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   BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22   

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https://dejure.org/2022,30661
BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22 (https://dejure.org/2022,30661)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2022 - V ZA 10/22 (https://dejure.org/2022,30661)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2022 - V ZA 10/22 (https://dejure.org/2022,30661)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht (IVR 2023, 25)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Verfahrensfehler, der nach § 83 Nr. 6 ZVG zur Versagung des Zuschlags führt, durch Nachholung der unterbliebenen Förmlichkeit geheilt werden, wenn Rechte von Beteiligten nicht beeinträchtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2018 - V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018 Rn. 14 ff.).

    Diese Zwecke werden erreicht, wenn Zustellungsmängel während des laufenden Zwangsversteigerungsverfahrens behoben werden (vgl. Senat, Beschluss vom 10. April 2018 - V ZB 114/07, aaO Rn. 19).

  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 48/15

    Zwangsverwaltungsverfahren: Heilung einer unwirksamen Zustellung des

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    Dies gilt auch für die Anordnung der Zwangsverwaltung (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - V ZB 48/15, NJW-RR 2017, 57 Rn. 10).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    Sind die maßgeblichen Rechtsfragen jedoch bereits hinreichend geklärt oder im vorerwähnten Sinne nicht schwierig, weil sie aufgrund der bestehenden Rechtsprechung ohne Weiteres und eindeutig zu beantworten sind, hindert die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZA 11/17, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    Die - wie hier - nach der Beschlagnahme bewirkte Veräußerung des Grundstücks hat auf den Fortgang des Verfahrens gegen den Schuldner keinen Einfluss, weil sie gegenüber dem Gläubiger nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG i.V.m. §§ 135, 136 BGB relativ unwirksam ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 23; Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 13).
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 207/21

    Beschlusskompetenz einer Eigentümergemeinschaft bezüglich

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    Dass die Beschränkung der Zulassung nicht in dem Tenor der Beschwerdeentscheidung enthalten ist, ist unschädlich, da es für eine Beschränkung genügt, wenn diese sich - wie hier - mit hinreichender Deutlichkeit aus den Entscheidungsgründen ergibt, weil sich die als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs stellt (vgl. nur Senat, Urteil vom 8. Juli 2022 - V ZR 207/21, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14

    Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den

    Auszug aus BGH, 13.10.2022 - V ZA 10/22
    Die - wie hier - nach der Beschlagnahme bewirkte Veräußerung des Grundstücks hat auf den Fortgang des Verfahrens gegen den Schuldner keinen Einfluss, weil sie gegenüber dem Gläubiger nach § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG i.V.m. §§ 135, 136 BGB relativ unwirksam ist (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 23; Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 13).
  • OLG Jena, 22.12.2022 - 7 W 216/22

    Haftung eines Steuerberaters wegen Insolvenzverschleppung

    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Rechtsschutzbegehren in aller Regel schon dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BGH, Beschluss vom 13.10.2022 - V ZA 10/22 -, Rn. 6, juris; Beschluss vom 16.03.2017 - V ZA 11/17, juris Rn. 3 m.w.N.).
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