Rechtsprechung
BFH, 02.10.1969 - V R 42/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Umsatzsteuer-Vergütungen im Rahmen des Offshore-Steuerabkommens und des NATO-Truppenstatuts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 51
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 03.11.2010 - VII R 4/10
Erfordernis der Weitergabe von Verbrauchsteuervergünstigungen an ausländische …
Es handelt sich um Sondervorschriften, die den allgemeinen Vorschriften des Verbrauchsteuerrechts vorgehen (vgl. zur Umsatzsteuer Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 1969 V R 42/66, BFHE 97, 51). - BFH, 21.03.1974 - V R 144/69
Lieferung an Stationierungsstreitkräfte - Zuschuß - Erstattung - Entrichtung von …
Insofern ist der von der Klägerin behauptete Unterschied zu dem Sachverhalt, über den der Senat mit Urteil vom 2. Oktober 1969 V R 42/66 (BFHE 97, 51, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz, § 16, Rechtsspruch 159) zu entscheiden hatte, nicht erkennbar.Die sich hieraus ergebende Folge einer Aufteilung des Entgelts für eine einheitliche Leistung mit unterschiedlicher umsatzsteuerlicher Behandlung ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil V R 42/66 ausgeführt hat, eine nicht zu umgehende Konsequenz der Vorschriften des NATO-ZAbk, die als Sonderregelungen den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vorgehen.
- BFH, 26.05.2020 - VII R 17/19
Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte
Es handelt sich um eine Sondervorschrift, die den allgemeinen Vorschriften des Verbrauchsteuerrechts vorgeht (vgl. Senatsurteil vom 03.11.2010 - VII R 4/10, BFHE 231, 457, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 53, und zur Umsatzsteuer BFH-Urteil vom 02.10.1969 - V R 42/66, BFHE 97, 51). - BFH, 26.05.2020 - VII R 41/18
Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte
Es handelt sich um eine Sondervorschrift, die den allgemeinen Vorschriften des Verbrauchsteuerrechts vorgeht (vgl. Senatsurteil in BFHE 231, 457, ZfZ 2011, 53, und zur Umsatzsteuer BFH-Urteil vom 02.10.1969 - V R 42/66, BFHE 97, 51).