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   BFH, 07.03.2013 - V R 61/10   

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https://dejure.org/2013,9107
BFH, 07.03.2013 - V R 61/10 (https://dejure.org/2013,9107)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2013 - V R 61/10 (https://dejure.org/2013,9107)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2013 - V R 61/10 (https://dejure.org/2013,9107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides - Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • openjur.de

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen; Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides; Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62, SozSichAbk YUG Art 2, SozSichAbk YUG Art 3, SozSichAbk YUG Art 28, EStG § 62, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, FGO § 68, FGO § 44 Abs 1, FGO § 126 Abs 3 Nr 2, SGB 3 § 27 Abs 4
    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides - Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides - Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 EStG 1997, Art 2 SozSichAbk YUG, Art 3 SozSichAbk YUG, Art 28 SozSichAbk YUG, § 62 EStG 2002
    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides - Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen – Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides – Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • rewis.io

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides - Zurückverweisung mangels Vorverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SozSichAbk YUG Art. 2, 3 und 28; EStG § 62
    Kindergeldanspruch eines Werkstudenten serbischer Staatsangehörigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für den serbischen Werkstudenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines Werkstudenten serbischer Staatsangehörigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Gewährung von Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch nach Sozialsicherungsabkommen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 361
  • FamRZ 2013, 1039
  • DB 2013, 1534
  • BStBl II 2014, 475
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Ebenso hat auch das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R (BSGE 86, 115) die Fortgeltung des SozSichAbk YUG bejaht.

    (1) Wie das BSG mit Urteil in BSGE 86, 115 entschieden hat, kam es beim Inkrafttreten des SozSichAbk YUG auf die Arbeitnehmereigenschaft des Kindergeldberechtigten nur bei Ansprüchen auf Kindergeld für Kinder an, die sich im anderen Vertragsstaat (Jugoslawien) aufhielten.

    Das Änderungs-Abkommen 1974 verbesserte diese Position insoweit, als der enge Arbeitnehmerbegriff gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SozSichAbk YUG dadurch erweitert wurde, dass Bezieher von Krankengeld und Arbeitslosengeld einbezogen wurden (BSG-Urteil in BSGE 86, 115).

    (1) Nach dem BSG-Urteil in BSGE 86, 115 liegt Art. 2 Abs. 1 Buchst. b SozSichAbk YUG ein enger Arbeitnehmerbegriff zugrunde, der darauf beruht, dass --anders als nach deutschem materiellen Kindergeldrecht-- nach jugoslawischem Recht nur Arbeitnehmer Anspruch auf Kindergeld hatten.

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) beschränkt sich der "zeitliche Regelungsumfang" eines einen Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides auch für den Fall eines zunächst außergerichtlichen und dann gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens auf das Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, ohne dass eine nachfolgende Klageerhebung hieran etwas ändert (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681).

    Die Annahme der Familienkasse, dass ein Kindergeldbescheid, der auf einen während des Klageverfahrens gestellten Antrag auf Kindergeld für einen Zeitraum nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ergeht, gemäß § 68 FGO zum Verfahrensgegenstand wird, ist aber mit dem BFH-Urteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681 nicht vereinbar.

    Dass im BFH-Urteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681 nicht über den --hier vorliegenden-- Fall eines im FG-Verfahren zusätzlich ergangenen Ablehnungsbescheides zu entscheiden war, steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Dabei ist im Streitfall zu berücksichtigen, dass die Versicherungsfreiheit nach § 27 Abs. 4 SGB III (Arbeitsförderung) auf einem sog. "Werkstudentenprivileg" beruht (vgl. z.B. BSG-Urteil vom 11. November 2003 B 12 KR 24/03 R, SozR 4-2500 § 6 Nr. 3, unter 1.).

    Gesetzliches Leitbild des Werkstudentenprivilegs sind Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (BSG-Urteil in SozR 4-2500 § 6 Nr. 3, unter 1.).

  • BFH, 21.02.2008 - III R 79/03

    Kein Kindergeld nach dem SozSichAbk YUG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Folge dieses engen Arbeitnehmerbegriffs ist z.B., dass ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, das zu einer Versicherungsfreiheit bei Kranken- und Arbeitslosen- und Rentenversicherung führt, keine Arbeitnehmereigenschaft i.S. von Art. 2 Abs. 1 Buchst. b SozSichAbk YUG begründet (BFH-Urteil vom 21. Februar 2008 III R 79/03, BFHE 220, 439, BStBl II 2009, 916).

    Im Hinblick auf diese Besonderheit der Versicherungsfreiheit nach § 27 Abs. 4 SGB III besteht kein Widerspruch zur BFH-Rechtsprechung, die für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf den geringen Umfang der dabei ausgeübten Tätigkeit, der als Anknüpfungspunkt für die Versicherungsfreiheit dient, das Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. b SozSichAbk YUG verneint (BFH-Urteil in BFHE 220, 439, BStBl II 2009, 916).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Dies beruhte darauf, dass ausländerdiskriminierende Vorschriften im deutschen Kindergeldrecht erst seit 1990 bestehen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 6. Juli 2004  1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, unter A.) und damit weder bei Abschluss des SozSichAbk YUG 1968 noch bei dessen Änderung im Jahre 1974 vorlagen.

    (2) Aufgrund der seit 1990 bestehenden Beschränkungen für den Kindergeldbezug von Ausländern (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, unter A.) kann Art. 2 Abs. 1 Buchst. b SozSichAbk YUG auch für Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland einen Kindergeldanspruch begründen.

  • BFH, 21.07.1987 - IX R 80/83

    Ergehen einer Einspruchsentscheidung nach dem Tod des Erblassers an dessen

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Versäumt das FG dies und erlässt es stattdessen eine Sachentscheidung, so ist sein Urteil wegen Verletzung des § 44 Abs. 1 FGO aufzuheben (BFH-Urteile vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236; vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 33/06

    Ausländische PersG; Feststellungsverfahren

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Versäumt das FG dies und erlässt es stattdessen eine Sachentscheidung, so ist sein Urteil wegen Verletzung des § 44 Abs. 1 FGO aufzuheben (BFH-Urteile vom 24. April 2007 I R 33/06, BFH/NV 2007, 2236; vom 21. Juli 1987 IX R 80/83, BFH/NV 1988, 213).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 35/08

    Besteuerungsrecht für den Deutschland geleistete Vergütungen für Dienste in

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    aa) Das SozSichAbk YUG ist auch nach dem Zerfall Jugoslawiens weiter anzuwenden (vgl. zur Parallelfrage der Weitergeltung des Doppelbesteuerungsabkommens Jugoslawiens BFH-Urteil vom 20. August 2008 I R 35/08, BFH/NV 2009, 26).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvM 3/06

    Erledigung eines Verfahrens der völkerrechtlichen Normenverifikation durch

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Im Hinblick hierauf schließt sich der Senat den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbk YUG, die das BSG später geäußert (BSG-Beschluss vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), aber aus prozessrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. August 2008  2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388), nicht an.
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 17/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fortgeltung zweiseitiger Verträge bei

    Auszug aus BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
    Im Hinblick hierauf schließt sich der Senat den Zweifeln an der Fortgeltung des SozSichAbk YUG, die das BSG später geäußert (BSG-Beschluss vom 23. Mai 2006 B 13 RJ 17/05 R, Die Sozialgerichtsbarkeit 2007, 227), aber aus prozessrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten hat (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. August 2008  2 BvM 3/06, BVerfGE 121, 388), nicht an.
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 37/13 R

    Entscheidung durch Einzelrichter - Verfahren mit besonderen Schwierigkeiten -

    Sollte eine vorzeitige Erfüllung der Wartezeit nicht nachzuweisen sein, wird das LSG außerdem zu prüfen haben, ob die Versicherte in ihrer ursprünglichen Heimat möglicherweise Versicherungszeiten zurückgelegt hat, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen bei der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit in der deutschen GRV zu berücksichtigen sind (vgl Art. 25 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968, BGBl II 1969, 1438, idF des Änderungsabkommens vom 30.9.1974 - BGBl II 1975, 390; zur Frage der Weitergeltung nach dem Zerfall Jugoslawiens vgl zuletzt BFH Urteil vom 7.3.2013 - BFHE 240, 361 RdNr 18 - mwN) .
  • BFH, 22.09.2022 - III R 23/21

    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren;

    (3) Wird während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid erlassen, kann dieser nach § 68 FGO nur insoweit Verfahrensgegenstand werden, als er sich auf Zeiträume bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bezieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.03.2013 - V R 61/10, BFHE 240, 361, BStBl II 2014, 475, Rz 13).

    Dann muss das FG im Falle einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung der Familienkasse zunächst Gelegenheit geben, auch für diesen Zeitraum eine Einspruchsentscheidung zu erlassen, da es anderenfalls an der weiteren Sachurteilsvoraussetzung des abgeschlossenen Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO) fehlt (BFH-Urteil in BFHE 240, 361, BStBl II 2014, 475, Rz 14, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 03.12.2013 - 13 K 194/13

    Kindergeldanspruch eines verheirateten Kindes seit dem Wegfall des

    Die Familienkasse trifft aber im Falle eines Einspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid längstens bis zu dem Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung eine Regelung über den Kindergeldanspruch (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs (-BFH-) vom 4. August 2011 III R 71/10, BFH/NV 2012, 298; BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 III R 54/09, BFH/NV 2011, 1858; BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BStBl II 2012, 681; BFH-Urteil vom 27. September 2012 III R 70/11, BStBl II 2013, 544; BFH-Urteil vom 7. März 2013 V R 61/10, BFH/NV 2013, 1025).

    Dieser zeitliche Regelungsumfang des Aufhebungsbescheides wird durch die Klageerhebung nicht verändert (BFH-Urteil vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BStBl II 2012, 681; BFH-Urteil vom 7. März 2013 V R 61/10, BFH/NV 2013, 1025).

  • LSG Bayern, 27.04.2017 - L 13 R 329/15

    Erstattung des Arbeitnehmeranteils der zur Rentenversicherung entrichteten

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass das SozSichAbkYUG in der Fassung des Abänderungsabkommens vom 30. September 1974 auch im Verhältnis ...s zur Republik Bosnien und Herzegowina weiter gilt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 07.03.2013, Az.: V R 61/10 unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12.04.2000, B 14 KG 3/99 R, Bayer. Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 11.08.2011, Az.: L 6 R 36/10, alle in juris).
  • FG Düsseldorf, 27.08.2013 - 10 K 1940/13

    Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages

    Denn der "zeitliche Regelungsumfang" eines einen Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides beschränkt sich auch für den Fall eines zunächst außergerichtlichen und dann gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens auf das Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, ohne dass eine nachfolgende Klageerhebung hieran etwas ändert (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 7. März 2013 V R 61/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes -BFH/NV- 2013, 1025).
  • LSG Bayern, 15.12.2014 - L 13 R 207/14

    Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen

    Der Senat hat keine Zweifel daran, dass mittlerweile eine Regel des Völkerrechts in Form des Völkergewohnheitsrechts Bestandteil des Bundesrechts ist, wonach (auch) im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo das SozSichAbkYUG in der Fassung des Abänderungsabkommens vom 30. September 1974 weitergilt (vgl. BFH, Urteil vom 7. März 2013, Az.: V R 61/10 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 12. April 2000, B 14 KG 3/99 R, BayLSG, Urteil vom 11. August 2011, Az. L 6 R 36/10, alle in juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - L 3 KG 2/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Klageverfahrens - Kindergeld -

    Lediglich für den Fall der Ablehnung von Kindergeld nach dem EStG hat der Bundesfinanzhof (BFH) in ausdrücklicher Abgrenzung zum BSG entschieden, dass Bescheide, die nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ergehen, nicht nach § 68 FGO in das laufende gerichtliche Verfahren einbezogen werden (Urteil vom 7.3.2013 - V R 61/10 - und vom 22.12.2011 - III R 41/07 juris).
  • FG Düsseldorf, 16.10.2013 - 2 K 785/13

    Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind nach Wegfall des Grenzbetrages

    Der zeitliche Regelungsumfang eines einen Kindergeldanspruch betreffenden Ablehnungsbescheides beschränkt sich auch für den Fall eines zunächst außergerichtlichen und dann gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens auf das Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, ohne dass eine nachfolgende Klageerhebung hieran etwas ändert (Urteile des Bundesfinanzhof -BFH- vom 07.03.2013 V R 61/10, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2013, 1025; vom 05.07.2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2023 - 9 K 242/23

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts

    Da nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 22.12.2011 III R 41/07, Bundessteuerblatt II 2012, 681; vom 22.12.2011 III R 70/09, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFH/NV -- 2012, 1446; vom 5.07.2012 V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953; und vom 7.3.2013 V R 61/10, BFH/NV 2013, 1025; anders noch Reuß EFG 2010, 228) mit der Klage zulässigerweise nur Kindergeld bis einschließlich des Monats der Einspruchsentscheidung (im Streitfall: Januar 2023) geltend gemacht werden kann, ist für eine Erhöhung des Streitwerts (im Hinblick auf eine Zukunftswirkung einer erstrebten Kindergeldfestsetzung) regelmäßig kein Raum.
  • FG Köln, 01.06.2016 - 14 K 2249/15
    Nach dem SozSichAbk YUG, das nach dem Zerfall Jugoslawiens weiter anzuwenden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 07.03.2013 V R 61/10, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2014, 475), hat der Kläger deswegen keinen Kindergeldanspruch, weil er als Staatsangehöriger beider Vertragsstaaten nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des SozSichAbk YUG fällt.
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