/04, NJW-RR 2006, 189 unter II 1 b) angeschlossen (BGH Urt. vom 14.03.2007, aaO, juris, Rn. 11, 12).
  • BFH, 04.12.2014 - V R 6/13

    Vorsteuerkorrektur bei Rabattgewährung innerhalb einer in einem anderen

    Da sich die Bemessungsgrundlage i.S. des § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG (das Entgelt) grundsätzlich nach dem zwischen Leistendem und Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis richtet (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869; vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667, unter II.2.a), betrifft auch die Berichtigungspflicht nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG nur die am Leistungsaustausch unmittelbar beteiligten Unternehmer.
  • FG Sachsen, 09.10.2014 - 8 V 1346/13

    An Einzelunternehmer von Dritten wegen unbefugter Nutzung von bei

    Der BFH hat Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen nicht als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts angesehen, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden einzustehen hat (BFH, Urteil vom 10.12.1998, V R 58/97, BFH/NV 1999, 987 ; vgl. auch Urteil vom 16.01.2003, V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).

    Die Tatsache, dass die Zahlung Gegenstand bzw. Folge einer gütlichen Einigung war, hat der BFH weder für die Annahme von Schadensersatz noch für einen Leistungsaustausch genügen lassen (BFH, Urteil vom 16.01.2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667 und BFH, Urteil vom 18.01.1990 V R 6/85, BFH/NV 1991, 130), vielmehr ggf. Feststellungen dazu für notwendig erachtet, ob ein vertraglicher Anspruch (noch) bestand.

  • FG München, 20.02.2013 - 3 K 1620/12

    Keine Umsatzbesteuerung einer Verzichtsleistung als sonstige Leistung

  • OLG Stuttgart, 08.12.2009 - 6 U 99/09

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Schadensersatzleistungen des

  • LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15

    Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit

  • FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99

    Auflösung; Beratervertrag; Schadenersatz; Steuerbarer Umsatz; Anwaltssozietät;

  • BFH, 31.07.2008 - V R 74/05

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt für die Überlassung von Firmenwagen zur privaten

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZR 183/08

    Bestehen eines privatrechtlichen Benutzungsverhältnisses zwischen einem Besitzer

  • BFH, 28.01.2008 - V B 63/07

    Verstoß gegen bindende Wirkung der zurückverweisenden Entscheidung des BFH als

  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 664/16

    Kreuzungsvereinbarung; Ablösebetrag; Umsatzsteuerpflicht

  • FG Thüringen, 16.08.2016 - 2 K 69/16

    Umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch bei entgeltlichem Verzicht auf eine

  • FG Köln, 13.01.2010 - 9 K 4447/08

    Anforderungen an das Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Entgelts bei geltend

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • BFH, 09.09.2015 - XI B 87/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage bei steuerpflichtiger Lieferung

  • FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19

    Nicht zweckgebundener Vermieterzuschuss, Leistungsaustausch, Minderung der

  • FG Köln, 12.11.2008 - 11 K 4587/07

    Voraussetzungen der Bewertung eines vereinnahmten Geldbetrages als

  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

  • BFH, 29.03.2007 - V B 208/05

    USt; grundsätzliche Bedeutung; Entgeltzahlung von dritter Seite

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - U (Kart) 15/15

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Zahlungsverpflichtung

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07

    Aussetzung der Vollziehung - Abgrenzung von Leistungsentgelt und Schadensersatz

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2009 - 7 V 7249/08

    Umsatzsteuerliche Wirkung von Vertragsaufhebungen - Verfahren der Aussetzung der

  • FG München, 18.07.2012 - 14 V 1350/12

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Abstandszahlung

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 K 1782/13

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Camping Schecks

  • FG München, 19.04.2012 - 14 K 1967/09

    Abgrenzung Schadenersatz/Entgelt beim gerichtlichen Vergleich

  • FG Hamburg, 25.07.2005 - II 478/03

    Umsatzsteuerrecht: Leistung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

  • FG Sachsen, 27.05.2010 - 4 V 1078/09

    Einbeziehung der gem. § 114a ZVG als befriedigt geltenden Forderung in die

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 2 K 2107/20
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