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   BFH, 15.04.1999 - V R 63/97   

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https://dejure.org/1999,4093
BFH, 15.04.1999 - V R 63/97 (https://dejure.org/1999,4093)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1999 - V R 63/97 (https://dejure.org/1999,4093)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1999 - V R 63/97 (https://dejure.org/1999,4093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Liquiditätsvorteil - Erlaß von Steuerschulden - Steuererlaß - Null-Situation

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a; ; AO 1977 § 233a; ; AO 1977 § 227; ; AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 3 Abs. 3; ; FGO § 102

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 227 233a; UStG (1993) § 1 Abs. 1a
    Nachträglich festgesetzte USt, sog. "Null-Situation", Zinsen gem. § 233 a AO , Erlass

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 227, AO 1977 § 233 a, FGO § 102, UStG § 1 Abs 1a J: 1993
    Erlaß; Geschäftsveräußerung; Konkurs; Verrechnung; Zinsvorteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 1998, 53
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.12.1997 - V R 44/96

    Abzugsverfahren nach § 18 Abs. 8 UStG

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 63/97
    Für diese "wirtschaftliche Betrachtungsweise" ist in Gestaltungen wie im Streitfall ebensowenig Raum wie in anderen Fällen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 1997 V R 44/96, BFHE 185, 275, BStBl II 1998, 519 - Unmaßgeblichkeit der sog. Null-Situation ohne Beachtung der Voraussetzung des § 52 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 28/95

    Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 63/97
    Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1997 V R 28/95 (BFHE 183, 353, BStBl II 1997, 716) ausgeführt hat, ist die Verzinsung nachträglich festgesetzter Umsatzsteuer beim Leistenden nicht deshalb unbillig, weil sich per Saldo ein Ausgleich mit den --später nach Erteilung einer Rechnung mit berichtigtem Steuerausweis-- vom Leistungsempfänger abgezogenen Vorsteuerbeträgen ergibt.
  • FG Thüringen, 22.04.2015 - 3 K 889/13

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen

    Die Zinsen nach § 233a AO sind eine laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003), so dass die Ursache für die überdurchschnittliche Bearbeitungsdauer und ein Verschulden - unabhängig davon, wem dies zur Last fällt - grundsätzlich irrelevant ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392; vom 21.10.2009 I R 112/08, BFH/NV 2010, 606; BFH-Beschlüsse vom 30.11.2000 V B 169/00, BFH/NV 2001, 654; vom 26.07.2006 VI B 134/05, BFH/NV 2006, 2029).

    Die Zinsen nach § 233a AO sind, worauf das Finanzamt in der Einspruchsentscheidung zutreffend hinweist - eine laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2001 XI B 91/00, BFH/NV 2001, 1003), so dass die Ursache für die überdurchschnittliche Bearbeitungsdauer und ein Verschulden, unabhängig davon, wem dies zur Last fällt, regelmäßig irrelevant sind (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.1999 V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392).

  • BFH, 26.09.2019 - V R 13/18

    Billigkeitserlass bei Rechtsirrtum über die Person des Steuerschuldners

    Eine sog. "Null-Situation" (keine Umsatzversteuerung beim Leistenden, keine Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für den Leistungsempfänger) rechtfertigt nach der Rechtsprechung auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise keinen Billigkeitserlass zugunsten des leistenden Unternehmers, der seine Umsätze zu Unrecht nicht versteuert hat (BFH-Urteil vom 15.04.1999 - V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    * ein Verschulden prinzipiell irrelevant ist, und zwar auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses (s. BFH-Entscheidungen vom 15. April 1999 V R 63/97, BFH/NV 1999, 1392, und vom 30. November 2000 V B 169/00, BFH/NV 2001, 656, 657 einerseits, sowie vom 4. November 1996 I B 67/96, BFH/NV 1997, 458, und vom 3. Mai 2000 II B 124/99, BFH/NV 2000, 1441, 1442 andererseits); in diesem Zusammenhang hat der I. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 182, 293, BStBl II 1997, 446 entschieden, dass es sachlich nicht unbillig ist, Zinsen gemäß § 233a AO 1977 zu erheben, wenn die verspätete Festsetzung der Steuer auf einer durch das FA verzögerten Veranlagung --dort ca. 20 Monate nach Erklärungsabgabe-- beruht; unter Bezugnahme hierauf hat der XI. Senat des BFH mit Beschluss in BFH/NV 2001, 1003 ausgeführt, dass diese Auffassung dem allgemein anerkannten Zweck des § 233a AO 1977 entspricht, den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen bzw. den Zinsnachteil des Steuergläubigers aufgrund der verspätet bezahlten Steuerschuld auszugleichen --vgl. Gesetzesbegründung BTDrucks 11/2157, S. 194--; die Zinsen nach § 233a AO 1977 sind weder Sanktions- noch Druckmittel oder Strafe, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung; vor diesem gesetzlichen Hintergrund hat es die Rechtsprechung als unerheblich angesehen, ob der --typisierend vom Gesetz unterstellte-- Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Einreichung der Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen oder einer verzögerten Bearbeitung durch das FA beruht (vgl. auch z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1441);.
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