Rechtsprechung
BFH, 26.01.2012 - V R 52/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten
- openjur.de
Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten
- Bundesfinanzhof
UStG § 4 Nr 14, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g
Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten
- Bundesfinanzhof
Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Nr 14 UStG 2009, Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g EWGRL 388/77
Zur Umsatzsteuerbefreiung für heilpädagogisches Reiten - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG 1999 § 4 Nr. 14
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG 1999 für heilpädagogisches Reiten - datenbank.nwb.de
Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für heilpädagogisches Reiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.11.2010 - 15 K 4439/06
- BFH, 26.01.2012 - V R 52/10
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13
Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als …
dd) Einer Anerkennung der Klägerin steht auch nicht der vom FG ferner genannte BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10 (BFH/NV 2012, 817) entgegen, wonach die nachträgliche Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung für eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter nicht genügt, da bereits im Zeitpunkt der Leistung feststehen müsse, ob die Leistungen steuerbefreit seien oder nicht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 817, Rz 4). - BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des …
Eine Kostenübernahme, die nicht aufgrund einer der vom EuGH als für eine Anerkennung tauglich aufgeführten Regelung (…vgl. BFH-Urteil in BFHE 253, 421, BFH/NV 2016, 1120, Rz 43) oder lediglich nachträglich nach Einzelfallprüfung (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10, BFH/NV 2012, 817, Rz 4) erfolgt, reicht aber nicht aus. - BFH, 08.08.2013 - V R 8/12
Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL - …
Die Mitberücksichtigung der Berufsqualifikation neben der Art der Tätigkeit verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität, wie der EuGH ausdrücklich entschieden hat (EuGH-Urteil Solleveld u.a. in Slg. 2006, I-3617 Rdnrn. 40, 41; vgl. auch BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10, BFH/NV 2012, 817).Nach übereinstimmender Rechtsprechung von EuGH und BFH kann die Anerkennung eines Unternehmers als Einrichtung mit sozialem Charakter auch aus der Übernahme der Kosten für seine Leistungen durch Krankenkassen oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit abgeleitet werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. November 2007 V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634; vom 30. Juli 2008 V R 66/06, BFHE 223, 381, BStBl II 2010, 507, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 817, jeweils m.w.N.).
- FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 32/11
Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen eines Arbeitsvermittlers
Aus der Kostenerstattung durch einen Träger der sozialen Sicherheit allein kann keine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter hergeleitet werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V R 52/10, BFH/NV 2012, 817). - FG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 K 338/09
Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze des Betreuers eines Jugendlichen bei …
Dies vorausgeschickt, setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach europäischem Gemeinschaftsrecht - ungeachtet des insoweit nicht eindeutigen Wortlauts ("als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen") - jedenfalls das vorherige Durchlaufen eines förmlichen steuerrechtlichen oder sozialrechtlichen Anerkennungsverfahrens nicht voraus (gleicher Ansicht: Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 9. November 2010 - 15 K 4439/06 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 594, unter 4., Az. des BFH: V R 52/10).Zur Steuerbefreiung für Umsätze gewerblicher Betreuer sind beim BFH zudem bereits mehrere Revisionsverfahren anhängig (Az. V R 52/10 gegen das Urteil des FG Münster in EFG 2011, 594, und Az. V R 7/11 gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26. November 2010 - 1 K 1914/10 U, EFG 2011, 1115; siehe auch Urteil des FG Münster vom 16. Juni 2011 - 5 K 3437/10 U, bislang nicht veröffentlicht).