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   BFH, 06.07.2012 - V S 8/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,22807
BFH, 06.07.2012 - V S 8/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,22807)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2012 - V S 8/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,22807)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - V S 8/12 (PKH) (https://dejure.org/2012,22807)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit; Kein Vertretungszwang

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 142, ZPO § 114, ZPO § 117
    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

  • Bundesfinanzhof

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 142 FGO, § 114 ZPO, § 117 ZPO
    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Keine Hinweispflicht des Gerichts zum Nachweis der Mittellosigkeit - Kein Vertretungszwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 117 Abs. 2; ZPO § 117 Abs. 4
    Zurückweisung der Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren wegen der Ablehnung eines PKH-Antrags durch unanfechtbaren Beschluss des Finanzgerichts mangels Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung und mangels Einreichung einer Erklärung über die persönlichen und ...

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; kein Vertretungszwang für den Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.2012 - V B 37/12

    Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
    Mit der unter dem Aktenzeichen V B 37/12 anhängigen "sofortigen Beschwerde" rügt der Antragsteller, durch die Versagung der PKH versuchten die Richter des FG, notwendigen Feststellungen auszuweichen und Verfahrensversäumnisse zu verdecken.

    Sie wurde daher mit Beschluss des Senats vom 6. Juli 2012 (V B 37/12) als unzulässig verworfen.

  • BFH, 17.03.2009 - X S 4/09

    Anforderungen an den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
    Im Hinblick darauf, dass das Formblatt nach § 117 Abs. 2 ZPO mit dem PKH-Antrag vorzulegen ist und sich ein Antragsteller über dieses formale Erfordernis ggf. auch beim Prozessgericht erkundigen kann, ist seine Vorlage zumutbar; auf Unkenntnis kann sich ein Antragsteller daher nicht berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des BFH vom 17. März 2009 X S 4/09 (PKH), BFH/NV 2009, 1132, m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2009 - IV S 3/09

    Weiterhin kein Vertretungszwang im Prozesskostenhilfeverfahren - Sicherung des

    Auszug aus BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zulässig, weil für den Antrag ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO kein Vertretungszwang besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2012 X S 27/11 (PKH), BFH/NV 2012, 758; vom 8. Mai 2009 IV S 3/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-679).
  • BFH, 18.01.2012 - X S 27/11

    PKH-Antrag eines nicht postulationsfähigen Antragstellers; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
    Der vom Antragsteller selbst gestellte PKH-Antrag ist zulässig, weil für den Antrag ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO kein Vertretungszwang besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2012 X S 27/11 (PKH), BFH/NV 2012, 758; vom 8. Mai 2009 IV S 3/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-679).
  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
    Auszug aus BFH, 06.07.2012 - V S 8/12
    Die Gerichte treffen insoweit keine Hinweispflichten (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. August 1991  2 BvR 995/91, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426).
  • LSG Sachsen, 12.02.2014 - L 8 SO 132/13

    Anspruch auf vorläufige Erbringung einer permanenten persönlichen Assistenz als

    Der Senat war nicht gehalten, auf dieses Versäumnis gesondert hinzuweisen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.08.1991 - 2 BvR 995/91 - Juris RdNr. 3; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 06.07.2012 - V S 8/12 (PKH) - Juris RdNr. 8).
  • BFH, 02.04.2014 - XI S 5/14

    Auslegung einer Nichtzulassungsbeschwerde als Antrag auf Bewilligung von

    Er kann sich insoweit nicht darauf berufen, dass er diese Voraussetzung eines erfolgreichen Antrags auf Gewährung von PKH nicht kannte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 X S 4/09 (PKH), BFH/NV 2009, 1132; vom 6. Juli 2012 V S 8/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1630).
  • BFH, 10.04.2013 - X S 5/13

    Nachweis der Mittellosigkeit im PKH-Verfahren

    Wird vom Antragsteller keine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht, ist die Gewährung von PKH abzulehnen, da der Nachweis über die Mittellosigkeit nicht erbracht worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2012 V S 8/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1630).
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