Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1998 - V R 85/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1210
BFH, 14.05.1998 - V R 85/97 (https://dejure.org/1998,1210)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1998 - V R 85/97 (https://dejure.org/1998,1210)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1998 - V R 85/97 (https://dejure.org/1998,1210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 20 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Nebenleistung zur Theatervorstellung - Speisen und Getränke - Zusätzliche Einnahme - Unmittelbarer Wettbewerb

  • Judicialis

    UStG 1993 § 4 Nr. 20 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 4 Nr. 20 Buchst. a
    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 20 Buchst a J: 1991, UStG § 4 Nr 20 Buchst a J: 1993
    Nebenleistung; Steuerfreiheit; Theater; Verzehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 151
  • BB 1998, 1938
  • BB 1999, 37
  • DB 1998, 1949
  • BStBl II 1999, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.05.1988 - X R 11/82

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    a) Die im Gesetz nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind nach der am Wortsinn ausgerichteten Auslegung die typischen Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1988 X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799, unter 2. a).

    Einer Anrufung des Großen Senats wegen einer Abweichung von dem Urteil des X. Senats des BFH in BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799 bedarf es schon deshalb nicht, weil der X. Senat nicht mehr für Umsatzsteuer zuständig ist.

  • EuGH, 07.12.1995 - C-472/93

    Spano / Fiat Geotech und Fiat Hitachi Excavators

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Sie müssen ein zur Durchführung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts (Art. 189 Abs. 3 EGV) ergangenes nationales Steuergesetz "im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie" anwenden (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 - Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, EuZW 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 - Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 594).
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Sie müssen ein zur Durchführung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts (Art. 189 Abs. 3 EGV) ergangenes nationales Steuergesetz "im Lichte des Wortlauts und des Zwecks der Richtlinie" anwenden (zur richtlinienkonformen Auslegung vgl. auch EuGH-Urteile vom 7. Dezember 1995 Rs. C-472/93 - Luigi Spano, Slg. 1995, I-4321, EuZW 1996, 185; vom 8. Oktober 1987 Rs. 80/86 - Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 594).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-168/95

    Strafverfahren gegen Arcaro

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Zu der richtlinienkonformen Auslegung sind die Gerichte in den Mitgliedstaaten nach Art. 5 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) verpflichtet (ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, z.B. Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-168/95 - Arcaro, Slg. 1996, I-4705, 4719, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --EuZW-- 1997, 318).
  • BFH, 01.06.1995 - V R 90/93

    Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Dementsprechend hat der BFH den Verkauf von Getränken an Besucher in einem Verzehrkino ebenfalls nicht als Nebenleistung zu einer Filmvorführung angesehen, sondern als selbständige Leistung beurteilt (BFH-Urteile vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BFH/NV 1996, 269; vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429).
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Eine mit einer Theaterleistung üblicherweise verbundene Nebenleistung ist gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (BFH-Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93

    Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige

    Auszug aus BFH, 14.05.1998 - V R 85/97
    Dementsprechend hat der BFH den Verkauf von Getränken an Besucher in einem Verzehrkino ebenfalls nicht als Nebenleistung zu einer Filmvorführung angesehen, sondern als selbständige Leistung beurteilt (BFH-Urteile vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BFH/NV 1996, 269; vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429).
  • BFH, 10.01.2013 - V R 31/10

    Umsatzsteuer bei der Veranstaltung einer "Dinner-Show" - Komplexe Leistung -

    Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH, der bereits entschieden hat, dass Gastronomieumsätze vor, während oder nach einer künstlerischen Veranstaltung aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers einen eigenen, vom Theaterbesuch unabhängigen Zweck haben und zur Durchführung kultureller Dienstleistungen aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht unerlässlich sind und somit keine Nebenleistungen darstellen (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2005 V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910 zu Gastronomieumsätzen im für jedermann zugänglichen Gastronomiebereich eines Theaters; vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 zur Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett; ebenso für sog. Verzehrkinos BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429; für den Getränkeausschank außerhalb eines Verzehrkinos im Foyer BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BFHE 178, 248, BStBl II 1995, 914; für die Lieferung von Speiseeis bei Filmvorführungen BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 30/95, BFH/NV 1997, 70).
  • BFH, 18.08.2005 - V R 20/03

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater

    Beide Voraussetzungen müssten --entgegen der Auffassung im BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97 (BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145)-- kumulativ vorliegen.

    b) Die in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG 1993 nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind bei richtlinienkonformer Auslegung deshalb nur die typischen Theaterleistungen einschließlich der damit eng verbundenen Nebenleistungen (BFH-Urteil in BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145).

    Dementsprechend hat der BFH z.B. auch den Verkauf von Getränken an Besucher in einem Verzehrkino nicht als Nebenleistung zu einer Filmvorführung angesehen, sondern als selbständige Leistung beurteilt (BFH-Urteile vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BFH/NV 1996, 269; vom 7. März 1995 XI R 46/93, BFHE 177, 165, BStBl II 1995, 429; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145).

    Abgesehen davon, dass die Gastronomieumsätze der Klägerin nicht --wie im zitierten Urteil vorausgesetzt-- ausschließlich an Theaterbesucher abgegeben werden, hat der erkennende Senat die dort vertretene Auffassung, die Lieferungen von Speisen und Getränken könnten unter den bezeichneten Voraussetzungen als Nebenleistungen zu Theaterumsätzen angesehen werden, bereits im Urteil in BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 ausdrücklich aufgegeben.

  • BFH, 18.10.2023 - XI B 41/23

    Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Falle des

    Eine Nebenleistung zu einer kulturellen Hauptleistung ist nur gegeben, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng (im Sinne einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung) zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH-Urteil vom 14.05.1998 - V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145, unter II.1.a).

    Nicht nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG steuerfrei sind deshalb auch zum Beispiel die Vermietung von Flächen der Einrichtung und das Dulden der Aufstellung von Automaten (zutreffend insoweit BFH-Urteil vom 18.05.1988 - X R 11/82, BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799, unter 3.a, das insoweit nicht durch die BFH-Urteile vom 14.05.1998 - V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145, unter II.2.

  • BFH, 21.04.2005 - V R 6/03

    Bewirtungsleistungen als steuerfreie Nebenleistung eines Theaters

    Steuerfreie Umsätze eines Theaters gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind typische Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145).

    Darunter fällt nicht die Abgabe von Speisen und Getränken, wenn sie dazu bestimmt ist, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, und in unmittelbarem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen (Gaststätten, Restaurants) ausgeführt wird (BFH in BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145).

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

    Im Hinblick auf Artikel 13 Teil A Abs. 2 Buchstabe b der 6. EG-Richtlinie ist die Vorschrift zwar richtlinienkonform dahin gehend auszulegen, dass es sich um "typische Theaterleistungen", also kulturelle Dienstleistungen handeln muss, so dass z.B. Verpflegungsleistungen nicht von der Steuerbefreiung umfasst sind (BFH, Urteile vom 14.05.1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl. II 1999, 145;vom 18.08.2005 V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl. II 2005, 910).
  • BFH, 10.12.2020 - V R 39/18

    Zur Steuerbefreiung von Theaterumsätzen gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

    Denn die in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätze der Theater sind nur solche Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind (BFH-Urteile vom 14.05.1998 - V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 ; vom 21.04.2005 - V R 6/03, BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899; vom 18.08.2005 - V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910, Rz 29; vom 04.05.2011 - XI R 44/08, BFHE 233, 367, BStBl II 2014, 200; BFH-Beschluss vom 07.12.2009 - XI B 52/09, BFH/NV 2010, 482).
  • FG Münster, 11.02.2003 - 15 K 2961/02

    Steuerfreiheit von Bewirtungsumsätzen anläßlich steuerfreier Theaterleistungen

    Eine mit einer Theaterleistung üblicherweise verbundene Nebenleistung liegt vor, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng im Sinn einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (vgl. BFH in BStBl II 1999, 145).

    Danach stellt der Verkauf von Getränken an Besucher eines Verzehrkinos keine Nebenleistung zu der Filmvorführung dar und auch die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett ist dann keine steuerfreie Nebenleistung zur Kabarettleistung, wenn sich aus Verhältnis von Kartenverkauf zu Speisen- und Getränkeverkauf ergibt, dass die Restaurationsumsätze dazu bestimmt sind, dem Theater im Wesentlichen zusätzliche Einnahmen zu verschaffen (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 269, und in BStBl II 1999, 145).

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 48/10

    Varieté-/Theateraufführung mit Bewirtung der Besucher "Dinner-Show") keine

    Diese seien nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Mai 1998 V R 85/97 (BFHE 186, 151 , BStBl II 1999, 145 ) selbständige und von der Theatervorführung unabhängige Leistungen.
  • BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09

    Bewirtung keine Nebenleistung zur steuerfreien Theaterleistung

    Der V. Senat des BFH hat unter ausdrücklicher Aufgabe der vorgenannten Rechtsprechung mit Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97 (BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145) entschieden, dass die Leistungen durch Abgabe von Speisen und Getränken keine steuerbefreiten Nebenleistungen zur Theatervorstellung seien, wenn das Theater durch sie nach ihrer Bestimmung zusätzliche Einnahmen erziele und es diese Leistungen im unmittelbaren Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen wie Gaststätten oder Restaurants ausführe.
  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung, die das rechtliche Schicksal der Hauptleistung, insbesondere deren Steuersatz, teilt, setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise mit der Hauptleistung ("in ihrem Gefolge") vorkommt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97, BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145 - Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett; BFH in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160 - Pauschalreise auf Kabinenschiffen, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

  • BFH, 07.01.2011 - V B 55/10

    Getränkelieferungen in einem Kino

  • FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 133/99

    Bewirtung keine Nebenleistung zu einer Theateraufführung

  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 3 K 128/98

    Gebrauchtwagengarantie als unselbständige Nebenleistung zur Lieferung eines

  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

  • FG Brandenburg, 25.02.2002 - 1 K 767/00

    Umsatzsteuerbefreiung für sog. gemischte Garantie eines Kraftfahrzeughändlers;

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2003 - 3 K 2834/00

    Werkstattarbeiten und Personalüberlassung durch ein Theater sind nicht

  • FG Hamburg, 27.05.2009 - 2 K 237/08

    Umsatzsteuerbefreiung für Theaterbetriebe

  • FG Bremen, 13.10.2009 - 2 V 115/09

    Teilweise ermäßigter Steuersatz bzw. Regelsteuesteuersatz bei einer einheitlich

  • FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10

    Umsatzsteuersatz für Dinner-Show; Einheitliche Leistung zum Regelsteuersatz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht