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   BFH, 08.09.2011 - V R 42/10   

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https://dejure.org/2011,4173
BFH, 08.09.2011 - V R 42/10 (https://dejure.org/2011,4173)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2011 - V R 42/10 (https://dejure.org/2011,4173)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2011 - V R 42/10 (https://dejure.org/2011,4173)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • openjur.de

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen; Definition: Vermittlungsleistung; Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3a Abs 1, UStG § 3a Abs 2 Nr 1, UStG § 3a Abs 2 Nr 4, UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a S 4, UStG § 17 Abs 2 Nr 2, EWGRL 388/77 Art 9, EWGRL 388/77 Art 28b Teil E Abs 3
    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • Bundesfinanzhof

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 1 UStG 2005, § 3a Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 3a Abs 2 Nr 4 UStG 2005, § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a S 4 UStG 2005, § 17 Abs 2 Nr 2 UStG 2005
    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, 9; UStG §§ 3 a, 4, 17
    Umsatzsteuer - steuerbare Vermittlungsleistung bei der Ausgabe von "Hotelschecks"

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Inländischer Leistungsort auch für Anzahlungen auf auf ausländische Grundstücke bezogene Vermittlungsleistungen

  • Betriebs-Berater

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • Betriebs-Berater

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • rewis.io

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen - Definition: Vermittlungsleistung - Steuerbarkeit der Abgabe von Schecks, deren Erwerb den Kunden des Steuerpflichtigen hauptsächlich die Möglichkeit bietet, vergünstigt Hotelleistungen in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 3a Abs. 1; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 2
    Bestimmung des Leistungsortes bei Anzahlungen an einen Unternehmer für die Vermittlung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken im In- und Ausland

  • datenbank.nwb.de

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsort für Grundstücksvermittlung bleibt das Inland!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Leistungsortes bei Anzahlungen an einen Unternehmer für die Vermittlung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken im In- und Ausland

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsort für Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen (Hotelscheck)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anzahlungen bei grundstücksbezogenen Vermittlungsleistungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erwerb von Hotelgutscheinen als Anzahlung umsatzsteuerpflichtig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Leistungsort für Anzahlungen bei Vermittlung grundstücksbezogener Leistungen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 492
  • BB 2012, 153
  • BB 2012, 365
  • DB 2012, 94
  • BStBl II 2012, 248
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 30.10.2008 - V R 44/07

    Umsatzsteuer beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    Die Mittlertätigkeit kann darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (EuGH-Urteile vom 13. Dezember 2001 C-235/00, CSC Financial Services, Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35 Rdnr. 39, und vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig, Slg. 2007, I-5083 Rdnrn. 23 und 28; BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 V R 44/07, BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554).

    Denn spezifisch und wesentlich für eine Vermittlungsleistung ist es, die am Abschluss des Vertrages interessierten Personen zusammenzuführen, wobei die Vermittlungstätigkeit in einer Nachweis-, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit bestehen kann (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 V R 7/08, BFHE 226, 172, BStBl II 2010, 80; in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, jeweils m.w.N.).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    c) Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin für ihre Auffassung, eine entgeltliche Leistung liege nicht vor, weil im Zeitpunkt der Ausgabe der "Hotelschecks" oder der "Goldcard" noch nicht feststehe, ob der Erwerber von dem Angebot Gebrauch mache und welches Hotel er wähle, auf die Entscheidung des EuGH vom 16. Dezember 2010 C-270/09, Macdonald Resorts Ltd. (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 462).

    Darüber hinaus legte der Unternehmer, der die "Punkte-Rechte" vergab, selbst die Einstufung der verfügbaren Wohnungen und Dienstleistungen nach Punkten fest und der Erwerber erhielt die vereinbarte Leistung erst zu einem Zeitpunkt, zu dem die Umwandlung der "Punkte-Rechte" in eine Vermietungs- oder eine andere Leistung bereits abgeschlossen war (EuGH-Urteil Macdonald Resorts Ltd. in UR 2011, 462 Rdnr. 25).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (Urteile des EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05, Societé thermale d" Eugenie-les-Bains, Slg. 2007, I-6415 Rdnr. 19; vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rdnr. 39; vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, 743; z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 24/10, BFHE 233, 282, BFH/NV 2011, 1092; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Steuerbarkeit des Handels mit Eintrittskarten (Urteil vom 3. Juni 2009 XI R 34/08, BFHE 226, 369, BStBl II 2010, 857) betreffe einen anderen Fall, weil der "Hotelscheck" keinen Anspruch auf eine bestimmte Übernachtung verbriefe.
  • FG Düsseldorf, 06.10.2010 - 5 K 1818/08

    Steuerbarkeit der Abgabe von Hotelschecks mit Preisvergünstigung; Hotelschecks;

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 6. Oktober 2010  5 K 1818/08 U aufzuheben und den Umsatzsteuerbescheid 2007 vom 18. März 2009 auf ... EUR herabzusetzen.
  • EuGH, 21.06.2007 - C-453/05

    Ludwig - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Begriff "Umsätze der Vermittlung

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    Die Mittlertätigkeit kann darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder über die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (EuGH-Urteile vom 13. Dezember 2001 C-235/00, CSC Financial Services, Slg. 2001, I-10237, BFH/NV Beilage 2002, 35 Rdnr. 39, und vom 21. Juni 2007 C-453/05, Ludwig, Slg. 2007, I-5083 Rdnrn. 23 und 28; BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 V R 44/07, BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 7/08

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG für Umsätze als "Untervermittler"

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    Denn spezifisch und wesentlich für eine Vermittlungsleistung ist es, die am Abschluss des Vertrages interessierten Personen zusammenzuführen, wobei die Vermittlungstätigkeit in einer Nachweis-, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit bestehen kann (BFH-Urteile vom 28. Mai 2009 V R 7/08, BFHE 226, 172, BStBl II 2010, 80; in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (Urteile des EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05, Societé thermale d" Eugenie-les-Bains, Slg. 2007, I-6415 Rdnr. 19; vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rdnr. 39; vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, 743; z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 24/10, BFHE 233, 282, BFH/NV 2011, 1092; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2011 - V R 24/10

    Haftungsvergütung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (Urteile des EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05, Societé thermale d" Eugenie-les-Bains, Slg. 2007, I-6415 Rdnr. 19; vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rdnr. 39; vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, 743; z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 24/10, BFHE 233, 282, BFH/NV 2011, 1092; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus BFH, 08.09.2011 - V R 42/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des BFH sind entgeltliche Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich dieser Zusammenhang aus einem Rechtsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (Urteile des EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05, Societé thermale d" Eugenie-les-Bains, Slg. 2007, I-6415 Rdnr. 19; vom 21. März 2002 C-174/00, Kennemer Golf & Country Club, Slg. 2002, I-3293, BFH/NV Beilage 2002, 95, Rdnr. 39; vom 3. März 1994 C-16/93, Tolsma, Slg. 1994, 743; z.B. BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 24/10, BFHE 233, 282, BFH/NV 2011, 1092; vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

  • EuGH, 29.07.2010 - C-40/09

    Astra Zeneca UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Nr. 1 - Begriff

  • EuGH, 27.05.2004 - C-68/03

    Lipjes

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

  • EuGH, 03.09.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerliche Anknüpfung -

  • BFH, 14.05.2014 - XI R 13/11

    Zur Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

    dd) Der BFH hat sich dieser Rechtsprechung des EuGH angeschlossen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641, unter II.1.b; in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, unter II.3.b; vgl. auch BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 42/10, BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, Rz 19; vom 12. Dezember 2012 XI R 30/10, BFHE 239, 526, BStBl II 2013, 348, Rz 28).

    Die --für die Entscheidung des Streitfalls erheblichen-- Grundsätze zur Auslegung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG sind durch die EuGH-Urteile --CSC-- in Slg. 2001, I-10237, UR 2002, 84 und --Ludwig-- in Slg. 2007, I-5083, UR 2007, 617, geklärt (vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 200, 140, BStBl II 2003, 618, unter II.3.; in BFHE 221, 92, BStBl II 2008, 641, unter II.1.b; in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554, unter II.3.b; in BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, Rz 19; in BFHE 239, 526, BStBl II 2013, 348, Rz 28).

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2014 - 6 K 1782/13

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Einlösung eines Camping Schecks

    Im Verfahren V R 42/10 habe der BFH entschieden, dass die dortige Klägerin mit dem Verkauf der Hotelschecks entgeltliche Leistungen in Form von Vermittlungsleistungen (im Zusammenhang mit einem Grundstück) an die Gutscheinerwerber erbringe.

    Zur Begründung ihrer Klage führt die Klägerin aus, dass die vom Beklagten herangezogene BFH-Entscheidung V R 42/10 vorliegend nicht einschlägig sei.

    Nichts anderes folgt aus dem BFH-Urteil vom 8. September 2011 (V R 42/10, BStBl II 2012, 248) berufen, auf das sich die Klägerin im Vorverfahren noch berufen hatte (Schreiben vom 24.2.2012 aaO), das sie im Klageverfahren dann aber nicht mehr für einschlägig hält (Klagebegründung vom 26.8.2013, Bl. 14 PA).

    Unerheblich für die Beurteilung als Vermittlungstätigkeit ist, dass der Kunde des Vermittlers, wenn er sich für einen der nachgewiesenen Vertragspartner entscheidet, den Vertragsabschluss selbst bewirken muss (zum Ganzen BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10, BStBl II 2012, 248).

    Dem war der BFH mit der zutreffenden Erwägung entgegen getreten, dass es spezifisch und wesentlich für eine Vermittlungsleistung sei, die am Abschluss des Vertrages interessierten Personen zusammenzuführen, wobei die Vermittlungstätigkeit in einer Nachweis-, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit bestehen kann (BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10, BStBl II 2012, 248 m.w.N. zur Rspr.).

    "Die von Ihnen vorgeschlagene und letztlich auch von mir mitgetragene umsatzsteuerliche Beurteilung der von CC erbrachten Leistungen weist allerdings eine gewisse systematische Unstimmigkeit auf, die jedoch auf die Anwendung des BFH-Urteils vom 8. September 2011, V R 42/10 zurückzuführen ist.

  • BFH, 12.12.2012 - XI R 30/10

    Zum Leistungsort bei der Vermittlung von Mitgliedschaften in Vereinen mit Sitz im

    Die Mittlertätigkeit kann darin bestehen, einer Vertragspartei Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen, mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen oder die Einzelheiten der gegenseitigen Leistungen zu verhandeln (EuGH-Urteile in Slg. 2001, I-10237, UR 2002, 84; in Slg. 2007, I-5083, UR 2007, 617, Rz 23 und 28; BFH-Urteile in BFHE 223, 507, BStBl II 2009, 554; vom 8. September 2011 V R 42/10, BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, unter II.2.a).

    Diese Regelung beruht auf Art. 28b Teil E Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, wonach abweichend von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG der Ort der Dienstleistungen von Vermittlern, die im Namen und für Rechnung Dritter handeln, der Ort ist, an dem die Umsätze erbracht werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, unter II.3.b aa).

  • FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13

    Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung

    Eine andere Beurteilung ergebe sich ferner nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 8. September 2011 V R 42/10 (BFH/NV 2012, 346).

    Der EuGH fordert einerseits einen "hinreichend engen Zusammenhang" zwischen der Leistung und dem Grundstück (EuGH-Urteil vom 3. September 2009 C-37/08, BFH/NV 2009, 1762; vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10, BStBl. II 2012, 248).

    Dem steht nicht das BFH-Urteil vom 8. September 2011 V R 42/10 (BStBl. II 2012, 248) entgegen.

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    f) Auf die Frage, ob die Klägerin im Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung vom Oktober 2012 im Rahmen der Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 oder Buchst. b UStG, Art. 65 MwStSystRL (ggf. noch) davon ausgehen durfte, sie werde die Verfügungsmacht an die B Ltd. erst in Peru verschaffen (vgl. dazu Heinrichshofen, Der Umsatz-Steuer-Berater --UStB-- 2018, 222, 223), kommt es im Streitfall nicht an, da eine aufgrund der abweichenden tatsächlichen Durchführung möglicherweise erforderliche Berichtigung (vgl. BFH-Urteil vom 08.09.2011 - V R 42/10, BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, Rz 31; Abschn. 13.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses --UStAE--; Stadie, Umsatzsteuergesetz, 3. Aufl., § 13 Rz 33 und § 17 Rz 90) im Streitjahr vorzunehmen wäre (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG).
  • BFH, 15.03.2022 - V R 35/20

    Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13

    Unerheblich für die Beurteilung als Vermittlungstätigkeit ist, dass der Kunde des Vermittlers, wenn er sich für einen der nachgewiesenen Vertragspartner entscheidet, den Vertragsabschluss selbst bewirken muss (Senatsurteil vom 08.09.2011 - V R 42/10, BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, Rz 19).

    Sollte der Kläger im Zeitpunkt der Ausstellung der Erlebnisgutscheine hinsichtlich der Ausführung der Erlebnisse in eigenem Namen aufgetreten sein, könnte die Zahlung der Gutscheinerwerber --abhängig von dem konkreten Erlebnis-- als Anzahlung für die Erlebnisleistung des Klägers in voller Höhe nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG zu versteuern sein (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 235, 492, BStBl II 2012, 248, Rz 24).

  • FG Köln, 16.02.2016 - 1 K 927/13

    Umfang der Erbringung umsatzsteuerlicher Leistungen in Zusammenhang mit

    Bei multifunktionalen Gutscheinen sieht die überwiegende Auffassung anders als bei monofunktionalen Gutscheinen nicht den Zeitpunkt des Erwerbs, sondern den Zeitpunkt der Einlösung als maßgeblich für die Entstehung des Umsatzsteueranspruchs an (vgl. Stadie in Stadie, UStG, 3. Auflage, § 1 Rz. 28; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 1 Rz. 77.10; vgl. die Zusammenstellung bei Korn in Bunjes, UStG, 14. Auflage, § 2 Rz. 74 ff.; im Ergebnis auch: BFH-Urteile vom 8.9.2011, V R 42/10, BFHE 235, 492, DStR 2012, 74 und vom 15.9.2011, V R 36/09, BFHE 235, 507, DStR 2011, 2392; BMF-Schreiben vom 3.12.2001, BStBl I 2001, 1010 und vom 24.9.2012, BStBl I 2012, 947; s.a. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen, BR-Drucksache 276/12 v. 10.5.2012).

    Denn zu diesem Zeitpunkt waren alle maßgeblichen Elemente des Steuertatbestands, insbesondere die Dienstleistung in Form der bei Aktivierung des Guthabens von der A zur Verfügung gestellten Prepaid-Plattform bereits genau bestimmt (vgl. BFH-Urteile vom 8.9.2011, V R 42/10, BFHE 235, 492, DStR 2012, 74 und vom 15.9.2011, V R 36/09, BFHE 235, 507, DStR 2011, 149).

  • FG Münster, 17.09.2020 - 5 K 1404/18

    Umsatzsteuer: Verkauf von Gutscheinen als umsatzsteuerbare Leistung

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergebe sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 08.09.2011 (V R 42/10).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 7 K 7077/13

    Umsatzsteuer 2004 bis 2008

    Für den Fall, dass sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Teil der Zahlungen auf bei dem Kläger nicht steuerbare Leistungen entfällt, wie zum Beispiel auf bei Bestattungen häufig anfallende durchlaufende Posten in Form von verauslagten Gebühren oder Ähnlichem, ist die Bemessungsgrundlage in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen (BFH, Urteil vom 08.09.2011 - V R 42/10, BFHE 235, 492, BStBl. II 2012, 248).
  • FG Münster, 28.09.2023 - 5 K 1404/18

    Umsatzsteuer - Zur Besteuerung des Vertriebs von sog. Erlebnis- und

    Unerheblich für die Beurteilung als Vermittlungstätigkeit ist, dass der Kunde des Vermittlers, wenn er sich für einen der nachgewiesenen Vertragspartner entscheidet, den Vertragsabschluss selbst bewirken muss (BFH, Urteile vom 15.03.2022 V R 35/20, BStBl II 2023, 150, Rn. 18; vom 08.09.2011 V R 42/10, BStBl II 2012, 248, Rz 19).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.12.2018 - 7 V 7195/18

    Aussetzung der Vollziehung: Kriterien für die Bestimmung des Leistungsortes nach

  • FG Düsseldorf, 12.09.2014 - 1 K 4272/11

    Umsatzsteuerbarkeit des anlässlich eines Transfers eines Berufsfußballspielers an

  • FG Köln, 25.07.2023 - 8 K 1512/19

    Umsatzsteuer: Abgrenzung zwischen Vermietungsleistungen und

  • AG Berlin-Neukölln, 12.06.2017 - 16 C 373/16

    Hotelgutschein - Unmöglichkeit der Leistungserbringung

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 2829/09

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner; Abgrenzung von nicht selbständiger zu

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