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   BFH, 24.11.1992 - V R 44/88   

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https://dejure.org/1992,4586
BFH, 24.11.1992 - V R 44/88 (https://dejure.org/1992,4586)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1992 - V R 44/88 (https://dejure.org/1992,4586)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1992 - V R 44/88 (https://dejure.org/1992,4586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wäschereinigung des Gaststättenpersonals durch Arbeitgeber (§ 19 EStG )

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
    Wie der Senat im Urteil vom 11. März 1988 V R 30/84 (BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643, unter 2. b) näher ausgeführt hat, ist ein Leistungsaustausch nicht Tatbestandsmerkmal dieser Vorschrift.

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Maßnahme die dem Arbeitgeber obliegende Gestaltung der Dienstausübung betrifft (Senat in BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643).

  • BFH, 24.01.1958 - VI 278/56 U

    Ausgaben für weiße Wäsche zur Robe des Richters als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
    Blusen und Hemden von Serviererinnen und Kellnern sind keine typische Berufskleidung, sondern auch im bürgerlichen Leben getragene Kleidungsstücke (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1958 VI 278/56 U, BFHE 66, 303, BStBl III 1958, 117, und vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77

    Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
    Blusen und Hemden von Serviererinnen und Kellnern sind keine typische Berufskleidung, sondern auch im bürgerlichen Leben getragene Kleidungsstücke (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 1958 VI 278/56 U, BFHE 66, 303, BStBl III 1958, 117, und vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519).
  • BFH, 22.03.1985 - VI R 26/82

    Die aus besonderem Anlaß vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegebenen sog.

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 44/88
    Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die nach ihrer Art und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641, zu 1. b) a.E.; Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1992 Abschn. 12 Abs. 3).
  • BFH, 21.07.1994 - V R 21/92

    Hotelübernachtung für österreichische Arbeitnehmer

    a) Auch wenn danach die Übernachtungsleistungen der Klägerin an ihre Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis der Leistungsempfänger veranlaßt worden sind und nicht als bloße Aufmerksamkeiten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200 - Reinigung von Oberhemden) von der Besteuerung ausgenommen sind (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Satz 2 UStG 1980), erfüllen sie nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b Satz 1 UStG 1980, weil sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers bewirkt worden sind.
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro).
  • FG Münster, 06.05.2010 - 5 K 3950/07

    Aufwendungen für Betriebsausflüge als unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer

    Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die ihrer Art nach und ihrem Wert Geschenken entsprechen, die im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200).
  • FG Düsseldorf, 18.12.1997 - 1 K 5485/93

    Umsatzsteuerpflicht für Aufwendungen für die Gartenpflege bei

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  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1294/09

    Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

    Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro).
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1295/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Zugleich entfällt die Besteuerung in diesem Fall auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer bloßen Aufmerksamkeit (zum Begriff: BFH-Urteil vom 24.11.1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200; auch § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG 2005: Vorteile bis 44 Euro).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 1 K 1602/04

    Umsatzsteuer bei Gestellung von Arbeitskleidung

    Eine solche Leistung liegt vor, wenn eine betrieblich veranlasste Maßnahme auch die Befriedigung eines privaten Bedarfs des Arbeitnehmers zur Folge hat, diese Folge aber durch den mit der Maßnahme angestrebten betrieblichen Zweck überlagert wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 44/88, BFH/NV 1994, 200).
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