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   BFH, 11.02.1999 - V R 47/98   

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https://dejure.org/1999,4492
BFH, 11.02.1999 - V R 47/98 (https://dejure.org/1999,4492)
BFH, Entscheidung vom 11.02.1999 - V R 47/98 (https://dejure.org/1999,4492)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - V R 47/98 (https://dejure.org/1999,4492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Containerdienst - Deponiegebühren - Deponierungsleistung - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Abgrenzung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 10 Abs. 2 u. 5; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 2 Abs. 3; ; KStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Durchlaufender Posten
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Deponiegebühren
    Gesamtumsatz
    Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 3 UStG
    Umsatzermittlung
    Besteuerungsform
    Brutto-Ist-Gesamtumsatz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 10 Abs 1 J: 1993, UStG § 1 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Deponiegebühr; Durchlaufender Posten; Einheitlichkeit; Entgelt; Leistungsaustausch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 47/98
    Die Vorschrift hat keine steuerbegründende Wirkung; sie setzt die Durchführung von Leistungsbeziehungen unter Einschaltung von sog. Mittelspersonen voraus und betrifft den Umfang der Bemessungsgrundlage der jeweiligen Leistung (vgl. BFH, Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 27.02.1989 - V B 75/88

    Behandlung von Mandantengebühren nach den Grundsätzen der durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 47/98
    So ist z.B. anerkannt, daß Rechtsanwälte Kosten (Gebühren und Auslagen) für ihre Auftraggeber als durchlaufende Posten --ohne ausdrückliche Benennung des Auftraggebers-- auslegen, wenn diese Kosten nach verbindlichen Kosten(Gebühren)ordnungen berechnet werden, die den Auftraggeber als Kostenschuldner bestimmen (vgl. BFH, Beschluß vom 27. Februar 1989 V B 75/88, BFH/NV 1989, 744, mit Nachweisen).
  • BFH, 02.03.1967 - V 54/64

    Vorausssetzungen für das Vorliegen von durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 11.02.1999 - V R 47/98
    Es geht davon aus, daß nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. März 1967 V 54/64 (BFHE 88, 306, BStBl III 1967, 377) zur Abgrenzung von Entgelt und durchlaufendem Posten auf den Satzungsinhalt abzustellen sei.
  • BFH, 03.07.2014 - V R 1/14

    Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten

    § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG ist aber richtlinienkonform unter Einbeziehung dieser Voraussetzung auszulegen (BFH-Urteil vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; im Ergebnis ebenso BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929).

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile in BFH/NV 2011, 1736; in HFR 1999, 929; in BFH/NV 1999, 1137).

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 4/09

    Mit Servicegebühren in einem Betrag eingezogene Spieleinsätze keine durchlaufende

    Das Unionsrecht räumt hierdurch dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als durchlaufende Posten oder als Erlöse behandelt wissen will (vgl. BFH-Urteile vom 11. Februar 1999 V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; vom 15. April 1999 V R 45/98, BFH/NV 1999, 1521).
  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus

    Der Kläger hat auch die weitere, sich aus Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-USt-Richtlinie - ergebende, in § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung - unstreitig - erfüllt, wonach der Unternehmer in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufende Posten behandeln muss (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris En. 16), indem er diese weiterzuleitenden Beträge auf einem eigenen Konto verbucht hat.

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

    Die Klägerin hat auch die weitere, sich aus Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-USt-Richtlinie - ergebende, in § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung - unstreitig - erfüllt, wonach der Unternehmer in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufende Posten behandeln muss (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris En. 16), indem sie diese weiterzuleitenden Beträge auf einem eigenen Konto verbucht hat.

    Eine Verausgabung für Rechnung eines anderen liegt nicht nur dann vor, wenn nur der andere der Schuldner des letztendlichen Zahlungsempfängers ist, sondern auch dann, wenn die Mittelsperson und der andere Gesamtschuldner des Zahlungsempfängers sind, sofern die Mittelsperson gegenüber dem Empfänger im Namen des anderen zahlt und die Beträge in der Buchführung entsprechend ausweist (BFH Urteil vom 11. Februar 1999, V R 46/98, BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 199, Juris Rn. 14, 16; Urteil vom 11. Februar 1999, V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137, Juris Rn. 14, 15, 17; Urteil vom 15. April 1999, V R 45/98, HFR 1999, 929, Juris Rn. 18, 20; Beschluss vom 20. Dezember 2006, V B 57/06, BFH/NV 2007, 745, Juris Rn. 10).

  • BFH, 06.11.2000 - V B 104/00

    USt; Deponiegebühren als durchlaufende Posten?

    Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der vorliegenden Beschwerde, mit der sie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 47/98 (BFH/NV 1999, 1137) geltend macht.

    Die Klägerin hat auch die Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1999, 1137 nicht hinreichend bezeichnet.

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2019 - 5 W 4/19

    Eintragung einer Zwangshypothek bezüglich Kosten der Erteilung eines

    Diese Regelung räumt dem Unternehmer letztlich ein Wahlrecht ein, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1999 - V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137; Urteil vom 3. Juli 2014 - V R 1/14, BFH/NV 2014, 2024; Feil, in: BeckOK UStG Stand: 7. Dezember 2018, § 10 Rn. 52 f.).
  • BFH, 20.12.2006 - V B 57/06

    Divergenz; tatsächliche Würdigung

    Sie rügt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Februar 1999 V R 46/98 (BFHE 188, 156, BStBl II 2000, 100) und V R 47/98 (BFH/NV 1999, 1137) sowie vom 15. April 1999 V R 45/98 (BFH/NV 1999, 1521) ab.
  • FG Hamburg, 10.08.2018 - 2 K 82/18

    Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung

    Dem Unternehmer steht damit letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Besteuerungsgrundlage erfasst wissen will oder nicht (BFH-Urteile vom 4. Mai 2011 XI R 4/09, BFH/NV 2011, 1736; vom 15. April 1999 V R 45/98, HFR 1999, 929; vom 11. Februar 1999 V R 47/98, BFH/NV 1999, 1137).
  • FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05

    Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten

    Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob bereits die formelle Voraussetzung für die Anerkennung als durchlaufender Posten deswegen nicht vorliegt, weil § 10 Abs. 1 S. 5 UStG in Anwendung von Art. 11 Teil A Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie77/388/EWG vom 07.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern ggf. dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass Voraussetzung für die Anerkennung eines durchlaufenden Postens ist, dass der Unternehmer in seiner Buchführung die Beträge als durchlaufenden Posten behandelt (FG Hamburg vom 20.09.2004, II 3/02, zitiert nach juris, siehe auch BFH vom 11.02.1999, V R 47/99, BFH/NV 1999, 1137 , HFR 1999, 664).
  • FG Sachsen, 10.10.2002 - 2 K 315/01

    Beurteilung der von einem Wasserversorgungsverband bei seinen Mitgliedern zur

    Auch das BFH-Urteil vom 22.07.1999 V R 47/98 (a.a.O.) schließt nicht aus, daß Zuschüsse der Stadt an den örtlichen Verkehrsverein Entgelt für eine Leistung sein können.
  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzug nur aus von anderem Unternehmer erteilter Rechnung;

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von zusätzlich zu einer Deponiegebühr in Rechnung

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