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   BFH, 21.04.1994 - V R 59/92   

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https://dejure.org/1994,10194
BFH, 21.04.1994 - V R 59/92 (https://dejure.org/1994,10194)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1994 - V R 59/92 (https://dejure.org/1994,10194)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1994 - V R 59/92 (https://dejure.org/1994,10194)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.05.1988 - V R 102/83

    Verlorene Baukostenzuschüsse als vorausgezahltes Mietentgelt; Mietvorauszahlungen

    Auszug aus BFH, 21.04.1994 - V R 59/92
    Bei Ausbildungsverhältnissen ist die Ausbildungsleistung grundsätzlich erst mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit ausgeführt, sofern nicht die Sonderregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG 1980 für Teilleistungen eingreift (ähnlich für Grundstücksvermietung Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. Mai 1988 V R 102/83, BFHE 154, 166, BStBl II 1988, 848).
  • BFH, 26.06.2019 - V R 8/19

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

    Mithin kommt es für die zahlungs- und damit vereinnahmungsbezogene Steuerentstehung nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL anders als bei Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG nicht auf eine wirtschaftlich teilbare Leistung an (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 - V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 21. April 1994 - V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, und vom 28. Mai 2009 - V R 11/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 156).
  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Keine dieser beiden in § 103 InsO genannten Möglichkeiten ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, eine Leistung in Teilen zu erbringen, wie es etwa auf die monatliche Zahlungs- und Leistungsabschnitte bei einer Vermietung (BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269) oder auf einzelne Fahrstunden im Rahmen eines Fahrunterrichts (BFH-Urteil vom 21. April 1994 V R 59/92, BFH/NV 1995, 367) zutrifft.
  • BFH, 09.03.2006 - V B 77/05

    USt: Teilleistung

    Aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG ergibt sich, dass Teilleistungen (nur) dann vorliegen, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. April 1994 V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, unter II. 2.).
  • FG Sachsen, 21.07.2011 - 1 K 2028/07

    Besteuerung eines Neubauvorhabens bei Erhöhung des Regelsteuersatzes auf 16 %

    Teilleistungen liegen aber (nur) dann vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 2006 V B 77/05, BFH/NV 2006, 1530 ; BFH-Urteil vom 21. April 1994 V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, unter II. 2.).
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