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   BFH, 10.11.1994 - V R 87/93   

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BFH, 10.11.1994 - V R 87/93 (https://dejure.org/1994,1732)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1994 - V R 87/93 (https://dejure.org/1994,1732)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1994 - V R 87/93 (https://dejure.org/1994,1732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 477
  • BB 1995, 450
  • DB 1995, 558
  • BStBl II 1995, 218
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.1993 - V R 79/91

    Vorsteuerabzug - Vorsteuerbetrag - Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Diese Auffassung entspricht der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1993 V R 79/91, BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339).

    In bezug auf den Vorsteuerabzug bei Anschaffung von Betriebsgegenständen, die "gemischt" in den beiden hier maßgeblichen Betriebsteilen eines Unternehmens eingesetzt werden sollen, hat der Senat zwar im Urteil in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339 die "ausschließliche Zuordnung" der Anschaffung eines (gemischt eingesetzten) Gegenstands zu einem der beiden Betriebsteile verneint und eine (anteilige) Gewährung des Vorsteuerabzugs über die Quote der gemäß § 24 Abs. 1 Sätze 3 und 4 UStG 1980 abzugsschädlichen (landwirtschaftlichen) Verwendungsumsätze entsprechend § 15 Abs. 2 UStG 1980 für geboten erachtet.

    Ändert sich in einem derartigen Fall nach dem Jahr der Anschaffung (sog. Erstjahr) der Umfang des Einsatzes des Gegenstandes in den beiden Betriebsteilen und damit das Verwendungsverhältnis, so kommt eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15 a UStG 1980 in Betracht (vgl. Senatsurteil in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339, unter II. 2 b, bb).

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Im Rahmen eines solchen Betriebs können auch sog. Hilfsumsätze ausgeführt werden, wie z. B. hier die Veräußerung eines betrieblichen Anlagegegenstands (vgl. zum Begriff des Hilfsumsatzes BFH-Urteile vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622).

    Insoweit kann auf die Grundsätze des Senatsurteils in BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649 zurückgegriffen werden.

  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Im Rahmen eines solchen Betriebs können auch sog. Hilfsumsätze ausgeführt werden, wie z. B. hier die Veräußerung eines betrieblichen Anlagegegenstands (vgl. zum Begriff des Hilfsumsatzes BFH-Urteile vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649, und vom 24. Februar 1988 X R 67/82, BFHE 152, 564, BStBl II 1988, 622).
  • BFH, 22.06.1988 - X R 54/81

    Steuerliche Bewertung Lieferungen der vom Kläger selbst gemästeten Schweine als

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Auf die Maßgeblichkeit der vom FG herangezogenen Abgrenzung danach, für welchen Betrieb der Unternehmer nach Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Abrechnung nach außen hin als Verkäufer aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, und vom 22. Juni 1988 X R 54/81, BFH/NV 1989, 325 - für die (normalen) Ausgangsumsätze des Unternehmens -), braucht der Senat ebenfalls nicht einzugehen.
  • BFH, 31.07.1987 - V R 25/79

    Kein Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch bei Umsätzen eines Landwirts über seinen

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Auf die Maßgeblichkeit der vom FG herangezogenen Abgrenzung danach, für welchen Betrieb der Unternehmer nach Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Abrechnung nach außen hin als Verkäufer aufgetreten ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, und vom 22. Juni 1988 X R 54/81, BFH/NV 1989, 325 - für die (normalen) Ausgangsumsätze des Unternehmens -), braucht der Senat ebenfalls nicht einzugehen.
  • BFH, 24.05.1977 - IV R 45/76

    Revisionsbegründung - Rüge mangelnder Sachaufklärung - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 10.11.1994 - V R 87/93
    Der Vortrag des Klägers in diesem Zusammenhang, das FG hätte die erwähnten Unterlagen anfordern "können", genügt nicht den Anforderungen des § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO für die Rüge mangelnder Sachaufklärung, weil u. a. die Angabe fehlt, wo genau Tatsachen vorgetragen wurden, denen das FG auch ohne Beweisantritt hätte nachgehen müssen (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Mai 1977 IV R 45/76, BFHE 122, 396, BStBl II 1977, 694; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 120 Rz. 40; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 120 FGO Rz. 63).
  • BFH, 13.11.2013 - XI R 2/11

    Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei einem Land- und Forstwirt mit

    b) Diese Entscheidung des Unternehmers muss im Rahmen der Ausschlussregelung des § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG dem Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung dahingehend entsprechen, dass die Eingangsleistungen den nach § 24 Abs. 1 UStG versteuerten Umsätzen oder den der Regelbesteuerung unterworfenen Umsätzen zugerechnet werden (BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 56, unter 2.b; in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339, Leitsatz 1, und vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.A.1.).

    bb) Diese Auffassung wird auch von der Rechtsprechung und Literatur geteilt (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 56, unter 2.b; in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339, Leitsatz 1, und in BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.A.1.; Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 24 Rz 170; Lange in Offerhaus/Söhn/ Lange, § 24 UStG Rz 446, 531).

    cc) Soweit der Senat im Beschluss in BFH/NV 2008, 1548 ausgeführt hat, dass für den Vorsteuerabzug --unter Außerachtlassung der unionsrechtlichen Vorgaben-- entscheidend sei, in welchem Betrieb die bezogenen Lieferungen verwendet werden, hält der Senat daran aus vorstehenden Gründen nicht fest (vgl. auch BFH-Urteile in BFH/NV 1989, 56, unter 2.b; in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339, Leitsatz 1, und in BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.A.1.).

  • BFH, 28.08.2014 - V R 49/13

    Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob die Veräußerung des Mitunternehmeranteils als Hilfsumsatz der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG unterliegt (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928, und vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.B.I.1.) oder ob bei richtlinienkonformer Auslegung von § 24 UStG an dieser Rechtsprechung nicht mehr festzuhalten wäre (vgl. BFH-Urteil vom 30. März 2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772, Rz 22).
  • BFH, 17.08.2023 - V R 3/21

    Steuerausweis in einer Rechnung im Verhältnis zu § 24 Abs. 1 des

    Die Lieferung von Geräten, die der Unternehmer lediglich für Umsätze nach § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG verwendet hat, unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung (Aufgabe des Senatsurteils vom 10.11.1994 - V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218 und wie Abschn. 24.2 Abs. 6 Satz 2 UStAE).

    aa) Zwar hat der BFH entschieden, dass die Lieferung eines für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG angeschafften Gegenstandes wie zum Beispiel eines Mähdreschers als "(Hilfs-)Umsatz" gleichfalls der Besteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegt (BFH-Urteil vom 10.11.1994 - V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, Leitsatz).

    Daher hält der Senat an seinem damit in Widerspruch stehenden Urteil vom 10.11.1994 - V R 87/93 (BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218) nicht mehr fest (Änderung der Rechtsprechung), sondern folgt dem Schrifttum, das aus einer einschränkenden Auslegung des § 24 Abs. 1 UStG auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen insbesondere ableitet, dass Liefergegenstände, bei denen es sich nicht um derartige Erzeugnisse handelt, vom Anwendungsbereich der nationalen Regelung in § 24 Abs. 1 UStG ausgeschlossen sind (Pflaum in Wäger, UStG, 2. Aufl., § 24 Rz 50 zu Fahrzeugen, Werkzeugen und Maschinen; Schilcher in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 24 Abs. 1 Rz 36 allgemein zu Hilfsumsätzen; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 24 Rz 57 und 187 zur Lieferung gebrauchter landwirtschaftlicher Geräte; Tehler in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 24 Rz 45.1 zur Lieferung gebrauchter Landmaschinen oder sonstigen Anlagevermögens).

  • BFH, 12.07.2023 - XI R 14/22

    Zum Vorsteuerabzug bei einem kraft Gesetzes erfolgenden Wechsel von der

    Besteht --wie im Streitfall-- im Jahr des Leistungsbezugs nur ein der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegendes landwirtschaftliches Unternehmen, so kommt von vornherein nur eine Zuordnung der Eingangsleistung zu diesem Unternehmen in Betracht mit der Folge, dass statt des Abzugs der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer als Vorsteuer gemäß § 15 UStG nur eine Vorsteuerentlastung nach § 24 Abs. 1 Satz 3 und 4 UStG, bemessen nach Ausgangsumsätzen, eintritt (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1994 - V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.B.I.3.).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 19/10

    Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt

    b) Nach der früheren Rechtsprechung des BFH und der Praxis der Verwaltung konnten allerdings auch sog. Hilfsumsätze unter die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG fallen (vgl. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928; vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218, unter II.B.I.1.; Abschn. 265 Abs. 3 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005/2008).
  • BFH, 22.01.2004 - V R 60/01

    Entnahme von bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

    Das ist z.B. der Fall, wenn der Unternehmer neben einem landwirtschaftlichen Betrieb einen Handel mit eingekauften landwirtschaftlichen Erzeugnissen betreibt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1987 V R 121/86, BFHE 151, 463, BStBl II 1988, 150) oder wenn er landwirtschaftliche Geräte nicht nur für den landwirtschaftlichen Betrieb, sondern auch für gewerbliche Dienstleistungen verwendet (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1993 V R 79/91, BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339, und vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218).
  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 1612/11

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Landwirts an seine Erntehelfer

    Auch könnte zumindest darin eine Änderung der Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofs des Bundes bestehen, dass der BFH in früheren Entscheidungen landwirtschaftliche Hilfsumsätze in den Anwendungsbereich der Besteuerung nach Durchschnittssätzen einbezogen hat (vgl. Urteile des BFH vom 20.10.1994 V R 24/92, BFH/NV 1995, 928 und vom 10.11.1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218), daran aber in Folge der erst in neueren Entscheidungen konsequent vorgenommenen richtlinienkonformen Auslegung von § 24 UStG nicht mehr festzuhalten sein dürfte (Urteil des BFH vom 30.03.2011 XI R 19/10, BFHE 233, 353, BStBl II 2011, 772).
  • BFH, 11.06.2008 - XI B 194/07

    Vorsteuerabzug bei einem Organträger mit Durchschnittssatzbesteuerung und einer

    Weiter ist geklärt, dass Vorsteuerbeträge aus einer Rechnung über den Erwerb von Gegenständen, die ein Unternehmer sowohl in seinem der Regelbesteuerung unterliegenden Unternehmensteil als auch in seinem landwirtschaftlichen Betrieb verwendet, nicht nach § 15 UStG abziehbar sind, soweit sie den nach § 24 UStG versteuerten Umsätzen zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 173, 265, BStBl II 1994, 339; vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2010 - 1 K 1245/09

    Vorsteuerabzug bei Nebeneinanderbestehen von Regelbesteuerung und

    Beides sind lediglich unterschiedliche Methoden des Vorsteuerabzugs (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218).
  • FG Düsseldorf, 12.11.2010 - 1 K 1245/09

    Landwirtschaftliche Ferkelproduktion durch ein Einzelunternehmen und gewerbliche

    Beides sind lediglich unterschiedliche Methoden des Vorsteuerabzugs (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10. November 1994 V R 87/93, BFHE 176, 477, BStBl II 1995, 218).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 7 K 7201/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufforstungsleistungen - Ersatzaufforstung

  • FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1473/14

    Umsatzsteuerliche Erfassung der Veräußerung einer Anlieferungs-Referenzmenge für

  • FG Niedersachsen, 23.11.1995 - II 254/94

    Investitionszulage; verspäteter Antrag auf Investitionszulage

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