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   BFH, 13.11.2012 - V S 11/12   

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https://dejure.org/2012,40327
BFH, 13.11.2012 - V S 11/12 (https://dejure.org/2012,40327)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2012 - V S 11/12 (https://dejure.org/2012,40327)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2012 - V S 11/12 (https://dejure.org/2012,40327)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 51 Abs 1, FGO § 56... Abs 1, FGO § 78 Abs 3, FGO § 115 Abs 2, FGO § 116 Abs 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, FGO § 133a, ZPO § 42 Abs 2, ZPO § 43, ZPO § 44 Abs 1, ZPO § 47, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1
    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO, § 78 Abs 3 FGO, § 115 Abs 2 FGO, § 116 Abs 3 FGO
    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rewis.io

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; FGO § 51 Abs. 1
    Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnungsgesuch ist eine Prozesshandlung; Absehen von einer Begründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.07.2012 - I S 8/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Akteneinsicht; Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Die Ankündigung eines Ablehnungsgesuches --wie hier-- führt nicht zum Ausschluss eines Richters (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; vom 24. Mai 2007 VII S 22/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1903).

    Hierbei handelt es sich um Entwürfe zu Beschlüssen und Verfügungen und Arbeiten zu ihrer Vorbereitung, die gemäß § 78 Abs. 3 FGO weder vorgelegt noch abschriftlich mitgeteilt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1813).

  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Das Ablehnungsgesuch ist eine Prozesshandlung (BFH-Beschluss vom 12. August 1998 III B 23/98, BFH/NV 1999, 476).

    Klarheit und Eindeutigkeit ist auch erforderlich, um einen Verlust des Ablehnungsrechtes nach § 43 ZPO sicher feststellen zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540, 542; in BFH/NV 1999, 476).

  • BFH, 02.01.2007 - XI S 27/06

    Rechtliches Gehör; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Da in dieser Vorschrift der Verzicht auf eine Begründung vorgesehen ist, kann aus einer entsprechenden Handhabung nicht gefolgert werden, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht erwogen und den Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör i.S. von Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Januar 2007 XI S 27/06, BFH/NV 2007, 750, m.w.N.), zumal nach § 116 Abs. 5 Satz 2  2. Halbsatz FGO auch von jeglicher Begründung abgesehen werden kann.

    Die Vorschrift ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 750; vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97, m.w.N.).

  • BFH, 19.07.2011 - III S 41/10

    Anhörungsrüge wegen Überraschungsentscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Überraschungsentscheidungen sind daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren praktisch ausgeschlossen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 2011 III S 41/10, BFH/NV 2011, 1902, m.w.N.).

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung sind jedoch im Verfahren über die Anhörungsrüge nicht zu prüfen, da diese auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs beschränkt ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1902).

  • BFH, 22.02.1989 - X R 102/88

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Das Institut der Wiedereinsetzung dient nicht dazu, inhaltliche Mängel oder Unvollständigkeiten einer fristgerecht eingereichten Begründung zu heilen (z.B. BFH-Beschluss vom 22. Februar 1989 X R 102/88, BFH/NV 1990, 47, m.w.N.; Bundessozialgericht vom 16. Februar 2001 B 2 U 52/01 B, juris, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93

    Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Klarheit und Eindeutigkeit ist auch erforderlich, um einen Verlust des Ablehnungsrechtes nach § 43 ZPO sicher feststellen zu können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 VIII S 11/93, BFH/NV 1995, 540, 542; in BFH/NV 1999, 476).
  • BFH, 02.09.2005 - I S 11/05

    NZB: Absehen von Begründung

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Die Vorschrift ist auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten unbedenklich (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 750; vom 2. September 2005 I S 11/05, BFH/NV 2006, 97, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2007 - VII S 22/06

    Rüge der Besetzung wegen fehlerhafter Vereidigung ehrenamtlicher Richter; Rüge

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Die Ankündigung eines Ablehnungsgesuches --wie hier-- führt nicht zum Ausschluss eines Richters (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. Juli 2012 I S 8/12, BFH/NV 2012, 1813; vom 24. Mai 2007 VII S 22/06 (PKH), BFH/NV 2007, 1903).
  • BFH, 11.05.2011 - V B 113/10

    Unzulässigkeit der vor Einlegung eines Einspruchs erhobenen Klage - Gewährung

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch eine Überraschungsentscheidung verletzt, wenn das Gericht aufgrund von Gesichtspunkten entscheidet, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, ohne zuvor darauf hinzuweisen und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2011 V B 113/10, BFH/NV 2011, 1523).
  • BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und

    Auszug aus BFH, 13.11.2012 - V S 11/12
    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdefrist unbeachtlich, soweit es nicht die innerhalb der Beschwerdefrist schon abgegebene Begründung nur erläutert, ergänzt oder vervollständigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2011 IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700; vom 19. Dezember 2011 V B 37/11, BFH/NV 2012, 956).
  • BFH, 19.12.2011 - V B 37/11

    Fehlende Belehrung als Verfahrensmangel

  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11
  • BSG, 16.02.2001 - B 2 U 52/01 B
  • BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge ist auf die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 02.08.2007 - XI S 9/07, BFH/NV 2007, 2308; vom 13.11.2012 - V S 11/12, BFH/NV 2013, 237; vom 13.12.2013 - X S 48/13, BFH/NV 2014, 552).
  • BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge ist auf die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.08.2007 - XI S 9/07, BFH/NV 2007, 2308; vom 13.11.2012 - V S 11/12, BFH/NV 2013, 237; vom 13.12.2013 - X S 48/13, BFH/NV 2014, 552).
  • BFH, 12.09.2013 - X S 30/13

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Ein Ablehnungsgesuch muss als Prozesshandlung aus Gründen der prozessualen Klarheit eindeutig sein (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 2012 V S 11/13, BFH/NV 2013, 237, unter II.1.a, m.w.N.); daran fehlt es hier.
  • BFH, 14.11.2012 - V B 41/11

    Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Akteneinsicht

    Die Anhörungsrüge hat der Senat mit Beschluss vom 13. November 2012 V S 11/12 als unbegründet zurückgewiesen.
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