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   BFH, 19.11.2009 - V R 8/09   

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https://dejure.org/2009,10551
BFH, 19.11.2009 - V R 8/09 (https://dejure.org/2009,10551)
BFH, Entscheidung vom 19.11.2009 - V R 8/09 (https://dejure.org/2009,10551)
BFH, Entscheidung vom 19. November 2009 - V R 8/09 (https://dejure.org/2009,10551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen; Ermessensreduzierung auf Null im Billigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit einer Lieferung bei Fälschung eines Zollstempels auf dem Ausfuhrnachweis; Steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Beförderung oder Versendung einer Lieferung durch den ausländischen Abnehmer in ein Drittlandgebiet

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten; Ermessensreduzierung auf Null im Billigkeitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG 1999 § 6a Abs 4, UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b
    Drittland; Innergemeinschaftliche Lieferung; Vertrauensschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.07.2008 - V R 7/03

    Erlass von Umsatzsteuern bei irrtümlich angenommenen steuerfreien

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - V R 8/09
    Darüber hinaus kommt die analoge Anwendung der Regelung über die Steuerschuld des Abnehmers in § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG, die in untrennbarem Zusammenhang mit der Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG steht, nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 30. Juli 2008 V R 7/03, BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438).

    Ob die Grundsätze des Vertrauensschutzes die Gewährung der Steuerbefreiung gebieten, obwohl die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung i.S. des § 6 Abs. 1 UStG nicht erfüllt sind, kann nur im Billigkeitsverfahren, nicht aber im hier vorliegenden Festsetzungsverfahren entschieden werden (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 223, 372, BFH/NV 2009, 438).

  • FG München, 24.04.2008 - 14 K 4628/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 17c Abs. 1 UStDV -

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - V R 8/09
    das Urteil des FG vom 24. April 2008 14 K 4628/05 insoweit aufzuheben, als das FG die Lieferung des PKW BMW X5 in die Ukraine als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandelt hat.
  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - V R 8/09
    Die Steuerbefreiung greift aber dennoch ein, wenn trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 bis Abs. 3a UStG vorliegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BFH/NV 2009, 1565).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 19.11.2009 - V R 8/09
    Auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache C-271/06 vom 21. Februar 2008, "Netto Supermarkt" (Slg. 2008, I-771, BFH/NV Beilage 2008, 199) führe zu keinem anderen Ergebnis, weil dieser Entscheidung ein außergewöhnlicher Sachverhalt im nichtkommerziellen Warenverkehr zugrunde gelegen habe.
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Diese Rechtsprechung basiert auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach "der Lieferer auf die Rechtmäßigkeit des Umsatzes, den er tätigt, vertrauen können muss, ohne Gefahr zu laufen, sein Recht auf Befreiung von der Mehrwertsteuer zu verlieren, wenn er ... selbst bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande ist, zu erkennen, dass die Voraussetzungen für die Befreiung in Wirklichkeit nicht gegeben waren, weil die vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweise gefälscht waren" (vgl. z.B. EuGH-Urteil Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06, EU:C:2008:105, Umsatzsteuer-Rundschau 2008, 508, Rz 27; ebenso BFH-Urteile in BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, Leitsatz 1; vom 19. November 2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, Rz 18).

    cc) Dass der BFH in ständiger Rechtsprechung die analoge Anwendung von § 6a Abs. 4 UStG auf Ausfuhrlieferungen ablehnt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075, Rz 32; in BFH/NV 2010, 1141, Rz 17; BFH-Beschluss vom 26. März 2009 V B 179/07, BFH/NV 2009, 1477, unter II.1.bb, Rz 22), steht dem nicht entgegen, denn hier geht es nicht um die --nach § 6a Abs. 4 UStG mögliche-- Anwendung von Vertrauensschutz im Festsetzungsverfahren, sondern um die Auslegung des Merkmals "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns", die in beiden Fällen nicht unterschiedlich erfolgen kann.

    aa) In den Urteilen in BFHE 223, 372, BStBl II 2010, 1075 und in BFH/NV 2010, 1141 sowie im Beschluss in BFH/NV 2009, 1477 hat der BFH entschieden, dass eine analoge Anwendung von § 6a Abs. 4 UStG auf Ausfuhrlieferung nicht in Betracht kommt.

  • FG Saarland, 06.08.2013 - 1 K 1308/12

    Abzug von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses als

    Das Ermessen kann im Einzelfall auf null reduziert sein (z.B. BFH vom 16. März 2000 IV R 3/99, BStBl II 2000, 372, 374; vom 19. November 2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

    (3) Dabei wird im Rahmen dieser Beurteilung nicht verkannt, dass bei Ausfuhrlieferungen --anders als bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (vgl. dazu EuGH-Urteil Teleos u.a. vom 27.09.2007 - C-409/04, EU:C:2007:548, BStBl II 2009, 70, Rz 44, 63; BFH-Urteil vom 19.11.2009 - V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, Rz 17)-- in der Regel von den Zollbehörden ausgestellte Dokumente vorliegen, die als Nachweise in Betracht kommen (so bereits BFH-Urteil vom 21.01.2015 - XI R 12/14, BFH/NV 2015, 957, Rz 39).
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14

    Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer

    Bei Ausfuhrlieferungen liegen --anders als bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (vgl. dazu Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos, Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 44, 63; BFH-Urteil vom 19. November 2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, Rz 17)-- in der Regel von den Zollbehörden ausgestellte Dokumente vor, die möglicherweise als Nachweise in Betracht kommen.
  • BFH, 25.04.2013 - V R 10/11

    Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 19. November 2009 V R 8/09 (BFH/NV 2010, 1141) zu Ausfuhrlieferungen entschieden hat, kann der Belegnachweis nicht mit gefälschten Belegen erbracht werden.
  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

    Das Gleiche muss gelten, wenn es sich um gefälschte Angaben handelt (vgl. BFH-Urteil vom 19.11.2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141 hinsichtlich eines gefälschten Ausfuhrnachweises).
  • FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08

    Eingescannte Ausfuhrbelege kein Belegnachweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen

    Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 UStG greift auch dann ein, wenn trotz der Nichterfüllung der Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien Ausfuhrlieferung vorliegen (BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, a.a.O., und vom 19. November 2009 V R 8/09, juris).
  • FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16

    Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für

    In seiner Entscheidung vom 19.11.2009 (V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, UR 2010, 416) hatte der BFH für die Ausfuhrlieferungen in ein Drittland die Steuerbefreiung anerkannt, wenn trotz der Mängel in den Belegen nach objektiver Beweislage die Ausfuhr feststand.
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners

    Unbeachtlich ist ferner, dass die Antragstellerin nicht über sämtliche nach § 9 UStDV erforderlichen Ausfuhrnachweise, insbesondere nicht über Ausfuhrbestätigungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 4 UStDV verfügt, da diese Vorschrift keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 6 UStG darstellt (BFH, Urteile vom 28.05.2009 V R 23/08, BFHE 226, 177, BStBl. II 2010, 517; vom 19.11.2009 V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141, im Anschluss an das zu innergemeinschaftlichen Lieferungen ergangene Urteil des EuGH vom 27.09.2007 C-409/04 - Teleos, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2007, 774, Rz. 70).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2013 - 2 K 180/11

    Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Nichtvorlage einer Ausfuhrbestätigung der

    Aufgrund des fehlenden materiell-rechtlichen Charakters der Nachweispflichten sind Ausfuhrlieferungen daher trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen der Ausfuhrlieferung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 2009, V R 8/09, BFH/NV 2010, 1141; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, V R 23/08, BStBl II 2010, 517; vgl. zu innergemeinschaftlichen Lieferungen auch BFH-Urteil vom 17. Februar 2011, V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).
  • FG München, 01.12.2010 - 3 K 1286/07

    Ausschluss der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei der Entnahme von

  • FG Münster, 25.06.2015 - 5 K 1120/12

    Frage der Steuerbarkeit von Horoskoplieferungen an ausländische Unternehmer;

  • FG München, 13.07.2010 - 14 K 3222/07

    Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft eines vorgeschobenen "Strohmanns" -

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