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   BFH, 26.04.1979 - V R 46/72   

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https://dejure.org/1979,225
BFH, 26.04.1979 - V R 46/72 (https://dejure.org/1979,225)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1979 - V R 46/72 (https://dejure.org/1979,225)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1979 - V R 46/72 (https://dejure.org/1979,225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines Automobils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 110
  • NJW 1979, 2272 (Ls.)
  • DB 1979, 1632
  • BStBl II 1979, 530
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Abziehbare Vorsteuerbeträge fallen in denjenigen Besteuerungszeitraum, in dem die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 insgesamt vorliegen und damit der Vorsteuerabzugsanspruch mit Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums analog § 13 Abs. 1 UStG 1967 entstanden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448; UStR 1977, 155).

    Sind im Zeitpunkt der Veranlagung Zweifel nicht auszuräumen, ist die Veranlagung gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO 1977) offenzuhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448; UStR 1977, 155).

  • BFH, 03.06.1954 - V 262/53 U

    Begriffsmerkmal der nachhaltigen Tätigkeit im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Für die Beurteilung des Gebrauchtwagenverkaufs als gewerbliche Tätigkeit ist unbeachtlich, ob die veräußerten Gegenstände solche des Unternehmens sind oder aus dem Privatvermögen stammen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238, und vom 30. Oktober 1962 V 90/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 141).
  • BFH, 01.10.1970 - V R 69/70

    Selbstverbrauch - Überführung in unternehmerischen Bereich - Anlagevermögen

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Damit sei das angeschaffte Kraftfahrzeug dem privaten Bereich des Klägers zugeführt und eine nicht mehr rückgängig zu machende endgültige Umsatzsteuerbelastung ausgelöst worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, BStBl II 1971, 36).
  • BFH, 12.04.1962 - V 21/60 U

    Umsatzsteuerpflicht durch den Verkauf eines eigenen Vorführwagens durch

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Der hohe Rabatt, der ihm von seinem Arbeitgeber gewährt wird, versetzt den Kläger in die Lage, unter Ausnutzung der ihm vom Arbeitgeber verschafften wirtschaftlichen Position sich am Automobilmarkt zu beteiligen und aus einer sonst nur dem vom Automobilwerk kaufenden Händler eingeräumten Position planmäßig eine Verkaufstätigkeit zu entfalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. April 1962 V 21/60 U, BFHE 74, 710, BStBl III 1962, 262).
  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Aufgrund seiner Erklärung gemäß § 19 Abs. 4 UStG 1967, die er als einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394; Umsatzsteuer-Rundschau 1979 S. 123 - UStR 1979, 123 -) noch während des Klageverfahrens abgeben konnte, sind für die Besteuerung des Klägers im Besteuerungszeitraum 1969 die allgemeinen Vorschriften des Gesetzes maßgebend; somit ist auch die grundsätzliche Berechtigung zum gesonderten Steuerausweis gegeben, was die Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG 1967 ausschließt.
  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Das Vorliegen dieser tatbestandlichen Voraussetzung für den Vorsteuerabzug muß der Kläger wie jeder andere Unternehmer darlegen und bei gegebenen Zweifeln aufgrund der ihm obliegenden objektiven Beweislast nachweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, UStR 1979, 86).
  • BFH, 06.05.1971 - V R 162/70

    Erhebung der Umsatzsteuer - Selbstverbrauch - Abhängigkeit vom Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Bei dieser Rechtsfolge verbleibe es auch dann, wenn der Kläger das Kraftfahrzeug zwecks gewerblicher Weiterveräußerung seinem unternehmerischen Bereich zuführe (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, BStBl II 1971, 509).
  • BFH, 26.02.1976 - V R 132/73

    Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück

    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Ob des weiteren an den Unternehmer eine Leistung "für sein Unternehmen" ausgeführt worden ist, beantwortet sich nach dem Innenverhältnis (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309; UStR 1976, 93).
  • BFH, 30.10.1962 - V 90/60
    Auszug aus BFH, 26.04.1979 - V R 46/72
    Für die Beurteilung des Gebrauchtwagenverkaufs als gewerbliche Tätigkeit ist unbeachtlich, ob die veräußerten Gegenstände solche des Unternehmens sind oder aus dem Privatvermögen stammen (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1954 V 262/53 U, BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238, und vom 30. Oktober 1962 V 90/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Umsatzsteuergesetz 1951, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 141).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Ein Angehöriger einer Automobilfabrik, der von dieser unter Inanspruchnahme des Werksangehörigenrabatts fabrikneue Automobile erwirbt und diese nach mehr als einem Jahr wieder verkauft, ist nicht nachhaltig als Unternehmer tätig (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. April 1979 V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) sei entsprechend einem Schreiben des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 14. April 1980 IV Az - S 7104-11/80 (BStBl I 1980, 223) nicht über den dort entschiedenen Fall hinaus anzuwenden.

    Mit der Revision rügt der Kläger, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von dem Urteil des BFH in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 ab.

    - Planmäßiges Handeln (vgl. für den Verkauf von Vorführwagen durch Angestellte eines Kfz-Händlers BFH-Urteil vom 12. April 1962 V 21/60 U,-BFHE 74, 710, BStBl III 1962, 262; für den Verkauf eines Jahreswagens durch Werksangehörige BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530; für den Verkauf von Kfz durch einen Amateurrennfahrer BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173; für Wettbewerbsunterlassung BFH-Urteil in BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874).

    - Beteiligung am Markt (vgl. BFH in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530; in BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173, und in BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874).

    Im Urteil V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) hatte der Senat bei einem Angehörigen einer Automobilfabrik, der von dieser unter Inanspruchnahme des Werksangehörigenrabatts regelmäßig fabrikneue Automobile erwarb und diese Fahrzeuge nach Ablauf der ihm vom Werk gesetzten Verkaufssperrfrist wieder veräußerte, eine nachhaltige Betätigung als Unternehmer bejaht.

  • BFH, 01.07.2004 - V R 33/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1

    Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, unter II.2.
  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie

    Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) betreffend Verkäufe von Jahreswagen durch Automobilwerker an diese Rechtsprechung angeschlossen, jedoch außerdem entscheidend darauf abgestellt, daß die Automobilwerker infolge der Einräumung des Werkrabatts in die Lage versetzt waren, sich am Automobilmarkt zu beteiligen und aus einer sonst nur Händlern eingeräumten Position planmäßig eine Verkaufstätigkeit zu entfalten.

    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).

    Der Senat weicht nicht von dem Urteil in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 betreffend Jahreswagen ab (§ 11 Abs. 3 FGO).

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Diese Beurteilung ist anhand des Innenverhältnisses zu treffen (vgl. Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530), d. h., bezüglich der bezogenen Leistung muß eine Verwendung in der jeweiligen Sphäre objektiv möglich und auch durchgeführt sein.

    Die Vorsteuerbeträge können nur dann (ganz oder teilweise) dem unternehmerischen Bereich zugewiesen werden, wenn die Verwendung des Leistungsbezugs in diesem Bereich zur Überzeugung des Gerichts feststeht (zur Darlegungslast des Unternehmers vgl. Urteile vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345, und vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Deshalb ist Nachhaltigkeit auch dann anzunehmen, wenn die Tätigkeiten von vornherein nur für eine abgegrenzte Zeit beabsichtigt sind (vgl. RFHE 8, 121; Lenski/Steinberg, a.a.O.), sie also nur als vorübergehende aufgenommen werden, wenn die Tätigkeiten zeitweilig unterbrochen werden (vgl. Blümich/Falk/Uelner/Haas, a.a.O.), oder wenn sich die Tätigkeiten nur in größeren Zeitabständen wiederholen (vgl. RFH-Urteil vom 30. April 1930 V A 76/30, RStBl 1930, 388; BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, 112, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum

    Eine lediglich geringfügige Vercharterung an Dritte, soweit darin eine nachhaltige Tätigkeit liegt, berechtigt nicht zum Abzug der Vorsteuer aus der Anschaffung, sondern nur zum Abzug der Umsatzsteuer, die auf die durch diese Verwendung veranlaßten Leistungsbezüge entfallen (Fortführung der BFH-Urteile vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, und vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350).

    Eine Zuordnung zum Unternehmen kann der Unternehmer allerdings dann nicht vornehmen, wenn der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die nichtunternehmerische (private) Nutzung bestimmt ist (so bereits BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) oder wenn der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommt, daß der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist (siehe insbesondere BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350 unter B I 1a) bb), und in BFHE 150, 178, BStBl II 1987, 688).

    Wird nämlich ein zunächst nichtunternehmerisch angeschaffter und genutzter Gegenstand später Unternehmensgegenstand, so kann der Vorsteuerabzug nicht nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

  • BFH, 21.03.2002 - V R 33/01

    Rückwirkender Vorsteuerabzug bei verspätet zugegangener Rechnung?

    Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, unter II. 2. a; vom 16. April 1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    a) Mit der Anknüpfung des Vorsteuerabzugs in § 15 Abs. 1 UStG 1967 an Lieferungen und sonstige Leistungen, die an den Unternehmer "für sein Unternehmen" ausgeführt worden sind, schließt das Gesetz den Vorsteuerabzug für Leistungen, die insgesamt nicht für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, also nicht für seine unternehmerische, sondern eine anderweitige Betätigung bestimmt sind, aus (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530 - Jahreswagen -, und vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216 - Geschäftsfreundebewirtung -).

    Die Bestimmungsfreiheit des Unternehmers findet jedoch dort ihre Grenzen, wo der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nach den Umständen des einzelnen Falles nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommen kann, daß der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist oder wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die "private" (nichtunternehmerische) Nutzung bestimmt ist (vgl. BFHE 120, 110, BStBl II 1979, 530 - "Jahreswagen" -).

    Eine Stellungnahme zu den Fragen, ob eine Steuerfestsetzung vor Beginn der tatsächlichen Verwendung des angeschafften Gegenstands gemäß § 164 der Abgabenordnung (AO 1977) offenzuhalten ist (vgl. BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, Und BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448) bzw. ob bei alsbaldiger endgültiger Steuerfestsetzung die nachfolgende tatsächliche Verwendung im Änderungswege gemäß § 175 AO 1977 berücksichtigt werden könnte, erübrigt sich daher hier.

  • BFH, 11.11.1993 - V R 52/91

    Ein PKW kann dem Unternehmen auch dann zugeordnet werden, wenn er nach der

    Ob dies der Fall ist, wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (vgl. § 15 Abs. 4 UStG 1980) unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 1993 V R 61/89, BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810), wobei die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Leistungsbezugs maßgebend sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, unter 2. b); Wagner in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 15 Bem.

    In Zweifelsfällen muß der Unternehmer darlegen, daß die bezogene Leistung seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit hat fördern sollen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1985 V R 25/78, BFHE 145, 255, BStBl II 1986, 216, unter 1.; in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530, unter 2. b).

  • BFH, 13.12.1984 - V R 32/74

    Optionserklärung - Klageantrag - Regelbesteuerung

    Eine dem Kfz-Handel vergleichbare geschäftliche Tätigkeit wäre bei einem auf gewisse Dauer eingerichteten Verkauf von hergerichteten Rennwagen zu sehen (Anschluß an Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

    Bei den Automobilwerkern ist dies vom erkennenden Senat im Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) bejaht worden, weil sie sich regelmäßig und planmäßig (d. h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligten, da sie sich aufgrund des ihnen auf Jahreswagen gewährten Rabattes in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Konkurrenzsituation befinden.

  • BFH, 15.07.2004 - V R 76/01

    Zinsberechnung bei Änderung einer Steuerfestsetzung

  • BFH, 12.12.1985 - V R 25/78

    Vorsteuerabzug für die Bewirtung von Geschäftsfreunden

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

  • BFH, 31.07.2007 - V B 156/06

    Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

  • BFH, 27.07.1995 - V R 44/94

    Ein unter Name und Anschrift eines Unternehmens bestellter Pkw kann diesem

  • BFH, 11.12.1986 - V R 57/76

    1. Miteigentümer kann auf gemeinschaftlichem Grundstück Bauwerk für sein

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 67/93

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines PKW, der an den Ehegatten (Nichtunternehmer)

  • BFH, 20.10.1994 - V R 84/92

    Korrektur von Steuerfestsetzungen bei Änderungsvorschriften der Abgabenordnung

  • OLG Hamburg, 10.02.1984 - 11 U 184/83

    Positive Vertragsverletzung; objektive Pflichtverletzung; Verantwortungsspäre des

  • BFH, 20.09.1988 - V R 152/84

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung des Senates über die

  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag

  • FG Hamburg, 06.12.2016 - 2 K 297/16

    Umsatzsteuer: Rückwirkende Rechnungsberichtigung

  • FG Nürnberg, 31.03.2009 - II 86/06

    Vorsteuerabzug aufgrund korrigierter Gutschriften nach Feststellung der

  • FG Nürnberg, 31.03.2009 - II 90/06

    Vorsteuerabzug aufgrund korrigierter Gutschriften nach Feststellung der

  • BFH, 09.11.1988 - I R 200/85

    Pflicht zur Zahlung von Körperschaftsteuer bei Gründungsfest eines Vereins des

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 1425/01

    Vorsteuerabzug von unternehmerisch genutzten Wirtschaftsgütern

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Zuordnung erhaltener Zuschüsse zum Rahmen des Unternehmens; Vorsteuerabzug;

  • FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 1747/98

    Anteilige Kürzung von Vorsteuerbeträgen; Abgrenzung der unternehmerischen von der

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

  • FG Niedersachsen, 12.06.1997 - V 453/96

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Verwendung eines ursprünglich

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