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   BFH, 15.05.1997 - V R 67/94   

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https://dejure.org/1997,1456
BFH, 15.05.1997 - V R 67/94 (https://dejure.org/1997,1456)
BFH, Entscheidung vom 15.05.1997 - V R 67/94 (https://dejure.org/1997,1456)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - V R 67/94 (https://dejure.org/1997,1456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Einbringung von Wirtschaftsgütern - Schuldübernahme - Wirtschaftliche Entlastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 2 S. 2
    Einbringung in Personengesellschaft gegen Schuldübernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Mitunternehmerschaft
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gesellschaftsgründung
    Umsätze des Gesellschafters

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 10, UStG § 3 Abs 12
    Einbringung; Gegenleistung; Gesellschaft; Gesellschafterbeitrag; Leistungsaustausch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 278
  • NJW-RR 1998, 392
  • BB 1997, 2253
  • DB 1997, 2588
  • BStBl II 1997, 705
  • NZG 1998, 37
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.11.1995 - XI R 63/94

    1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    a) In der Rechnung vom 1. Juli 1985 hat V, ein als Landwirt tätiger Unternehmer (§ 2 Abs. 1, § 24 Abs. 1 UStG 1980), gegenüber der Klägerin über die Lieferung von Maschinen und von Mastschweinen, Vorräten und aufstehender Ernte (vgl. zur Veräußerung einer sog. stehenden Ernte als Gegenstand einer Lieferung BFH-Urteil vom 8. November 1995 XI R 63/94, BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II. 3.) abgerechnet.

    Wie der BFH in BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II. 1. b (mit umfangreichen Nachweisen) entschieden hat, kann der bisherige Einzelunternehmer Wirtschaftsgüter in eine neu gegründete Personengesellschaft gegen die Verschaffung der gesamthänderischen Beteiligung an dieser Gesellschaft einbringen.

    Dadurch wird der für eine Leistung "gegen Entgelt" (Leistungsaustausch) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 vorausgesetzte unmittelbare Zusammenhang hergestellt (BFH in BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114 zu II. 1. b, und BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 V R 54/95, BFH/NV 1996, 860).

  • BFH, 02.10.1986 - V R 91/78

    Eigenverbrauch - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Übertragung - Übertragung

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Bei einer Übertragung von Gegenständen (z. B. Grundstücken) kommt als Entgelt für die Übernahme der damit zusammenhängenden (z. B. auf dem Grundstück lastenden) Schulden durch den Erwerber die entsprechende Entlastung des Eigentümers von dieser Leistungsverpflichtung in Betracht (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 857; BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats, der durch Urteil in BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44 im umgekehrten Fall entschieden hat, daß keine wirtschaftliche Entlastung und kein Entgelt als Bemessungsgrundlage für einen Umsatz vorhanden ist, wenn eine Schuldübernahme (Übernahme der Schulden des Vaters durch seine Tochter) zwar im Außenverhältnis stattfindet, aber wirtschaftlich nicht vorliegt, weil der bisherige Schuldner (Vater) den neuen Schuldner (Tochter) im Innenverhältnis freistellt und deshalb eigentlich nicht entlastet wird.

  • BFH, 29.02.1996 - V R 28/91

    Bemessungsgrundlage bei Grundstücksübertragung

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Dabei sind die wechselseitigen Umsätze nach Gegenstand von Leistung und Entgelt jeweils für sich zu beurteilen und nicht zu saldieren (BFH-Urteile vom 29. Februar 1996 V R 28/91, BFH/NV 1996, 857; vom 28. Februar 1991 V R 12/85, BFHE 164, 485, BStBl II 1991, 649).

    Bei einer Übertragung von Gegenständen (z. B. Grundstücken) kommt als Entgelt für die Übernahme der damit zusammenhängenden (z. B. auf dem Grundstück lastenden) Schulden durch den Erwerber die entsprechende Entlastung des Eigentümers von dieser Leistungsverpflichtung in Betracht (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 857; BFH-Urteil vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44).

  • BFH, 23.01.1992 - V R 66/85

    Unternehmereigenschaft eines Lehrers bei entgeltlicher Veranstaltung von

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Es kann dahinstehen, ob danach der Vorsteuerabzug stets schon gemäß den Abrechnungen zulässig ist, auch wenn diese zu Unrecht über (mangels Entgelts) nicht steuerbare oder über steuerfreie Lieferungen ergangen sind, oder nur in Höhe der in der Rechnung nach Bemessungsgrundlage und Steuersatz zutreffend ausgewiesenen Umsatzsteuer (vgl. zu § 15 UStG Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221 zu II. 1. c; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250 zu II. 2., wonach Steuerbarkeit und Steuerpflicht der abgerechneten Leistung nicht Tatbestandsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind; dagegen Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG -, wonach der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuer nur für die Steuer hat, die geschuldet wird; vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87 - Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 83, m. Anm. Reiss).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Es kann dahinstehen, ob danach der Vorsteuerabzug stets schon gemäß den Abrechnungen zulässig ist, auch wenn diese zu Unrecht über (mangels Entgelts) nicht steuerbare oder über steuerfreie Lieferungen ergangen sind, oder nur in Höhe der in der Rechnung nach Bemessungsgrundlage und Steuersatz zutreffend ausgewiesenen Umsatzsteuer (vgl. zu § 15 UStG Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221 zu II. 1. c; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250 zu II. 2., wonach Steuerbarkeit und Steuerpflicht der abgerechneten Leistung nicht Tatbestandsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind; dagegen Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG -, wonach der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuer nur für die Steuer hat, die geschuldet wird; vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87 - Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 83, m. Anm. Reiss).
  • BFH, 23.05.1996 - V R 54/95

    Milchquoteneinbringung in eine GbR

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Dadurch wird der für eine Leistung "gegen Entgelt" (Leistungsaustausch) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 vorausgesetzte unmittelbare Zusammenhang hergestellt (BFH in BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114 zu II. 1. b, und BFH-Urteil vom 23. Mai 1996 V R 54/95, BFH/NV 1996, 860).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 28/84

    Nichtunternehmer, die sich rechtsirrtümlich für Unternehmer halten, schulden in

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Es kann dahinstehen, ob danach der Vorsteuerabzug stets schon gemäß den Abrechnungen zulässig ist, auch wenn diese zu Unrecht über (mangels Entgelts) nicht steuerbare oder über steuerfreie Lieferungen ergangen sind, oder nur in Höhe der in der Rechnung nach Bemessungsgrundlage und Steuersatz zutreffend ausgewiesenen Umsatzsteuer (vgl. zu § 15 UStG Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1992 V R 66/85, BFHE 167, 221 zu II. 1. c; vom 8. Dezember 1988 V R 28/84, BFHE 155, 427, BStBl II 1989, 250 zu II. 2., wonach Steuerbarkeit und Steuerpflicht der abgerechneten Leistung nicht Tatbestandsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind; dagegen Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG -, wonach der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuer nur für die Steuer hat, die geschuldet wird; vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87 - Genius Holding, Slg. 1989, 4227, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1991, 83, m. Anm. Reiss).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 57/94

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Falls sich diese Bemessungsgrundlage in den Folgejahren durch Nichterfüllung ändert, kann dem nach § 17 Abs. 1, 2 UStG 1980 für den Vorsteuerabzug Rechnung getragen werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. November 1995 V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206).
  • BFH, 28.02.1991 - V R 12/85

    - Leistungsaustausch und Entgelt bei Nießbrauchsgewährung -

    Auszug aus BFH, 15.05.1997 - V R 67/94
    Dabei sind die wechselseitigen Umsätze nach Gegenstand von Leistung und Entgelt jeweils für sich zu beurteilen und nicht zu saldieren (BFH-Urteile vom 29. Februar 1996 V R 28/91, BFH/NV 1996, 857; vom 28. Februar 1991 V R 12/85, BFHE 164, 485, BStBl II 1991, 649).
  • BFH, 13.11.2003 - V R 79/01

    Steuerausweis nach Ablauf der Festsetzungsfrist

    aa) Die Einbringung von Wirtschaftsgütern eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen war nach der im Streitjahr 1988 geltenden Rechtslage steuerbar (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1995 XI R 63/94, BFHE 179, 189, BStBl II 1996, 114, unter II. 1. b.; vom 15. Mai 1997 V R 67/94, BFHE 183, 278, BStBl II 1997, 705, unter II. 1. b.; vom 20. August 1998 V R 24/96, BFH/NV 1999, 523, unter II. 1.; vom 30. September 1999 V R 9/97, BFH/NV 2000, 607, unter II. 1.; Vorlagebeschluss des Senats vom 27. September 2001 V R 32/00, BFHE 196, 349, unter III. 2.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2015 - 2 K 1760/14

    Beschränkung der Erbenhaftung für Einkommensteuerforderungen, die aus der

    Es ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, was unter den im Urteil des BFH vom 11. August 1998, VII R 118/97, BStBl II 1997, 705 angesprochenen Kriterien der "materiellen Zurechnung" zu verstehen ist und ob unter diesem Gesichtspunkt eine Differenzierung in der vom erkennenden Senat vorgenommenen Art und Weise (unterschiedliche Zurechnung von Verwaltungs-Maßnahmen bei der Frage der Verwirklichung des Steuertatbestandes einerseits und des Umfanges des Vollstreckungszugriffes andererseits) gerechtfertigt ist.
  • BFH, 18.12.1997 - V R 44/95

    Leistungsaustausch bei Sacheinlage in GbR

    Es kommt danach nur darauf an, zwischen welchen eingebrachten Gegenständen der für eine Leistung "gegen Entgelt" (Leistungsaustausch) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 vorausgesetzte unmittelbare Zusammenhang mit dem Erwerb der Gesellschaftsrechte bestand (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1997 V R 67/94, BFHE 183, 278, BStBl II 1997, 705, unter II. 1. b).
  • FG Sachsen-Anhalt, 04.04.2001 - 6 K 1067/96

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft gegen Gewährung

    Selbst wenn die Schuldübernahme für den Kläger im Verhältnis zu seinen Gläubigern keine befreiende Wirkung hatte, so bedeutete dies für ihn dennoch eine wirtschaftliche Entlastung (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1997 V R 67/94, BFHE 183, 278 , BStBl II 1997, 705 unter II.1.c).
  • FG Sachsen, 04.04.2001 - 6 K 1067/96

    Übertragung eines Einzelunternehmens als entgeltliche Lieferung; Verschaffung der

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