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   BFH, 23.04.2009 - V R 52/07   

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https://dejure.org/2009,1807
BFH, 23.04.2009 - V R 52/07 (https://dejure.org/2009,1807)
BFH, Entscheidung vom 23.04.2009 - V R 52/07 (https://dejure.org/2009,1807)
BFH, Entscheidung vom 23. April 2009 - V R 52/07 (https://dejure.org/2009,1807)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 25a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a

  • openjur.de

    Keine Anwendung der Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung durch vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer; Zweck des § 25a UStG

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 25a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    UStG 1993 § 25a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a
    Gesetzliche Voraussetzung der Differenzbesteuerung

  • Betriebs-Berater

    Keine Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung

  • Judicialis

    UStG § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b; ; UStG § 25a Abs. 3 S. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a Teil B Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht bei Erwerb eines Gegenstands von einem Unternehmer i.R.d. zu Unrecht angewandten Differenzbesteuerung für diese Lieferung durch den Verkäufer; Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 2b Umsatzsteuergesetz ( UStG ) bei einem Wiederverkäufer für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Anwendung der Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung durch vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer; Zweck des § 25a UStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Differenzbesteuerung bei unzutreffend differenzbesteuerter Vorlieferung durch vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unzutreffend differenzbesteuerte Vorlieferung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerpflicht bei Erwerb eines Gegenstands von einem Unternehmer i.R.d. zu Unrecht angewandten Differenzbesteuerung für diese Lieferung durch den Verkäufer; Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) bei einem Wiederverkäufer für die ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Differenzbesteuerung und differenzbesteuerte Vorlieferung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wiederverkäufer kann Differenzbesteuerung nur wählen, wenn der Vorlieferant diese zu Recht in Anspruch genommen hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei Anwendung der Differenzbesteuerung - Risiken der Differenzbesteuerung bei Besteuerungsfehlern des Vorlieferanten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1993 § 25a Abs 1 Nr 2 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 26a Teil B Abs 2, UStG 1993 § 25a Abs 7 Nr 1, UStG 1993 § 1b Abs 3 Nr 1, EGRL 5/94
    Differenzbesteuerung; Vorlieferant

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 123
  • BB 2009, 2003
  • DB 2010, 261
  • BStBl II 2009, 860
  • BStBl II 2010, 860
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus BFH, 23.04.2009 - V R 52/07
    Das mit der Sonderregelung für steuerpflichtige Wiederverkäufer nach Art. 26a Teil B Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG und damit mit der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG verfolgte Ziel besteht darin, Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen zu verhindern (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 8. Dezember 2005 C-280/04, Jyske Finans, Slg. 2005, I-10683, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 360 Rdnr. 41).

    Hierfür spricht auch, dass die Regelung über die Differenzbesteuerung des steuerpflichtigen Wiederverkäufers bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen etc. eine von der allgemeinen Regelung der Richtlinie 77/388/EWG abweichende Sonderregelung darstellt, die nach der Rechtsprechung des EuGH nur in dem für die Erreichung ihres Zieles notwendigen Maß anzuwenden ist (EuGH-Urteil Jyske Finans in Slg. 2005, I-10683, UR 2006, 360 Rdnr. 35).

    Die Gegenauffassung der Klägerin berücksichtigt im Übrigen nicht hinreichend, dass es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zulässt, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (EuGH-Urteil Jyske Finans in Slg. 2005, I-10683, UR 2006, 360 Rdnr. 39).

  • BFH, 29.06.2011 - XI R 15/10

    Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch

    Dadurch sollen insbesondere Wettbewerbsnachteile vermindert werden, die sich für unternehmerisch tätige Wiederverkäufer im Verhältnis zu privaten (nichtunternehmerischen) Verkäufern ohne die Sonderregelung des § 25a UStG ergeben würden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, unter II.5.a; vom 23. April 2009 V R 52/07, BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860, unter II.1.c cc).

    a) § 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. BFH-Urteile vom 2. März 2006 V R 35/04, BFHE 213, 139, BStBl II 2006, 675, unter II.2.; vom 18. Dezember 2008 V R 73/07, BFHE 223, 546, BStBl II 2009, 612, unter II. 2.; in BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860, unter II.1.c dd).

  • BFH, 23.02.2017 - V R 37/15

    Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen

    § 25a UStG ist richtlinienkonform auszulegen (Senatsurteil vom 23. April 2009 V R 52/07, BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860, unter II.1.c dd).
  • BFH, 11.08.2011 - V R 19/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung - Bindung

    Die Lieferung von Gegenständen unterliegt nur dann der Differenzbesteuerung, wenn für die Lieferung des Gegenstandes an den Unternehmer, der die Differenzbesteuerung anwendet (Wiederverkäufer) gemäß § 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG "Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben" oder "die Differenzbesteuerung vorgenommen wurde", wobei letzteres zu Recht erfolgt sein muss (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 52/07, BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860, Leitsatz).

    Denn die von der Klägerin gelieferten Fahrzeuge unterlagen nicht der Differenzbesteuerung, wobei hinsichtlich der Weiterlieferung der Fahrzeuge auch kein Recht auf "Option" zur Differenzbesteuerung bestand (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860, unter II.1.c bb).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7189/15

    Ungeeigneter Vorlieferant für Differenzbesteuerung

    Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung (BFH, Urteil vom 23.04.2009 V R 52/07 BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860; Oelmaier in Sölch/Ringleb, UStG, § 25a Rn 31 f.).
  • FG Düsseldorf, 24.03.2021 - 5 K 1414/18

    Beweislast für Differenzbesteuerung bei (angeblichem) Wiederverkäufer von

    Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis steht im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift, die eine umsatzsteuerliche Benachteiligung unternehmerischer Wiederverkäufer gegenüber Privatverkäufern verringern soll (vgl. BFH-Urteil vom 23.4.2009 V R 52/07, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2009, 860; ähnlich der EuGH, der davon spricht, dass Doppelbesteuerungen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden sollen, vgl. EuGH-Urteil vom 18.5.2017 C-624/15, "Litdana", Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2017, 661).
  • FG München, 27.09.2017 - 3 K 3438/14

    Keine Steuerfreiheit für die Übertragung der Kapitallebensversicherungen auf dem

    Schließlich besteht durch die Nichtanwendung der Differenzbesteuerung auf die streitgegenständlichen Umsätze auch keine Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 52/07, BStBl II 2009, 860 , m.w.N.).
  • FG Hamburg, 16.11.2017 - 6 K 30/17

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung bei

    Die Vorschrift bezweckt zwar keine Gleichstellung von Händlern mit privaten Anbietern, die die Gegenstände ohne Umsatzsteuer veräußern können, soll jedoch die umsatzsteuerrechtliche Benachteiligung unternehmerischer Wiederverkäufer gegenüber Privatverkäufern dadurch verringern, dass nur der erwirtschaftete Mehrwert der Besteuerung unterworfen wird (BFH-Urteile vom 29.06.2011 XI R 15/10, BFHE 233, 470, BStBl II 2011, 839; vom 23.04.2009 V R 52/07, BFHE 226, 123, BStBl II 2009, 860).
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