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   BFH, 16.01.2003 - V R 72/01   

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https://dejure.org/2003,1325
BFH, 16.01.2003 - V R 72/01 (https://dejure.org/2003,1325)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2003 - V R 72/01 (https://dejure.org/2003,1325)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - V R 72/01 (https://dejure.org/2003,1325)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; BGB § 635

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 635
    Umsatzsteuerliche Folgen von Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; BGB § 635

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1993 § 10 Abs. 1 Satz 2; ; UStG 1993 § 17 Abs. 1 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines gelieferten Werks bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund eines Mangels

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines finanzierten GW

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Verringerte Gegenleistung auf Grund von Mängeln - Umsatzsteuer ist zu mindern

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Änderung der Bemessungsgrundlage
    Berichtigung i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 UStG
    Entgeltsminderung
    Allgemeines
    Bemessungsgrundlage
    Entgelt
    Begriff des Entgelts
    Definition

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 17 Abs 1 Nr 2, UStG § 10 Abs 1, BGB § 635
    Entgelt; Schadenersatz; Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 335
  • NJW 2003, 2190
  • BB 2003, 890
  • BStBl II 2003, 620
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 5008/99

    Änderung der Bemessungsgrundlage nach Geltendmachung des kleinen

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 72/01
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1400 veröffentlicht.
  • BFH, 16.03.2000 - V R 16/99

    Umbuchungsgebühren gehören zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 72/01
    Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2000 - V R 37/98

    Forderungsverzicht: Entgeltsminderung i.S. des § 17 UStG

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 72/01
    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1995 V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, m.w.N.; vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491).
  • BFH, 30.11.1995 - V R 57/94

    Fall aus der Praxis - Finanzierung der Restschuld bei Inzahlungnahme eines

    Auszug aus BFH, 16.01.2003 - V R 72/01
    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1995 V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, m.w.N.; vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491).
  • BFH, 18.09.2008 - V R 56/06

    Minderung der Bemessungsgrundlage

    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, unter II.1.a, m.w.N.; vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a).

    Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.; in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.b).

  • BFH, 11.02.2010 - V R 2/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie

    Dabei kann die zunächst vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung und Rückzahlung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung erhöht oder ermäßigt werden, so dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile vom 28. September 2000 V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a; vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.a).

    Besteuerungsgrundlage ist danach die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16. März 2000 V R 16/99, BFHE 191, 94, BStBl II 2000, 360, m.w.N.; in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.b, und in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.b).

    aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass die Minderung der Bemessungsgrundlage auch auf einem Vergleich beruhen kann (BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

    bb) Im Unterschied zu den vom BFH bislang entschiedenen Fällen in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, vom 19. April 2007 V R 44/05 (BFH/NV 2007, 1548) lag dem Vergleich zwar kein Mangel im Sinne des BGB (§§ 459 ff. bzw. §§ 635 ff. BGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung) zugrunde, sondern eine Mietgarantie.

  • FG Köln, 12.11.2008 - 11 K 4587/07

    Voraussetzungen der Bewertung eines vereinnahmten Geldbetrages als

    Der Bundesfinanzhof (BFH) führe in seinemUrteil vom 16.01.2003 V R 72/01, BStBl II 2003, 620 aus, für die Höhe des Entgelts sei maßgebend, welches Entgelt der Leistungsempfänger vereinbarungsgemäß für die Leistung aufwende.

    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (BFH-Urteile vom 16.01.2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620 m.w.N. undvom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548).

    Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 16.01.2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620 undvom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548).

    Umsatzsteuerrechtlich macht es aber keinen Unterschied, ob der Besteller eines Werks, das sich als mangelhaft erweist, den Werklohn mindert oder das Werk behält und statt der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB a.F. verlangt (BFH-Urteile vom 16.01.2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620 undvom 19.04.2007 V R 44/05, BFH/NV 2007, 1548).

    In der Rechtsprechung ist bislang offen geblieben, ob die dargestellten Grundsätze auch in einem Fall wie dem Streitfall gelten, in dem der Besteller die geschuldete Vergütung zunächst in voller Höhe gezahlt hat und erst danach aufgrund aufgetretener Mängel von dem leistenden Unternehmer Schadensersatz verlangt (BFH-Urteil vom 16.01.2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

    Die Rückzahlung vollzieht sich hier ebenso innerhalb des bei Vertragsschluss begründeten Leistungsverhältnisses (a.A. Widmann UR 2003, 254, 255 ; Serafini, GStB 2003, 482, 484).

    Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich insbesondere daraus, dass in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist, ob der Streitfall anders zu behandeln ist als der vom BFH bereits entschiedene Fall, in dem es zu keiner Rückzahlung, sondern zu einer Verrechnung einbehaltener Teile des Kaufpreises gekommen ist (BFH-Urteil vom 16.01.2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

  • BFH, 17.12.2009 - V R 1/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer

    c) Handelt es sich bei der Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG um das Entgelt i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG, ist die Leistung des Unternehmers letztlich nur mit der Bemessungsgrundlage zu besteuern, die sich aus den vom Leistenden empfangenen Aufwendungen des Leistungsempfängers abzüglich der Umsatzsteuer und damit korrespondierend aufgrund der vom leistenden Unternehmer vereinnahmten Gegenleistung abzüglich der Umsatzsteuer ergibt (BFH-Urteil in BFHE 226, 166, BStBl II 2009, 870, unter II.3.a; vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a; vom 18. September 2008 V R 56/06, BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter II.1.a).

    Weiter ist es unerheblich, ob der Besteller statt der Minderung der Vergütung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB a.F. verlangt und ob die Minderung der Bemessungsgrundlage auf einem Vergleich beruht (BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

    Der Minderung der Bemessungsgrundlage steht es entgegen der Auffassung der Klägerin (vgl. auch Widmann, UR 2003, 254, 255) nicht entgegen, dass die Vereinbarung, die zur Herabsetzung des Entgelts führt, im Streitfall erst nach vollständiger Vereinnahmung des Entgelts durch den leistenden Unternehmer, der S-AG, abgeschlossen wurde (vgl. EuGH-Urteile vom 24. Oktober 1996 Rs. C-317/94, Elida Gibbs Ltd., Slg. 1996, I-5339, UR 1997, 265 zu Preiserstattungsgutscheinen, und vom 29. Mai 2001 Rs. C-86/99, Freemans, Slg. 2001, I-4167, BFH/NV 2001, Beilage 3, 185 zu Gutschriften auf den Katalogpreis gelieferter Waren, sowie allgemein BFH-Urteil in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250 zur Rückzahlung des Entgelts nach Leistungsausführung und vollständiger Entgeltentrichtung; offen gelassen im BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Anderes gilt jedoch bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln der Lieferung; diese sind umsatzsteuerrechtlich einer Minderung der Gegenleistung gleichzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 16. Januar 2003 - V R 72/01, BStBl II 2003, 620 ff.; vgl. Korn in Bunjes, UStG, 13. Aufl., § 17 Rn. 45 mwN; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, 152. Lfg., § 17 Rn. 197 mwN).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 11/05

    Überzahlungen oder Doppelzahlungen eines Kunden als Entgelt - Minderung der

    c) Die Anknüpfung an das tatsächlich enthaltene Entgelt entspricht auch dem Zweck der Vorschrift, die Umsatzsteuer letztlich nach dem Entgelt zu bemessen, "das sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt" (BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

    Die Leistung des Unternehmers ist daher letztlich nur mit der Bemessungsgrundlage zu besteuern, die sich aus den Aufwendungen des Leistungsempfängers abzüglich der Umsatzsteuer und damit korrespondierend aufgrund der vom leistenden Unternehmer vereinnahmten Gegenleistung abzüglich der Umsatzsteuer ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 44/05

    USt; Bemessungsgrundlage

    Der Hinweis des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Januar 2003 V R 72/01 (BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620) gehe fehl, da dort ein in wesentlicher Hinsicht anderer Sachverhalt zu beurteilen gewesen sei.

    Dem entspricht, dass die zunächst maßgebende vereinbarte Bemessungsgrundlage durch eine nachträgliche Vereinbarung mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung verändert (erhöht oder ermäßigt) werden kann, und dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, m.w.N.).

    Besteuerungsgrundlage im Sinne dieser Bestimmung ist die tatsächlich erhaltene Gegenleistung für die erbrachte Leistung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats im Urteil in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620 macht es umsatzsteuerrechtlich keinen Unterschied, ob der Besteller eines Werks, das sich als mangelhaft erweist, den Werklohn mindert oder das Werk behält und statt der Minderung Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB verlangt.

    c) Ferner ist unklar, ob --und ggf. wann-- die Klägerin (bzw. die S-KG oder die X-S-GmbH) der X das mangelhafte Werk zurückgegeben oder es --wie im Fall des BFH-Urteils in BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620-- behalten hat.

  • BFH, 19.11.2009 - V R 41/08

    Vorsteuerabzug bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags und bei nachträglicher

    Da es dem Zweck des § 17 UStG entspricht, dass sich die Umsatzbesteuerung letztlich nach der tatsächlich aufgewendeten Gegenleistung richtet (BFH-Urteile vom 16. Januar 2003 V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620 Leitsatz, sowie in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, unter 3. d), ist es folgerichtig, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Erhöhung der Bemessungsgrundlage von der Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags abhängig zu machen.
  • BFH, 16.01.2020 - V R 42/17

    Änderung der Bemessungsgrundlage bei Rabatten im Punktsystem

    Entscheidend für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage und damit auch für deren Änderung ist, dass die Leistung des Unternehmers "letztendlich" nur mit der Bemessungsgrundlage besteuert wird, die sich aufgrund der von ihm wirklich vereinnahmten Gegenleistung ergibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 222, 162, BStBl II 2009, 250, Rz 40; vom 30.11.1995 - V R 57/94, BFHE 179, 453, BStBl II 1996, 206, unter II.1.a, m.w.N.; vom 28.09.2000 - V R 37/98, BFH/NV 2001, 491; vom 16.01.2003 - V R 72/01, BFHE 201, 335, BStBl II 2003, 620, unter II.1.a).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

  • BFH, 11.05.2006 - V R 33/03

    Keine Entgeltminderung bei Ausgabe von Parkchips

  • BFH, 01.09.2010 - V R 32/09

    Automatisch einbehaltener Tronc als Teil der Bemessungsgrundlage von Umsätzen mit

  • FG Nürnberg, 15.09.2009 - 2 K 1316/08

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund eines Vergleichs

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

  • FG München, 23.08.2017 - 3 K 1271/16

    Umsatzsteuerrechtliche Würdigung von sogenannten "A-Card-Punkten" als

  • FG Köln, 07.06.2005 - 8 K 4192/02

    Keine Vorsteuerberichtigung bei echter Schadensersatzleistung in Höhe des

  • FG München, 06.03.2008 - 14 K 3663/05

    Vorsteuerberichtigung gemäß § 17 UStG aufgrund Zahlung einer bürgenden Bank

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2007 - 1 K 450/04

    Kürzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage um den sog. Herstellerrabatt

  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2008 - 4 K 38/07

    Zahlungen aufgrund einer Mietgarantie sind umsatzsteuerlich als echter

  • OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04

    Honorar des Architekten: Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund;

  • FG Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 9 K 550/98

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch die Hingabe von Parkchips durch einen

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2015 - 5 K 5182/13

    Umsatzsteuer Vorauszahlung für Mai 2012

  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2012 - 4 K 184/08

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für Umsätze eines pharmazeutischen

  • FG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 3 K 2263/03

    Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung von Doppel- und Überzahlungen der Kunden des

  • FG München, 07.10.2008 - 14 V 2772/08

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Bemessungsgrundlage: Umwandlung

  • FG München, 13.05.2004 - 14 K 5149/01

    Änderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nach Forderungsverzicht

  • FG Baden-Württemberg, 27.05.2003 - 7 K 138/00

    Bezeichnung des Klägers bei Anfechtung eines gegen eine GbR ergangenen

  • FG München, 20.02.2009 - 14 K 552/08

    Änderung der Bemessungsgrundlage durch nachträgliche Vereinbarung - Aufrechnung

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