Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.02.2018

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   BFH, 22.06.2016 - V R 42/15   

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BFH, 22.06.2016 - V R 42/15 (https://dejure.org/2016,24378)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2016 - V R 42/15 (https://dejure.org/2016,24378)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - V R 42/15 (https://dejure.org/2016,24378)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EUGrdRCh Art 20, EGRL 112/2006 Art 73, EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1, UStG § 10 Abs 1 S 2, UStG § 17 Abs 1 S 1, AMRabG § 1, SGB 5 § 130a, UStG VZ 2011
    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 EUGrdRCh, Art 73 EGRL 112/2006, Art 90 Abs 1 EGRL 112/2006, § 10 Abs 1 S 2 UStG 2005, § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005
    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des von einem Arzneimittellieferanten an private Krankenversicherungen zu leistenden "Abschlags"

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bemessungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung des von einem Arzneimittellieferanten an private Krankenversicherungen zu leistenden "Abschlags"

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt, auf die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zu den Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gem. § 1 AMRabG gewährt, auf die Bemessungsgrundlage für die von ihm ausgeführten Lieferungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerrechtliche Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesundheitswesen - und die Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer

  • lto.de (Kurzinformation)

    BFH befragt EuGH zum Gesundheitswesen: Ungleichbehandlung von privater und gesetzlicher Krankenkasse rechtswidrig?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur steuerrechtlichen Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuerrechtliche Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuerrechtliche Gleichbehandlung im Gesundheitswesen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Preisabschlägen bei Arzneimitteln

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 18.08.2016)

    Arzneimittel

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 103 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Umsatzsteuerlast und Versichertenstatus der Arzneimittelempfänger

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 73
    Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 254, 264
  • EuZW 2016, 880
  • BB 2016, 2005
  • DB 2016, 1912
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Ist ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz 28, 31) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwSystRL) berechtigt, wenn.

    Ist ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C 317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz 28, 31) und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach Art. 90 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG berechtigt, wenn.

    Wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz 28, 31; Ibero Tours vom 16. Januar 2014 C-300/12, EU:C:2014:8, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 274, Rz 29).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-480/10

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Während aber ein Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nur zwischen konkurrierenden Wirtschaftsteilnehmern in Betracht gezogen werden kann, kann ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Steuerbereich durch andere Arten der Diskriminierung gekennzeichnet sein, die Wirtschaftsteilnehmer betreffen, die nicht zwangsläufig miteinander konkurrieren, aber sich trotzdem in einer in anderer Beziehung vergleichbaren Situation befinden (EuGH-Urteile Marks und Spencer vom 10. April 2008 C-309/06, EU:C:2008:211, HFR 2008, 775, Rz 49; Kommission/Schweden vom 25. April 2013 C-480/10, EU:C:2013:263, HFR 2013, 545, Rz 17).

    Daraus folgt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Steuern nicht mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität deckungsgleich ist (EuGH-Urteil Kommission/Schweden, EU:C:2013:263, HFR 2013, 545, Rz 17 f.).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-599/12

    Jetair und BTW-eenheid BTWE Travel4you - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Er verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (EuGH-Urteile Ruckdeschel und Hansa-Lagerhaus Ströh vom 19. Oktober 1977 117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Slg. 1977, 1753, Rz 7; Jetair und BTWE Travel4you vom 13. März 2014 C-599/12, EU:C:2014:144, HFR 2014, 466, Rz 53; bpost vom 11. Februar 2015 C-340/13, EU:C:2015:77, Rz 27).

    Im Mehrwertsteuerrecht kommt der Grundsatz der Gleichbehandlung auch im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck (EuGH-Urteile Zimmermann vom 15. November 2012 C-174/11, EU:C:2012:716, HFR 2013, 84, Rz 46 ff.; Jetair und BTWE Travel4you, EU:C:2014:144, HFR 2014, 466, Rz 53).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Bei der Bemessungsgrundlage, deren Änderung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zur Berichtigung führt, handelt es sich um das Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 UStG (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 28. Mai 2009 V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a; vom 17. Dezember 2009 V R 1/09, BFH/NV 2010, 1869, unter II.1., und vom 11. Februar 2010 V R 2/09, BFHE 228, 467, BStBl II 2010, 765, unter II.1.).

    § 130a SGB V enthält keine Regelung zu den umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen, die sich aus dem aufgrund dieser Vorschrift tatsächlich zurückgezahlten "Abschlag" ergeben (Senatsurteil in BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.4.a).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, muss nach der Rechtsprechung des EuGH die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden (EuGH-Urteile Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz 28, 31; Ibero Tours vom 16. Januar 2014 C-300/12, EU:C:2014:8, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 274, Rz 29).

    Der EuGH hat aber eine Minderung abgelehnt, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird (EuGH-Urteil Ibero Tours, EU:C:2014:8, HFR 2014, 274, Rz 33).

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Während aber ein Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nur zwischen konkurrierenden Wirtschaftsteilnehmern in Betracht gezogen werden kann, kann ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Steuerbereich durch andere Arten der Diskriminierung gekennzeichnet sein, die Wirtschaftsteilnehmer betreffen, die nicht zwangsläufig miteinander konkurrieren, aber sich trotzdem in einer in anderer Beziehung vergleichbaren Situation befinden (EuGH-Urteile Marks und Spencer vom 10. April 2008 C-309/06, EU:C:2008:211, HFR 2008, 775, Rz 49; Kommission/Schweden vom 25. April 2013 C-480/10, EU:C:2013:263, HFR 2013, 545, Rz 17).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Allein die unterschiedliche Rechtsform mehrerer Unternehmen rechtfertigt nicht deren Ungleichbehandlung (EuGH-Urteil Serrantoni Srl und Consorzio stabile edili Scrl vom 23. Dezember 2009 C-376/08, EU:C:2009:808, Rz 37, Slg. 2009, I-12169, Rz 37).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Dieser Grundsatz kann es erfordern, das Mehrwertsteuerrecht unabhängig davon anzuwenden, welche Rechtsform die Beteiligten gewählt haben (vgl. EuGH-Urteile BBL vom 21. Oktober 2004 C-8/03, EU:C:2004:650, Slg. 2004, I-10157, Rz 36; HE vom 21. April 2005 C-25/03, EU:C:2005:241, Slg 2005, I-3123, Rz 39; Linneweber und Akritidis vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02, EU:C:2005:92, Slg. 2005, I-1131, Rz 25, 29; The Rank Group vom 10. November 2011 C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Slg. 2011, I-10947, Rz 46).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Dieser Grundsatz kann es erfordern, das Mehrwertsteuerrecht unabhängig davon anzuwenden, welche Rechtsform die Beteiligten gewählt haben (vgl. EuGH-Urteile BBL vom 21. Oktober 2004 C-8/03, EU:C:2004:650, Slg. 2004, I-10157, Rz 36; HE vom 21. April 2005 C-25/03, EU:C:2005:241, Slg 2005, I-3123, Rz 39; Linneweber und Akritidis vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02, EU:C:2005:92, Slg. 2005, I-1131, Rz 25, 29; The Rank Group vom 10. November 2011 C-259/10 und C-260/10, EU:C:2011:719, Slg. 2011, I-10947, Rz 46).
  • EuGH, 11.02.2015 - C-340/13

    bpost - Vorlage zur Vorabentscheidung - Postdienste - Richtlinie 97/67/EG - Art.

    Auszug aus BFH, 22.06.2016 - V R 42/15
    Er verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (EuGH-Urteile Ruckdeschel und Hansa-Lagerhaus Ströh vom 19. Oktober 1977 117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Slg. 1977, 1753, Rz 7; Jetair und BTWE Travel4you vom 13. März 2014 C-599/12, EU:C:2014:144, HFR 2014, 466, Rz 53; bpost vom 11. Februar 2015 C-340/13, EU:C:2015:77, Rz 27).
  • BFH, 30.01.2014 - V R 1/13

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen

  • EuGH, 19.07.2012 - C-33/11

    A - Sechste Richtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 6 - Befreiung der Lieferungen

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-8/03

    DIE TÄTIGKEIT DER INVESTMENTGESELLSCHAFTEN MIT VARIABLEM GRUNDKAPITAL IST EINE

  • BFH, 17.12.2009 - V R 1/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer

  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

  • EuGH, 28.06.2007 - C-363/05

    JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment

  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Dies kann zum Beispiel für die Auslegung von Artikel 90 MwStSystRL von Bedeutung sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2016 V R 42/15, BFHE 254, 264).
  • BFH, 02.08.2018 - V R 33/17

    EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

    Auch dieser Grundsatz lässt es nicht zu, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze ausführen, bei der Erhebung der Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden (EuGH-Urteile JP Morgan u.a. vom 28. Juni 2007 C-363/05, EU:C:2007:391, Rz 29; A vom 19. Juli 2012 C-33/11, EU:C:2012:482, Rz 32; EuGH-Vorlage des BFH vom 22. Juni 2016 V R 42/15, BFHE 254, 264, Rz 36).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

    Zwar entsteht für den Hersteller des Medikaments in der Höhe des Rabatts keine Umsatzsteuerpflicht, weil der Rabatt für ihn die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindert (BFH 28.5.2009 - V R 2/08, juris Rn 20; BFH 22.6.2016 - V R 42/15, juris Rn 17); umsatzsteuerrechtlich handelt es sich insoweit um eine Entgeltminderung (vgl Erlass des BMF vom 14.11.2012, BStBl I 2012, 1170, unter I.1.).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2017 - 1 K 2164/14

    Minderung der festgesetzten Umsatzsteuer wegen der von der Versandapotheke an

    Auch sei die umsatzsteuerlich grundlegend unterschiedliche Behandlung der Leistungen gegenüber den privatversicherten und den gesetzlich versicherten Patienten unionsrechtlich nicht zu rechtfertigen (Hinweis auf BFH, Vorlagebeschluss vom 22.06.2016 V R 42/15).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2018 - V R 42/15   

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BFH, 08.02.2018 - V R 42/15 (https://dejure.org/2018,6063)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2018 - V R 42/15 (https://dejure.org/2018,6063)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - V R 42/15 (https://dejure.org/2018,6063)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 17 Abs 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1, AMRabG § 1, UStG VZ 2011
    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • Bundesfinanzhof

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005, Art 90 Abs 1 EGRL 112/2006, § 1 AMRabG, UStG VZ 2011
    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • IWW

    § 130a Abs. 1, 1a, 2, 3, 3a, 3b des Fünften Buches S... ozialgesetzbuch (SGB V), § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 17 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 17 Abs. 1 UStG, § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer eines pharmazeutischen Unternehmens aus Lieferungen von Arzneimitteln an privat versicherte Abnehmer

  • Betriebs-Berater

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • rewis.io

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer eines pharmazeutischen Unternehmens aus Lieferungen von Arzneimitteln an privat versicherte Abnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • Der Betrieb

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Rabatte von Pharmaunternehmen an private Krankenversicherungen sind Entgeltminderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pharmarabatte - und die umsatzsteuerliche Gleichbehandlung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 AMRabG; EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-462/16, Boehringer Ingelheim Pharma; BFH, Urteil vom 8.2.2018 - V R 42/

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer mindern Bemessungsgrundlage für gelieferte Arzneimittel

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.04.2018)

    Gesetzlicher Rabatt mindert Umsatzsteuer immer

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur umsatzmindernden Wirkung von Rabatten für Krankenkassen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1, UStG § 17, EGRL 112/2006 Art 73
    Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 573
  • BB 2018, 725
  • DB 2018, 747
  • BStBl II 2018, 676
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Auszug aus BFH, 08.02.2018 - V R 42/15
    Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG mindern die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG vom 20. Dezember 2017 C-462/16, EU:C:2017:1006).

    Dieser hat hierauf mit Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG vom 20. Dezember 2017 C-462/16 (EU:C:2017:1006) wie folgt geantwortet:.

    Mit dem nunmehr vorliegenden Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG (EU:C:2017:1006) hat der EuGH klargestellt, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für dieses pharmazeutische Unternehmen führt, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern, denen von der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet werden.

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 08.02.2018 - V R 42/15
    "Im Licht der vom Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 24. Oktober 1996, Elida Gibbs (C-317/94, EU:C:1996:400, Rn. 28 und 31), aufgestellten Grundsätze zur Bestimmung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage und unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, im Sinne dieses Artikels zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlage für dieses pharmazeutische Unternehmen führt, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern, denen von der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Bezug der Arzneimittel erstattet werden.".

    Der EuGH hatte hierzu bereits entschieden, dass, wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden muss (EuGH-Urteile Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, Rz 28, 31; Ibero Tours vom 16. Januar 2014 C-300/12, EU:C:2014:8, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 274, Rz 29).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-300/12

    Ibero Tours - Mehrwertsteuer - Umsätze der Reisebüros - Gewährung von Rabatten an

    Auszug aus BFH, 08.02.2018 - V R 42/15
    Der EuGH hatte hierzu bereits entschieden, dass, wenn ein Hersteller eines Erzeugnisses, der zwar nicht vertraglich mit dem Endverbraucher verbunden ist, aber das erste Glied einer zu diesem führenden Kette von Umsätzen bildet, dem Endverbraucher einen Preisnachlass gewährt, die Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer um diesen Nachlass vermindert werden muss (EuGH-Urteile Elida Gibbs vom 24. Oktober 1996 C-317/94, EU:C:1996:400, Rz 28, 31; Ibero Tours vom 16. Januar 2014 C-300/12, EU:C:2014:8, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 274, Rz 29).

    Der EuGH hat aber eine Minderung abgelehnt, wenn ein Reisebüro als Vermittler dem Endverbraucher aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten einen Nachlass auf den Preis der vermittelten Leistung gewährt, die von dem Reiseveranstalter erbracht wird (EuGH-Urteil Ibero Tours, EU:C:2014:8, HFR 2014, 274, Rz 33).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1

    Auszug aus BFH, 08.02.2018 - V R 42/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2015  6 K 1251/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 10.12.2020 - V R 34/18

    Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von

    Dementsprechend mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage der Steuer auf die Lieferung von Arzneimitteln durch einen pharmazeutischen Unternehmer, der einer Apotheke den Herstellerrabatt nach § 130a Abs. 1 SGB V erstattet, um den Entgeltanteil der Erstattung (Senatsurteil vom 28.05.2009 - V R 2/08, BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a; vgl. auch Senatsurteil vom 08.02.2018 - V R 42/15, BFHE 260, 573, BStBl II 2018, 676, Rz 14 zu Rabatten eines pharmazeutischen Unternehmers an Unternehmen der privaten Krankenversicherung).

    dd) Nichts anderes folgt schließlich aus dem von der Klägerin angeführten Senatsurteil in BFHE 260, 573, BStBl II 2018, 676, das --anders als im Streitfall-- die Besteuerung eines pharmazeutischen Unternehmers betrifft, der Unternehmen der privaten Krankenversicherung Abschläge nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel gewährte.

  • BFH, 22.08.2019 - V R 14/17

    Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

    Er verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (EuGH-Urteile Ruckdeschel und Hansa-Lagerhaus Ströh vom 19.10.1977 - 117/76 und 16/77, EU:C:1977:160, Slg. 1977, 1753, Rz 7; Jetair und BTWE Travel4you vom 13.03.2014 - C-599/12, EU:C:2014:144, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2014, 466, Rz 53; bpost vom 11.02.2015 - C-340/13, EU:C:2015:77, Rz 27; BFH-Urteil vom 08.02.2018 - V R 42/15, BFHE 260, 573, BStBl II 2018, 676).
  • FG Niedersachsen, 23.05.2023 - 5 K 3/22

    Einheitlicher Leistungsgegenstand; ermäßigter Steuersatz; Sauna; Schwimmbad;

    bb) Ob im Fall eines Leistungsbündels umsatzsteuerrechtlich eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob mehrere, getrennt zu beurteilende Leistungen gegeben sind, haben die nationalen Gerichte festzustellen, die dazu alle endgültigen Tatsachenbeurteilungen vorzunehmen haben (vgl. hierzu z. B. EuGH-Urteil vom 17. Januar 2013 BGZ Leasing C-224/11, und BFH-Urteile vom 13. Juni 2018 XI R 2/16, BStBl II 2018, 678 [BFH 08.02.2018 - V R 42/15] sowie vom 13. November 2013 XI R 24/11 , BStBl II 2017, 1147).
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