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   BFH, 09.07.2003 - V R 57/02   

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https://dejure.org/2003,974
BFH, 09.07.2003 - V R 57/02 (https://dejure.org/2003,974)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2003 - V R 57/02 (https://dejure.org/2003,974)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - V R 57/02 (https://dejure.org/2003,974)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 §§ 227, 240; AO 1977 a. F. § 251 Abs. 3; FGO § 46; KO § 63 Nr. 1, § 144 Abs. 1, § 145 Abs. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 §§ 227, 240; AO 1977 a.F. § 251 Abs. 3; FGO § 46; KO § 63 Nr. 1, § 144 Abs. 1, § 145 Abs. 2

  • zvi-online.de

    AO 1977 §§ 227, 240; § 251 Abs. 3 a. F.; KO § 63 Nr. 1, § 144 Abs. 1, § 145 Abs. 2
    Anspruch auf Erlass der Hälfte der nach Stellung des Insolvenzantrags entstandenen Säumniszuschläge auf Steuerforderungen

  • Judicialis

    AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 240; ; AO 1977 a.F. § 251 Abs. 3; ; FGO § 46; ; KO § 63 Nr. 1; ; KO § 144 Abs. 1; ; KO § 145 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Säumniszuschlägen im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebung von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer; Unbilligkeit von Säumniszuschlag bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeir des Steuerpflichtigen; Erlass von Zuschlägen, die nach Konkurseröffnung entstanden sind; Zulässigkeit der Geltendmachung im ...

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 227, KO § 63, KO § 3
    Konkurs; Säumniszuschläge; Sequestration

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 8
  • NJW 2004, 3208 (Ls.)
  • ZIP 2003, 2036
  • NVwZ-RR 2004, 532
  • BB 2003, 2442
  • BStBl II 2003, 901
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99

    Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
    Das FA ist aber regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge zu erlassen, da die Säumniszuschläge auch nach Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit weiterhin dem Zweck dienen, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10, und vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217, m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten auch für nach Stellung des Konkursantrags entstandene Säumniszuschläge (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217).

  • BFH, 15.07.1992 - II R 59/90

    Finanzrechtsweg für Verzichtsverpflichtung auf festgestelltes Konkursvorrecht

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
    Bei dieser Sachlage sind im Billigkeitsverfahren geltend gemachte Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit der Konkursanmeldung (nur) nach denselben Grundsätzen zu berücksichtigen wie in einem Erlassverfahren erhobene Einwendungen gegen bestandskräftig festgesetzte Steuern (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 II R 59/90, BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).

    Nach der Rechtsprechung des BFH wird vielmehr eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und in BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).

  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH wird vielmehr eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, und in BFHE 168, 310, BStBl II 1993, 613).
  • BFH, 18.06.1998 - V R 13/98

    Erlass von Säumniszuschlägen durch das Finanzamt

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
    Das FA ist aber regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge zu erlassen, da die Säumniszuschläge auch nach Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit weiterhin dem Zweck dienen, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10, und vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96

    Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und

    Auszug aus BFH, 09.07.2003 - V R 57/02
    Das FA ist aber regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Steuerpflichtigen mehr als die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge zu erlassen, da die Säumniszuschläge auch nach Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit weiterhin dem Zweck dienen, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 32/96, BFHE 184, 193, BStBl II 1998, 7; vom 18. Juni 1998 V R 13/98, BFH/NV 1999, 10, und vom 19. Dezember 2000 VII R 63/99, BFHE 193, 524, BStBl II 2001, 217, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Bescheidungsurteile des BFH sind deshalb auf wenige Ausnahmefälle, in denen noch sachlicher Klärungsbedarf gesehen wurde, beschränkt geblieben (BFH-Urteile vom 6. Februar 1980 II R 7/76, BFHE 130, 186, BStBl II 1980, 363; vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259, und vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

    Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901, m.w.N.).

    b) Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen jedoch dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901, m.w.N.).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Anordnung der Sequestration nur eine (gegenüber anderen Gläubigern) relative Unwirksamkeit von Vollstreckungsmaßnahmen bewirkt (so die herrschende Meinung) oder eine analoge Anwendung von § 14 KO (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1997 IX ZR 71/96, Betriebs-Berater 1997, 1066); denn jedenfalls entfalteten die Steuerfestsetzungen jenseits etwaiger Vollstreckungsmaßnahmen Wirkungen, die der Kläger im eigenen Interesse durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hätte beseitigen können: Diese liegen neben der späteren Anmeldung der Steuerforderungen zur Konkurstabelle gerade im Anfallen der Säumniszuschläge, die als solche keine Vollstreckungsmaßnahmen i.S. der §§ 14, 106 KO sind; Säumniszuschläge sind vielmehr Zinsen i.S. des § 63 Nr. 1 KO (BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 V R 57/02, BStBl II 2003, 901), die erst ab Konkurseröffnung nicht mehr geltend werden können.

  • BFH, 23.05.2022 - V B 4/22

    AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

    Denn es ist in Rechtsprechung und überwiegend auch im Schrifttum anerkannt, dass Säumniszuschlägen auch die Funktion einer Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zukommt (BFH-Urteile vom 24.04.2014 - V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106, Rz 13; in BFHE 212, 23, BStBl II 2006, 612, und vom 09.07.2003 - V R 57/02, BFHE 203, 8, BStBl II 2003, 901; Heuermann in HHSp, § 240 AO Rz 13; Klein/Rüsken, AO, 15. Aufl., § 240 Rz 1; Koenig/Koenig, Abgabenordnung, 4. Aufl., § 240 Rz 3).
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