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BFH, 12.01.1998 - V R 39/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Besteuerung von Leistungen nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 25.04.1996 - I 66/94
- BFH, 27.02.1997 - IV R 60/96
- BFH, 12.01.1998 - V R 39/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.10.1991 - I R 88/89
1. Dauerschuld behält ihren Charakter bis zum Erlöschen 2. Kredit für den Erwerb …
Auszug aus BFH, 12.01.1998 - V R 39/97
Hat das FG -- wie im Streitfall -- über die Rechtmäßigkeit mehrerer Steuerbescheide, also über mehrere selbständige Streitgegenstände, entschieden, so muß der Revisionskläger für jeden Streitgegenstand die verletzte Rechtsnorm bezeichnen und eine gesonderte Begründung abgeben (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1991 I R 88/89, BFHE 166, 297, BStBl II 1992, 257;… Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 31).
- BFH, 17.03.2010 - IV R 25/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Zwischenschaltung einer nicht funktionslosen GmbH …
Hat das FG --wie im Streitfall-- über die Rechtmäßigkeit mehrerer Steuerbescheide, also über mehrere selbständige Streitgegenstände, entschieden, so muss der Revisionskläger für jeden Streitgegenstand die verletzte Rechtsnorm bezeichnen und eine gesonderte Begründung angeben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1991 I R 88/89, BFHE 166, 297, BStBl II 1992, 257, unter II.A. der Gründe; BFH-Beschluss vom 12. Januar 1998 V R 39/97, BFH/NV 1998, 979).