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BFH, 10.09.1992 - V R 38/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerbarkeit von Leistungen in Form der Übernahme von Vermietungsgarantien
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 14.12.1989 - V R 125/84
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG bei Garantieleistungen
Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 38/88
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Abgabe selbständiger Garantieversprechen als Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit zu beurteilen ist und daß dafür nicht vorausgesetzt wird, daß sich der Garantiegeber auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401; vom 24. Januar 1991 V R 19/87, BFHE 164, 137, BStBl II 1991, 539).Die Klägerin übernahm durch die Garantie nichts, was sie den Garantienehmern nicht bereits wegen ihrer Verpflichtung zur Vermietung der Wohnungen schuldete (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401 unter II. 2. c bb).
- BFH, 24.01.1991 - V R 19/87
Übernahme einer Zinshöchstbetragsgarantie ist umsatzsteuerfrei
Auszug aus BFH, 10.09.1992 - V R 38/88
Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, daß die Abgabe selbständiger Garantieversprechen als Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit zu beurteilen ist und daß dafür nicht vorausgesetzt wird, daß sich der Garantiegeber auch einem anderen Gläubiger als dem Garantienehmer gegenüber verpflichtet (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1989 V R 125/84, BFHE 159, 277, BStBl II 1990, 401; vom 24. Januar 1991 V R 19/87, BFHE 164, 137, BStBl II 1991, 539).
- BFH, 15.04.2015 - V R 46/13
Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die …
(1) Nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 38/88, BFH/NV 1993, 569, und vom 22. Oktober 1992 V R 53/89, BFHE 169, 551, BStBl II 1993, 318) ist die Übernahme einer sog. Vermietungsgarantie steuerfrei.