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   BFH, 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), V R 8/19, V R 51/16   

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https://dejure.org/2019,24747
BFH, 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), V R 8/19, V R 51/16 (https://dejure.org/2019,24747)
BFH, Entscheidung vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), V R 8/19, V R 51/16 (https://dejure.org/2019,24747)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - V R 8/19 (V R 51/16), V R 8/19, V R 51/16 (https://dejure.org/2019,24747)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13 Abs 1 Buchst a S 2, UStG § 13 Abs 1 Buchst a S 3, EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 64 Abs 1, UStG VZ 2012
    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • Bundesfinanzhof

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 Buchst a S 2 UStG 2005, § 13 Abs 1 Buchst a S 3 UStG 2005, Art 63 EGRL 112/2006, Art 64 Abs 1 EGRL 112/2006, UStG VZ 2012
    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • IWW

    § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, Artikel 63 MwStSystRL, Artikel 90 Absatz 2 MwStSystRL, Artikel 90 Absatz 1 MwStSystRL, Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, § 17 UStG, Art. 64 MwStSystRL, § 126 Abs. 2, Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung, Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG, Art. 63 MwStSystRL, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 2 UStG, Art. 14 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG, § 17 Abs. 1 UStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Zuordnung ratenweise gezahlter Vergütungen eines Spielevermittlers im Profi-Fußball

  • Betriebs-Berater

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • rewis.io

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • rechtsportal.de

    Zeitliche Zuordnung ratenweise gezahlter Vergütungen eines Spielevermittlers im Profi-Fußball

  • datenbank.nwb.de

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ratenweise vergütete Vermittlungsleistungen - und die Umsatzsteuer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 17 Abs 2 Nr 1
    Uneinbringlichkeit, Zeitpunkt, Entgelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2019, 2223
  • SpuRt 2019, 281
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.09.2015 - C-463/14

    Asparuhovo Lake Investment Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Der EuGH habe seine Entscheidung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf sein früheres Urteil Asparuhovo Lake Investment Company vom 3. September 2015, C-463/14, (EU:C:2015:542, Rz 50) begründet.

    Gegenteiliges folgt entgegen der Auffassung des FA nicht aus der Bezugnahme des EuGH auf sein früheres Urteil Asparuhovo Lake Investment Company (EU:C:2015:542).

  • EuGH, 29.11.2018 - C-548/17

    baumgarten sports & more - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Hierauf hat der EuGH mit Urteil baumgarten sports & more vom 29. November 2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) wie folgt geantwortet:.

    a) In seinem Urteil baumgarten sports & more (EU:C:2018:970, Rz 30 f.) hat der EuGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es "bei einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in der Vermittlung eines Spielers an einen Verein für eine bestimmte Anzahl von Spielzeiten besteht und durch unter einer Bedingung stehende Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung vergütet wird, der Fall zu sein scheint", dass die Leistung i.S. von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass gibt und dass "vorbehaltlich der dem vorlegenden Gericht obliegenden Prüfungen davon auszugehen ist, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer Leistung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht zum Zeitpunkt der Vermittlung, sondern mit Ablauf des Zeitraums eintreten, auf den sich die vom Verein geleisteten Zahlungen beziehen".

  • FG Niedersachsen, 18.08.2016 - 5 K 288/15

    Vorliegen einer Uneinbringlichkeit im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei einem

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18.08.2016 - 5 K 288/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1925 veröffentlicht.

  • BFH, 13.12.2017 - XI R 4/16

    Zur Berufung auf das Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistungen aus einem

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Diese Bestimmung ist sowohl inhaltlich unbedingt als auch hinreichend bestimmt (vgl. hierzu allgemein BFH-Urteil vom 13. Dezember 2017 XI R 4/16, BFHE 260, 557).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 42/91

    1. Bei monatlichen Mietzahlungen empfängt der Mieter Teilleistungen, die für

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Mithin kommt es für die zahlungs- und damit vereinnahmungsbezogene Steuerentstehung nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL anders als bei Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG nicht auf eine wirtschaftlich teilbare Leistung an (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 - V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 21. April 1994 - V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, und vom 28. Mai 2009 - V R 11/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 156).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 21. Juni 2017 - V R 51/16 (BFHE 258, 505) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) ersucht:.
  • BFH, 28.05.2009 - V R 11/08

    Keine Minderung der Umsatzsteuer, die in einer Rechnung für steuerfreie Umsätze

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Mithin kommt es für die zahlungs- und damit vereinnahmungsbezogene Steuerentstehung nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL anders als bei Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG nicht auf eine wirtschaftlich teilbare Leistung an (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 - V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 21. April 1994 - V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, und vom 28. Mai 2009 - V R 11/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 156).
  • BFH, 21.04.1994 - V R 59/92

    Umsatzsteuer für eine Ausbildungsleistung

    Auszug aus BFH, 26.06.2019 - V R 8/19
    Mithin kommt es für die zahlungs- und damit vereinnahmungsbezogene Steuerentstehung nach Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL anders als bei Teilleistungen gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG nicht auf eine wirtschaftlich teilbare Leistung an (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 9. September 1993 - V R 42/91, BFHE 173, 231, BStBl II 1994, 269; vom 21. April 1994 - V R 59/92, BFH/NV 1995, 367, und vom 28. Mai 2009 - V R 11/08, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2010, 156).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Denn die § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG betreffende Frage, ob die Mitgliedstaaten berechtigt sind, bereits für den Besteuerungszeitraum der Steuerentstehung von einer Berichtigung nach Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen, wenn der Steuerpflichtige den zu vereinnahmenden Betrag mangels Fälligkeit erst nach über zwei Jahren nach Eintritt des Steuertatbestands vereinnahmen kann, wurde erst im Rahmen einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss des V. Senats des BFH vom 21.06.2017 - V R 51/16 (BFHE 258, 505, Rz 69 ff.) aufgeworfen.

    (3) Das FA hatte bei der zu treffenden Entscheidung über die rückwirkende Rücknahme der Gestattung der Ist-Besteuerung ferner ebenso wenig zu berücksichtigen, dass die Steuer bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten bei ratenweiser Vergütung im Lichte des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL möglicherweise abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 2 UStG nicht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen oder Teilleistungen ausgeführt worden sind, entstanden sein könnte, sondern erst mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich die geleisteten Zahlungen beziehen (vgl. EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17, EU:C:2018:970, Rz 30 f.; BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Rz 17).

  • BFH, 07.05.2020 - V R 16/19

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

    Dem hat sich der erkennende Senat in seinem Folgeurteil angeschlossen und entschieden, dass sich Unternehmer bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen können (Senatsurteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Leitsatz) und dies für den dortigen Streitfall damit begründet, dass es nicht darauf ankommt, ob wie zum Beispiel (z.B.) bei einer Nutzungsüberlassung eine zeitraumbezogene Leistungshandlung vorliegt.
  • BFH, 22.08.2019 - V R 47/17

    Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung

    Zwar hat der BFH im Anschluss an das EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) entschieden, dass hierfür keine zeitraumbezogene Leistungshandlung erforderlich ist und auch Vermittlungsleistungen, die sich nach der Leistungshandlung auf die Vermittlung des Eintritts eines bestimmten Ereignisses beschränken, unter diese Regelung fallen, wenn die Vermittlungsleistung nach der Dauerhaftigkeit des vermittelten Erfolges vergütet wird (BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFH/NV 2019, 1211).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Denn die § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG betreffende Frage, ob die Mitgliedstaaten berechtigt sind, bereits für den Besteuerungszeitraum der Steuerentstehung von einer Berichtigung nach Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL auszugehen, wenn der Steuerpflichtige den zu vereinnahmenden Betrag mangels Fälligkeit erst nach über zwei Jahren nach Eintritt des Steuertatbestands vereinnahmen kann, wurde erst im Rahmen einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss des V. Senats des BFH vom 21.06.2017 - V R 51/16 (BFHE 258, 505, Rz 69 ff.) aufgeworfen.

    (3) Das FA hatte bei der zu treffenden Entscheidung über die rückwirkende Rücknahme der Gestattung der Ist-Besteuerung ferner ebenso wenig zu berücksichtigen, dass die Steuer bei der Berechnung nach vereinbarten Entgelten bei ratenweiser Vergütung im Lichte des Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL möglicherweise abweichend von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 2 UStG nicht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen oder Teilleistungen ausgeführt worden sind, entstanden sein könnte, sondern erst mit Ablauf des Zeitraums, auf den sich die geleisteten Zahlungen beziehen (vgl. EuGH-Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17, EU:C:2018:970, Rz 30 f.; BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Rz 17).

  • BFH, 27.11.2019 - V R 25/18

    Zeitpunkt der Steuerentstehung

    Dies setzt die Vorgaben aus Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL zu den Leistungen, die zu aufeinanderfolgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben, nur unzureichend um (BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 [V R 51/16], BFH/NV 2019, 1211).
  • BFH, 01.02.2022 - V R 37/21

    Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

    Da das Erfordernis einer Leistung mit "kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter", eine Anwendung von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG auf eine einmalige Leistung gegen bloße Ratenzahlung ausschließt, entfallen somit die Zweifel an einer zutreffenden Umsetzung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL durch den nationalen Teilleistungsbegriff, die zuvor aufgrund des EuGH-Urteils baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970) entstanden waren (vgl. hierzu die zutreffende Umsetzung noch verneinend BFH-Urteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Rz 17 ff.).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Die Forderung kann auch dann "auf absehbare Zeit" vollständig uneinbringlich werden, wenn sie auf Grundlage einer Fälligkeitsvereinbarung erst mehr als zwei Jahre nach der Leistungserbringung zu begleichen ist (FG Niedersachsen vom 18.08.2016 - 5 K 288/15, EFG 2016, 1925, rechtskräftig nach BFH vom 26.06.2019 - V R 8/19, BFH/NV 2019, 1211).
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