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   BFH, 24.06.1999 - V R 99/98   

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https://dejure.org/1999,4057
BFH, 24.06.1999 - V R 99/98 (https://dejure.org/1999,4057)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1999 - V R 99/98 (https://dejure.org/1999,4057)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - V R 99/98 (https://dejure.org/1999,4057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gaststättengebäude - Steuerpflichtige Vermietung - Vorsteuerabzug - Rechnungen

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; UStG 1980/1991 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; UStG 1980/1991 § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Bauleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.05.1995 - XI R 50/93

    Vorsteuerabzug bei einer Bauherrengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 99/98
    Leistungsempfänger ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrundeliegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 16. Mai 1995 XI R 50/93, BFH/NV 1996, 185).
  • BFH, 03.11.1976 - II R 43/67

    Rechtsprechung zur Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 99/98
    Das FG durfte die vorhandenen Beweisanträge nicht übergehen und war verpflichtet, von Amts wegen solchen tatsächlichen Zweifeln nachzugehen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Vortrag der Beteiligten aufdrängen mußten (BFH-Urteil vom 3. November 1976 II R 43/67, BFHE 120, 549, BStBl II 1977, 159; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 76 FGO Tz. 20, m.w.N.).
  • BFH, 05.10.1995 - V R 113/92

    1. Bei Bauvorhaben auf dem Grundstück eines Ehegatten steht der Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - V R 99/98
    Der Vorsteuerabzug steht somit dem Unternehmer zu, der als Leistungsempfänger eine auf ihn ausgestellte Rechnung besitzt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1995 V R 113/92, BFHE 178, 493, BStBl II 1996, 111).
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