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   BFH, 10.11.2010 - V R 40/09   

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https://dejure.org/2010,16811
BFH, 10.11.2010 - V R 40/09 (https://dejure.org/2010,16811)
BFH, Entscheidung vom 10.11.2010 - V R 40/09 (https://dejure.org/2010,16811)
BFH, Entscheidung vom 10. November 2010 - V R 40/09 (https://dejure.org/2010,16811)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • openjur.de

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a, EWGRL 388/77 Art 9, UStG § 3a
    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • Bundesfinanzhof

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a UStG 1993, Art 9 EWGRL 388/77, § 3a UStG 1999
    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • rewis.io

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsort bei Laboruntersuchungen an Probenmaterial von Versuchstieren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versteuerung von serologischen Untersuchungen am Unternehmensort im Inland durch einen Tierarzt i.R.d. Betriebs eines Labors für biomedizinische Diagnostik; Beurteilung den tierischen Gesundheitszustand feststellender medizinischer Analysen und Laboruntersuchungen als ...

  • datenbank.nwb.de

    Tierärztliche Leistungen keine Beratungsleistungen i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versteuerung von serologischen Untersuchungen am Unternehmensort im Inland durch einen Tierarzt i.R.d. Betriebs eines Labors für biomedizinische Diagnostik; Beurteilung des Treffens von medizinischen Analysen und Laboruntersuchungen zum tierischen Gesundheitszustand als ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ort der sonstigen Leistung
    Die einzelnen Dienstleistungen des § 3a UStG
    Tätigkeitsort des § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG
    Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen sowie deren Begutachtung
    Tätigkeitsort

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.03.1997 - C-167/95

    Linthorst, Pouwels en Scheres / Inspecteur der Belastingdienst/Ondernemingen

    Auszug aus BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
    b) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) umfasst der Begriff "Begutachtung" i.S. von Art. 9 Abs. 2 Buchst. c dritter Gedankenstrich der Richtlinie 77/388/EWG die Prüfung des körperlichen Zustands oder die Untersuchung der Echtheit eines Gegenstands zur Schätzung seines Wertes oder zur Bewertung etwa vorzunehmender Arbeiten oder des Umfangs eines Schadens (EuGH-Urteil vom 6. März 1997, C-167/95, Linthorst, Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 13).

    Selbst wenn die Dienstleistungen eines Tierarztes bisweilen in der Schätzung des Wertes eines Tieres oder eines Viehbestands bestehen können, handelt es sich hierbei nicht um die für die Funktion eines Tierarztes kennzeichnende Aufgabe (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 14).

    Leistungen eines Tierarztes sind weiter auch nicht Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen, da sich dieser Begriff im Allgemeinen nur auf lediglich körperliche Eingriffe in bewegliche körperliche Gegenstände bezieht, die grundsätzlich nicht wissenschaftlicher oder intellektueller Natur sind (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 16), was auf die Heilbehandlung von Tieren nach wissenschaftlichen Regeln nicht zutrifft (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 17).

    Weiter reicht nach der Rechtsprechung des EuGH der Umstand, dass die Aufgaben des Tierarztes manchmal Beratungs- oder Studienaspekte enthalten, nicht aus, um die hauptsächlich und gewöhnlich mit dem Tierarztberuf verbundenen Tätigkeiten als Leistungen von "Beratern" oder "Studienbüros" oder als "ähnliche Leistungen" anzusehen (EuGH-Urteil Linthorst in Slg. 1997, I-1195 Rdnr. 22).

  • EuGH, 16.09.1997 - C-145/96

    von Hoffmann

    Auszug aus BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
    b) Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH sollen durch die Aufzählung einzelner Berufe in § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG einzelne Arten von Leistungen definiert werden (EuGH-Urteil vom 16. September 1997 C-145/96, von Hoffmann, Slg. 1997, I-4857 Rdnr. 15).

    Es muss sich um Leistungen handeln, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen eines dieser Berufe erbracht werden (EuGH-Urteil von Hoffmann in Slg. 1997, I-4857 Rdnr. 16).

    Maßgeblich ist, dass die Leistung dem gleichen Zweck dient; nicht erforderlich ist eine Ähnlichkeit zu einem § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG insgesamt gemeinsamen Element (vgl. EuGH-Urteil von Hoffmann in Slg. 1997, I-4857 Rdnrn. 20 f.).

  • BFH, 30.04.2009 - V R 3/08

    Keine Mehrmütterorganschaft im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
    Hierfür muss ein Verhalten der Finanzbehörde vorliegen, aus dem der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden soll (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. April 2009 V R 3/08, BFHE 226, 144, BFH/NV 2009, 1734, unter II.1.c).
  • FG Niedersachsen, 09.09.2009 - 5 K 211/04

    Inländische Umsatzsteuerpflichtigkeit von virologischen und serologischen

    Auszug aus BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
    Das Finanzgericht (FG) stützte die in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 270 veröffentlichte Entscheidung darauf, dass der Kläger seine Leistungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c UStG im Inland erbracht habe, da diese auf eine Begutachtung der von den Auftraggebern übersandten Proben (Seren) gerichtet gewesen seien.
  • EuGH, 08.06.2006 - C-106/05

    L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus BFH, 10.11.2010 - V R 40/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen (Laboruntersuchungen), der Art nach "ärztliche Heilbehandlungen" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG erbringt (EuGH-Urteil vom 8. Juni 2006 C-106/05, L. u. P. GmbH, Slg. 2006, I-5123 Rdnrn. 31, 39).
  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Dabei muss es sich um Leistungen handeln, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen eines dieser Berufe erbracht werden (EuGH-Urteile von Hoffmann in Slg. 1997, I-4857 Rdnr. 16, und Kronospan Mielec in BFH/NV 2010, 2377 Rdnr. 20; BFH-Urteil vom 10. November 2010 V R 40/09, BFH/NV 2011, 1026, unter II.1.c).
  • BFH, 09.02.2012 - V R 20/11

    Ort der sonstigen Leistung bei Buchhaltungstätigkeiten - Bedeutung der nationalen

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat für die Auslegung des § 3a Abs. 3 und Abs. 4 UStG angeschlossen (vgl. BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 V R 25/02, BFHE 202, 191, BStBl II 2003, 734, unter II.2.b; vom 3. April 2008 V R 62/05, BFHE 221, 433, BStBl II 2008, 900, unter II.1.b; vom 18. Juni 2009 V R 57/07, BFHE 226, 374, BStBl II 2010, 83, unter II.2.b; vom 10. November 2010 V R 40/09, BFH/NV 2011, 1026, unter II.2.b; in BFHE 233, 64, BStBl II 2011, 461, unter II.2.b aa; in BFHE 221, 433, BStBl II 2008, 900, unter II.2.).
  • BFH, 30.11.2016 - V R 15/16

    Ort der Schadensregulierung nach ausgelaufenem Recht

    Dabei muss es sich um Leistungen handeln, die hauptsächlich und gewöhnlich im Rahmen eines dieser Berufe erbracht werden (EuGH-Urteile von Hoffmann, EU:C:1997:406, Rz 16, und Kronospan Mielec, EU:C:2010:593, Rz 20; BFH-Urteil vom 10. November 2010 V R 40/09, BFH/NV 2011, 1026, unter II.1.c).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2012 - 14 K 3006/11

    Stellt die Behandlung / Operation von Tieren, deren Halter im Drittland wohnen,

    Der Umstand, dass eine solche Behandlung manchmal einen körperlichen Eingriff erfordert, genügt nicht, um sie als "Arbeit" zu bezeichnen (EuGH-Urteil vom 6. März 1997 C-167/95, juris; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2010 V R 40/09, Sammlung der Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2011, 1026).Die Annahme einer tierärztlichen Heilbehandlung schließt aus, dass es sich um "Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt (BFH-Urteil vom 29. Juni 2011 XI R 52/07, juris; Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Kommentar, 150. Lieferung 2012, § 3a Rn. 415, 426).
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