Rechtsprechung
BFH, 22.02.2001 - V R 77/96 (1) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
AO 1977 § 164; UStG 1991/1993 i. d. F. des StMBG § 2, § 9 Abs. 2, § 15, § 27 Abs. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, 17, 20
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 164; UStG 1991/1993 i.d.F. des StMBG § 2, § 9 Abs. 2, § 15, § 27 Abs. 2; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4, 17, 20
- Wolters Kluwer
Unternehmer - Umsatztätigkeit - Investitionsausgabe - Vorsteuerabzug - Vorsteuerberichtigung - Steuerbefreiung
- Judicialis
AO 1977 § 164; ; UStG 1991/1993 i.d.F. des StM... BG § 2; ; UStG 1991/1993 i.d.F. des StMBG § 9 Abs. 2; ; UStG 1991/1993 i.d.F. des StMBG § 15; ; UStG 1991/1993 i.d.F. des StMBG § 27 Abs. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 4; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grundstücksumsätze, Umsatzsteuer
- Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG wegen nachträglicher Nutzungsänderungen
- Unternehmer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 08.10.1996 - 15 K 5797/95
- BFH, 27.08.1998 - V R 18/97
- BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
- BFH, 24.09.1998 - V R 18/97
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-396/98
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-400/98
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
- BFH, 22.02.2001 - V R 77/96 (1)
Papierfundstellen
- BFHE 194, 498
- BB 2001, 1023
- DB 2001, 1123
- BStBl II 2003, 426
Wird zitiert von ... (81) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Der EuGH beantwortete die vorgelegten Fragen mit Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer- Recht --UVR-- 2000, 308; Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 336).Die im Streitfall entscheidungserhebliche Frage, "ob ein Steuerpflichtiger, der die Mehrwertsteuer für Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, insoweit ein Recht auf Vorsteuerabzug auch dann erworben hat, wenn durch eine zwischen dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen und der Aufnahme der Umsatztätigkeiten der Vermietung eingetretene Gesetzesänderung das Recht auf Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze abgeschafft worden ist" (vgl. EuGH-Urteil Rs. C-396/98 Rdnr. 35), beantwortete der EuGH mit der Vorabentscheidung vom 8. Juni 2000 wie folgt: Nach Art. 17 der Richtlinie 77/388/EWG "bleibt das Recht eines Steuerpflichtigen, die Mehrwertsteuer, die er für die Gegenstände oder Dienstleistungen entrichtet hat, die ihm im Hinblick auf die Ausführung bestimmter Vermietungsumsätze geliefert bzw. erbracht wurden, als Vorsteuer abzuziehen, erhalten, wenn dieser Steuerpflichtige aufgrund einer nach dem Bezug dieser Gegenstände oder Dienstleistungen, aber vor Aufnahme dieser Umsatztätigkeiten eintretenden Gesetzesänderung nicht mehr zum Verzicht auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze berechtigt ist; dies gilt auch dann, wenn die Mehrwertsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde" (vgl. den Leitsatz der Entscheidung).
Nach Rdnrn. 40 ff. des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 darf die Abgabenverwaltung zwar objektive Nachweise für die erklärte Absicht verlangen, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufzunehmen.
b) Auch der Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug, das mit dem jeweiligen Leistungsbezug entstand, richtet sich nach den wiedergegebenen Grundsätzen des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 nach der objektiv belegten Verwendungsabsicht bei dem jeweiligen Leistungsbezug, soweit dessen tatsächliche Verwendung erst in einem späteren Besteuerungszeitraum begann.
Nach Rdnr. 41 des EuGH-Urteils Rs. C-396/98 hat "das nationale Gericht zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Umstände des Ausgangsverfahrens, insbesondere des Umstands, dass die Gesellschafter der Klägerin am 11. Juni 1993 immer noch beabsichtigten, die Baugenehmigung unmittelbar nach ihrer Erteilung an einen Dritten zu veräußern, die Erklärung, zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeiten aufnehmen zu wollen, in gutem Glauben abgegeben worden ist und durch objektive Anhaltspunkte belegt wird".
- BFH, 24.02.2000 - V R 89/98
Umsatzsteuerbefreiung für Grundstückslieferungen
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Auch dieser letztgenannte Umsatz unterliegt keiner Steuerbefreiung, insbesondere nicht der des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (vgl. insoweit BFH, Urteil vom 24. Februar 2000 V R 89/98, BFHE 191, 84, BStBl II 2000, 278). - BFH, 13.02.1998 - V B 69/97
Option: Beginn der Gebäudeerrichtung
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Dieses Merkmal ist ersichtlich an den tatsächlichen Errichtungsvorgang und nicht schon an das Vorhandensein einer bloßen Herstellungskonzeption geknüpft (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Dass damit nicht jeder Fall berücksichtigt wird, in dem der Unternehmer bereits vor dem Stichtag seine Absicht dokumentiert hat, ein bestimmtes Gebäude aufgrund abgeschlossener Kalkulation zur errichten, macht die Übergangsregelung nicht unangemessen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 270). - BFH, 10.04.1992 - III R 142/90
Zulagenrechtliche Gleichstellung von Anträgen gem. § 4 BimSchG und § 4b Abs. 2 S. …
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) macht sie geltend, dass immer dann, wenn für die Errichtung eines Gebäudes eine Genehmigung erforderlich sei, der Antrag auf Baugenehmigung als Beginn der Herstellung gelte. - BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Vermietung?
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Der Senat setzte mit Beschluss vom 27. August 1998 (BFHE 186, 468, BFH/NV 1999, 274) das Verfahren aus und legte die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. - BFH, 28.09.1982 - III R 12/80
Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich …
Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) macht sie geltend, dass immer dann, wenn für die Errichtung eines Gebäudes eine Genehmigung erforderlich sei, der Antrag auf Baugenehmigung als Beginn der Herstellung gelte.
- BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes …
aa) Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426, Leitsatz 1; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, Leitsatz 1; vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.). - BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
aa) Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG ist bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426, Leitsatz 1; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, Leitsatz 1; vom 27. Januar 2011 V R 21/09, BFHE 233, 77, BStBl II 2011, 524, Rz 34, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 31). - BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Der Gerichtshof hat diesen Bestimmungen entnommen, dass als Unternehmer gilt, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, und erste Investitionsausgaben für diese Zwecke tätigt, und zwar selbst dann, wenn der Steuerverwaltung bereits bei der erstmaligen Festsetzung bekannt ist, dass die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeübt (werden) wird (…vgl. EuGH, Urteile vom 29. Februar 1996 - C-110/94 - INZO - Slg. 1996, I-870 Rn. 16 f;… vom 8. Juni 2000 - C-400/98 - Breitsohl - Slg. 2000, I-4352 Rn. 34, 41; BFH, Urteil vom 22. Februar 2001, BFHE 194, 498, 502).
- BFH, 20.08.2009 - V R 70/05
Unternehmereigenschaft einer Industriekammer und Handelskammer
Der Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug, das mit dem jeweiligen Leistungsbezug entsteht, richtet sich nach der objektiv belegten Verwendungsabsicht bei Bezug der Leistung, soweit --wie teilweise im Streitfall-- deren tatsächliche Verwendung erst in einem späteren Besteuerungszeitraum begann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426). - BFH, 22.03.2001 - V R 46/00
Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen
Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die --z.B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe-- gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße, UVR 2000, 308, und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl, UVR 2000, 302, und des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96, und vom 8. März 2001 V R 24/98).Das FG hat aber zu Unrecht bei der Frage, ob der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen ist, auf die Rechtsprechung des BFH zurückgegriffen, die durch die Urteile des EuGH vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Schloßstraße (Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 308) und vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98, Breitsohl (UVR 2000, 302) und die daran anschließenden Urteile des BFH vom 22. Februar 2001 V R 77/96 und vom 8. März 2001 V R 24/98 überholt ist.
Der BFH ist dem unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gefolgt (BFH-Urteile V R 77/96, V R 24/98 und V R 39/00).
Es reicht aus, dass der Unternehmer die Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten (vgl. für beabsichtigte Grundstücksvermietung BFH-Urteile V R 77/96 und V R 24/98).
- BFH, 23.09.2009 - II R 66/07
Anspruch natürlicher Personen auf Erteilung einer Steuernummer für …
Entscheidend sind vielmehr die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht, i.S. von § 2 UStG eine Umsatztätigkeit gegen Entgelt selbständig auszuüben, sowie die Tätigung erster Investitionsausgaben für diesen Zweck (BFH-Urteile vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; vom 8. März 2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, und vom 17. Mai 2001 V R 38/00, BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434;… BFH-Beschluss vom 23. Mai 2002 V B 104/01, BFH/NV 2002, 1351).Die EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, Inzo (Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655), vom 8. Juni 2000 C-396/98, Schloßstraße (Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446) und vom 8. Juni 2000 C-400/98, Breitsohl (Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452) betreffen ebenso wie die darauf aufbauende Rechtsprechung des BFH (Urteile in BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426; in BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430, und in BFHE 195, 437, BStBl II 2003, 434;… Beschluss in BFH/NV 2002, 1351) die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, wenn es nicht zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze kommt.
- BFH, 06.09.2007 - V R 41/05
Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an …
Grundgedanke der Vorschrift ist es --da Vorsteuerbeträge gemäß § 15 UStG in voller Höhe sofort abgezogen werden können (sog. Sofortabzug, vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426;… BFH-Beschluss vom 14. März 2002 V B 45/01, BFH/NV 2002, 959)--, den Umfang des Vorsteuerabzugs weitgehend nach der Verwendung im Laufe der wirtschaftlichen Lebensdauer des Wirtschaftsguts zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2004 V R 31/02, BFHE 205, 549, BStBl II 2004, 858, unter II. 1. b bb). - BFH, 25.04.2002 - V R 58/00
Vorsteuerabzug bei späterem Gebäudeleerstand
Die bisherige BFH-Rechtsprechung, die auch bei zwischenzeitlichem "Leerstand" eines Gebäudes auf die künftige tatsächliche Verwendung abstellte (…vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 98/91, BFH/NV 1997, 380, m.w. Nachw.), ist mit der richtlinienkonformen Auslegung der Vorsteuerabzugsvorschrift des § 15 UStG (vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BFH/NV 2001, 994) nicht vereinbar und daher aufzugeben.Die tatsächliche oder bei Leistungsbezug beabsichtigte Verwendung des Gegenstands oder der sonstigen Leistung zur Ausführung besteuerter Umsätze bestimmt auch den Umfang des Vorsteuerabzugs (vgl. § 15 Abs. 2 UStG) und ist ggf. Grundlage für eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 15a UStG in sog. Folgejahren (…vgl. BFH, Urteile vom 8. März 2001 V R 24/98, BFH/NV 2001, 876, BFHE 194, 522, und vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFH/NV 2001, 994, BFHE 194, 498; im Anschluss an EuGH-Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98 - Schloßstraße, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 336, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht --UVR-- 2000, 308).
- BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09
Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur …
b) Aus den Feststellungen des FG ergibt sich nicht, ob der Kläger bereits zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs in gutem Glauben erklärt hat, eine zu besteuerten Umsätzen führende wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, und ob diese Absicht durch objektive Anhaltspunkte belegt wird (vgl. insbes. Rz 41 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4279, BStBl II 2003, 446, UR 2000, 336, und Rz 40 des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-4321, BStBl II 2003, 452, UR 2000, 329; BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426). - BFH, 20.12.2007 - V R 70/05
Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die …
Der Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug, das mit dem jeweiligen Leistungsbezug entsteht, richtet sich nach der objektiv belegten Verwendungsabsicht bei Bezug der Leistung, soweit --wie teilweise im Streitfall-- deren tatsächliche Verwendung erst in einem späteren Besteuerungszeitraum begann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Februar 2001 V R 77/96, BFHE 194, 498, BStBl II 2003, 426). - BFH, 09.11.2006 - V R 43/04
Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der …
- BFH, 05.01.2005 - V B 181/04
Vorsteuerberichtigung; gesetzliche Einschränkung der Befugnis, auf …
- BFH, 05.01.2005 - V S 28/04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der …
- BFH, 26.02.2008 - II B 6/08
Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an GmbH - Eingriff in …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
- BFH, 17.06.2004 - V R 31/02
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart
- BFH, 06.06.2002 - V R 27/00
Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge
- FG Düsseldorf, 16.09.2020 - 5 K 1048/17
Umsatzsteuer: Steuerschuldnerschaft der Ehegatten-Vermietungs-GbR trotz formalen …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines …
- BFH, 22.03.2001 - V R 39/00
Vorsteuerabzug; Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 631/10
Anspruch einer GmbH nach ukrainischem Recht mit inländischer Zweigniederlassung …
- BFH, 16.07.2001 - V B 44/01
Beratungsunternehmen - Veräußerung eines Grundstücks - GmbH - Umbau eines …
- BFH, 23.08.2006 - V B 171/04
Zu den Voraussetzungen einer Terminverlegung
- FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 61/17
Kleinunternehmerregelung: § 19 UStG bei einer Geschäftsübernahme
- BFH, 13.11.2003 - XI B 47/03
Rückwirkende Änderung des § 34 EStG; Verfassungswidrigkeit
- BFH, 05.02.2004 - V R 90/01
Umsatzsteueroption bei Grundstücksvermietung an Deutsche Telekom
- FG Thüringen, 11.01.2017 - 3 K 758/15
Anwendung der Kleinunternehmerregelung im Falle nicht vorhandener Umsätze im …
- BFH, 27.02.2003 - V B 166/02
Vorsteuerabzug und Verwendungsabsicht
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des …
- FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00
Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein …
- BFH, 19.09.2001 - V B 15/01
Erbbaurecht - Baugenehmigung - Rücktrittsrecht - Versagung der Baugenehmigung - …
- BFH, 27.08.2009 - XI B 124/08
Verhältnis zwischen tatsächlicher Verwendung und Verwendungsabsicht - Option und …
- BFH, 18.10.2007 - V B 36/06
Vorsteuerabzug bei geänderter Verwendungsabsicht
- FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 7 K 5535/04
Wirksamkeit des Verzichts auf die Steuerbefreiung: Baubeginn i.S. des § 27 Abs. 2 …
- FG Saarland, 28.03.2007 - 1 K 1313/03
Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung an eine Körperschaft des Öffentlichen …
- FG Hessen, 15.03.2007 - 6 K 1476/02
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung - Finanzholding …
- FG Niedersachsen, 08.11.2007 - 16 K 550/05
Anwendbarkeit des § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Steuerfestsetzungen 2001; …
- BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
USt: Errichtung eines Gebäudes
- FG München, 24.04.2013 - 3 K 734/10
1. Geht ein Steuerpflichtiger zugleich wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen …
- FG München, 05.11.2008 - 3 K 3427/03
Umfang des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen, weitgehend durch Zuschüsse …
- BFH, 20.12.2007 - IX B 194/07
Einstweilige Anordnung: Zuteilung einer Steuernummer - Beginn der …
- FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
- FG Hessen, 10.12.2010 - 6 K 4212/04
Umsatzsteuerpflicht von Führungsprovisionen bei der offenen Mitversicherung - …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Zur Beurteilung des Fortbestands der Vorsteuerabzugsberechtigung ist allein auf …
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 1501/07
Berichtigung des Vorsteuerabzugs, Voraussetzungen
- BFH, 29.02.2008 - V B 202/07
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß gegen die …
- FG Sachsen, 24.04.2002 - 7 K 567/98
Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Nichteintritt der beabsichtigten …
- FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 16 K 532/03
Vorsteuerberichtigungsanspruch beim Wechsel von der Pauschalbesteuerung nach § 24 …
- OLG Düsseldorf, 08.12.2005 - 10 U 146/01
Zur Frage der Zahlung der Umsatzsteuer auf den Nettomietzins und die …
- BFH, 10.11.2003 - V B 134/02
Vorsteuerabzug
- BFH, 14.03.2002 - V B 45/01
Vorsteuer, Sofortabzug
- FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08
Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten; Ermittlung des …
- FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01
Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; …
- FG Niedersachsen, 03.01.2008 - 16 K 558/04
Zulässigkeit eines vollständigen Vorsteuerabzugs aus gemischt genutzten …
- FG Köln, 01.10.2010 - 5 K 2567/06
Vorsteuerberichtigung; GiG
- FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- FG Hamburg, 28.12.2020 - 6 K 214/18
Umsatzsteuer: Funktionsholding als umsatzsteuerlicher Unternehmer
- BFH, 26.02.2003 - V B 159/02
Keine Revisionszulassung bei ausgelaufenem Recht (hier: Verzicht auf die …
- FG München, 29.01.2009 - 14 K 4178/06
Vorsteuerberichtigung bei Übergang von der Regelbesteuerung zur …
- FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2018 - 7 K 7237/15
Unternehmereigenschaft und Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Investitionsausgaben …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 7451/04
Umfang des Vorsteuerabzugs bei Errichtung von Bürogebäuden: Auslegung eines …
- FG Niedersachsen, 01.02.2007 - 16 K 10591/03
Vorsteuerberichtigungsanspruch bei Fertigstellung eines landwirtschaftlichen …
- FG Hamburg, 05.04.2006 - VIII 37/06
Vorsteuerabzug auch bei Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit ohne Erzielung …
- FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
Allgemeine Ortskrankenkassen sind keine Unternehmer im Sinne des …
- FG München, 19.02.2009 - 14 K 4531/06
Vergabe einer Steuernummer
- FG München, 19.02.2009 - 14 K 4956/06
Klage auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke
- FG München, 10.04.2008 - 14 K 2713/05
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten für Gebäude: Verwendungsabsicht bei …
- FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1293/08
Keine Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung - …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 256/97
Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von …
- FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 256/97
Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen einer Gesellschaft für Arbeitsförderung …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2002 - 6 K 2217/99
Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung; Voraussetzungen der Berechtigung zum …
- FG Saarland, 20.09.2001 - 1 K 115/00
Haftung der BGB-Gesellschafter für unberechtigte Vorsteuerabzugsbeträge der …
- FG München, 26.01.2012 - 14 K 2242/11
Voraussetzungen für die Erteilung einer Umsatzsteuernummer - Verpachtung einer …
- FG Bremen, 09.06.2004 - 2 K 119/03
Finanzierung einer ausschließlich ihren Gesellschafter repräsentierenden GmbH …
- FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 3 K 2321/00
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter …
- FG Sachsen, 02.05.2001 - 1 V 488/99
Fehlen der Unternehmereigenschaft bei einer GmbH; Notwendigkeit des Tätigen von …
- FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 1 K 96/01
Vorsteuerabzug aus Investitionskosten zur Aufnahme eines landwirtschaftlichen …
- FG Hamburg, 30.03.2004 - V 266/03
Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen aus Bauleistungen; Substantiierung der …
- FG Sachsen, 05.12.2002 - 1 K 96/01
Berechtigung eines Transportunternehmers zum Vorsteuerabzug; Tätigen von …
- FG Thüringen, 07.07.2020 - 3 K 594/19
Kein Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke mangels …
Rechtsprechung
BFH, 27.08.1998 - V R 77/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung des EuGH - Recht auf Vorsteuerabzug - Ausfuhr steuerpflichtiger Umsätze - Vorbehalt der Nachprüfung
- Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 17; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20; ; UStG 1993 § 9 Abs. 2; ; UStG 1993 § 15; ; UStG 1993 § 27 Abs. 2 Nr. 3; ; AO 1977 § 164
- rechtsportal.de
Vorsteuerabzug ohne steuerpflichtige Vermietung?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Richtlinie 77/388/EWG Art. 17, 20; UStG 1993 § 9 Abs. 2, § 15, § 27 Abs. 2 Nr. 3; AO 1977 § 164
Fertigstellung eines Gebäudes Ende 1994 - Vermietung u. a. zu 46,49 v. H. an Finanzdienstleister 90âEUR"v. H. steuerfreie Umsätze - Verzicht auf Steuerbefreiung - Änderung des UStG hinsichtlich des Verzichts - Bleibt Recht auf Vorsteuerabzug nach EuGH-Rechtsprechung ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 186, 468
- BB 1998, 2513
- DB 1999, 367
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 29.02.1996 - C-110/94
Inzo / Belgischer Staat
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.Die abweichende Auffassung der Vorentscheidung sei mit dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94 (INZO, Slg. 1996, I-857, BStBl II 1996, 655) nicht vereinbar.
Die Klägerin beruft sich auf das Urteil des EuGH vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO, nach dem das einmal entstandene Recht auf Vorsteuerabzug bestehen bleibt, selbst wenn die beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit nicht zu steuerbaren Umsätzen führt.
Die Klägerin konnte zwar --anders als in den Fällen der EuGH-Urteile INZO und Ghent Coal Terminal NV-- die beabsichtigten Vermietungsumsätze tatsächlich ausführen.
Zweifel an der uneingeschränkten Geltung dieser Beurteilung können aber aufgrund der Begründungserwägungen im EuGH-Urteil INZO bestehen.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.
- EuGH, 15.01.1998 - C-37/95
Ghent Coal Terminal
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.Für den Streitfall ist insbesondere das daran anknüpfende Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95 (Ghent Coal Terminal NV, Slg. 1998, I-1; berichtigte deutsche Fassung in DStRE 1998, 528) von Bedeutung.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 15. Januar 1998 Rs. C-37/95, Ghent Coal Terminal NV, unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-110/94, INZO) bleibt das Recht auf Vorsteuerabzug erhalten, wenn der Steuerpflichtige aufgrund von Umständen, die von seinem Willen unabhängig waren, diese Gegenstände oder Dienstleistungen nicht verwendet hat, um steuerpflichtige Umsätze zu bewirken.
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Die "rückwirkende" Erfassung des Vorsteuerabzugs auf die bereits 1992 und 1993 bezogenen Leistungen --wie Inanspruchnahme des Notars und des Architekten-- durch die Neuregelung des § 9 Abs. 2 UStG verstößt nicht gegen ein verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot (vgl. zuletzt Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 270).
- BFH, 26.02.1987 - V R 1/79
1. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug richtet sich nach der tatsächlichen und …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Umsatzsteuergesetz (seit dem Umsatzsteuergesetz 1967) über den Vorsteuerabzug im sog. Abzugsjahr erst nach tatsächlicher Verwendung zur Ausführung von Umsätzen (ggf. in späteren Jahren) materiell abschließend entschieden werden kann --also nicht bereits aufgrund der erklärten Verwendungsabsicht-- (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521), konnte das FA grundsätzlich die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzungen gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 (dazu unten zu 3.) dahingehend ändern, daß es den Vorsteuerabzug wegen tatsächlich steuerfreier Verwendung der Leistungsbezüge endgültig versagte. - BFH, 28.09.1982 - III R 12/80
Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) macht sie geltend, daß immer dann, wenn für die Errichtung eines Gebäudes eine Genehmigung erforderlich sei, der Antrag auf Baugenehmigung als Beginn der Herstellung gelte. - BFH, 10.04.1992 - III R 142/90
Zulagenrechtliche Gleichstellung von Anträgen gem. § 4 BimSchG und § 4b Abs. 2 S. …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Unter Berufung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 1982 III R 12/80 (BFHE 137, 134, BStBl II 1983, 146) und vom 10. April 1992 III R 142/90 (BFHE 167, 474, BStBl II 1992, 632) macht sie geltend, daß immer dann, wenn für die Errichtung eines Gebäudes eine Genehmigung erforderlich sei, der Antrag auf Baugenehmigung als Beginn der Herstellung gelte. - BFH, 25.01.1979 - V R 53/72
Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung …
Auszug aus BFH, 27.08.1998 - V R 77/96
Da nach ständiger Rechtsprechung des Senats zum Umsatzsteuergesetz (seit dem Umsatzsteuergesetz 1967) über den Vorsteuerabzug im sog. Abzugsjahr erst nach tatsächlicher Verwendung zur Ausführung von Umsätzen (ggf. in späteren Jahren) materiell abschließend entschieden werden kann --also nicht bereits aufgrund der erklärten Verwendungsabsicht-- (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394, und vom 26. Februar 1987 V R 1/79, BFHE 149, 307, BStBl II 1987, 521), konnte das FA grundsätzlich die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzungen gemäß § 164 Abs. 2 AO 1977 (dazu unten zu 3.) dahingehend ändern, daß es den Vorsteuerabzug wegen tatsächlich steuerfreier Verwendung der Leistungsbezüge endgültig versagte.
- BFH, 22.02.2001 - V R 77/96
Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen
Der Senat setzte mit Beschluss vom 27. August 1998 (BFHE 186, 468, BFH/NV 1999, 274) das Verfahren aus und legte die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. - BFH, 17.05.2001 - V R 38/00
Vorsteuerabzug bei fehlenden Verwendungsumsätzen
Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1283 veröffentlicht ist, war der Auffassung, mangels tatsächlicher Ausführung der Vermietungsumsätze habe die Klägerin nicht auf ihre Steuerfreiheit verzichten können; in den Fällen der Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 1998 V R 18/97, Breitsohl (BFHE 186, 475) und vom 27. August 1998 V R 77/96, Schloßstraße (BFHE 186, 468) hätten die Unternehmer jeweils tatsächliche Leistungen erhalten. - BFH, 05.05.1999 - V B 31/99
Sofortabzug der Vorsteuer bei Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 …
Das gilt auch dann, wenn die beabsichtigten Verwendungsumsätze an und für sich steuerfrei --und deshalb nach § 15 Abs. 2 UStG vorsteuerabzugschädlich-- sind, der Steuerpflichtige aber zur Eröffnung des Vorsteuerabzugs auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze verzichten will (vgl. BFH-Vorlagebeschluß vom 27. August 1998 V R 77/96, BFHE 186, 468).Er hat deshalb dem EuGH die entsprechenden Zweifelsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BFH-Beschlüsse in BFHE 186, 475, und in BFHE 186, 468).
Nach bislang ganz herrschender Ansicht ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG nur dann ausgeschlossen, wenn es tatsächlich zu den dort genannten steuerfreien Verwendungsumsätzen kommt (BFH in BFHE 186, 468).
- BFH, 29.03.2001 - III R 1/99
Anlaufhemmung bei Investitionszulage
Sie soll dafür den Steuerfall offen halten und sowohl zugunsten des Fiskus als auch zugunsten des Steuerpflichtigen eine jederzeitige Änderung der Vorbehaltsfestsetzung in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht ermöglichen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 V R 77/96, BFHE 186, 468, unter Ziff. II. 3. der Gründe, m.w.N.;… vom 5. Dezember 1996 III B 4/95, BFH/NV 1997, 617, unter Ziff. 4. der Gründe). - BFH, 22.03.2007 - V B 136/05
USt: Errichtung eines Gebäudes
Angesichts des Vorlagebeschlusses des BFH vom 27. August 1998 V R 77/96 (BFHE 186, 468, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 30) sei das FG gehalten gewesen, das Verfahren gemäß § 74 FGO auszusetzen.Von der Beantwortung der Fragen, die der BFH mit Beschluss in BFHE 186, 468, UR 1999, 30 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, hing aber die Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit nicht ab.
- BFH, 16.07.2001 - V B 44/01
Beratungsunternehmen - Veräußerung eines Grundstücks - GmbH - Umbau eines …
Zur Begründung trägt die Klägerin vor, die Vorentscheidung stehe im Widerspruch zum Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. August 1998 V R 77/96 (BFHE 186, 468) und zum Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 15. Januar 1998 C-37/95 Ghent Coal Terminal (Slg. 1998, I-1).Das von der Klägerin benannte EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-1 ist keine Entscheidung des BFH i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. Die Vorentscheidung weicht auch nicht von dem Vorlagebeschluss des Senats in der Rechtssache Schloßstraße (in BFHE 186, 468) ab, da dieser nur Fragen an den EuGH und keine vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätze enthält.
- FG Nürnberg, 17.01.2000 - II 51/99
Kein Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung für ein
Der Streitfall sei mit den Vorlagebeschlüssen des BFH vom 27.8.1998 V R 77/96 und V R 18/97 an den EuGH vergleichbar, so daß sich ein Ruhen des Verfahrens empfehle.In den Vorlagebeschlüssen des BFH vom 27.8.1998 V R 18/97, BFHE 186, 475, UR 1999, 26 und V R 77/96, BFHE 186, 468 , UR 1999, 30 haben die Kläger jeweils tatsächliche Leistungsbezüge erhalten.
- FG Köln, 13.05.2009 - 13 K 1501/07
Berichtigung des Vorsteuerabzugs, Voraussetzungen
Nachdem der EuGH (Urteil vom 8. Juni 2000 Rs. C-396/98, Grundstücksgemeinschaft Schlossstraße, UR 2000, 336, auf Vorlagebeschluss des BFH vom 27. August 1998 - V R 77/96, BFH/NV 1999, 274 ) und ihm folgend der BFH (Urteil vom 22. Februar 2001 - V R 77/96, BStBl II 2003, 426) geklärt hatten, dass sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bereits bei Leistungsbezug über den Vorsteuerabzug abschließend zu entscheiden sei, ist § 15a UStG mit dem Steueränderungsgesetz 2001 (vgl. Begründung in Bundestagsdrucksache 14/7341, Seite 22) dahingehend geändert worden, dass dann, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern, für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen ist. - FG Nürnberg, 14.08.2000 - II 92/99
Veräußerung bekannter Immobilien = Sofortabzug
Das gilt auch dann, wenn die beabsichtigten Verwendungsumsätze an und für sich steuerfrei - und deshalb nach § 15 Abs. 2 UStG vorsteuerabzugsschädlich - sind, der Steuerpflichtige aber zur Eröffnung des Vorsteuerabzugs auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze verzichten will, § 9 UStG (vgl. BFH-Beschluß vom 27.8. 1998 V R 77/96, BFHE 186, 468 = UR 1999, 30). - FG Saarland, 10.09.2020 - 2 V 1007/20
Aussetzung der Vollziehung: Rückwirkende Aufhebung der Freistellung des …
Eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung kann auch bei einer Rechtsänderung mit Rückwirkung auf den Besteuerungszeitraum der Steuerfestsetzung geändert werden (vgl. BFH vom 27. August 1998 V R 77/96, HFR 1999, 113). - BFH, 30.09.1999 - V B 58/99
Vorsteuer; Eingangs- und Ausgangsumsätze
- BFH, 12.10.1999 - V B 17/99
Vorsteuerabzug: Spätere Verwendung der Eingangsleistung
- FG Sachsen-Anhalt, 02.05.2001 - 1 V 488/99
Unternehmereigenschaft einer GmbH ohne wirtschaftliche Tätigkeit; Vorsteuerabzug …
- FG München, 27.09.2000 - 3 K 4219/95
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem fehlgeschlagenen Grundstücksumsatz
- FG Nürnberg, 27.07.1999 - II 379/98