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   BFH, 29.03.1979 - V R 69/77   

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https://dejure.org/1979,882
BFH, 29.03.1979 - V R 69/77 (https://dejure.org/1979,882)
BFH, Entscheidung vom 29.03.1979 - V R 69/77 (https://dejure.org/1979,882)
BFH, Entscheidung vom 29. März 1979 - V R 69/77 (https://dejure.org/1979,882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verspätungszuschlag - Einspruchsentscheidung - Änderungsbescheid - Herabsetzung der Steuerschuld - Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 152; AO (a.F.) § 168 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 17
  • DB 1979, 1731
  • BStBl II 1979, 641
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.1961 - IV 96/59 U

    Festsetzung eines Verspätungszuschlags als Ermessensentscheidung - Verspätete

    Auszug aus BFH, 29.03.1979 - V R 69/77
    Die gegenteilige Auffassung des Finanzgerichts widerspreche den Ausführungen des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 3. August 1961 IV 96/59 U (BFHE 73, 761, BStBl III 1961, 542).
  • BFH, 09.02.1956 - V 267/55 U

    Vorausetzungen für das Vorliegen von Eigenverbrauch - Einordnung einer

    Auszug aus BFH, 29.03.1979 - V R 69/77
    Endgültig festgesetzte Steuer ist die Steuer, die im Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr angefochten werden kann (vgl. insoweit Urteil vom 24. Januar 1956 V 260/55 U, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 100).
  • BFH, 24.01.1956 - V 260/55 U

    Begriff der "endgültig festgesetzten Steuer" - Möglichkeit der Berichtigung

    Auszug aus BFH, 29.03.1979 - V R 69/77
    Endgültig festgesetzte Steuer ist die Steuer, die im Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr angefochten werden kann (vgl. insoweit Urteil vom 24. Januar 1956 V 260/55 U, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 100).
  • BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84

    Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und vom 30. April 1987 IV R 42/85, BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543) ist bei der Bemessung des Verspätungszuschlags von seinem in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 genannten Zweck auszugehen, den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung anzuhalten.

    Insgesamt erscheint es nicht ermessensfehlerhaft, daß im Streitfall der Verspätungszuschlag mit dem Höchstsatz von 10 v.H. bemessen wurde; denn es handelt sich wegen der Häufigkeit der verspäteten Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen und der Dauer der Verspätung von mehreren Monaten um einen außergewöhnlichen Fall, bei dem mehrere erschwerende Umstände zusammentreffen (BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641, und BFHE 149, 429, BStBl II 1987, 543).

  • BFH, 19.11.2013 - XI B 50/13

    Zum Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung

    Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind, weil sich durch die Herabsetzung der Steuerschuld die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Gesichtspunkte geändert haben (BFH-Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641).
  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Dies entspricht der Rechtsprechung zu § 168 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung - AO - (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; vom 7. Oktober 1965 V R 178/63, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 168, Rechtsspruch 6; vom 24. Januar 1956 V 260/55, BFHE 62, 270, BStBl III 1956, 100).

    Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; Gutachten in RFHE 20, 161) und Literatur (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 152 AO 1977 Tz. 8; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 152 AO 1977 Bem. 5 a; Koch, Abgabenordnung - AO 1977, 3. Aufl., § 152 Rdnr. 9) weisen zu Recht darauf hin, daß bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Steuerjahreserklärung auch die bereits entrichteten Steuervorauszahlungen zu berücksichtigen sind.

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 3 K 1895/18

    Keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO auf

    Das Finanzamt hat nach einer Festsetzung des Verspätungszuschlags zu prüfen, in welchem Umfang die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte bei einer Herabsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid noch gegeben sind; diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Ermessenskriterien (BFH-Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17; BStBl II 1979 641; vom 8. September 1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520).

    Ob und inwieweit dagegen bei Erfüllung dieser Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, hat die zuständige Finanzbehörde - auch im Falle einer Änderung der festgesetzten Steuer (BFH-Urteile in BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; in BFH/NV 1995, 520) - nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).

  • FG Münster, 23.05.2023 - 5 K 3592/19

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer

    Im Falle der Herabsetzung der festgesetzten Steuer, auf die sich der Verspätungszuschlag bezieht, hat der Betroffene einen Rechtsanspruch auf wiederholte Prüfung (BFH, Urteil vom 29.03.1979 V R 69/77, BStBl. II 1979, 641).

    Denn die Finanzbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, neue Ermessensentscheidungen (§ 5 AO) zu treffen, wenn sich durch die Herabsetzung der Umsatzsteuern die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Umstände geändert haben (vgl. hierzu BFH, Urteile vom 29.03.1979 V R 69/77, BStBl II 1979 641; vom 08.09.1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; FG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.2008 18 K 2172/07 AO, EFG 2008, 1345; FG Münster, Urteil vom 09.04.2020 5 K 908/20, juris).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1895/18

    Verfahren wegen des Bestehens einer Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG und der

    Das Finanzamt hat nach einer Festsetzung des Verspätungszuschlags zu prüfen, in welchem Umfang die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte bei einer Herabsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid noch gegeben sind; diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Ermessenskriterien (BFH-Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17; BStBl II 1979 641; vom 8. September 1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520 ).

    Ob und inwieweit dagegen bei Erfüllung dieser Voraussetzungen und im Rahmen der gesetzlichen Grenzen im Einzelfall ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird, hat die zuständige Finanzbehörde - auch im Falle einer Änderung der festgesetzten Steuer (BFH-Urteile in BFHE 128, 17 , BStBl II 1979, 641 ; in BFH/NV 1995, 520 ) - nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 192, 213 , BStBl II 2001, 60 ).

  • BFH, 02.11.2016 - VIII B 17/16

    Einbeziehung geschätzter Einkünfte aus einem Grundlagenbescheid in die Bemessung

    Knüpft der Verspätungszuschlag maßgeblich auch an die Höhe der Abschlusszahlung an, ist bei einem auf Grundlage des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ergehenden Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld und damit der Abschlusszahlung führt, erneut zu prüfen, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschlags maßgebenden Gesichtspunkte noch gegeben sind, weil sich durch die Herabsetzung der Steuerschuld die für die Ausübung des Ermessens maßgebenden Gesichtspunkte ändern können (BFH-Urteile vom 29. März 1979 V R 69/77, BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641; vom 8. September 1994 IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 50/13, BFH/NV 2014, 295).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 20/93

    Herabsetzung eines Verspätungszuschlags durch Verwaltungsakt

    Der BFH hat mit Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77 (BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641) entschieden, daß das FA nach einer Festsetzung des Verspätungszuschlags zu prüfen hat, in welchem Umfang die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte bei einer Herabsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid noch gegeben sind; diese Prüfung erstreckt sich sowohl auf die Obergrenze von 10 v. H. der festgesetzten Steuer (§ 168 Abs. 2 Satz 1 der Reichsabgabenordnung; nunmehr § 152 Abs. 2 Satz 1 AO 1977) als auch auf die Ermessenskriterien (nunmehr in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 ausdrücklich benannt).

    Das FG wird u. a zu prüfen haben, ob es -- etwa wegen der Ausführungen der OFD in der Beschwerdeentscheidung oder der Ausführungen des FA im Klageverfahren -- einer schriftlichen Begründung nicht bedurfte (§ 121 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977) und die linear proportionale Herabsetzung des Verspätungszuschlags im Streitfall der Prüfung standhält (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641).

  • BFH, 28.03.1984 - I R 191/79

    Renteneinnahmen aus der Veräußerung eines Patents bleiben bei späterer

    Die Einkünfte aus der Leibrente rühren aus der Veräußerung des Patents im Inland her (vgl. Art. 4 Abs. 1 DBA-Schweiz 1931/59; BFHE 126, 209, BStBl II 1979, 641; Locher, Das schweizerisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen, Basel 1972, Bd. 3, B § 9, II Nr. 11; Locher/Meier/von Siebenthal, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland 1971 und 1978, Basel 1983, Bd. 3, B 21 Nr. 7a), während die Ausübung von Rechten aus Lizenzverträgen eine fortdauernde Betätigung ist (vgl. BFHE 120, 225, BStBl II 1977, 76).
  • BFH, 16.05.1995 - XI R 73/94

    Zur Bedeutung der Jahressteuerfestsetzung für die Bemessung der im

    Nach dem BFH-Urteil vom 29. März 1979 V R 69/77 (BFHE 128, 17, BStBl II 1979, 641) ist bei der Änderung einer (bestandskräftigen) Steuerfestsetzung zu prüfen, ob der festgesetzte Verspätungszuschlag "anzupassen" ist.
  • FG Düsseldorf, 26.05.2008 - 18 K 2172/07

    Möglichkeit der Auslegung prozessualer und außerprozessualer Rechtsbehelfe einer

  • FG Münster, 09.04.2020 - 5 K 908/20

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe der

  • BFH, 28.11.1996 - VIII B 107/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Festsetzung von

  • BFH, 20.09.1990 - V R 85/85

    Umsatzsteueränderungsbescheid - Bisher festgesetzter Verspätungszuschlag -

  • BFH, 04.03.2004 - V B 186/03

    Höhe des Verspätungszuschlags bei nachträglicher Herabsetzung der Steuerschuld

  • BFH, 29.03.2001 - VIII B 8/01

    Darlegung einer Divergenz - Divergenzentscheidung - Leistungsfähigkeit -

  • FG Münster, 24.11.2021 - 3 K 3403/19

    Verzinsung der sich ergebenen Erstattungsbeträge im Falle einer Änderung von

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.2000 - 4 K 131/97

    Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach Ablauf einer Ausschlussfrist nach § 364b

  • FG Hamburg, 30.11.2004 - VI 135/04

    Korrektur der Verspätungszuschläge bei Änderung des zu Grunde liegenden

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