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   BFH, 26.01.2012 - V R 52/10   

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https://dejure.org/2012,8362
BFH, 26.01.2012 - V R 52/10 (https://dejure.org/2012,8362)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V R 52/10 (https://dejure.org/2012,8362)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V R 52/10 (https://dejure.org/2012,8362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • openjur.de

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g
    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • Bundesfinanzhof

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 14 UStG 2009, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77
    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • rewis.io

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1999 § 4 Nr. 14
    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 für heilpädagogisches Reiten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilpädagogisches Reiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 1201; vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634 Leitsatz 3) hat das FG auch zutreffend entschieden, dass sich die Klägerin nicht auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG berufen kann, weil ihr hierfür jedenfalls die erforderliche Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter fehlt.

    Davon zu unterscheiden und damit nicht vergleichbar ist die Frage, ob eine Anerkennung durch den Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634).

    bb UStG 2008 (Leistungen, die im vorangegangenen Kalenderjahr zumindest überwiegend durch Träger der Jugendhilfe oder Einrichtungen vergütet wurden) für die Streitjahre 2001 bis 2003 nicht anwendbar ist, da die Neufassung des § 4 Nr. 25 durch Art. 8 Nr. 4 Buchst. d des Jahressteuergesetzes (JStG) 2008 (BGBl I 2007, 3150) gemäß Art. 28 Abs. 4 JStG 2008 erst ab 1. Januar 2008 gilt (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634, unter II.1.c).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-443/04

    Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    Die Mitberücksichtigung der Berufsqualifikation neben der Art der Tätigkeit verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ausdrücklich entschieden hat (EuGH-Urteil vom 27. April 2006 C-443/04, Solleveld, Slg. 2006, I-3617, BFH/NV Beilage 2006, 299).
  • BFH, 12.08.2004 - V R 18/02

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Fußreflexzonenmasseur - Ablehnung der

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    Die nachträgliche Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung genügt nicht, da bereits im Zeitpunkt der Leistung feststehen muss, ob die Leistungen steuerbefreit sind oder nicht (BFH-Urteil vom 12. August 2004 V R 18/02, BFHE 207, 381, BStBl II 2005, 227).
  • BFH, 01.02.2007 - V R 34/05

    USt: Behandlung von Legasthenikern grds. keine Heilbehandlung

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 1. Februar 2007 V R 34/05, BFH/NV 2007, 1201; vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634 Leitsatz 3) hat das FG auch zutreffend entschieden, dass sich die Klägerin nicht auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG berufen kann, weil ihr hierfür jedenfalls die erforderliche Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter fehlt.
  • BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    Eine derartige Anerkennung kann sich z.B. aus der Zugehörigkeit zu einem Verband der freien Wohlfahrtspflege (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 2011 XI R 22/09, BFH/NV 2011, 1804) ergeben oder daraus, dass der Leistende die begünstigten Leistungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Trägern der Sozialversicherung erbracht hat.
  • BFH, 30.01.2008 - XI R 53/06

    Hippotherapie als von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
    Das Finanzgericht (FG) hat zu Recht eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) für heilpädagogisches Reiten verneint, weil die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --anders als in dem vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 30. Januar 2008 XI R 53/06 (BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647) entschiedenen Fall, der die von einer Physiotherapeutin (Katalogberuf nach § 4 Nr. 14 UStG) durchgeführte Hippotherapie betraf-- über keine arztähnliche Berufsqualifikation verfügte.
  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

    dd) Einer Anerkennung der Klägerin steht auch nicht der vom FG ferner genannte BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10 (BFH/NV 2012, 817) entgegen, wonach die nachträgliche Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung für eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter nicht genügt, da bereits im Zeitpunkt der Leistung feststehen müsse, ob die Leistungen steuerbefreit seien oder nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 817, Rz 4).
  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

    Eine Kostenübernahme, die nicht aufgrund einer der vom EuGH als für eine Anerkennung tauglich aufgeführten Regelung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 421, BFH/NV 2016, 1120, Rz 43) oder lediglich nachträglich nach Einzelfallprüfung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10, BFH/NV 2012, 817, Rz 4) erfolgt, reicht aber nicht aus.
  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

    Die Mitberücksichtigung der Berufsqualifikation neben der Art der Tätigkeit verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, wie der EuGH ausdrücklich entschieden hat (EuGH-Urteil Solleveld u.a. in Slg. 2006, I-3617 Rdnrn. 40, 41; vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10, BFH/NV 2012, 817).

    Nach übereinstimmender Rechtsprechung von EuGH und BFH kann die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634; vom 30. Juli 2008 V R 66/06, BFHE 223, 381, BStBl II 2010, 507, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 817, jeweils m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 32/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen eines Arbeitsvermittlers

    Aus der Kostenerstattung durch einen Träger der sozialen Sicherheit allein kann keine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter hergeleitet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012  V R 52/10, BFH/NV 2012, 817).
  • FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09

    Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei

    Dies vorausgeschickt, setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach europäischem Gemeinschaftsrecht - ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts ("als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen") - jedenfalls das vorherige Durchlaufen eines förmlichen steuerrechtlichen oder sozialrechtlichen Anerkennungsverfahrens nicht voraus (gleicher Ansicht: Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 9. November 2010 - 15 K 4439/06 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 594, unter 4., Az. des BFH: V R 52/10).

    Zur Steuerbefreiung für Umsätze gewerblicher Betreuer sind beim BFH zudem bereits mehrere Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 52/10 gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2011, 594, und Az. V R 7/11 gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U, EFG 2011, 1115; siehe auch Urteil des FG Münster vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U, bislang nicht veröffentlicht).

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