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   BFH, 24.03.1983 - V R 8/81   

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https://dejure.org/1983,339
BFH, 24.03.1983 - V R 8/81 (https://dejure.org/1983,339)
BFH, Entscheidung vom 24.03.1983 - V R 8/81 (https://dejure.org/1983,339)
BFH, Entscheidung vom 24. März 1983 - V R 8/81 (https://dejure.org/1983,339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 498
  • NJW 1983, 2904 (Ls.)
  • BStBl II 1983, 612
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 24.03.1983 - V R 8/81
    § 159 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des Artikels 2 Nr. 3 des 3. Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl I 1975, 1509) macht die Wirksamkeit der Abtretung eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruches (vom Abtretungsvertrag abgesehen) von einer formalisierten Anzeige abhängig (vgl. dazu Urteil des BGH vom 30. November 1977 VIII ZR 26/76, BGHZ 70, 75).
  • BFH, 30.09.1976 - V R 109/73

    Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der

    Auszug aus BFH, 24.03.1983 - V R 8/81
    Die für den Besteuerungszeitraum zu berechnende Steuer i. S. des § 18 Abs. 1 UStG 1967 ist demgemäß der Saldo aus zwei unselbständigen Besteuerungsgrundlagen, nämlich aus der nach § 16 Abs. 1 UStG 1967 berechneten Steuer und der Summe der Vorsteuerabzugsansprüche i. S. von § 16 Abs. 2 UStG 1967 (vgl. Urteil vom 30. September 1976 V R 109/73, BFHE 120, 562, BStBl II 1977, 227).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    (1) Anders als bei einer Aufrechnung, die selbständige Forderungen voraussetzt (E. Wagner in Ermann, BGB, 13. Aufl. 2011, vor § 387 Rz 6), sind die im Rahmen der Steuerberechnung nach §§ 16 ff. UStG miteinander zu saldierenden Steueransprüche, Vorsteuerbeträge und Berichtigungen (s. oben II.2.a) lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen innerhalb einer Steuerberechnung und -festsetzung, nicht aber Ansprüche mit verfahrensrechtlichem Eigenleben; erst wenn sich bei der Steuerberechnung gemäß §§ 16 ff. UStG als Saldo eine Steuerschuld oder --als Vergütungsanspruch-- ein rechnerischer Überschuss und damit eine "negative Steuerschuld" zugunsten des Unternehmers ergibt, besteht ein selbständiger und damit abtretbarer oder aufrechenbarer Steuer- oder Vergütungsanspruch (BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612, unter 1.a, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BGH, 16.09.1999 - IX ZR 204/98

    Anfechtungsgegner bei unentgeltlicher Zuwendung

    Nach Maßgabe des § 46 Abs. 2 AO abgetreten werden kann nur der Anspruch auf den Saldo, der sich nach Steuerfestsetzung und Anrechnung der gezahlten (positiven und negativen) Steuerbeträge ergibt (BFHE 138, 498; BFH/NV 1995, 491; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG 8. Aufl. § 18 Anm. 117).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auch wenn einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellen, bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634), kann es daher insolvenzrechtlich gleichwohl geboten sein, zum Zweck der Feststellung der Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu differenzieren, inwieweit ein festgesetzter Vorsteuerüberschuss auf vor oder nach der Insolvenzeröffnung erbrachten Unternehmerleistungen beruht.
  • BFH, 01.06.1989 - V R 1/84

    Wie pfändet man Steuererstattungsansprüche?

    Zahlungspflichten des FA gegenüber dem Vollstreckungsschuldner können sich unabhängig von geleisteten Vorauszahlungen z.B. daraus ergeben, daß die Festsetzung bereits entrichteter Steuerbeträge im Rechtsbehelfsverfahren herabgesetzt wird oder daß bei der Umsatzsteuer die Berechnung der Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980) oder der für das Kalenderjahr zu entrichtenden Steuer (§ 18 Abs. 4 UStG 1980) anstelle eines vom Unternehmer zu leistenden Betrages ein Überschuß zugunsten des Unternehmers ergibt (vgl. zum Eingehen des Vorsteuerabzugsanspruchs in die Steuerberechnung BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612; zum Verhältnis zwischen Vorauszahlungsfestsetzung und Umsatzsteuerfestsetzung im Jahresbescheid siehe BFH-Urteil vom 29. November 1984 V R 146/83, BFHE 143, 101, BStBl II 1985, 370).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    c) Für den Streitfall ohne Bedeutung ist, dass der Vorsteueranspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt und grundsätzlich nicht selbständig als Auszahlungsanspruch festgesetzt, sondern bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt wird und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingeht (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 1, 3 und 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    d) Daß der Vorsteueranspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt und grundsätzlich nicht selbständig festgesetzt, sondern bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt wird und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingeht (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG, § 18 Abs. 3, Abs. 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634), ist im Streitfall ohne Bedeutung.
  • BFH, 16.01.2007 - VII R 4/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden, dass einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen darstellen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612), dass eine Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634) und dass deshalb das aus § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatzsteuerrechtliche Erfordernis, sämtliche in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der berechneten Umsatzsteuer zu saldieren, Vorrang hat gegenüber einer Aufrechnung des FA mit anderen Ansprüchen (Senatsurteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193).
  • BFH, 01.08.2000 - VII R 31/99

    Aufrechnung im Konkurs

    b) Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Vorsteueranspruch umsatzsteuerrechtlich lediglich eine unselbständige Besteuerungsgrundlage darstellt und grundsätzlich nicht selbständig festgesetzt, sondern bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt wird und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingeht (vgl. § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 3, Abs. 4 UStG; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612) und dass die Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzusetzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634).
  • BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06

    Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren

    Einzelne Vorsteuerbeträge sind umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (Senatsurteile in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195, und in BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193; BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

    Insbesondere kann dahingestellt bleiben, ob eine aufgrund fehlender formgerechter Anzeige unwirksame Abtretung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben als wirksam behandelt werden kann (so Urteile des FG Baden-Württemberg vom 25. April 1986 IX 560/81 (IV 280/81), EFG 1986, 531, und des Hessischen FG vom 24. Februar 1994 13 K 4708/92, EFG 1994, 774; ablehnend: BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, insoweit nicht veröffentlicht; offen gelassen: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1997 1 K 150/97, EFG 1998, 343, m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZR 184/08

    Rechtsanwaltshaftung: Nebenpflicht zur Warnung vor außerhalb eines beschränkten

  • BFH, 13.09.1990 - V R 110/85

    Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 2 K 925/06

    Umsatzsteuerfestsetzung zum Massekonto im Insolvenzverfahren: Massevermögen oder

  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

  • BFH, 05.02.1985 - VII R 124/80

    Haftung für von einer GmbH geschuldete Umsatzsteuervorauszahlungen - Grob

  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

  • FG Nürnberg, 25.11.2008 - II 341/05

    Verzinsung nachträglich festgesetzter Umsatzsteuer: bei Annahme der Berechtigung

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 3027/97

    Rückforderung von Vorsteuer beim Abtretungsempfänger

  • BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92

    Aufrechnung im Konkurs

  • BFH, 07.11.1989 - VII R 34/87

    In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im

  • BFH, 10.10.1994 - V B 178/93

    Begründungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde die auf grundsätzliche

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92

    Verrechnung der Umsatzsteuer bei der Besteuerung einer GmbH

  • BFH, 26.03.1990 - V B 154/88

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - 2 K 1176/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - keine Beschwer durch den ursprünglichen

  • FG Hessen, 12.09.2007 - 5 K 1918/05

    Die Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • BFH, 29.08.1985 - V B 87/84

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteueränderungsbescheiden

  • FG Sachsen, 27.02.1998 - 2 K 288/97

    Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer; Sachliche Unbilligkeit der

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 1 K 150/97

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides; Auslegung einer Verfahrenserklärung ;

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