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   BFH, 12.03.1998 - V R 50/97   

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BFH, 12.03.1998 - V R 50/97 (https://dejure.org/1998,852)
BFH, Entscheidung vom 12.03.1998 - V R 50/97 (https://dejure.org/1998,852)
BFH, Entscheidung vom 12. März 1998 - V R 50/97 (https://dejure.org/1998,852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gemischt genutzte Gebäude in der Einkommen- und Umsatzsteuer
    Umsatzsteuerliche Beurteilung
    Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Gebäuden
    Auffassung der Finanzverwaltung (Abschnitt 15.17 Abs. 7 UStAE)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 4 J: 1993, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993
    Aufteilungsmaßstab; Ertragswert; Fläche; Gebäude; Kaufpreis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 530
  • DB 1998, 1899
  • BStBl II 1998, 525
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
    Das FA macht mit der Revision Verletzung von § 15 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1993 und Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 1992 V R 70/87 (BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755) geltend.

    Aufteilungsmethoden nach einem Umsatzschlüssel (allgemeine Aufteilungsmethode nach § 15 Abs. 3 UStG 1967/1973, eingeschränkt gemäß § 15 Abs. 5 und 6 UStG 1980) wurden aufgehoben (letztere mit der Begründung, eine sachgerechte Zuordnung der --nicht schon ausschließlich zurechenbaren Umsätze-- lasse sich zutreffender und einfacher im Weg der nach Absatz 4 allgemein zugelassenen Schätzung erzielen, vgl. BTDrucks 11/2157, 191, Zu Nr. 6, § 15 UStG, sowie BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755).

    Im Hinblick auf die im allgemein n unterschiedliche Bildung des Entgelts bei Erwerb und Herstellung eines Gebäudes kann dem Revisionsvorbringen des FA nicht darin gefolgt werden, daß die Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755 derart allgemein seien, daß sie beide Fälle erfassen müßten.

  • FG Hamburg, 04.09.1996 - VII 72/94

    Bemessung des Aufteilungsmaßstabs für die Vorsteuer; Verwendung von Leistungen

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
    Hiervon gehe auch das FG Hamburg, Urteil vom 4. September 1996 VII 72/94 (EFG 1997, 574) aus.
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus BFH, 12.03.1998 - V R 50/97
    Ertragswertverfahren --auf die sich die Klägerin stützt-- gehören zu den anerkannten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts solcher bebauten Grundstücke, die zur Ertragserzielung (Vermietung und Verpachtung) bestimmt sind (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. Urteil vom 16. Juni 1977 VII ZR 2/76, Wertpapier-Mitteilungen 1977, 1055, m.N.).
  • BFH, 22.08.2013 - V R 19/09

    Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

    c) § 15 Abs. 4 UStG beruht zwar insgesamt auf Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG (BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525, unter II.1.a), ordnet jedoch nicht nur für bestimmte, sondern generell für alle Fälle der Vorsteueraufteilung eine wirtschaftliche Zurechnung zu "den zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätzen" an.
  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Soweit der V. Senat bislang ein gegenstandsbezogenes Verständnis des § 15 Abs. 4 UStG vertreten und auf die Nutzung des jeweiligen Gegenstandes (Gebäudes) abgestellt hat (z.B. BFH-Urteile vom 10. Dezember 2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960; in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, und vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525; Wagner in Sölch/ Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 684, m.w.N.), hält er daran nicht mehr fest, sodass auch die Vorsteueraufteilung nach den Gesamtumsätzen des Unternehmens gemäß Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG als Methode wirtschaftlicher Zurechnung i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG anzusehen ist.
  • FG Köln, 16.08.2000 - 1 K 3403/00

    Sachgerechte Verteilung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG

    In dem von dem Kläger angeführten Urteil des BFH (vom 12.3.1998, BStBl II 1998, 525 ) habe der BFH ausdrücklich offengelassen, ob die dort genannten Grundsätze beim Kauf eines gemischt genutzten Grundstücks auch zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge auf Bauleistungen bei Herstellung eines Gebäudes zur gemischten Verwendung anzuwenden seien.

    Entscheidend für die Anerkennung einer sachgerechten Schätzungsmethode ist, daß das angewandte Ermittlungsverfahren des Unternehmers nicht zu einer willkürlichen Bestimmung insbesondere der abziehbaren Teilbeträge führt (BFH-Urteil vom 12.3.1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525 ).

    Die (seit dem 1.1.1990 ausschließlich geltende) Zurechnungsmethode des § 15 Abs. 4 UStG entspricht dieser Richtlinienbestimmung (Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchs. c der 6. EG-Richtlinie vgl. BFH-Urteil vom 5.2.1998 aaO).

    den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet" (BFH-Urteil vom 5.2.1998 aaO).

    Der Umsatzschlüssel wird demnach auch als "gegenstandsbezogen" angesehen (Anmerkung zu den BFH-Urteilen V R 101/96 vom 5.2.1998 und V R 50/97 vom 12.3.1998 aaO, HFR 1998, 846; Balmes UR 2000, 13).

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 UStG deshalb ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei Erwerb eines gemischt genutzten Gebäudes Senatsurteile vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492, unter 2. b; vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525).
  • FG Köln, 28.04.2000 - 1 IV 633/00

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach der Ertragswertmethode bei

    Das Urteil des BFH vom 12.3.1998 (BStBl II 1998, 525 ) behandele nur den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Gebäudes.

    Der beschließende Senat ist jedoch der Auffassung, daß im Hinblick auf die Ausführungen in den Urteilen des BFH vom 5.2.1998 (aaO) und 12.3.1998 (V R 50/97, BStBl II 1998, 525 ) sowie im Hinblick auf eine gleichmäßige Besteuerung nicht ausgeschlossen werden kann, auch in den Fällen der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes die vom Antragsteller gewählte Aufteilungsmethode nach den vereinnahmten Mieten als sachgerechte Schätzung nach § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen ist.

    Die (seit dem 1.1.1990 ausschließlich geltende) Zurechnungsmethode des § 15 Abs. 4 UStG entspricht dieser Richtlinienbestimmung (BFH-Urteil vom 5.2.1998 aaO).

    Hiernach könnte somit auch das Verhältnis der jeweiligen Mieten (Umsatzschlüssel) bei der Herstellung eines Gebäudes als "gegenstandsbezogen" angesehen werden (Anmerkung zu den BFH-Urteilen V R 101/96 vom 5.2.1998 und V R 50/97 vom 12.3.1998 aaO, HFR 1998, 846).

    Aus den Entscheidungen des BFH vom 12.3.1998 (aaO) und 5.2.1998 (aaO) läßt sich jedenfalls nach Ansicht des Senats nicht, wie dies von den Finanzverwaltungen teilweise getan wird (OFD Berlin, Vfg. v. 17.2.1999, UR 1999, 466; OFD Koblenz, Vfg. vom 22.1.1999 UR 1999, 345), allgemein ableiten, daß die Grundsätze des BFH lediglich unter bestimmten Voraussetzungen beim Erwerb, und nicht bei der Errichtung von sogenannten gemischt genutzten Grundstücken angewandt werden können.

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

    b) Von den nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Ermächtigungen wurde im nationalen Recht Buchst. c dieser Bestimmung ausgeübt und dient als unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525, unter II.1.a; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, unter IV.2.b cc (1)).
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01

    Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise

    Es trifft zwar zu, dass die vom FA herangezogene Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Flächenschlüssel nicht die allein "sachgerechte" Ermittlungsmethode ist, sondern weitere Aufteilungsmethoden in Betracht kommen (Urteile des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525; vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492).

    Diese Wertermittlungsverfahren entsprechen auch den Besonderheiten der Vorsteueraufteilung bei Erwerb solcher Gebäude (Urteil des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, a.a.O.).

    Aus § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG folgt, dass "der Unternehmer" eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen hat Dabei lässt die gesetzliche vorgegebene Ermittlung der Vorsteueraufteilung dem Unternehmer einen gewissen Spielraum (Urteil des BFH vom 12. März 1998 V R 50/97, a.a.O.).

  • BFH, 30.01.2001 - V S 24/00

    AdV; Vorauszahlungsbescheid-USt-Jahresbescheid

    § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG stellt lediglich das Erfordernis einer "wirtschaftlichen Zurechnung" von Vorsteuerbeträgen zu den mit der bezogenen Leistung ausgeführten Umsätzen auf (BFH-Urteile vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525; vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492).

    Auch dies führe zu einer wirtschaftlichen Zurechnung der auf den erworbenen Gegenstand entfallenen Vorsteuerbeträge zu den damit ausgeführten steuerfreien bzw. steuerpflichtigen Umsätzen (BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525, und BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492).

  • FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei gemischt vermietetem Grundstück

    Nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG (der insoweit der zugelassenen Individualregelung des Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchstabe c) der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - 6. EG-RL - entspricht; vgl. dazu auch Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 12.03.1998 V R 50/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 525 und Beschluss vom 20.04.1998 V B 129/97, BFH/NV 1998, 79) richtet sich die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern nach der wirtschaftlichen Zuordnung der Vorleistungen.

    Die Finanzbehörde - und das Finanzgericht - können lediglich nachprüfen, ob die Schätzung des Unternehmers sachgerecht ist (vgl. BFH-Urteil V R 50/97).

    Er hat dabei allerdings betont, dass er eine entsprechende Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Herstellungsfälle noch offen lassen wolle ( Urteile V R 101/96 und V R 50/97).

  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13

    Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode

    Entscheidend für die Anerkennung der Ermittlung der nicht abziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge im Wege einer "sachgerechten Schätzung" ist deshalb, dass das angewandte Ermittlungsverfahren des Unternehmers nicht zu einer willkürlichen Bestimmung insbesondere der abziehbaren Teilbeträge führt (BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525, Rz. 22).
  • FG München, 24.04.2008 - 14 K 2345/06

    Umfang einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG: Ablehnung der Schätzung

  • FG Köln, 13.03.2000 - 1 V 633/00

    Vorsteueraufteilung bei Herstellung gemischt genutzter Gebäude

  • BFH, 17.08.2001 - V R 75/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • FG Münster, 26.09.2000 - 15 K 1865/98

    Aufteilung von Vorsteuer aus Erhaltungskosten

  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • BFH, 17.08.2001 - V R 28/01

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • BFH, 09.09.2014 - V B 43/14

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

  • BFH, 03.05.2005 - V B 200/04

    Vorsteuerabzug - gemischte Verwendung

  • FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 1004/00

    Aufteilung von Vorsteuern aus Erwerbs-, Umbau- und Unterhaltungskosten für ein

  • BFH, 12.05.2005 - V B 197/03

    Sachgerechter Aufteilungsschlüssel nach § 15 Abs. 4 UStG - Vorsteuerabzug für

  • BFH, 17.08.2001 - V R 32/01

    Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz

  • BFH, 29.07.2003 - V B 170/02

    Aufteilung von Vorsteuer: gemischt genutztes Gebäude

  • BFH, 31.03.2000 - V B 18/00

    Sachaufklärungsrüge; Verfahrensmängel

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

  • BFH, 27.03.2003 - V B 234/02

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei einem Wohn- und Geschäftshaus

  • FG Thüringen, 14.09.2000 - II 375/98

    Zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3175/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 142/03

    Keine Vorsteueraufteilung nach bei Gebäudenutzung entstandenen Personalkosten und

  • BFH, 29.10.2003 - IX B 121/03

    Aufteilung von Vorsteuerbeträgen nach dem Verhältnis der ausgeführten Umsätze

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2781/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG Niedersachsen, 27.06.2002 - 5 K 278/00

    Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen aus der Errichtung des Objektes;

  • FG Niedersachsen, 02.10.2002 - 5 K 509/99

    Vorsteueraufteilung nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels

  • FG Hamburg, 23.06.2004 - I 384/00

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung in den

  • BFH, 25.06.1999 - V B 165/98

    Vorsteuerabzug; Trabrennverein; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Niedersachsen, 27.06.2002 - 5 K 376/98

    Umsatzschlüssel als eine vom Wortlaut des Gesetzes gedeckte Schätzungsmethode;

  • FG Niedersachsen, 30.10.2003 - 5 K 236/03

    Aufteilung umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Umsätze; Vermietung zu

  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 2782/06

    Aufteilung nicht direkt zurechenbarer Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel

  • FG München, 06.09.2011 - 14 V 2031/11

    AdV-Verfahren: Vorsteueraufteilung, Organschaft

  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 13 K 9/00

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt

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